ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 143

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

59. Jahrgang
31. Mai 2016


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

*

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2016/836 des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016

1

Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Haushaltsordnung, die bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel, inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen Einnahmen.

Erläuterungen zum Haushaltsplan sind nur ausführbar, soweit der Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht geändert oder erweitert und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigt wird und soweit sie durch verfügbare Mittel gedeckt werden können (siehe Anlage des Durchführbarkeitsschreibens vom 28. Oktober 2015).

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


I Gesetzgebungsakte

31.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 143/1


ENDGÜLTIGER ERLASS (EU, Euratom) 2016/836

des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 9,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf den Beschluss 2007/436/EU, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde (5),

unter Hinweis auf den von der Kommission am 9. März 2016 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016, der vom Rat am 16. März 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 17. März 2016 zugeleitet wurde,

unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 13. April 2016,

gestützt auf die Artikel 88 und 91 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 13. April 2016.

Der Präsident

M. SCHULZ


(1)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

(2)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(4)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(5)  ABl. L 48 vom 24.2.2016, S. 1.


BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLAN Nr. 1 FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016

INHALT

GESAMTEINNAHMEN

B. Einnahmen nach Haushaltslinien 3

— Titel 6:

Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union 4

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan III: Kommission

— Einnahmen 11

— Titel 6:

Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union 12
— Ausgaben 19

— Titel 18:

Migration und Inneres 21
— Personal 34

B.   EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

1

EIGENE MITTEL

142 268 594 111

 

142 268 594 111

3

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

p.m.

 

p.m.

4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION

1 348 027 707

 

1 348 027 707

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

55 455 129

 

55 455 129

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION

60 000 000

 

60 000 000

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

123 000 000

 

123 000 000

8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

5 217 537

 

5 217 537

9

SONSTIGE EINNAHMEN

25 001 000

 

25 001 000

 

GESAMTBETRAG

143 885 295 484

 

143 885 295 484

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

KAPITEL 6 0

6 0 1

Verschiedene Forschungsprogramme

6 0 1 1

Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 2

Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 3

Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der Forschungsprogramme der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 5

Kooperationsabkommen mit Einrichtungen in Drittstaaten im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von Unionsinteresse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 6

Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 0 2

Sonstige Programme

6 0 2 1

Verschiedene für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 2 — Total

p.m.

 

p.m.

6 0 3

Assoziierungsabkommen zwischen der Union und Drittstaaten

6 0 3 1

Einnahmen aus der Beteiligung der beitrittswilligen Länder und der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans an Programmen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 3 2

Einnahmen aus der Beteiligung von Drittländern, die keine beitrittswilligen Länder oder potenziellen Bewerberländer des Westbalkans sind, an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 3 3

Beteiligung von Drittstaaten oder Dritter an Tätigkeiten der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 3 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 0 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 1

6 1 1

Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden

6 1 1 3

Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 1 4

Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Union bei Vorhaben und Maßnahmen, deren Ergebnisse kommerziell genutzt werden konnten

6 1 4 3

Rückzahlung von Finanzhilfen, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4 4

Rückzahlung des Beitrags der Union zu den aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Risikoteilungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 4 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 5

Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der Union

6 1 5 0

Rückerstattung nicht verwendeter finanzieller Beiträge des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, des ISPA, des IPA, des EFF, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, des EMFF und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 1

Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 2

Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 3

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 7

Rückerstattung von Vorauszahlungen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fischereifonds, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, des Europäischen Meeres- und Fischereifonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 8

Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 5 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 6

Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 7

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen von Hilfen der Union an Drittländer gezahlt worden sind

6 1 7 0

Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 7 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 8

Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen

6 1 8 0

Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 8 1

Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 8 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 9

Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind

6 1 9 1

Erstattung sonstiger Beträge, die gemäß der Entscheidung 77/270/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 9 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 1 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 2

6 2 0

Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2

Einnahmen aus Leistungen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbracht werden

6 2 2 1

Einnahmen aus dem Betrieb des Hochflussreaktors HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 3

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission für patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 5

Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 6

Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Wege des Wettbewerbs für andere Dienststellen der Kommission erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 2 2 — Total

p.m.

 

p.m.

6 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission auf patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union (indirekte Maßnahmen) stammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 2 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 3

6 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1

Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 1

Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1 2

Beiträge für die Entwicklung, Einrichtung, Umsetzung und Anwendung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1 3

Sonstige Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 3 2

Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3

Beiträge zu bestimmten Außenhilfeprogrammen

6 3 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 1

Beiträge von Drittländern, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 2

Beiträge von internationalen Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 3 — Total

p.m.

 

p.m.

6 3 4

Beiträge von Treuhandfonds und Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 4 0

Beiträge von Treuhandfonds zu den Verwaltungsausgaben der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 4 1

Beiträge von Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 4 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 3 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 5

6 5 0

Finanzkorrekturen vor 2015 im Rahmen des EFRE, des ESF, des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, des FIAF, des Kohäsionsfonds, des EFF, des EMFF, des Sapard und des IPA — Zweckgebundene Einnahmen

 

6 5 1

Finanzkorrekturen für die Programmplanungszeiträume vor 2000

p.m.

 

p.m.

