Die demografische Zukunft Europas - Von der Herausforderung zur Chance

Zu einem Zeitpunkt, zu dem Europa sich mit der demografischen Herausforderung konfrontiert sieht, veröffentlicht die Kommission, die die Möglichkeiten dieser entscheidenden Problematik zu nutzen gedenkt, eine Mitteilung, in der sie ihre Ziele für die Beschäftigung älterer Menschen, die Modernisierung des Sozialschutzes und die demografische Erneuerung in Europa darstellen möchte.

RECHTSAKT

Miteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ [KOM(2006) 571 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) muss sich heute mit dem Bevölkerungsrückgang, einem schwachen natürlichen Wachstum und der Überalterung eines Teils der Bevölkerung auseinandersetzen. Um sich dieser Herausforderung stellen zu können, gibt die Kommission eine Reihe von Empfehlungen, wobei sie sich insbesondere auf die erneuerte Lissabon-Strategie stützt, um Möglichkeiten der höheren Lebenserwartung optimal zu nutzen, aber auch, um eine demografische Erneuerung einzuleiten.

Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven

Die Bevölkerungsalterung (d. h. die Steigerung des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung) ist eine Folge der beträchtlichen Fortschritte, die auf wirtschaftlichem, sozialem und medizinischem Gebiet bei den Dienstleistungen für die europäischen Bürger erreicht worden sind. Diese Alterung der Bevölkerung ist das Ergebnis mehrerer gleichzeitiger demografischer Tendenzen:

Bei diesen Tendenzen wird die Gesamtbevölkerung der EU leicht zurückgehen, aber auch ein sehr viel höheres Alter aufweisen. Die Zahl der Europäer im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) in den 25 Mitgliedstaaten der EU wird von 2006 bis 2050 um 48 Millionen abnehmen, wobei sich der Abhängigkeitsquotient verdoppeln und (bis 2050) 51 % erreichen dürfte. Mit diesem demografischen Wandel werden tief greifende soziale Umwälzungen (in den Bereichen Sozialschutz, Wohnung, Arbeit) in allen Ländern einhergehen, die vom Phänomen der Bevölkerungsalterung betroffen sind.

Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung

Im Lauf der nächsten zehn Jahre wird die aktive Bevölkerung zu schrumpfen beginnen, da zahlreiche „Babyboomer“ das Rentenalter erreichen. Dieser Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter kann sich bei unveränderten derzeitigen Tendenzen und politischen Rahmenbedingungen negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Durch eine entschlossene Umsetzung der Agenda von Lissabon könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem das Potenzial dieser erfahrenen Arbeitnehmer voll genutzt, aber auch jüngeren Menschen eine Ausbildung hoher Qualität vermittelt wird.

Die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird auch den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen nicht unberührt lassen. Werden die derzeitigen politischen Strategien beibehalten, wird die zunehmende Alterung der Bevölkerung immer höheren Druck auf die öffentlichen Ausgaben ausüben. Durch entsprechende Haushaltsdefizite könnte das zukünftige Gleichgewicht der Renten- und Sozialversicherungssysteme, ja sogar das Potenzial des Wirtschaftswachstums oder die Funktionsweise der Einheitswährung, grundsätzlich gefährdet werden. Allerdings sind die Regierungen der Mitgliedstaaten bereits tätig geworden, vor allem im Bereich der öffentlichen Rentensysteme oder der Modernisierung des Sozialschutzes. Schließlich würden die öffentlichen Ausgaben für Gesundheits- und Pflegeleistungen möglicherweise bereits aufgrund einer sachgemäßeren Anpassung der Gesundheitsversorgungsleistungen und eines präventiven Ansatz bei chronischen Krankheiten nur noch halb so hoch ausfallen.

Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung

Um die demografische Herausforderung der kommenden Jahre zu bewältigen, legt die Europäische Kommission die folgenden fünf politischen Grundausrichtungen fest:

Hintergrund

Die Mitteilung stellt ein Follow-up zu der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Europäische Werte in der globalisierten Welt“ und zu dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ dar.

Mit ihrer ersten Konferenz zur Alterung der Weltbevölkerung und dem dabei angenommenen internationalen Aktionsplan haben die Vereinten Nationen die Aufmerksamkeit 1982 erstmals auf dieses Thema gelenkt.

