Folgearbeiten zur Beschäftigungsinitiative des Europäischen Rats von Essen

1) ZIEL

Der Europäische Rat von Essen hat den Rat "Arbeit und Sozialfragen", den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" sowie die Kommission aufgefordert, die Beschäftigungsentwicklung aufmerksam zu verfolgen, die entsprechenden Politiken der Mitgliedstaaten zu überprüfen und dem Europäischen Rat jedes Jahr - zum ersten Mal im Dezember 1995 - über die erzielten Fortschritte zu berichten.

Der Europäische Rat hat fünf Schwerpunktbereiche für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen festgelegt:

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat: Folgearbeiten zur Beschäftigungsinitiative des Europäischen Rats von Essen [KOM (95)74 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die in der Mitteilung enthaltenen Vorschläge zielen auf die schrittweise Einführung eines Verfahrens zur Überwachung der Beschäftigungssysteme im Sinne des Weißbuchs „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung" ab.

Zur Erreichung dieses Ziels wird folgendes empfohlen:

Die Kommission wird das Kapitel über Beschäftigungsfragen in ihrer Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ausbauen. Der jährliche Beschäftigungsbericht wird sich in diesem Jahr hauptsächlich mit den in Essen festgelegten fünf Schwerpunktbereichen befassen: Verbesserung der Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte durch die Förderung von Investitionen in die Berufsbildung; Steigerung der Beschäftigungsintensität des Wachstums; Senkung der Lohnnebenkosten; Verstärkung der Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik; Verstärkung der Maßnahmen zugunsten der von der Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Am 11. Oktober 1995 hat die Kommission eine Mitteilung über Trends und Entwicklungen der Beschäftigungssysteme in der Europäischen Union angenommen: "Die Europäische Beschäftigungsstrategie: jüngste Fortschritte und Perspektiven" [KOM(95) 465 endg.].

In dieser Mitteilung geht die Kommission von der Annahme aus, dass die komplette Durchführung des makroökonomischen Teils der wirtschaftspolitischen Grundzüge der Union im Zeitraum 1995-2000 ein investitionsgesteuertes Wachstum von 3-3,5 % pro Jahr ermöglicht. Es würden mehr als 11 Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen, was einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf rund 7,5 % bedeuten würde. Bei Durchführung entsprechender struktureller Maßnahmen könne die Quote noch weiter gesenkt werden.

Was das Funktionieren des Arbeitsmarktes angeht, gelangt die Kommission in ihrer Mitteilung zu der Feststellung, dass die Mitgliedstaaten intensiv tätig geworden sind, um kohärente, mittelfristige nationale Beschäftigungsprogramme aufzustellen, die den in Essen festgelegten Prioritäten Rechnung tragen.

Darüber hinaus werden in der Mitteilung Themen wie Umwelt, KMU, Steuersysteme, Systeme des sozialen Schutzes, Beitrag der Strukturfonds zur Beschäftigung behandelt.

Beschluss 97/16/EG des Rates (vom 20. Dezember 1996) zur Einsetzung eines Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt [Amtsblatt L 6 vom 10.01.1997].

Es handelt sich dabei um einen Ausschuss, der aus zwei Vertretern je Mitgliedstaat und zwei Vertretern der Kommission zusammengesetzt ist und dessen Auftrag darin besteht, den Rat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in dem obengenannten Bereich zu unterstützen.

Insbesondere ist der Ausschuss dafür zuständig, die Entwicklung der Beschäftigung von Männern und Frauen in der Gemeinschaft zu verfolgen, die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitiken der Mitgliedstaaten zu überprüfen, den Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission in diesen Bereichen zu fördern und einschlägige Berichte und Empfehlungen abzufassen.

Dieser Beschluss wurde durch die Entscheidung 2000/98/EG zur Errichtung des Beschäftigungsausschusses außer Kraft gesetzt.

Letzte Änderung: 01.07.2003