Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

 

ZUSAMMENFASSUNG

Der Vertrag von Lissabon bemüht sich, das Beschlussfassungsverfahren in der auf 28 Mitglieder erweiterten Europäischen Union (EU) zu modernisieren und zu verbessern. Durch den Vertrag wird die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union und die Anzahl der Bereiche erhöht, in denen das Europäische Parlament im Hinblick auf die Annahme legislativer Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse) nach Vorschlag der Kommission (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) gleichberechtigt mit dem Rat handelt.

NEUE POLITIKBEREICHE, IN DENEN BESCHLÜSSE MIT QUALIFIZIERTER MEHRHEIT GEFASST WERDEN

Das Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit ist jetzt die häufigste Form der Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union und wird für die meisten seiner Beschlüsse angewandt. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Einstimmigkeit in einigen Bereichen durch die qualifizierte Mehrheit ersetzt:

Maßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung,

justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und Harmonisierung des Strafrechts, z. B. bei der Festlegung der Straftatbestände und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität (z. B. Terrorismus, Menschenhandel, sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern, Drogenhandel, Geldwäsche),

Schaffung europäischer Rechtstitel über einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU,

Maßnahmen zur Förderung von Sport und Kultur,

bestimmte Aspekte der europäischen Handelspolitik (d. h. in den Bereichen kultureller und audiovisueller Dienstleistungen, von Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen sowie für die Annahme interner Vorschriften).

Allerdings erfordern u. a. folgende sensible Politikbereiche weiterhin die Einstimmigkeit:

Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU,

Harmonisierung der Steuern (direkte Steuern),

soziale Sicherheit und sozialer Schutz,

Grenzüberschreitende Aspekte des Familienrechts,

Außerdem sind der Beitritt neuer Länder zur EU und Überarbeitungen der Verträge von allen EU-Ländern einstimmig zu beschließen.

INTENSIVERE NUTZUNG DES ORDENTLICHEN GESETZGEBUNGSVERFAHRENS

Der Vertrag von Lissabon fügt weitere 40 Rechtsgrundlagen (Politikbereiche, die eine Grundlage in den Artikeln des Vertrags haben), insbesondere in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie Landwirtschaft in den Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens – früher Mitentscheidungsverfahren genannt – ein. Dieses Verfahren findet nun für die meisten Themen Anwendung, in denen der EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Änderungen

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der qualifizierten Mehrheit hat einige Änderungen zur Folge, insbesondere im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Artikel 82 und 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) und beim Sozialschutz von Wanderarbeitnehmern (Artikel 48 AEUV).

In diesen Bereichen wurden im Vertrag von Lissabon „Auflösungsklauseln“ zur Abweichung vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eingeführt, sofern ein Land die Grundlagen seines Sozialschutzsystems oder seines Rechtssystems durch eine Rechtsvorschrift, die gerade vor der Annahme steht, bedroht sieht.

Im Vertrag von Lissabon wurde zudem eine „Übergangsklausel“ eingeführt, um für die Annahme eines Rechtsakts in einem bestimmten Bereich von einer einstimmigen Beschlussfassung zu einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit „überzugehen“ .

Weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 24.11.2015