6 5 2

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 5 3

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 5 4

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 5 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 6 0 1

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

60 000 000

 

60 000 000

 

Artikel 6 6 0 — Total

60 000 000

 

60 000 000

 

KAPITEL 6 6 — TOTAL

60 000 000

 

60 000 000

KAPITEL 6 7

6 7 0

Einnahmen betreffend den EGFL

6 7 0 1

Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 0 2

Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 0 3

Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 7 0 — Total

p.m.

 

p.m.

6 7 1

Einnahmen betreffend den ELER

6 7 1 1

Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 1 2

Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 7 1 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 7 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

 

Titel 6 — Total

60 000 000

 

60 000 000

KAPITEL 6 0 —

BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER UNION

KAPITEL 6 1 —

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

KAPITEL 6 2 —

VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN

KAPITEL 6 3 —

BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

KAPITEL 6 5 —

FINANZKORREKTUREN

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 7 —

EINNAHMEN BETREFFEND DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL) UND DEN EUROPÄISCHEN LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

KAPITEL 6 0 —   BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER UNION

6 0 2
Sonstige Programme

6 0 2 1
Verschiedene für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Einnahmen aus Beiträgen öffentlicher und privater Geber zur humanitären Hilfe.

Etwaige Einnahmen aus Finanzbeiträgen von öffentlichen und privaten Gebern können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1).

Verordnung (EU 2016/369 des Rates .vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1).

BAND III

KOMMISSION

EINNAHMEN

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

KAPITEL 6 0

6 0 1

Verschiedene Forschungsprogramme

6 0 1 1

Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 2

Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 3

Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen von Forschungsprogrammen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 5

Kooperationsabkommen mit Einrichtungen von Drittländern im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von Unionsinteresse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 1 6

Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 0 2

Sonstige Programme

6 0 2 1

Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 2 — Total

p.m.

 

p.m.

6 0 3

Assoziationsabkommen zwischen der Union und Drittstaaten

6 0 3 1

Einnahmen aus der Beteiligung der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidaten des Westbalkans an Programmen der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 3 2

Einnahmen aus der Beteiligung von Drittländern, die keine Kandidatenländer oder potenziellen Kandidaten des Westbalkans sind, an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 0 3 3

Beteiligung Dritter an Tätigkeiten der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 0 3 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 0 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 1

6 1 1

Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden

6 1 1 3

Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 1 4

Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Union bei Vorhaben und Maßnahmen, deren Ergebnisse kommerziell genutzt werden konnten

6 1 4 3

Rückzahlung von Finanzhilfen, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4 4

Rückzahlung des Beitrags der Union zu den aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Risikoteilungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 4 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 5

Rückerstattungen nicht verwendeter finanzieller Beiträge der Union

6 1 5 0

Rückerstattung nicht verwendeter finanzieller Beiträge des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, des ISPA, des IPA, des EFF, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, des EMFF und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 1

Rückerstattung im Interesse des Haushaltsausgleichs geleisteter, jedoch nicht verwendeter Finanzhilfen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 2

Rückerstattung nicht verwendeter Zinsvergünstigungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 3

Rückerstattung von Beträgen, die im Rahmen der durch das Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 7

Rückerstattung von Vorauszahlungen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fischereifonds, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, des Europäischen Meeres- und Fischereifonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 8

Rückerstattung sonstiger nicht verwendeter finanzieller Beiträge der Union — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 5 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 6

Rückerstattung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 7

Rückerstattung von Beträgen, die im Rahmen von Finanzhilfen der Union an Drittländer gezahlt worden sind

6 1 7 0

Rückerstattungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 7 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 8

Erstattung der im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträge

6 1 8 0

Rückzahlung der im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe an die Auftragnehmer oder die Nahrungsmittelhilfeempfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 8 1

Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 8 — Total

p.m.

 

p.m.

6 1 9

Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind

6 1 9 1

Erstattung sonstiger Beträge, die im Rahmen der Entscheidung 77/270/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 9 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 1 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 2

6 2 0

Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2

Einnahmen aus den von der Gemeinsamen Forschungsstelle für Dritte gegen Vergütung erbrachten Leistungen

6 2 2 1

Einnahmen aus dem Betrieb des Hochflussreaktors HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 3

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Entgelt für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission für patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union durch die Gemeinsame Forschungsstelle hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 5

Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 2 2 6

Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Wege des Wettbewerbs für andere Dienststellen der Kommission erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 2 2 — Total

p.m.

 

p.m.

6 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission auf patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union (indirekte Maßnahmen) stammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 2 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 3

6 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1

Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 2

Beiträge für die Entwicklung, Einrichtung, Umsetzung und Anwendung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen der Übereinkommen mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1 3

Sonstige Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 1 — Total

p.m.

 

p.m.

6 3 2

EEF-Beitrag zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3

Beiträge zu Außenhilfeprogrammen

6 3 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 1

Beiträge von Drittländern, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 2

Beiträge internationaler Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 3 — Total

p.m.

 

p.m.

6 3 4

Beiträge von Treuhandfonds und Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 4 0

Beiträge von Treuhandfonds zu den Verwaltungsausgaben der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 4 1

Beiträge von Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 4 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 3 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 5

6 5 0

Finanzkorrekturen vor 2015 im Rahmen des EFRE, des ESF, des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, des FIAF, des Kohäsionsfonds, des EFF, des EMFF, des Sapard und des IPA — Zweckgebundene Einnahmen

 

6 5 1

Finanzkorrekturen für die Programmplanungszeiträume vor 2000

p.m.

