ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 204

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

57. Jahrgang
11. Juli 2014


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

2014/432/EU, Euratom

 

*

Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014

1

Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Haushaltsordnung, die bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel, inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen Einnahmen.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


I Gesetzgebungsakte

11.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 204/1


ENDGÜLTIGER ERLASS

des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014

(2014/432/EU, Euratom)

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 9,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (3),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, der am 20. November 2013 endgültig erlassen wurde (4),

in Kenntnis des von der Kommission am 11. Februar 2014 angenommenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,

in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014, der vom Rat am 9. April 2014 festgelegt wurde,

unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 16. April 2014,

gestützt auf die Artikel 75b und 75e der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 16. April 2014.

Der Präsident

M. SCHULZ


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(4)  ABl. L 51 vom 20.2.2014.


BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLAN Nr. 1 FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014

INHALT

GESAMTEINNAHMEN

B. Einnahmen nach haushaltslinien 4

— Titel 8:

Anleihen und Darlehen 5

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan III— Kommission

— Einnahmen 8

— Titel 8:

Anleihen und Darlehen 9
— Ausgaben 12

— Titel 01:

Wirtschaft und Finanzen 14

— Titel 02:

Unternehmen und Industrie 17

— Titel 05:

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 25

— Titel 06:

Mobilität und Verkehr 29

— Titel 08:

Forschung und Innovation 32

— Titel 09:

Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien 47

— Titel 10:

Direkte Forschung 55

— Titel 21:

Entwicklung und Zusammenarbeit 61
— Personal 65

B.   EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

1

EIGENE MITTEL

133 960 184 723

 

133 960 184 723

3

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

p.m.

 

p.m.

4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION

1 274 999 230

 

1 274 999 230

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

53 752 047

 

53 752 047

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION

60 000 000

 

60 000 000

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

123 000 000

 

123 000 000

8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

2 477 000

 

2 477 000

9

SONSTIGE EINNAHMEN

30 200 000

 

30 200 000

 

GESAMTBETRAG

135 504 613 000

 

135 504 613 000

TITEL 8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

KAPITEL 8 0

8 0 0

Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

p.m.

 

p.m.

8 0 1

Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen

p.m.

 

p.m.

8 0 2

Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 0 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 1

8 1 0

Rückfluss und Zinserlös bei im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern des Mittelmeerraums gewährten Sonderdarlehen und Risikokapital

p.m.

 

p.m.

8 1 3

Rückfluss und Zinsertrag im Rahmen der Darlehen und des Risikokapitals, das die Kommission im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“ in den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums sowie in Südafrika gewährt

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 1 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 2

8 2 7

Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern

p.m.

 

p.m.

8 2 8

Garantie für Euratom-Darlehen zur Finanzierung der Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 2 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 3

8 3 5

Garantie der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 3 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 5

8 5 0

Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

2 477 000

 

2 477 000

 

KAPITEL 8 5 — TOTAL

2 477 000

 

2 477 000

 

Titel 8 — Total

2 477 000

 

2 477 000

KAPITEL 8 0 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 8 1 —

VON DER KOMMISSION GEWÄHRTE DARLEHEN

KAPITEL 8 2 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 3 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN VON FINANZINSTITUTIONEN IN DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 5 —

EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

KAPITEL 8 5 —   EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

8 5 0
Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

2 477 000

 

2 477 000

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für diese Beteiligung ausschüttet.

Gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds werden die Dividenden, die die Union im Zeitraum 2014-2017 für ihre Beteiligung am Fonds erhält, als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinne von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union betrachtet. Die zweckgebundenen Einnahmen decken einen Teil der Zeichnungskosten und werden als zusätzliche Mittel bei Posten 01 04 01 01 (Europäischer Investitionsfonds – Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital) eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).

Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des europäischen Investitionsfonds (ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5).

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L … …, S. …).

EINZELPLAN III

KOMMISSION

EINNAHMEN

TITEL 8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

KAPITEL 8 0

8 0 0

Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen

p.m.

 

p.m.

8 0 1

Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen

p.m.

 

p.m.

