Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle – eine Rahmenstrategie

Im Kontext des Grünbuchs „Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union“ hat die Kommission eine Strategie der positiven und aktiven Förderung der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle vorgeschlagen. Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist der wirksame rechtliche Schutz vor Diskriminierungen in der gesamten Europäischen Union (EU). Dies impliziert die uneingeschränkte Umsetzung der EG-Antidiskriminierungsvorschriften durch alle Mitgliedstaaten. Ferner wird in der Strategie zur Ergreifung flankierender Maßnahmen aufgerufen: Verbreitung von Informationen, Sensibilisierung, Weitergabe von Erfahrungen, Weiterbildung, Gewährleistung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit usw.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 1. Juni 2005: „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle – eine Rahmenstrategie" [KOM(2005)224 – Amtsblatt C 236 vom 24.9.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten

Im Jahr 2000 hat die Europäische Union (EU) zwei Richtlinien angenommen (Richtlinie 2000/43/EG und 2000/78/EG), die das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung vorsehen. Die Richtlinien enthalten genaue Definitionen der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung und der Belästigung. Sie verweisen aber auch darauf, dass in bestimmten Ausnahmefällen eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung gerechtfertigt sein kann.

Die Annahme dieser Richtlinien hat in den letzten Jahren in der gesamten EU erhebliche Veränderungen im nationalen Recht bewirkt. Die Kommission stellt jedoch fest, dass einige wichtige Bestimmungen bislang noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurden.

Zugleich möchte die Kommission flankierende Maßnahmen fördern (Verbreitung von Informationen, Sensibilisierung, Weitergabe von Erfahrungen, Weiterbildung, Gewährleistung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit usw.), um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze unterstützen. Dies soll durch den Bereich „Nichtdiskriminierung“ des Programms (Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität) erfolgen.

Schließlich hat die Kommission Einigung erzielt über den 2001 vorgeschlagenen Rahmenbeschluss zur Festlegung gemeinsamer Rechtsnormen für die Bekämpfung von Verbrechen mit rassistischem Hintergrund einschließlich Antisemitismus und Delikten gegen andere religiöse Minderheiten. Der Rahmenbeschluss 2008/913/JI zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurde am 28. November 2008 verabschiedet.

Eventuelle Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens

Die geltenden EG-Rechtsvorschriften verbieten die Diskriminierung aufgrund der Rasse in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (Richtlinie 2000/43/EG). Der Geltungsbereich des Schutzes gegen Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung beschränkt sich auf Beschäftigung, Beruf und Berufsbildung (Richtlinie 2000/78/EG). Richtlinie 2004/113/EG erweitert den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf den Bereich Waren und Dienstleistungen, jedoch nicht auf andere von der Richtlinie 2000/43/EG abgedeckte Gebiete.

Die Kommission lancierte eine Studie über die Durchführbarkeit neuer Initiativen zur Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens. Sie hat nationale Bestimmungen untersucht, die über die Anforderungen der EG-Richtlinien hinausgehen, und die Vor- und Nachteile solcher Maßnahmen gegeneinander abgewogen.

Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle

Die Kommission möchte Instrumente schaffen, die einen „integrierten Ansatz“ fördern, d. h. die Berücksichtigung der Zielsetzungen der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in sämtlichen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft. Dieser integrierte Ansatz dürfte auch ein gezielteres Vorgehen gegen Mehrfach­diskriminierungen ermöglichen.

Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen

Auf der Basis der Ergebnisse der werden im Programmplanungszeitraum 2007–2013 vorrangig die soziale Integration benachteiligter Menschen und die Diskriminierungsbekämpfung gefördert. Hierfür werden Mittel aus dem verwendet. In den Bereichen Geschlechtergleichstellung und Antidiskriminierung ergänzt das Programm PROGRESS die ESF-Interventionen.

Die neue Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend kann ebenfalls einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle leisten. In den Bereichen Zuwanderung und Asyl können auch die Programme INTI (Integration von Drittstaatenangehörigen) und (Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung) zur Diskriminierungsbekämpfung eingesetzt werden.

Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern

Um auf einen positiveren Ansatz in Gleichstellungsfragen hinzuwirken, rief die Kommission das Jahr 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ aus. Die vier Hauptthemen, die in diesem Jahr aufgegriffen wurden, waren Rechte, Anerkennung, gesellschaftliche Präsenz sowie Respekt und Toleranz. Dabei galt es, die im Zuge dieses Jahres ergriffenen Maßnahmen mit denen des Jahres 2008 – dem Jahr des Interkulturellen Dialogs – abzustimmen.

Ferner hat die Kommission vorgeschlagen, jährlich einen „Gleichstellungsgipfel“ zu veranstalten, an dem Minister, Leiter der nationalen Gleichstellungsstellen, Vorsitzende von NRO auf europäischer Ebene, die europäischen Sozialpartner und Vertreter internationaler Organisationen teilnehmen. Der erste Gleichstellungsgipfel fand vom 30. bis 31. Januar 2007 im Rahmen der Konferenz zum Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle statt. Außerdem liegt der Kommission besonders daran, mit den Arbeitgebern zusammenzuarbeiten, um die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Gezielte Maßnahmen zum Schutz benachteiligter ethnischer Minderheiten

Die erweiterte EU muss eine kohärente und effiziente Strategie der Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt entwickeln. Besonders problematisch ist die Situation der Roma, die trotz der im Rahmen des durchgeführten Projekte nach wie vor der Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesetzt sind.

Die EG-Antidiskriminierungsgesetze verbieten die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie der Religion. Im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie wurden die Mitgliedstaaten angehalten, mit ihren nationalen Aktionsplänen Maßnahmen zur Integration von Minderheiten in den Arbeitsmarkt anzustoßen. Armut und Ausgrenzung von ethnischen Minderheiten, Zuwanderern und anderen benachteiligten Gruppen sind auch Gegenstand der offenen Koordinierungsmethode der EU im Bereich soziale Integration. Die EU stellt über den ESF Mittel für entsprechende Fördermaßnahmen bereit.

Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit

Auch im Kontext der Erweiterung und in den Beziehungen zu Drittländern fördert die Kommission Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, und zwar mittels folgender Elemente:

Die Kommission arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen, um Kohärenz, Komplementarität und eine klare Arbeitsteilung zu gewährleisten. Zu diesen Organisationen zählen insbesondere der Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Vereinten Nationen (UN). Die Kommission beteiligte sich aktiv an der vierten Weltfrauenkonferenz, an der sowie an der Ausarbeitung einer .

Hintergrund

Die Mitteilung schließt sich an das von der Europäischen Kommission am 28. Mai 2004 angenommene Grünbuch "Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweitererten EU" an. Sie berücksichtigt die Kommentare und Reaktionen von nationalen Behörden, Gleichstellungsstellen, Nichtregierungsorganisationen, regionalen und lokalen Behörden, Sozialpartnern, Sachverständigen und Privatpersonen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 2. Juli 2008 – Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement [KOM(2008) 420 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Mit dieser Mitteilung stellt die Europäische Kommission einen umfassenden Ansatz vor, durch den ihr Engagement für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in der EU erneuert wird. Dazu gehören die Vervollständigung des bestehenden Rechtsrahmens im Bereich Nichtdiskriminierung, die Unterstützung des Dialogs über die Nichtdiskriminierungspolitik und die Stärkung der bestehenden strategischen Instrumente zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit.

Beschluss 2006/33/EG der Kommission vom 20. Januar 2006 zur Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe für Fragen der sozialen Integration ethnischer Minderheiten und ihrer uneingeschränkten Beteiligung am Arbeitsmarkt [Amtsblatt L 21 vom 25.1.2006]. Um eine schlüssige und wirksame Vorgehensweise festzulegen, die die soziale Integration benachteiligter ethnischer Minderheiten und ihre uneingeschränkte Beteiligung am Arbeitsmarkt ermöglicht, richtet die Kommission eine beratende Expertengruppe ein. Die Gruppe soll der Frage nachgehen, wie eine soziale Integration dieser Minderheiten erreicht werden kann, und sie soll bis zum Abschluss des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ 2007 einen Bericht mit Empfehlungen für die zu ergreifenden Maßnahmen vorlegen.

Beschluss 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) – Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft [Amtsblatt L 146 vom 31.5.2006].

Grünbuch vom 28. Mai 2004 „Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union“ [KOM(2004) 379 379 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 16.04.2009