 

p.m.

6 5 2

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 5 3

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 5 4

Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 5 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 6 0 1

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

60 000 000

 

60 000 000

 

Artikel 6 6 0 — Total

60 000 000

 

60 000 000

 

KAPITEL 6 6 — TOTAL

60 000 000

 

60 000 000

KAPITEL 6 7

6 7 0

Einnahmen betreffend den EGFL

6 7 0 1

Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 0 2

Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 0 3

Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 7 0 — Total

p.m.

 

p.m.

6 7 1

Einnahmen betreffend den ELER

6 7 1 1

Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 7 1 2

Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 7 1 — Total

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 6 7 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

 

Titel 6 — Total

60 000 000

 

60 000 000

KAPITEL 6 0 —

BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER UNION

KAPITEL 6 1 —

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

KAPITEL 6 2 —

VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN

KAPITEL 6 3 —

BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

KAPITEL 6 5 —

FINANZKORREKTUREN

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 7 —

EINNAHMEN BETREFFEND DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL) UND DEN EUROPÄISCHEN LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

KAPITEL 6 0 —   BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER UNION

6 0 2
Sonstige Programme

6 0 2 1
Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Einnahmen aus Beiträgen öffentlicher und privater Geber zur humanitären Hilfe.

Etwaige Einnahmen aus Finanzbeiträgen von öffentlichen und privaten Gebern können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).

Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1).

Verordnung (EU) /2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1).

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

2 532 673 157

1 097 025 157

 

 

2 532 673 157

1 097 025 157

02

BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU

2 285 812 989

1 894 487 636

 

 

2 285 812 989

1 894 487 636

03

WETTBEWERB

102 698 620

102 698 620

 

 

102 698 620

102 698 620

04

BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND INTEGRATION

12 924 259 299

13 030 720 525

 

 

12 924 259 299

13 030 720 525

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

61 382 084 429

54 625 119 708

 

 

61 382 084 429

54 625 119 708

06

MOBILITÄT UND VERKEHR

4 219 477 187

2 295 863 330

 

 

4 219 477 187

2 295 863 330

07

UMWELT

448 266 445

397 061 087

 

 

448 266 445

397 061 087

08

FORSCHUNG UND INNOVATION

5 854 638 306

5 402 950 507

 

 

5 854 638 306

5 402 950 507

09

KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN

1 803 314 364

2 373 056 657

 

 

1 803 314 364

2 373 056 657

10

DIREKTE FORSCHUNG

396 834 657

402 688 960

 

 

396 834 657

402 688 960

11

MARITIME ANGELEGENHEITEN UND FISCHEREI

999 860 215

675 121 774

 

 

999 860 215

675 121 774

Reserven (40 02 41)

83 345 750

83 345 750

 

 

83 345 750

83 345 750

 

1 083 205 965

758 467 524

 

 

1 083 205 965

758 467 524

12

FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION

84 986 304

85 662 304

 

 

84 986 304

85 662 304

13

REGIONALPOLITIK UND STADTENTWICKLUNG

35 988 630 661

36 386 098 987

 

 

35 988 630 661

36 386 098 987

14

STEUERN UND ZOLLUNION

166 447 251

159 265 251

 

 

166 447 251

159 265 251

15

BILDUNG UND KULTUR

2 889 262 253

3 030 752 053

 

 

2 889 262 253

3 030 752 053

16

KOMMUNIKATION

203 694 896

196 759 396

 

 

203 694 896

196 759 396

17

GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

570 625 060

571 327 060

 

 

570 625 060

571 327 060

18

MIGRATION UND INNERES

3 225 091 730

2 323 443 097

 

 

3 225 091 730

2 323 443 097

19

AUSSENPOLITISCHE INSTRUMENTE

782 603 058

677 343 652

 

 

782 603 058

677 343 652

20

HANDEL

107 216 392

105 566 392

 

 

107 216 392

105 566 392

21

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

3 161 973 792

3 345 883 780

 

 

3 161 973 792

3 345 883 780

22

NACHBARSCHAFTSPOLITIK UND ERWEITERUNGSVERHANDLUNGEN

3 835 177 683

3 565 517 946

 

 

3 835 177 683

3 565 517 946

23

HUMANITÄRE HILFE UND KATASTROPHENSCHUTZ

1 202 303 141

1 560 487 834

 

 

1 202 303 141

1 560 487 834

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

80 226 300

85 655 000

 

 

80 226 300

85 655 000

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

206 099 587

205 749 587

 

 

206 099 587

205 749 587

26

VERWALTUNG DER KOMMISSION

1 013 314 325

1 012 769 705

 

 

1 013 314 325

1 012 769 705

Reserven (40 01 40)

3 426 739

3 426 739

 

 

3 426 739

3 426 739

 

1 016 741 064

1 016 196 444

 

 

1 016 741 064

1 016 196 444

27

HAUSHALT

72 184 538

72 184 538

 

 

72 184 538

72 184 538

28

AUDIT

18 774 034

18 774 034

 