8 0 2

Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 0 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 1

8 1 0

Rückfluss und Zinsertrag von im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern aus dem Mittelmeerraum gewährten Sonderdarlehen und von Risikokapital

p.m.

 

p.m.

8 1 3

Rückfluss und Zinsertrag im Rahmen der Darlehen und des Risikokapitals, das die Kommission im Rahmen der Aktion „European Community Investment Partners“ in den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums sowie in Südafrika gewährt

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 1 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 2

8 2 7

Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern

p.m.

 

p.m.

8 2 8

Garantie für Euratom-Darlehen zur Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 2 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 3

8 3 5

Garantie der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer

p.m.

 

p.m.

 

KAPITEL 8 3 — TOTAL

p.m.

 

p.m.

KAPITEL 8 5

8 5 0

Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

2 477 000

 

2 477 000

 

KAPITEL 8 5 — TOTAL

2 477 000

 

2 477 000

 

Titel 8 — Total

2 477 000

 

2 477 000

KAPITEL 8 0 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 8 1 —

VON DER KOMMISSION GEWÄHRTE DARLEHEN

KAPITEL 8 2 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 3 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN VON FINANZINSTITUTEN IN DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 5 —

EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

KAPITEL 8 5 —   EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

8 5 0
Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

2 477 000

 

2 477 000

Erläuterungen

Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für diese Beteiligung ausschüttet.

Gemäß Artikel 2 des Vorschlags für einen Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds werden die Dividenden, die die Union im Zeitraum 2014-2017 für ihre Beteiligung am Fonds erhält, als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinne von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union betrachtet. Die zweckgebundenen Einnahmen decken einen Teil der Zeichnungskosten und werden als zusätzliche Mittel bei Posten 01 04 01 01 (Europäischer Investitionsfonds – Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital) eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).

Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5).

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L… …, S. …).

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

210 524 228

295 466 113

42 500 000

42 500 000

253 024 228

337 966 113

Reserven (40 02 41)

2 000 000

2 000 000

 

 

2 000 000

2 000 000

 

212 524 228

297 466 113

42 500 000

42 500 000

255 024 228

339 966 113

02

UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE

2 536 375 797

2 105 143 666

–21 250 000

–21 250 000

2 515 125 797

2 083 893 666

03

WETTBEWERB

94 462 975

94 462 975

 

 

94 462 975

94 462 975

04

BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND INTEGRATION

13 839 025 490

11 621 742 555

 

 

13 839 025 490

11 621 742 555

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

58 046 850 675

55 635 020 579

 

 

58 046 850 675

55 635 020 579

06

MOBILITÄT UND VERKEHR

2 867 047 650

1 003 284 934

144 000

144 000

2 867 191 650

1 003 428 934

07

UMWELT

407 281 956

345 558 517

 

 

407 281 956

345 558 517

08

FORSCHUNG UND INNOVATION

6 214 844 914

4 107 277 022

–16 140 970

–16 140 970

6 198 703 944

4 091 136 052

09

KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN

1 637 399 923

961 129 100

 

p.m.

1 637 399 923

961 129 100

10

DIREKTE FORSCHUNG

424 855 000

420 235 985

–5 253 030

–5 253 030

419 601 970

414 982 955

11

MARITIME ANGELEGENHEITEN UND FISCHEREI

950 774 942

667 482 286

 

 

950 774 942

667 482 286

Reserven (40 02 41)

115 342 000

112 342 000

 

 

115 342 000

112 342 000

 

1 066 116 942

779 824 286

 

 

1 066 116 942

779 824 286

12

BINNENMARKT UND DIENSTLEISTUNGEN

116 900 978

117 126 978

 

 

116 900 978

117 126 978

13

REGIONALPOLITIK UND STADTENTWICKLUNG

33 073 259 166

40 223 363 359

 

 

33 073 259 166

40 223 363 359

14

STEUERN UND ZOLLUNION

157 048 298

122 369 692

 

 

157 048 298

122 369 692

15

BILDUNG UND KULTUR

2 820 024 822

2 241 707 412

 

 

