Verstärkte Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Richtlinie (EU) 2020/1057 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Richtlinie 96/71/EG

Richtlinie 2014/67/EU

Verbesserte Verhinderung, Überwachung und Sanktionierung jeglichen Missbrauchs der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Besserer Zugang zu Informationen

Verstärkte Verwaltungszusammenarbeit

Änderung der Richtlinie (EU) 2018/957

Mit der Änderung der Richtlinie (EU) 2018/957 werden einige neue Vorschriften eingeführt:

Richtlinie (EU) 2020/1057

Zu den durch die Richtlinie (EU) 2020/1057 eingeführten Änderungen gehören:

WANN TRETEN DIE RICHTLINIEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Briefkastenfirmen: Unternehmen, die mit dem Ziel gegründet wurden, von Gesetzeslücken zu profitieren, ohne den Kunden selbst Dienstleistungen zu erbringen, sondern eine Front für die von ihren Eigentümern erbrachten Dienstleistungen zu bieten (Europäische Kommission in COM (2013) 122 final).

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1-6)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 96/71/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 11-31)

Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 49-65)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17-32)

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“) (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1-11)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35-44)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2020