 

18 774 034

18 774 034

29

STATISTIK

139 150 570

127 507 570

 

 

139 150 570

127 507 570

30

VERSORGUNGSBEZÜGE UND VERBUNDENE AUSGABEN

1 647 355 000

1 647 355 000

 

 

1 647 355 000

1 647 355 000

31

SPRACHENDIENSTE

398 824 459

398 824 459

 

 

398 824 459

398 824 459

32

ENERGIE

1 531 675 330

1 523 585 634

 

 

1 531 675 330

1 523 585 634

33

JUSTIZ UND VERBRAUCHER

258 626 977

239 160 105

 

 

258 626 977

239 160 105

34

KLIMASCHUTZ

137 514 278

81 944 278

 

 

137 514 278

81 944 278

40

RESERVEN

561 384 489

395 772 489

 

 

561 384 489

395 772 489

 

Total

151 233 061 776

140 114 184 112

 

 

151 233 061 776

140 114 184 112

Davon Reserven (40 01 40, 40 02 41)

86 772 489

86 772 489

 

 

86 772 489

86 772 489

TITEL 18

MIGRATION UND INNERES

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

18 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MIGRATION UND INNERES“

52 847 598

52 847 598

1 000 000

1 000 000

53 847 598

53 847 598

18 02

INNERE SICHERHEIT

1 089 208 867

849 121 556

 

 

1 089 208 867

849 121 556

18 03

ASYL UND MIGRATION

1 906 730 094

1 147 110 600

– 100 000 000

–80 200 000

1 806 730 094

1 066 910 600

18 04

FÖRDERUNG DER UNIONSBÜRGERSCHAFT

22 977 000

21 450 000

 

 

22 977 000

21 450 000

18 05

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG ZU SICHERHEIT

136 092 171

235 589 343

 

 

136 092 171

235 589 343

18 06

ANTIDROGENPOLITIK

17 236 000

17 324 000

 

 

17 236 000

17 324 000

18 07

INSTRUMENT FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

 

 

99 000 000

79 200 000

99 000 000

79 200 000

 

Titel 18 — Total

3 225 091 730

2 323 443 097

 

 

3 225 091 730

2 323 443 097

KAPITEL 18 01 —   VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MIGRATION UND INNERES“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

18 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MIGRATION UND INNERES“

18 01 01

Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit im Politikbereich „Migration und Inneres“

5,2

35 334 794

 

35 334 794

18 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Migration und Inneres“

18 01 02 01

Externes Personal

5,2

2 352 155

 

2 352 155

18 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben

5,2

2 502 512

 

2 502 512

 

Artikel 18 01 02 — Subtotal

 

4 854 667

 

4 854 667

18 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen im Politikbereich „Migration und Inneres“

5,2

2 255 104

 

2 255 104

18 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten und Programme im Politikbereich „Migration und Inneres“

18 01 04 01

Unterstützungsausgaben für den Fonds für die innere Sicherheit

3

2 325 000

 

2 325 000

18 01 04 02

Unterstützungsausgaben für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

3

2 325 000

 

2 325 000

18 01 04 03

Unterstützungsausgaben für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“

3

160 000

 

160 000

18 01 04 04

Unterstützungsausgaben für das Programm „Justiz“ — Drogenbekämpfung

3

100 000

 

100 000

18 01 04 05

Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union

3

 

1 000 000

1 000 000

 

Artikel 18 01 04 — Subtotal

 

4 910 000

1 000 000

5 910 000

18 01 05

Unterstützungsausgaben für Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Migration und Inneres“

18 01 05 01

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

2 229 533

 

2 229 533

18 01 05 02

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für externes Personal

1,1

576 000

 

576 000

18 01 05 03

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

484 500

 

484 500

 

Artikel 18 01 05 — Subtotal

 

3 290 033

 

3 290 033

18 01 06

Exekutivagenturen

18 01 06 01

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Beitrag aus dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“

3

2 203 000

 

2 203 000

 

Artikel 18 01 06 — Subtotal

 

2 203 000

 

2 203 000

 

Kapitel 18 01 — Total

 

52 847 598

1 000 000

53 847 598

18 01 04
Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten und Programme im Politikbereich „Migration und Inneres“

18 01 04 05
Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

 

1 000 000

1 000 000

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die unmittelbar mit der Verwirklichung der Ziele der Soforthilfe verbundenen Unterstützungsausgaben zu decken. Hierzu zählen unter anderem:

Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Rechnungsprüfungs- und Bewertungstätigkeiten,

Entwicklung, Pflege, Betrieb und Unterstützung von Informationssystemen für den internen Gebrauch und zur Verbesserung der Koordinierung zwischen der Kommission und anderen Institutionen, den nationalen Verwaltungen, Agenturen, Nichtregierungsorganisationen, anderen Partnern im Bereich der Soforthilfe und den Sachverständigen vor Ort.

Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzung der Maßnahme stehen.

allen weiteren Ausgaben für technische und administrative Unterstützungsleistungen, die keine hoheitlichen Aufgaben beinhalten und von der Kommission im Rahmen von Ad-hoc-Dienstleistungsverträgen vergeben werden.