2 820 024 822

2 241 707 412

16

KOMMUNIKATION

246 356 400

244 896 374

 

 

246 356 400

244 896 374

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

618 166 222

566 799 722

 

 

618 166 222

566 799 722

18

INNERES

1 201 391 889

762 599 931

 

 

1 201 391 889

762 599 931

19

AUSSENPOLITISCHE INSTRUMENTE

732 732 818

463 169 988

 

 

732 732 818

463 169 988

20

HANDEL

121 107 855

115 403 729

 

 

121 107 855

115 403 729

21

ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENARBEIT

5 083 850 744

3 658 319 989

p.m.

p.m.

5 083 850 744

3 658 319 989

22

ERWEITERUNG

1 519 908 038

903 886 742

 

 

1 519 908 038

903 886 742

23

HUMANITÄRE HILFE UND KATASTROPHENSCHUTZ

1 006 464 161

850 884 342

 

 

1 006 464 161

850 884 342

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

78 230 900

74 910 993

 

 

78 230 900

74 910 993

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

194 113 789

194 836 589

 

 

194 113 789

194 836 589

26

VERWALTUNG DER KOMMISSION

1 001 465 044

991 092 001

 

 

1 001 465 044

991 092 001

27

HAUSHALT

95 786 613

95 786 613

 

 

95 786 613

95 786 613

28

AUDIT

11 633 979

11 633 979

 

 

11 633 979

11 633 979

29

STATISTIK

131 894 632

152 072 858

 

 

131 894 632

152 072 858

30

VERSORGUNGSBEZÜGE UND VERBUNDENE AUSGABEN

1 449 531 000

1 449 531 000

 

 

1 449 531 000

1 449 531 000

31

SPRACHENDIENSTE

387 659 143

387 659 143

 

 

387 659 143

387 659 143

32

ENERGIE

933 452 862

588 030 260

 

 

933 452 862

588 030 260

33

JUSTIZ

203 414 816

193 026 816

 

 

203 414 816

193 026 816

34

KLIMASCHUTZ

121 471 119

42 711 025

 

 

121 471 119

42 711 025

40

RESERVEN

573 523 000

264 342 000

 

 

573 523 000

264 342 000

 

Total

139 108 831 838

131 972 965 267

p.m.

p.m.

139 108 831 838

131 972 965 267

Davon Reserven (40 02 41)

117 342 000

114 342 000

 

 

117 342 000

114 342 000

TITEL 01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „WIRTSCHAFT UND FINANZEN“

83 091 934

83 091 934

 

 

83 091 934

83 091 934

01 02

WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION

9 000 000

9 000 000

 

 

9 000 000

9 000 000

Reserven (40 02 41)

2 000 000

2 000 000

 

 

2 000 000

2 000 000

 

11 000 000

11 000 000

 

 

11 000 000

11 000 000

01 03

INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND FINANZFRAGEN

118 432 294

110 585 305

 

 

118 432 294

110 585 305

01 04

FINANZOPERATIONEN UND -INSTRUMENTE

p.m.

92 788 874

42 500 000

42 500 000

42 500 000

135 288 874

 

Titel 01 — Total

210 524 228

295 466 113

42 500 000

42 500 000

253 024 228

337 966 113

Reserven (40 02 41)

2 000 000

2 000 000

 

 

2 000 000

2 000 000

 

212 524 228

297 466 113

42 500 000

42 500 000

255 024 228

339 966 113

KAPITEL 01 04 —   FINANZOPERATIONEN UND -INSTRUMENTE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01 04

FINANZOPERATIONEN UND -INSTRUMENTE

01 04 01

Europäischer Investitionsfonds

01 04 01 01

Europäischer Investitionsfonds — Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital

1,1

42 500 000

42 500 000

42 500 000

42 500 000

01 04 01 02

Europäischer Investitionsfonds — Abrufbarer Teil des gezeichneten Kapitals

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 01 04 01 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

42 500 000

42 500 000

42 500 000

42 500 000

01 04 02

Nukleare Sicherheit — Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

01 04 03

Garantie für Euratom-Anleihen

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

01 04 51

Abschluss früherer Programme im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (aus der Zeit vor 2014)

1,1

p.m.

