Das Europäische Parlament

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union

Artikel 223-234 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU – Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments

Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments

WAS IST DER ZWECK DER ARTIKEL DER EU-VERTRÄGE, DES AKTS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von EU-Bürgern für EU-Bürger gewählt wird. Daher repräsentiert es knapp 450 Millionen EU-Bürger und verkörpert in diesem Sinne demokratische Macht. Sein Sitz ist in Straßburg, Frankreich. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) werden in einer Direktwahl (seit 1979) in einer freien und geheimen Abstimmung für fünf Jahre gewählt, wobei jedem Mitgliedstaat eine feste Anzahl an Abgeordneten zusteht. Das Parlament, wie es heute genannt wird, ist eigentlich aus der Fusion der drei ehemaligen Versammlungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft entstanden (Fusionsvertrag von 1965 — siehe Zusammenfassung).

Befugnisse

Die Befugnisse des Parlaments sind mit der Zeit durch Änderungen der EU-Verträge fortentwickelt worden. Dies sind unter anderem:

Zuständigkeiten

Gesetzgebung

Haushalt

Das Parlament arbeitet gleichberechtigt mit dem Rat im Rahmen des gesamten Verfahrens der Verabschiedung des jährlichen Haushalts der Europäischen Union mit. Das Haushaltsverfahren besteht aus je einer Lesung des Parlaments und des Rates, oder ein Vermittlungsausschuss wird berufen, um eine Verständigung auf einen gemeinsamen Text zu erreichen (Artikel 314 AEUV).

Aufsicht über die Exekutive

Das Parlament kann die Kommission, die Exekutive der EU, auf vielfältige Weise kontrollieren:

Änderung der Verträge

Wahlordnung

Das EU-Wahlgesetz von 1976 basiert auf gemeinsamen EU-Grundsätzen, erkennt jedoch auch die Bedeutung nationaler Vorschriften im Bereich der Wahlverfahren an.

Der Beschluss (EU, Euratom) 2018/994, der von jedem Mitgliedstaat gemäß seinen jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen genehmigt wurde, sieht folgende Änderungen vor:

Zusammensetzung

Die Sitzvergabe unter den Mitgliedstaaten berücksichtigt einige Faktoren:

Auf Initiative des Parlaments und mit seiner Zustimmung wird die Sitzverteilung im Parlament durch einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates festgelegt (Artikel 14(2) EUV). Die Verträge legen die Grundregeln für die Zusammensetzung des Parlaments fest:

ÜBERSICHTSTABELLE

Vertrag

Artikel

Gegenstand

Vertrag über die Europäische Union (EUV)

14

Rolle und Zusammensetzung des Parlaments

Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)

223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234

Arbeitsweise des Parlaments

HINTERGRUND

Seit dem 31. Januar 2020, nach dem offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit), gibt es 705 Abgeordnete, gleichbedeutend mit einer Reduzierung um 46 Abgeordnete gegenüber der vorherigen Zahl.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III – Bestimmungen über die Organe – Artikel 14 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 22-23)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1-388)

Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung (ABl. L 278 vom 8.10.1976, S. 5-11)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (ABl. L 178 vom 16.7.2018, S. 1-3)

Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten über den Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung (ABl. L 278 vom 8.10.1976, S. 1-4)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokoll (Nr. 6) über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 265)

Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (ABl. L 165I vom 2.7.2018, S. 1-3)

Letzte Aktualisierung: 13.01.2021