Etwaige Einnahmen aus Finanzbeiträgen öffentlicher und privater Geber, die unter dem Posten 6 0 2 1 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Artikel 18 07 01.

KAPITEL 18 02 —   INNERE SICHERHEIT

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

18 02

INNERE SICHERHEIT

18 02 01

Fonds für die innere Sicherheit

18 02 01 01

Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen

3

487 653 803

214 436 438

 

 

487 653 803

214 436 438

18 02 01 02

Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und bessere Bewältigung sicherheitsrelevanter Risiken und Krisen

3

157 555 064

80 737 456

–2 000 000

–2 000 000

155 555 064

78 737 456

18 02 01 03

Aufbau neuer IT-Systeme zur Unterstützung der Steuerung der Migration über die Außengrenzen der Union

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 18 02 01 — Subtotal

 

645 208 867

295 173 894

–2 000 000

–2 000 000

643 208 867

293 173 894

18 02 02

Schengen-Fazilität für Kroatien

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

18 02 03

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)

3

238 686 000

238 686 000

 

 

238 686 000

238 686 000

18 02 04

Europäisches Polizeiamt (Europol)

3

97 660 000

97 660 000

2 000 000

2 000 000

99 660 000

99 660 000

18 02 05

Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

3

8 411 000

8 411 000

 

 

8 411 000

8 411 000

18 02 07

Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA)

3

80 022 000

80 022 000

 

 

80 022 000

80 022 000

18 02 08

Schengener Informationssystem (SIS II)

3

9 610 500

13 398 000

 

 

9 610 500

13 398 000

18 02 09

Visa-Informationssystem (VIS)

3

9 610 500

16 285 000

 

 

9 610 500

16 285 000

18 02 51

Abschluss von Maßnahmen und Programmen im Bereich Außengrenzen, Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

3

p.m.

99 485 662

 

 

p.m.

99 485 662

18 02 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

18 02 77 01

Pilotprojekt — Abschluss der Terrorismusbekämpfung

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

18 02 77 02

Pilotprojekt — Neue integrierte Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Feststellung der Risiken von Sportwetten

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 18 02 77 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 18 02 — Total

 

1 089 208 867

849 121 556

 

 

1 089 208 867

849 121 556

18 02 01
Fonds für die innere Sicherheit

18 02 01 02
Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und bessere Bewältigung sicherheitsrelevanter Risiken und Krisen

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

157 555 064

80 737 456

–2 000 000

–2 000 000

155 555 064

78 737 456

Erläuterungen

Der Fonds für die innere Sicherheit trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele bei:

Kriminalprävention, Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich des Terrorismus sowie bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter auch mit Europol und anderen zuständigen Einrichtungen der Union, sowie mit relevanten Drittländern und internationalen Organisationen;

Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der Union zur effektiven Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen sowie Vorbereitung auf Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle und diesbezüglicher Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen.

Die Mittel decken die Ausgaben für Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, insbesondere für:

Maßnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden, darunter die Zusammenarbeit mit und Koordinierung zwischen den zuständigen Einrichtungen der Union, insbesondere Europol und Eurojust, gemeinsame Ermittlungsgruppen und sonstige gemeinsame grenzüberschreitende Aktionen, Zugang zu und Austausch von Informationen und interoperable Technologien;

Ausarbeitung von Initiativen zur Terrorismusbekämpfung, mit denen in geeigneter Weise auf die aufkommenden Bedrohungen, darunter die Bedrohung durch die Radikalisierung im eigenen Land und durch ausländische Kämpfer, die sich entweder im Ausland aufhalten oder in einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder Kandidatenländer kommen oder zurückkehren,

Vorhaben zur Förderung von Vernetzung, öffentlich-privaten Partnerschaften, gegenseitigem Vertrauen, Verständnis und Lernen, Ermittlung, Austausch und Weitergabe von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren, Informationsaustausch, gemeinsamem Situationsbewusstsein und Zukunftsforschung, Notfallplanung und Interoperabilität;

Analyse-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten, einschließlich Studien, Bedrohungs- und Risikobewertungen und Folgenabschätzungen, die auf Fakten gestützt sind und im Einklang mit den auf der Ebene der Union festgelegten Prioritäten und Initiativen stehen, insbesondere mit denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden;

Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen;

Erwerb und Instandhaltung von IT-Systemen der Union oder der Mitgliedstaaten, die zur Verwirklichung der Ziele der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 beitragen, weitere Modernisierung von IT-Systemen und technischen Ausrüstungen, einschließlich Kompatibilitätstests von Systemen, gesicherten Anlagen, Infrastrukturen, zugehörigen Gebäuden und Systemen, insbesondere Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und deren Bestandteilen, unter anderem zum Zwecke der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit und Cyberkriminalität, vor allem mit dem Europäischen Zentrum gegen Cyberkriminalität;

Austausch sowie Aus- und Fortbildung von Bediensteten und Sachverständigen der zuständigen Behörden, einschließlich Sprachausbildung und gemeinsamer Übungen oder Programme;

Maßnahmen zur Nutzung, Übertragung, Erprobung und Validierung neuer Methoden oder Technologien, einschließlich Pilotprojekten und Folgemaßnahmen zu von der Union finanzierten Projekten im Bereich der Sicherheitsforschung.