92 788 874

 

 

p.m.

92 788 874

 

Kapitel 01 04 — Total

 

p.m.

92 788 874

42 500 000

42 500 000

42 500 000

135 288 874

01 04 01
Europäischer Investitionsfonds

01 04 01 01
Europäischer Investitionsfonds — Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

42 500 000

42 500 000

42 500 000

42 500 000

Erläuterungen

Vormals Posten 01 04 09 01

Dieser Posten ist bestimmt für die Finanzierung der Bereitstellung der eingezahlten Anteile am von der Union gezeichneten Kapital.

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) wurde 1994 gegründet. Seine Gründungsmitglieder waren die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) und mehrere Finanzinstitute. Die Beteiligung der Union am EIF ist im Beschluss 94/375/EG geregelt.

In seinen Schlussfolgerungen vom 19. und 20. Dezember 2013 ersuchte der Europäische Rat die Kommission und die EIB, die Kapazitäten des EIF durch Erhöhung seines Kapitals noch weiter zu stärken, wobei anzustreben wäre, dass bis Mai 2014 eine abschließende Einigung erreicht wird.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L … …, S. …).

01 04 01 02
Europäischer Investitionsfonds — Abrufbarer Teil des gezeichneten Kapitals

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Vormals Posten 01 04 09 02

Aus diesem Posten werden die im Bedarfsfall abgerufenen Restmittel des von der Union gezeichneten Kapitals finanziert.

In seinen Schlussfolgerungen vom 19. und 20. Dezember 2013 ersuchte der Europäische Rat die Kommission und die EIB, die Kapazitäten des EIF durch Erhöhung seines Kapitals noch weiter zu stärken, wobei anzustreben wäre, dass bis Mai 2014 eine abschließende Einigung erreicht wird.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (ABl. L … …, S. …).

TITEL 02

UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE“

119 530 259

119 530 259

 

 

119 530 259

119 530 259

02 02

PROGRAMM FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN UND KMU (COSME)

268 307 275

135 662 459

–21 250 000

–21 250 000

247 057 275

114 412 459

02 03

BINNENMARKT FÜR WAREN UND SEKTORBEZOGENE POLITISCHE MASSNAHMEN

39 170 000

32 330 554

 

 

39 170 000

32 330 554

02 04

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG UND UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE

401 518 263

486 556 651

 

 

401 518 263

486 556 651

02 05

EUROPÄISCHE SATELLITENNAVIGATIONSPROGRAMME (EGNOS UND GALILEO)

1 347 417 000

1 144 387 928

 

 

1 347 417 000

1 144 387 928

02 06

EUROPÄISCHES ERDBEOBACHTUNGSPROGRAMM

360 433 000

186 675 815

 

 

360 433 000

186 675 815

 

Titel 02 — Total

2 536 375 797

2 105 143 666

–21 250 000

–21 250 000

2 515 125 797

2 083 893 666

KAPITEL 02 02 —   PROGRAMM FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN UND KMU (COSME)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 02

PROGRAMM FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN UND KMU (COSME)

02 02 01

Förderung unternehmerischer Initiative und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang der Unternehmen der Union

1,1

102 709 687

14 575 804

 

 

102 709 687

14 575 804

02 02 02

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für Form von Eigen- und Fremdkapital

1,1

161 907 588

87 914 000

–21 250 000

–21 250 000

140 657 588

66 664 000

02 02 51

Abschluss früherer Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Initiative

1,1

p.m.

26 666 655

 

 

p.m.

26 666 655

02 02 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

02 02 77 01

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im neuen finanziellen Umfeld

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 02

Pilotprojekt — Erasmus für junge Unternehmer

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 03

Vorbereitende Maßnahme — Erasmus für junge Unternehmer

1,1

p.m.

835 000

 

 

p.m.

