Rechtsrahmen für das Mobilfernsehen

Diese Mitteilung stellt Beispiele für die bewährte Praxis der Mitgliedstaaten bei der Regulierung der Mobilfernsehnetze und -dienste vor. Sie umfasst die Genehmigungsmodelle für diese Netze und Dienste sowie spezielle Fragen im Zusammenhang mit den verschiedenen Regulierungsebenen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. Dezember 2008 – Rechtsrahmen für Mobilfernsehnetze und -dienste: Beispielhafte Genehmigungspraxis – das EU-Modell [KOM(2008) 845 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung schließt sich an die Mitteilung Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen von 2007 an, die die Bedeutung des Regulierungsumfelds für die Einführung dieser Dienste hervorgehoben hat. Sie enthält Beispiele für die bewährte Praxis bei der nationalen Regulierung der Mobilfernsehnetze und -dienste.

Seit der Vorstellung ihrer Mobilfernsehinitiative hat die Kommission Übersichten über das bestehende Regulierungsumfeld in Europa veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es in den Mitgliedstaaten sehr verschiedene Konzepte für das Mobilfernsehen gibt. Daher hat der Rat „Telekommunikation“ von November 2007 die Kommission aufgefordert, eine aktivere Rolle zu übernehmen und mit der Ermittlung bewährter Praktiken bezüglich der Genehmigungsregelungen für das Mobilfernsehen fortzufahren und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten zu fördern.

Als die Kommission im Juli 2007 ihre Mobilfernsehinitiative vorstellte, hatten sich erst wenige Mitgliedstaaten mit entsprechenden Regulierungsfragen befasst. Einige Mitgliedstaaten haben bis heute noch keinen Rechtsrahmen für Mobilfernsehnetze und -dienste eingeführt, während andere die Anwendung der allgemeinen Rundfunkvorschriften auf das Mobilfernsehen erstrecken wollen. Auf alle Fälle betont die Kommission, wie wichtig es ist, von Rechtsunsicherheit geprägte Situationen zu vermeiden. Außerdem sollten die Genehmigungsverfahren im Hinblick darauf, dass das Mobilfernsehen eine Drahtlostechnik ist und daher künftig eine grenzüberschreitende Bedeutung erlangen könnte, auch die Binnenmarktaspekte berücksichtigen. Es ist wesentlich, dass die nationalen Regulierungsansätze so einheitlich wie möglich sind, ohne die lokalen Besonderheiten außer Acht zu lassen.

Gegenwärtig prägen drei Hauptregulierungsmodelle, die die Rechte und Pflichten des lizenzierten Betreibers festlegen, den europäischen Mobilfernsehmarkt:

Die Regulierung der Mobilfernsehdienste sollte so konzipiert sein, dass unnötige Hindernisse oder Verzögerungen vermieden werden. Die Rolle der Regulierung sollte darin bestehen, Mindestanforderungen aufzustellen, die eine effiziente Frequenznutzung sicherstellen. Bei der Regulierung sind folgende Hauptelemente zu berücksichtigen:

Um die Wirksamkeit der Regulierungsverfahren für das Mobilfernsehen zu sichern, beabsichtigt die Kommission zudem, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den nationalen Behörden und den betroffenen Marktteilnehmern weiterhin zu fördern.

Letzte Änderung: 18.02.2009