Die Mittel decken auch die Ausgaben für Maßnahmen mit Bezug zu und in Drittländern, insbesondere:

Maßnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich gemeinsamer Ermittlungsgruppen und sonstiger gemeinsamer grenzüberschreitender Aktionen, Zugang zu und Austausch von Informationen und interoperablen Technologien;

Vernetzung, gegenseitiges Vertrauen, Verständnis und Lernen, Ermittlung, Austausch und Weitergabe von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren, Informationsaustausch, gemeinsames Situationsbewusstsein und Zukunftsforschung, Notfallplanung und Interoperabilität;

Austausch sowie Aus- und Fortbildung von Bediensteten und Sachverständigen der zuständigen Behörden.

Auf Initiative der Kommission können diese Mittel verwendet werden, um länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind und die allgemeinen, spezifischen und operativen Ziele gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 betreffen. Förderfähig sind Unionsmaßnahmen, die mit den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen der einschlägigen Strategien, Politikzyklen und Programmen im Einklang stehen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden, sowie Bedrohungs- und Risikobewertungen, die vor allem Folgendes unterstützen:

Vorbereitungs-, Monitoring-, Verwaltungs- und technische Maßnahmen sowie die Entwicklung eines Evaluierungsmechanismus, die zur Umsetzung der Strategien in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention, Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement erforderlich sind;

länderübergreifende Projekte, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens ein Mitgliedstaat und ein Drittland beteiligt sind;

Analyse-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten, einschließlich Bedrohungs- und Risikobewertungen sowie Folgenabschätzungen, die auf Fakten gestützt sind und den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen entsprechen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden, und Projekte zur Überwachung der Umsetzung des Unionsrechts und der politischen Ziele der Union in den Mitgliedstaaten;

Vorhaben zur Förderung von Vernetzung, öffentlich-privaten Partnerschaften, gegenseitigen Vertrauens, Verständnisses und Lernens, Ermittlung und Weitergabe bewährter Verfahren und innovativer Ansätze auf Unionsebene sowie Fortbildungs- und Austauschprogrammen;

Projekte zur Förderung der Entwicklung methodischer, vor allem statistischer Instrumente und Methoden und gemeinsamer Indikatoren;

Erwerb, Instandhaltung und/oder weitere Modernisierung von technischen Ausrüstungen, Know-how, gesicherten Anlagen, Infrastrukturen, zugehörigen Gebäuden und Systemen, insbesondere IKT-Systemen und deren Bestandteilen auf Unionsebene, unter anderem zum Zwecke der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit und Cyberkriminalität, vor allem mit dem Europäischen Zentrum gegen Cyberkriminalität;

Projekte zur Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und Ziele der Union, einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Union nach außen;

besonders innovative Projekte zur Entwicklung neuer Methoden und/oder zur Nutzung neuer Technologien, die sich möglicherweise auf andere Mitgliedstaaten übertragen lassen, vor allem Projekte zur Erprobung und Validierung der Ergebnisse von der Union finanzierter Projekte im Bereich der Sicherheitsforschung;

Studien und Pilotprojekte;

Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prioritäten und Erfolgen der Unionspolitik im Bereich Inneres.

Die Mittel decken auch die Ausgaben für Maßnahmen mit Bezug zu und in Drittländern, insbesondere für:

Maßnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls internationalen Organisationen, einschließlich gemeinsamer Ermittlungsgruppen und sonstiger gemeinsamer grenzüberschreitender Aktionen, Zugang zu und Austausch von Informationen und interoperablen Technologien;

Vernetzung, gegenseitiges Vertrauen, Verständnis und Lernen, Ermittlung, Austausch und Weitergabe von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren, Informationsaustausch, gemeinsames Situationsbewusstsein und Zukunftsforschung, Notfallplanung und Interoperabilität;

Erwerb, Instandhaltung und weitere Modernisierung von technischen Ausrüstungen, einschließlich IKT-Systemen und deren Bestandteilen;

Austausch sowie Aus- und Fortbildung von Bediensteten und Sachverständigen der zuständigen Behörden, einschließlich Sprachausbildung;

Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen;

Bedrohungs- und Risikobewertungen und Folgenabschätzungen;

Studien und Pilotprojekte.

Diese Mittel decken auch die finanzielle Unterstützung, um in einer Notlage, d. h. bei allen sicherheitsrelevanten Vorfällen oder neu auftretenden Bedrohungen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten haben oder haben könnten, dringenden spezifischen Erfordernissen gerecht werden zu können.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112).

18 02 04
Europäisches Polizeiamt (Europol)

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

97 660 000

97 660 000

2 000 000

2 000 000

99 660 000

99 660 000

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben des Amtes (Titel 1 und 2) und seiner operativen Ausgaben (Titel 3) bestimmt.

Das Amt muss das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Ausgaben und Verwaltungsausgaben unterrichten.

Die gemäß Artikel 20 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission zurückgezahlten Beträge gelten als zweckgebundene Einnahmen (Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung), die unter Posten 6 6 0 0 des allgemeinen Einnahmenplans zu verbuchen sind.

Der Stellenplan des Amtes ist im Anhang „Personal“ dieses Einzelplans enthalten.

