Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Beschluss 2003/174/EG – Dreigliedriger Sozialgipfel

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Der Beschluss errichtet den Dreigliedrigen Sozialgipfel, ein Gremium für den Dialog zwischen den EU-Institutionen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Sozialpartner).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rolle

Der Gipfel findet im Rahmen eines branchenübergreifenden Dialogs statt. Er dient einem regelmäßigen Austausch zwischen Sozialpartnern und den EU-Organen und soll gewährleisten, dass Sozialpartner einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Strategie der EU leisten.

In diesem Zusammenhang arbeiten diese Sozialpartner zudem eng mit dem Beschäftigungsausschuss zusammen, der die Kommission und insbesondere die nationalen Minister im Rat„Beschäftigung und Soziales“ berät.

Tagesordnung

Die Tagesordnung

wird gemeinsam von den Vertretern der Organe und den Sozialpartnern festgelegt;

beinhaltet Themen, die alle Wirtschaftsbereiche und Arbeitnehmer in der EU betreffen.

Teilnehmer

Die EU-Organe verfügen über folgende Vertreter:

die Kommission.

Die Sozialpartner sind mit zwei gleich großen Delegationen vertreten. Diese bestehen aus:

zehn Vertretern der Arbeitnehmer und

zehn Vertretern der Arbeitgeber.

Der Gipfel wird gemeinsam vom Ratspräsidenten und vom Präsidenten der Kommission geleitet.

Zeitpunkt

Der Gipfel tritt mindestens einmal jährlich vor der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr zusammen.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 6. März 2003 in Kraft getreten.

RECHTSAKT

Beschluss 2003/174/EG des Rates vom 6. März 2003 zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss 2003/174/EG

6.3.2003

ABl. L 70 vom 14.3.2003, S. 31-33

Letzte Aktualisierung: 12.10.2015