Die Europäische Kommission
ZUSAMMENFASSUNG VON:
Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union
Artikel 18 des Vertrags über die Europäische Union
WAS IST DAS ZIEL DIESER VERTRAGSARTIKEL?
Sie legen die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Befugnisse, die Ernennungsverfahren und die Arbeitsweise der Europäischen Kommission als Exekutive der Europäischen Union (EU) fest.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufgaben
1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften: Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Europäischen Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann.
2. Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln: Die Kommission legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest und erstellt den Jahreshaushaltsplan und führt diesen aus.
3. Durchsetzung des EU-Rechts: Gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen EU-Ländern.
4. Vertretung der EU auf internationaler Ebene: Die Kommission spricht in internationalen Organisationen (wie zum Beispiel der Welthandelsorganisation – WTO) für alle EU-Länder.
Zusammensetzung
Der Präsident
Ernennung
Übersicht
Vertrag über die Europäische Union |
Rolle und Zusammensetzung der Kommission, Ernennung und Befugnisse des Präsidenten der Kommission |
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Vertrag über die Europäische Union |
Ernennung und Befugnisse des/der HR/VP |
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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Arbeitsweise der Kommission |
HAUPTDOKUMENTE
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III – Bestimmungen über die Organe –– Artikel 17 und 18 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 26-27)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil – Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I – Institutionelle Bestimmungen – Kapitel 1 – Die Organe – Abschnitt 4 – Die Kommission – Artikel 244, 245, 246, 247, 248, 249 und 250 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 155-157)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98)
Letzte Aktualisierung: 11.10.2017