Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa

Durch Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen möchte die Europäische Kommission den Dialog mit dem Bürger fördern und ausbauen. Dieser Dialog würde zur Information der Bürger über die Entwicklung der Sozialpolitik und insbesondere über die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen dienen. In der nachstehenden Mitteilung stellt die Kommission die Probleme und Herausforderungen dar, mit denen sowohl die gemeinnützigen Vereine als auch die Stiftungen konfrontiert sind. Im Übrigen gibt sie Hinweise zur Förderung ihrer Entwicklung auf nationaler und europäischer Ebene, zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Reaktion auf zukünftige Bedürfnisse sowie auch zur Maximierung ihres Beitrags zur europäischen Integration.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 1997 über die „Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa" [KOM(1997) 241 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Dialog mit dem Bürger kann als ein gegenseitiger Informationsaustausch zwischen den Bürgern an der Basis und den europäischen Einrichtungen beschrieben werden, was die Entwicklung einer Sozialpolitik ermöglicht, die den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung trägt, und zwar von der höchsten Ebene der Organe der EU an bis zur Basis, indem die Unionsbürgerschaft und die Beteiligung gefördert werden.

Die Anfänge eines besser strukturierten Dialogs mit dem Bürger gehen zurück auf den Vertrag von Maastricht, der im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union die Erklärung 23 enthält. In dieser Erklärung wird die Bedeutung „... der Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege und den Stiftungen als Trägern sozialer Einrichtungen und Dienste" hervorgehoben.

Die Sozialwirtschaft besteht aus drei Sektoren:

Im Rahmen dieser verschiedenen Sektoren werden die Vereine und Stiftungen immer zahlreicher. Außerdem spielen sie eine grundlegende Rolle in fast allen Bereichen der sozialen Tätigkeiten (sportliche Tätigkeiten, Menschenrechte, Entwicklungspolitik, Belange der Bürger usw.). Sie sind an der Schaffung von Arbeitsplätzen, an der Begründung eines aktiven Staatsbürgertums sowie an der Ausübung der Demokratie beteiligt. Im Laufe der Zeit wurde ihre Rolle im Prozess der europäischen Integration ausgebaut. Aus diesem Grunde hat die Kommission eine umfangreiche Erhebung durchgeführt, um diesen Sektor besser kennen zu lernen und die zu behandelnden Probleme zu ermitteln (die Ergebnisse der Erhebung sind in Anhang 1 aufgeführt).

Der vereinsbezogene Sektor und die europäischen Einrichtungen haben seit Jahren eine Zusammenarbeit entwickelt (der vereinsbezogene Sektor übermittelt die Informationen an die Bürger und teilt den Institutionen die in seinem Sektor erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen mit). Auf europäischer Ebene besteht eine echte politische Bereitschaft zur systematischen Konsultation, und zwar sowohl im Stadium der Ausarbeitung als auch der Umsetzung der politischen Maßnahmen seit der Annahme der Erklärung Nr. 23.

Der vereinsbezogene Sektor steht bisweilen neuen Problemen und Herausforderungen gegenüber, die mit der Erweiterung seiner Rolle zusammenhängen. So stoßen die Vereine, die den Ausbau europäischer transnationaler Aktivitäten versuchen, auf eine Reihe von Probleme, beispielsweise:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten versuchen, diese Probleme auf einer Ad hoc-Grundlage zu lösen. Die Kommission hält es daher für wichtig, in Bezug auf diesen Sektor eine kohärente Strategie und Politik zu schaffen. Im Hinblick darauf schlägt die Kommission eine Reihe von Ideen vor, die vom vereinsbezogenen Sektor sowie auf nationaler und europäischer Ebene geprüft werden können.

Auf Ebene der Mitgliedstaaten:

Gemäß dem Subsidaritätsprinzip ist die Kommission der Ansicht, dass der Hauptteil der Maßnahme auf nationaler bzw. regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden muss, und schlägt insbesondere Folgendes vor:

Auf Ebene der Vereine und Stiftungen:

Die Vereine und Stiftungen sollten offener und zugänglicher sein, damit die Bürger und die Behörden mehr über ihre Ziele und Arbeitsmethoden erfahren können.

Sie sollten außerdem:

Auf Gemeinschaftsebene:

Der Dialog zwischen den Vereinen und den Gemeinschaftseinrichtungen und -organen ist auszubauen, insbesondere über den Beratenden Ausschuss für Genossenschaften, Vereine auf Gegenseitigkeit, Vereine und Stiftungen, der die horizontale Konsultation und Koordinierung des Sektors sicherstellen soll, jedoch auch über das Europäische Sozialforum.

Außerdem hat das Parlament die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zur Beobachtung der Entwicklung des Sektors im Binnenmarkt vorgeschlagen.

Weitere Maßnahmen könnten zu folgendem Zweck getroffen werden:

Die Kommission möchte einen Dialog im großen Maßstab einleiten, der den Sektor, die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten und die anderen Betroffenen einbezieht, damit die in dieser Mitteilung entwickelten Vorschläge gründlich untersucht werden können. Die Kommission beabsichtigt die Veranstaltung einer Reihe von Konferenzen und Seminaren zur Erörterung dieser Mitteilung und der hierin angesprochenen Fragen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa [KOM(97) 241 C4-0546/97].

Letzte Änderung: 05.12.2006