835 000

02 02 77 04

Pilotprojekt — Maßnahmen im Sektor Textilien und Schuhe

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 05

Vorbereitende Maßnahme — Herausragende europäische Reiseziele

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 06

Vorbereitende Maßnahme — Nachhaltiger Fremdenverkehr

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 07

Vorbereitende Maßnahme — Sozialtourismus in Europa

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 08

Vorbereitende Maßnahme — Förderung europäischer und transnationaler Tourismusprodukte mit besonderem Schwerpunkt auf Kultur- und Industrieprodukten

1,1

2 000 000

2 000 000

 

 

2 000 000

2 000 000

02 02 77 09

Vorbereitende Maßnahme — Barrierefreier Tourismus

1,1

690 000

1 035 000

 

 

690 000

1 035 000

02 02 77 10

Vorbereitende Maßnahme — Euromed — Innovationen von Unternehmern für den Wandel

1,1

p.m.

1 000 000

 

 

p.m.

1 000 000

02 02 77 11

Pilotprojekt — Erleichterung des Zugangs von Handwerkern und kleinen Bauunternehmen zu Versicherungen, um die Innovation und die Förderung umweltfreundlicher Technologien in der Europäischen Union anzukurbeln

1,1

p.m.

286 000

 

 

p.m.

286 000

02 02 77 12

Pilotprojekt — Europäisches Kompetenznetz „seltene Erden“

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 13

Pilotprojekt — Entwicklung der europäischen „Gebiete für die Kreativwirtschaft“

3

p.m.

350 000

 

 

p.m.

350 000

02 02 77 14

Pilotprojekt — Rasche und effiziente Beitreibung ausstehender Forderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit grenzüberschreitender Tätigkeit

3

p.m.

500 000

 

 

p.m.

500 000

02 02 77 15

Vorbereitende Maßnahme — Harmonisierte Verfahren und Normen für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen europäischen KMU aus verwandten Wirtschaftszweigen

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 02 77 16

Pilotprojekt — Zukunft des verarbeitenden Gewerbes

1,1

1 000 000

500 000

 

 

1 000 000

500 000

 

Artikel 02 02 77 — Subtotal

 

3 690 000

6 506 000

 

 

3 690 000

6 506 000

 

Kapitel 02 02 — Total

 

268 307 275

135 662 459

–21 250 000

–21 250 000

247 057 275

114 412 459

02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für Form von Eigen- und Fremdkapital

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

161 907 588

87 914 000

–21 250 000

–21 250 000

140 657 588

66 664 000

Erläuterungen

Neuer Artikel

Diese Mittel dienen dazu, in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphase den Zugang von KMU zu Finanzierungen in Form von Eigen- und Fremdkapital zu verbessern.

Eine Kreditbürgschaftsfazilität bietet Rückbürgschaften, direkte Bürgschaften und andere Risikoteilungsmodalitäten für eine Kreditfinanzierung, die die gravierenden Schwierigkeiten verringern soll, mit denen gesunde KMU zu kämpfen haben, wenn sie Kapital benötigen, weil ihnen entweder ein höheres Risiko unterstellt wird oder ihre Sicherheiten nicht ausreichen, und die Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios.

Eine Wachstums-Beteiligungskapitalfazilität (EFG) wird Investitionen in Risikokapitalfonds ermöglichen, die in KMU in der Expansions- und Wachstumsphase, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, investieren. Es soll die Möglichkeit geben, in Verbindung mit der Beteiligungskapitalfazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020 in Frühphasenfonds zu investieren. Bei gemeinsamen Investitionen in mehrstufige Fonds stammt die Finanzierung anteilmäßig aus der EFG von COSME und der Beteiligungskapitalfazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020. Hilfen der EFG fließen entweder direkt über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder über andere von der Kommission mit der Durchführung betraute Einrichtungen oder über Dachfonds oder Investitionsinstitute, die grenzüberschreitend investieren.

Zu den bei diesem Artikel eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Erstattungen im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten gemäß Artikel 140 Absatz 6 der Haushaltsordnung, einschließlich Rückflüsse, freigegebene Garantien und Erstattungen auf den Darlehensbetrag, die der Kommission erstattet und in Posten 6 3 4 1 des Einnahmenplans verbucht werden, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe i der Haushaltsordnung führen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33), insbesondere Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d.

