Online-Zugang zu Europas kulturellem Erbe

Diese Mitteilung stellt die Fortschritte dar, die bei der Entwicklung der europäischen digitalen Bibliothek „Europeana“ erzielt wurden, mit der die Öffentlichkeit ein einheitliches Zugangsportal zu Europas kulturellem Erbe erhalten soll. Behandelt werden vor allem Fragen der Digitalisierung, der Online-Verfügbarkeit und der digitalen Bewahrung kulturellen Materials.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. August 2008 – Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen: Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU [KOM(2008) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung beschreibt die bislang erzielten Fortschritte und die Maßnahmen, die noch ergriffen werden müssen, um die europäische digitale Bibliothek „Europeana“ zu entwickeln. Besonders hervorgehoben werden die Schritte, welche die Mitgliedstaaten unternommen haben, um die Empfehlung 2006/585/EG der Kommission vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung umzusetzen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 unterstützt wurde.

„Europeana“ soll ein gemeinsames mehrsprachiges Zugangsportal zu digitalisiertem europäischen Material sein. Im Jahr 2007 erhielt die Entwicklung dieses Portals neuen Schwung, und zwar insbesondere durch die Gründung der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek, die verschiedene Kulturbereiche zusammenbringt. Die Demonstrationswebsite von „Europeana“ wurde im Februar 2008 mit dem Ziel veröffentlicht, den Prototyp im November desselben Jahres in Betrieb zu nehmen. Dieser Prototyp soll in den nächsten zwei Jahren zu einem voll funktionsfähigen Dienst ausgebaut werden.

An folgenden Punkten muss im Zuge der Entwicklung von „Europeana“ noch gearbeitet werden:

Auf der Grundlage der oben genannten Empfehlung haben die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen Fortschritte erzielt:

Obwohl die Mitgliedstaaten bei der Online-Bereitstellung von kulturellen Informationen erhebliche Fortschritte erzielt haben, müssen insbesondere in folgenden Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden:

Die 2006 eingesetzte Hochrangige Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken hat den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der oben genannten Empfehlung praktische Unterstützung gewährt. Die Gruppe befasst sich insbesondere mit öffentlich-privaten Partnerschaften, wissenschaftlichen Informationen und Urheberrechtsfragen.

Um die von „Europeana“ angebotenen Dienste weiterzuentwickeln, sind technische Fortschritte erforderlich, die insbesondere zu billigeren und qualitativ besseren Digitalisierungstechniken und Bewahrungsmethoden führen sollten. Die Kommission fördert diese Fortschritte durch die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung und die eContentplus -Programme. Sie hat ihre Zusage bekräftigt, die Entwicklung von „Europeana“ und anderen Projekten zur Verbesserung der Verfügbarkeit und der Bewahrung von digitalem kulturellen Material weiterhin durch politische Initiativen und Finanzierungsprogramme zu unterstützen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europeana : die nächsten Schritte [KOM(2009) 440 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung stellt die Herausforderungen für die weitere Entwicklung von Europeana dar.

Die Bilanz von Europeana ist positiv, denn die Bibliothek bietet Zugriff auf mehr als 4,6 Mio. digitalisierte Bücher, Zeitungen, Video-Clips, Karten, Fotografien und Dokumente und bezieht ihre Inhalte aus mehr als 1000 Kultureinrichtungen.

Allerdings werden in der Mitteilung verschiedene Probleme festgestellt in Bezug auf:

Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, damit die Bürger die von Europeana angebotenen Dienste umfassend nutzen können.

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA [Amtsblatt C 319 vom 13.12.2008]. Der Rat der Europäischen Union begrüßt in seinen Schlussfolgerungen den schrittweisen Aufbau der Europäischen Bibliothek Europeana und das Engagement der Mitgliedstaaten für dieses Projekt. Damit dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann, fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf:

Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die Entwicklung von Europeana fortzusetzen, dieses Projekt europaweit und weltweit zu fördern und öffentlich-private Partnerschaften für dessen Umsetzung zu bilden.

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Letzte Änderung: 19.11.2009