Gemeinsamer Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung

Dieser Bericht zeichnet ein Gesamtbild der wichtigsten Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, wenn die Ziele der Lissabon-Strategie bis 2010 in den Bereichen Sozialschutz, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Rentensysteme erreicht werden sollen. Im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode (OKM), die auf die Koordinierung der nationalen Maßnahmen abstellt, gehen die Mitgliedstaaten in diesen Bereichen gemeinsam vor. Auf diese Weise leisten sie einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum sozialen Zusammenhalt in Europa sowie zur Bekämpfung der Armut.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2005 zu dem gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung [KOM(2005) 14 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vollzieht sich ein tief greifender demografischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel. Die Lissabon-Strategie fördert ein nachhaltiges Entwicklungsmodell, das Wirtschaftspolitik, Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik miteinander verknüpft. In diesem Kontext müssen die gemeinschaftlichen Koordinierungsmechanismen in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung ab 2006 gestrafft werden.

Sozialschutz und soziale Eingliederung

Ein hohes Sozialschutzniveau soll den sozialen Zusammenhalt gewährleisten und ein wachstums- und beschäftigungsfreundliches Umfeld schaffen. Um diese Funktion erfüllen zu können, müssen die Sozialschutzsysteme auf allgemeine soziale Trends reagieren; die meisten Mitgliedstaaten haben bei ihrer Modernisierung die Verringerung der Erwerbsbevölkerung und das Risiko einer Verschlechterung der Lage eines Teils der Bevölkerung berücksichtigt.

Die Verlängerung des Erwerbslebens und die Anhebung des Beschäftigungsniveaus müssen die wichtigsten Triebfedern für die Modernisierung des Sozialschutzes sein. Das bedeutet, dass die Strategien zur sozialen Eingliederung zu den allgemeinen Bemühungen zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beitragen. Indem gewährleistet wird, dass weiterhin Mittel durch die Strukturfonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), bereitgestellt werden, wird ein wesentlicher Beitrag zu diesem Ziel und zur Bekämpfung von Armut geleistet.

Förderung der sozialen Eingliederung

Das Armutsrisiko ist immer noch sehr hoch in Europa: im Jahr 2002 waren 15 % der EU-Bevölkerung von Armut bedroht. Der jüngste Wirtschaftsabschwung lässt eine Erhöhung der Zahlen befürchten. In den neuen Mitgliedstaaten dagegen kann der Umstrukturierungsprozess, der das Wirtschaftswachstum begleitet, zu einem Anstieg der Zahl der von Armut bedrohten Menschen führen.

Die von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen befinden sich häufig am Rande des Arbeitsmarktes und sind sozial ausgegrenzt. Es ist daher angezeigt, aktive politische Maßnahmen durchzuführen, bei denen die Bereiche soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut und Beschäftigung miteinander verknüpft werden.

Die von den Mitgliedstaaten verfolgten Konzepte spiegeln sieben zentrale politische Prioritäten wider. Unionsweit lassen sich diese wie folgt definieren:

Diese Prioritäten werden im Rahmen von nationalen Strategien umgesetzt, die auf die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten abstellen. Die Ausarbeitung von nationalen Aktionsplänen (NAP) zum Thema Eingliederung ist deutlicher Ausdruck der Absicht der Mitgliedstaaten, die soziale Eingliederung voranzutreiben. Diese Strategien werden im Rahmen einer umfassenden Partnerschaft unter Einbindung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, der Sozialpartner und aller Stakeholder durchgeführt.

Die offene Koordinierungsmethode (OKM) und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung haben eine solide Grundlage für weitere Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zur Förderung der sozialen Eingliederung geschaffen.

Um die Wirksamkeit der nationalen Strategien zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen angezeigt:

Auf EU-Ebene sollten in diesem Zusammenhang Kommission und Rat

Renten und aktives Altern

Die Rentensysteme müssen modernisiert werden, um dem Problem der Alterung der europäischen Bevölkerung zu begegnen. Es gilt, sowohl ihre finanzielle Tragfähigkeit als auch ihre Angemessenheit angesichts der sich wandelnden Gesellschaft sicherzustellen.

Die Reformen beruhen somit in erster Linie auf der Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters, was bedeutet, dass die Rolle der Sozialschutzsysteme durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und Vermeidung von Armut verstärkt werden müssen.

Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits Reformen zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben durchgeführt. Allerdings geht die Gewährleistung angemessener Einkommen in der Regel mit zusätzlichen Ausgaben der öffentlichen Hand einher. Die Reformen zielen häufig auf die Förderung der privaten Vorsorge ab; gleichzeitig werden Rentnern mehr Möglichkeiten geboten, ein höheres Einkommen zu erzielen.

Hintergrund

Der gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung stützt sich auf zwei Runden der offenen Koordinierungsmethode (OKM) (2001-2003 sowie 2003-2005), die zu positiven Ergebnissen im Bereich soziale Eingliederung geführt hat. Auch die Ausweitung der Methode auf die neuen Mitgliedstaaten war erfolgreich.

Der vorliegende Bericht wurde im Anschluss an den Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung 2004 vorgelegt. Er leitet einen Evaluierungsprozess ein, der ab 2006 in eine neue OKM-Runde münden soll. Im Rahmen der Ausgestaltung dieser neuen Runde wird eine Konsultation der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und aller Stakeholder stattfinden.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 12. Dezember 2003 - Gemeinsamer Bericht über die soziale Eingliederung als Fazit der Auswertung der Nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung (2003-2005) [KOM(2003) 773 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003 - Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz [KOM(2003) 261 endg. - Amtsblatt L 314 vom 13.10.2004]

Mitteilung der Kommission vom 3. Juli 2001 - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise [KOM(2001) 362 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 21.03.2007