KAPITEL 02 04 —   HORIZONT 2020 — FORSCHUNG UND UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 04

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG UND UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE

02 04 02

Industrielle Führungsrolle

02 04 02 01

Stärkung der führenden Stellung Europas im Bereich der Weltraumtechnologien

1,1

161 352 331

14 704 483

 

 

161 352 331

14 704 483

02 04 02 02

Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 04 02 03

Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

1,1

32 512 243

2 962 930

 

 

32 512 243

2 962 930

 

Artikel 02 04 02 — Subtotal

 

193 864 574

17 667 413

 

 

193 864 574

17 667 413

02 04 03

Gesellschaftliche Herausforderungen

02 04 03 01

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

1,1

69 306 327

5 986 022

 

 

69 306 327

5 986 022

02 04 03 02

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

1,1

138 347 362

10 865 760

 

 

138 347 362

10 865 760

 

Artikel 02 04 03 — Subtotal

 

207 653 689

16 851 782

 

 

207 653 689

16 851 782

02 04 50

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung

02 04 50 01

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an Forschung und technologischer Entwicklung (2014-2020)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 04 50 02

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung (aus der Zeit vor 2014)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 02 04 50 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 04 51

Abschluss früherer Forschungsrahmenprogramme —Siebtes Rahmenprogramm — EG (2007-2013)

1,1

p.m.

410 942 214

 

 

p.m.

410 942 214

02 04 52

Abschluss früherer Forschungsrahmenprogramme (aus der Zeit vor 2007)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

02 04 53

Abschluss des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Teil Innovation (2007-2013)

1,1

p.m.

41 095 242

 

 

p.m.

41 095 242

 

Kapitel 02 04 — Total

 

401 518 263

486 556 651

 

 

401 518 263

486 556 651

Erläuterungen

Diese Erläuterungen gelten für alle Haushaltslinien dieses Kapitels.

Diese Mittel werden für das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, das für den Zeitraum 2014 bis 2020 gilt, verwendet.

„Horizont 2020“ wird bei der Umsetzung der Europa 2020-Leitinitiative „Innovationsunion“ und anderer Leitinitiativen, wie „Ressourcenschonendes Europa“, „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“, „Digitale Agenda für Europa“, sowie für die Entwicklung und das Funktionieren des europäischen Forschungsraums (EFR) eine wesentliche Rolle spielen. Horizont 2020 soll dazu beitragen, eine auf Wissen und Innovation basierende Wirtschaft in der gesamten Union aufzubauen, indem eine ausreichende Zusatzfinanzierung für Forschung, Entwicklung und Innovation mobilisiert wird. Es wird zur Erreichung der in Artikel 179 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dargelegten allgemeinen Ziele durchgeführt werden, um zur Schaffung einer Wissensgesellschaft, die auf dem Europäischen Forschungsraum aufbaut, beizutragen: Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen in der gesamten Union, Steigerung der Dynamik, der Kreativität und der herausragenden Leistungen der europäischen Forschung bis an die Grenzen des Wissens, quantitative und qualitative Stärkung der Humanressourcen in Forschung und Technologie in Europa sowie der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa und Gewährleistung ihrer bestmöglichen Verwendung.

Die Artikel und Posten dieses Titels decken auch die Ausgaben für von der Kommission veranstaltete Sitzungen, Konferenzen, Workshops und Kolloquien von hohem wissenschaftlich-technischem Niveau und europäischem Interesse, für im Auftrag der Union durchgeführte Analysen und Bewertungen von hohem wissenschaftlich-technischem Niveau, die der Erschließung neuer, für die Aktionen der Union geeigneter Forschungsbereiche dienen, insbesondere im Rahmen des Europäischen Forschungsraums, wie auch für die Programmbetreuung und die Verbreitung der Ergebnisse, darunter für Maßnahmen, die im Zuge früherer Rahmenprogramme durchgeführt wurden.

Diese Mittel werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“(2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81) verwendet.