Der Beitrag der Union für 2016 beläuft sich auf insgesamt 100 242 000 EUR. Der im Haushalt ausgewiesene Betrag von 97 660 000 EUR erhöht sich um 2 582 000 EUR aus der Einziehung von Überschüssen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37).

KAPITEL 18 03 —   ASYL UND MIGRATION

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

18 03

ASYL UND MIGRATION

18 03 01

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

18 03 01 01

Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

3

1 573 487 626

785 050 000

– 100 000 000

–80 200 000

1 473 487 626

704 850 000

18 03 01 02

Unterstützung der legalen Einwanderung in die Union, Förderung der wirksamen Integration von Drittstaatsangehörigen und Ausbau fairer und wirksamer Rückführungsstrategien

3

314 476 868

216 910 000

 

 

314 476 868

216 910 000

 

Artikel 18 03 01 — Subtotal

 

1 887 964 494

1 001 960 000

– 100 000 000

–80 200 000

1 787 964 494

921 760 000

18 03 02

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

3

18 665 600

18 665 600

 

 

18 665 600

18 665 600

18 03 03

Europäische Fingerabdruck-Datenbank (Eurodac)

3

100 000

100 000

 

 

100 000

100 000

18 03 51

Abschluss von Maßnahmen und Programmen im Bereich Rückkehr, Flüchtlinge und Migrationsströme

3

p.m.

125 000 000

 

 

p.m.

125 000 000

18 03 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

18 03 77 01

Vorbereitende Maßnahme — Abschluss der Organisation der Rückkehr im Bereich Migration

3

 

 

18 03 77 03

Vorbereitende Maßnahme — Abschluss der Integration von Drittstaatsangehörigen

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

18 03 77 04

Pilotprojekt — Netzwerk für Kontakte und Diskussionen zwischen betroffenen Gemeinden und Gebietskörperschaften zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Wiederansiedlung und Integration von Flüchtlingen

3

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

18 03 77 05

Pilotprojekt — Mittel für Folteropfer

3

p.m.

560 000

 

 

p.m.

560 000

18 03 77 06

Vorbereitende Maßnahme — Neuansiedlung von Flüchtlingen in Notsituationen

3

p.m.

300 000

 

 

p.m.

300 000

18 03 77 07

Pilotprojekt — Untersuchung von Aufnahme-, Schutz- und Integrationsstrategien für unbegleitete Minderjährige in der Union

3

p.m.

285 000

 

 

p.m.

285 000

18 03 77 08

Vorbereitende Maßnahme — Netzwerk für Kontakte und Diskussionen zwischen betroffenen Gemeinden und Gebietskörperschaften zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Wiederansiedlung und Integration von Flüchtlingen

3

p.m.

150 000

 

 

p.m.

150 000

18 03 77 09

Vorbereitende Maßnahme — Finanzierung der Rehabilitation von Folteropfern

3

p.m.

90 000

 

 

p.m.

90 000

18 03 77 10

Pilotprojekt — Abschluss der Unterstützung für Folteropfer

4

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 18 03 77 — Subtotal

 

p.m.

1 385 000

 

 

p.m.

1 385 000

 

Kapitel 18 03 — Total

 

1 906 730 094

1 147 110 600

– 100 000 000

–80 200 000

1 806 730 094

1 066 910 600

18 03 01
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

18 03 01 01
Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1 573 487 626

785 050 000

– 100 000 000

–80 200 000

1 473 487 626

704 850 000

Erläuterungen

Die Mittel sollen vor allem zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension, beitragen sowie zur Stärkung der Solidarität und der Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, auch im Wege der praktischen Zusammenarbeit

Bezüglich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems decken die Mittel die Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aufnahme- und Asylsystemen und für Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazität der Mitgliedstaaten zur Gestaltung, Überwachung und Evaluierung ihrer Asylpolitik.

Die Mittel decken auch die Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Neuansiedlung, Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, und sonstigen Ad-hoc-Aufnahmen aus humanitären Gründen.

Auf Initiative der Kommission können die Mittel verwendet werden, um länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind. Diese Maßnahmen zielen insbesondere ab auf:

Förderung der Zusammenarbeit in der Union bei der Umsetzung des Unionsrechts und beim Austausch bewährter Vorgehensweisen im Asylbereich, insbesondere im Bereich der Neuansiedlung und der Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und/oder genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, einschließlich durch Vernetzung und Informationsaustausch, einschließlich Unterstützung bei der Ankunft und Koordinierungsmaßnahmen zur Förderung der Umsiedlung bei Gemeinschaften, die umgesiedelte Flüchtlinge aufnehmen sollen;

Einrichtung von länderübergreifenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten, einschließlich innovativer Projekte, auf der Grundlage von länderübergreifenden Partnerschaften zwischen Einrichtungen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten, die zur Stimulierung der Innovation sowie zur Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen gebildet werden;

Untersuchungen und Forschungsarbeiten zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Union im Bereich Asyl und einschlägigem Unionsrecht sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen über bewährte Verfahren und sämtliche übrigen Aspekte der Asylpolitik, einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Europäischen Union nach außen;

Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten, -methoden und -indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen im Bereich Asyl durch die Mitgliedstaaten;

Vorbereitungs-, Monitoring-, Verwaltungs- und technische Maßnahmen sowie Entwicklung eines Evaluierungsmechanismus, die zur Umsetzung der Asylpolitik erforderlich sind;

Zusammenarbeit mit Drittländern auf der Grundlage des Gesamtansatzes der Union für Migration und Mobilität, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Mobilitätspartnerschaften und regionalen Schutzprogrammen;

Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prioritäten und Erfolgen der Unionspolitik im Bereich Inneres.