Anlässlich der Tagungen des Europäischen Rates in Stockholm (2001) und in Barcelona (2002) wurde die Bedeutung der demografischen Herausforderung in der EU herausgestellt. Die von der EU präsentierten Reformen fügen sich in den Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie ein und entsprechen einer gemeinsamen Perspektive wieder gewonnenen Vertrauens. Mit dem Reform- und Umsetzungsprozess soll sich das im Zweijahresrhythmus stattfindende Europäische Demografieforum befassen, das zum ersten Mal im Oktober 2006 getagt hat; auch soll er Aufnahme in ein Kapitel des jährlichen Fortschrittsberichtes finden, der im Rahmen der Lissabon-Strategie erstellt wird.

Schlüsselzahlen (EU27)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Kommission – Europäischer Demografiebericht 2008: Antworten auf die sozialen Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung [SEK(2008) 2911 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. 2008 tritt in Bezug auf die schnelle Alterung der europäischen Bevölkerung ein Wendepunkt in der demografischen Entwicklung der Europäischen Union (EU) ein. So ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung über 60 Jahren und darüber von diesem Jahr an und in den nächsten 25 Jahren um durchschnittlich 2 Millionen jährlich wachsen wird, während die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter dagegen von 2014 an jährlich um 1 bis 1,5 Millionen abnehmen wird.

Diese demografische Entwicklung kann bedeutende Auswirkungen auf das Niveau des Wirtschaftswachstums und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten der EU haben. Sie stellt ebenso einen Faktor für den Wandel der europäischen Familienstrukturen dar. Mit Hilfe statistischer demografischer Daten kann die Sozial- und Familienpolitik entsprechend ausgerichtet werden.

Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin die Beschäftigung älterer Personen fördern. 2007 waren 50 % der Männer und 40 % der Frauen über 60 noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Diese Zahlen belegen eine Steigerung der Beschäftigungsrate seit dem Jahr 2000, die im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Strategie für aktives Altern steht.

Darüber hinaus steigt in allen Mitgliedstaaten die Beschäftigungsrate von Frauen, ohne sich auf die Geburtenrate auszuwirken. Eine geeignete Politik auf nationaler und europäischer Ebene soll durch familienpolitische Maßnahmen, durch die Bekämpfung der Armut und durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einer weiteren Steigerung dieser Beschäftigungsrate führen.

Beschluss 2007/397/EG der Kommission vom 8. Juni 2007 zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie [Amtsblatt L 150 vom 12.6.2007].

Gemäß dieser Mitteilung und auf Wunsch der Mitgliedstaaten hat die Kommission eine Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie eingesetzt. Hauptaufgabe dieser Gruppe wird die Unterstützung und Beratung der Kommission bei der Ausarbeitung von Politiken sein, die der neuen demografischen Realität der Europäischen Union gerecht werden; darüber hinaus wird sie eine Rolle bei der Beobachtung der Entwicklung der Überalterung der Bevölkerung und der Arbeitskräfte in Europa spielen. Sie wird ferner den Mitgliedstaaten eine Plattform bieten, auf der diese ihre Erfahrungen und bewährten Praktiken zu Themen wie aktives Altern, Familienpolitik, Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen oder auch Einwanderung austauschen können.

Die Gruppe besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten und sie unterstützenden unabhängigen Sachverständigen; den Vorsitz hat Frau Eleonora Hostasch inne, ehemalige österreichische Bundesministerin für Beschäftigung, Gesundheit und soziale Angelegenheiten.

der Kommission über die soziale Lage in der Europäischen Union. Gesamtüberblick 2004 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 3. März 2004: „Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters“ [KOM(2004) 146 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Juni 2003 über Einwanderung, Integration und Beschäftigung [KOM(2003) 336 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Dezember 2003: „Modernisierung des Sozialschutzes für mehr und bessere Arbeitsplätze – Ein umfassender Ansatz, um dazu beizutragen, dass Arbeit sich lohnt“ [KOM(2003) 842 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Vom Europäischen Rat in Stockholm angeforderter Bericht: „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns“ [KOM(2002) 9 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen über die demografische Herausforderung in der EU finden Sie auf der Website der GD Beschäftigung und Soziales.

Letzte Änderung: 10.12.2008