Zu den bei diesem Kapitel eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

An einigen dieser Projekte können sich Drittstaaten oder Einrichtungen aus Drittstaaten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen. Solche möglichen Finanzbeiträge werden bei den Posten 6 0 1 3 und 6 0 1 5 des Einnahmenplans veranschlagt und können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Einnahmen von Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen, die in Posten 6 0 1 6 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Einnahmen aus Beiträgen der Bewerberländer und gegebenenfalls der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, die in Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Einnahmen aus Beiträgen Dritter zu Tätigkeiten der Union, die in Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgt über Artikel 02 04 05 01.

Die Verwaltungsausgaben dieses Kapitels werden unter Kapitel 02 01 05 eingesetzt.

02 04 03
Gesellschaftliche Herausforderungen

Erläuterungen

Mit dieser Priorität von Horizont 2020 wird unmittelbar auf die politischen Schwerpunkte und die gesellschaftlichen Herausforderungen reagiert, die in der Strategie Europa 2020 herausgestellt wurden. Bei der Durchführung dieser Tätigkeiten sollten, abhängig von der jeweiligen Herausforderung, die in unterschiedlichsten Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse zusammengeführt werden. Diese Tätigkeiten erstrecken sich auf den gesamten Zyklus von der Forschung bis zur Vermarktung, wobei ein neuer Schwerpunkt auf innovationsbezogenen Tätigkeiten liegt, wie beispielsweise Pilot- und Demonstrationsprojekte, Testläufe, Unterstützung der öffentlichen Auftragsvergabe, Konzeption, vom Endnutzer angeregte Innovation, gesellschaftliche Innovation und Markteinführung von Innovationen. Die Tätigkeiten werden direkt die entsprechenden Zuständigkeiten in den Politikbereichen auf Unionsebene unterstützen.

02 04 03 02
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

138 347 362

10 865 760

 

 

138 347 362

10 865 760

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel dienen dazu:

die Unionsstrategien für die interne und externe Sicherheit zu unterstützen, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Technologiebasis der Sicherheitsindustrie der Union gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Nutzern von Sicherheitslösungen gefördert werden. Die Tätigkeiten werden darauf abzielen, innovative Technologien und Lösungen zu entwickeln, die Sicherheitslücken zu schließen und zur Vermeidung von Sicherheitsbedrohungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt auf Folgendem: Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, einschließlich Schutz kritischer Infrastrukturen, Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung, Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und grundlegender Menschenrechte,

die Evidenzbasis zu stärken und die Innovationsunion und den Europäischen Forschungsraum zu unterstützen, die zur Förderung der Entwicklung einer innovativen Gesellschaft und Politik in Europa durch das Engagement von Bürgern, Unternehmen und Nutzern bei Forschung und Innovation und die Unterstützung einer koordinierten Forschungs- und Innovationspolitik vor dem Hintergrund der Globalisierung erforderlich sind.

Ein Teil dieser Mittel ist für Maßnahmen vorgesehen, die von der Confederation of European Senior Expert Services (CESES) und ihren Mitgliederverbänden auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, einschließlich technischer Hilfe und Beratungs- und Weiterbildungsleistungen in ausgewählten öffentlichen und privaten Unternehmen und Institutionen. Um das zu erreichen, werden die Anweisungsbefugten der EU aufgefordert, die Möglichkeiten der neuen Haushaltsordnung vollständig auszuschöpfen und insbesondere eine Finanzierung in Form von Sachleistungen durch CESES als Beitrag zu EU-Projekten zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f.