Die Mittel decken auch die finanzielle Unterstützung, um in einer Notlage dringenden spezifischen Erfordernissen gerecht werden zu können.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112).

Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 168).

Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146).

Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).

KAPITEL 18 07 —   INSTRUMENT FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

18 07

INSTRUMENT FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

18 07 01

Soforthilfe innerhalb der Union

 

 

 

99 000 000

79 200 000

99 000 000

79 200 000

 

Kapitel 18 07 — Total

 

 

 

99 000 000

79 200 000

99 000 000

79 200 000

Erläuterungen

Neues Kapitel

18 07 01
Soforthilfe innerhalb der Union

Haushaltsplan 2016

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

 

99 000 000

79 200 000

99 000 000

79 200 000

Erläuterungen

Neuer Artikel

Aus diesen Mitteln sollen Soforthilfemaßnahmen finanziert werden, die zur Deckung eines dringenden und außergewöhnlichen Bedarfs in den Mitgliedstaaten infolge von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen wie einem plötzlichen und massiven Zustrom von Drittstaatsangehörigen (Flüchtlingen und Migranten) in ihr Hoheitsgebiet ergriffen werden.

Das kann in Form von bedarfsorientierten Sofortmaßnahmen in Ergänzung zu den Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten und mit dem Ziel der Rettung von Leben, der Vermeidung und Linderung menschlichen Leids und der Wahrung der Menschenwürde sichergestellt werden. Die Sofortmaßnahmen können Hilfs-, Unterstützungs- und bei Bedarf Schutzmaßnahmen zur Rettung und Erhaltung von Menschenleben in und unmittelbar nach Katastrophen umfassen. Diese Mittel sind auch für den Kauf und die Bereitstellung aller für die Durchführung dieser Soforthilfemaßnahmen erforderlichen Güter oder Materialien bestimmt, einschließlich des Baus von Wohnungen und Unterkünften für die betroffenen Menschen, für kurzfristige Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen, insbesondere von Anlagen, für die Lagerung, die Beförderung, die logistische Unterstützung und die Verteilung der Hilfe sowie für alle anderen Maßnahmen, die dazu dienen, den freien Zugang zu den Hilfeempfängern zu erleichtern.

Die Mittel können zur Finanzierung des Kaufs und der Bereitstellung von Lebensmitteln oder sonstigen Produkten oder Ausrüstungen verwendet werden, die zur Durchführung der Soforthilfemaßnahmen erforderlich sind.

Mit diesen Mitteln sollen zudem etwaige sonstige Kosten in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Soforthilfemaßnahmen sowie die Kosten für die frist- und bedarfsgerechte, möglichst transparente Abwicklung der dafür erforderlichen Maßnahmen finanziert werden, wobei eine optimale Kosten/Nutzen-Relation erzielt werden soll.

Etwaige Einnahmen aus Finanzbeiträgen öffentlicher und privater Geber, die unter dem Posten 6 0 2 1 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1).

STELLENPLAN

Von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

Dezentrale Agenturen

Dezentrale Agenturen — Inneres

Europäisches Polizeiamt (Europol)

Funktions- und Besoldungsgruppe

Europäisches Polizeiamt (Europol)

Planstellen

2016

2016

Im Haushaltsplan der Union bewilligte

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016

Geänderter Haushaltsplan 2016

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

 

 

AD 15

 

1

 

 

 

1

AD 14

 

1

 

 

 

1

AD 13

 

3

 

 

 

3

AD 12

 

9

 

 

 

9

AD 11

 

15

 

 

 

15

AD 10

 

25

 

 

 

25

AD 9

 

52

 

 

 

52

AD 8

 

106

 

 

 

106

AD 7

 

105

 

4

 

109

AD 6

 

106

 

21

 

127

AD 5

 

17

 

 

 

17

AD insgesamt

 

440

 

25

 

465

AST 11

 

 

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

 

 

AST 9

 

 

 

 

 

 

AST 8

 

1

 

 

 

1

AST 7

 

4

 

 

 

4

AST 6

 

8

 

 

 

8

AST 5

 

8

 

 

 

8

AST 4

 

14

 

 

 

14

AST 3

 

3

 

 

 

3

AST 2

 

2

 

 

 

2

AST 1

 

 

 

 

 

 

AST insgesamt

 

40

 

 

 

40

AST/SC 6

 

 

 

 

 

 

AST/SC 5

 

 

 

 

 

 

AST/SC 4

 

 

 

 

 

 

AST/SC 3

 

 

 

 

 

 

AST/SC 2

 

 

 

 

 

 

AST/SC 1

 

 

 

 

 

 

AST/SC insgesamt

 

 

 

 

 

 

AD, AST und AST/SC insgesamt

 

480

 

25

 

505

Planstellen insgesamt

480

25

505