Wirtschafts- und Währungspolitik

EINLEITUNG

Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rolle der Kommission im Bereich der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union (EU). Insbesondere erhält die Kommission umfassendere Überwachungsbefugnisse, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die europäischen Anforderungen erfüllen.

Darüber hinaus verbessert der Vertrag von Lissabon vor allem durch die Stärkung der EU-Währungspolitik die wirtschaftspolitische Steuerung der EU.

Die EU-Wirtschaftspolitik sieht nämlich eine Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten auf gemeinsame Ziele vor. Außerdem umfasst sie die Festlegung einer gemeinsamen Währungspolitik für alle Mitgliedstaaten mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu wahren.

Darüber hinaus führen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, d. h. die Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, parallel eine erweiterte auf den Euro zugeschnittene Währungspolitik ein.

WIRTSCHAFTSPOLITIK

Die EU-Wirtschaftspolitik basiert auf zwei verschiedenen Arten von Verpflichtungen der Mitgliedstaaten:

Die Einhaltung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und das öffentliche Defizit werden von der Kommission und dem Rat genau überwacht. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rolle der Kommission bei der Ausübung dieser Überwachung. Die Kommission kann nunmehr die Mitgliedstaaten direkt verwarnen, wenn sie der Ansicht ist, dass sie ihre Verpflichtungen nicht einhalten. Vorher konnte sie lediglich den Rat auffordern, in diesem Sinne tätig zu werden.

Spricht die Kommission eine solche Verwarnung aus, kann der Rat anschließend eine Empfehlung an den Mitgliedstaat richten. Der Vertrag von Lissabon enthält hierzu zwei Erläuterungen:

WÄHRUNGSPOLITIK

Der Vertrag von Lissabon enthält keine wichtigen Änderungen der gemeinsamen Währungspolitik aller Mitgliedstaaten.

Die Hauptneuerung besteht darin, dass die Europäische Zentralbank (EZB) den Status eines Organs der EU erhält.

Darüber hinaus werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Änderung der Satzung der EZB ausgeweitet. Diese Änderung unterliegt künftig dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

SPEZIFISCHE WÄHRUNGSPOLITIK DER MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST

In Bezug auf die Währungspolitik des Euro-Währungsgebiets enthält der Vertrag von Lissabon wichtigere Änderungen.

Zunächst bestätigt der Vertrag von Lissabon die ausschließliche Zuständigkeit der EU im Bereich der Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU).

Darüber hinaus wird im Vertrag von Lissabon erstmals die Euro-Gruppe vertraglich verankert. Dabei handelt es sich um informelle Sitzungen der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets. Ziel der Euro-Gruppe ist es, das Wirtschaftswachstum der Euro-Zone durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets für bestimmte Maßnahmen, die sie direkt betreffen, Beschlussfassungsautonomie. So sieht Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vor, dass nur die Staaten der Euro-Zone an der Abstimmung von Maßnahmen teilnehmen dürfen, in denen es vor allem um Folgendes geht:

Darüber hinaus bietet der Vertrag von Lissabon den Staaten, deren Währung der Euro ist, die Möglichkeit der Einrichtung einer einheitlichen Vertretung der Euro-Zone innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen. Außerdem dürfen nur die Mitgliedstaaten der Euro-Zone über die Standpunkte abstimmen, die die EU in internationalen Gremien in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion vertritt.

Letzte Änderung: 18.06.2010