TITEL 05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

05 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“

129 051 616

129 051 616

 

 

129 051 616

129 051 616

05 02

VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES AGRARSEKTORS DURCH AGRARMARKT-INTERVENTIONEN

2 233 400 000

2 233 250 000

 

 

2 233 400 000

2 233 250 000

05 03

DIREKTBEIHILFEN ALS BEITRAG ZUM EINKOMMEN DER LANDWIRTE, ZUR BEGRENZUNG VON EINKOMMENSSCHWANKUNGEN UND ZUR VERWIRKLICHUNG VON UMWELT- UND KLIMAZIELEN

41 447 275 640

41 447 275 640

 

 

41 447 275 640

41 447 275 640

05 04

ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

13 987 271 059

11 611 354 028

 

 

13 987 271 059

11 611 354 028

05 05

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA) — ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

90 000 000

110 997 038

 

 

90 000 000

110 997 038

05 06

INTERNATIONALE ASPEKTE DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“

6 696 000

5 590 437

 

 

6 696 000

5 590 437

05 07

AUDIT DER AUS DEM EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL) FINANZIERTEN AGRARAUSGABEN

60 200 000

60 200 000

 

 

60 200 000

60 200 000

05 08

ALLGEMEINE OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“

40 793 360

35 010 852

 

 

40 793 360

35 010 852

05 09

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG UND INNOVATION IM AGRARSEKTOR

52 163 000

2 290 968

 

 

52 163 000

2 290 968

 

Titel 05 — Total

58 046 850 675

55 635 020 579

 

 

58 046 850 675

55 635 020 579

KAPITEL 05 08 —   ALLGEMEINE OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

05 08

ALLGEMEINE OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“

05 08 01

Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen

2

14 619 600

13 733 871

 

 

14 619 600

13 733 871

05 08 02

Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

2

250 000

200 000

 

 

250 000

200 000

05 08 03

Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen

2

1 753 760

1 695 892

 

 

1 753 760

1 695 892

05 08 06

Maßnahmen zur Information über die Gemeinsame Agrarpolitik

2

11 000 000

11 000 000

 

 

11 000 000

11 000 000

05 08 09

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — Operative technische Unterstützung

2

1 670 000

1 670 000

 

 

1 670 000

1 670 000

05 08 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

05 08 77 01

Pilotprojekt — Bewertung der dem Endverbraucher durch die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit entstehenden Kosten

2

p.m.

411 089

 

 

p.m.

411 089

05 08 77 02

Pilotprojekt — Austausch bewährter Praktiken zur Vereinfachung der Cross Compliance

2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

05 08 77 03

Pilotprojekt — Unterstützung landwirtschaftlicher Genossenschaften

2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

05 08 77 04

Pilotprojekt — Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor

2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

05 08 77 05

Pilotprojekt — Unterstützung von Initiativen der Landwirte und Verbraucher zur Förderung eines geringen CO2-Ausstoßes, eines niedrigen Energieverbrauchs und einer vor Ort vermarkteten Nahrungsmittelerzeugung

2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

05 08 77 06

Vorbereitende Maßnahme — Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor

2

1 000 000

1 000 000

 

 

1 000 000

1 000 000

05 08 77 07

Pilotprojekt — Maßnahmen zur Bekämpfung der Spekulation mit landwirtschaftlichen Grundstoffen

2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

05 08 77 08

Pilotprojekt — Austauschprogramm für Junglandwirte

2

p.m.

600 000

 

 

p.m.

600 000

05 08 77 09

Vorbereitende Maßnahme — Pflanzen- und tiergenetische Ressourcen in der Union

2

1 000 000

600 000

 

 

1 000 000

600 000

05 08 77 10

Pilotprojekt — Agropol: Schaffung einer europäischen länderübergreifenden Modellregion für Agroindustrie

2

1 200 000

600 000

 

 

1 200 000

600 000

05 08 77 11

Pilotprojekt — Agrarforstwirtschaft

2

1 000 000

500 000

 

 

1 000 000

500 000

 

Artikel 05 08 77 — Subtotal

 

4 200 000

3 711 089

 

 

4 200 000

3 711 089

05 08 80

Teilnahme der Union an „Feeding the Planet — Energy for Life“ im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand

2

7 300 000

3 000 000

 

 

7 300 000

3 000 000

 

Kapitel 05 08 — Total

 

40 793 360

35 010 852

 

 

40 793 360

35 010 852

Erläuterungen

Gemäß Artikel 21 und Artikel 174 Absatz 2 der Haushaltsordnung können bei Einnahmen unter Artikel 6 7 0 des Gesamteinnahmenplans zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).

05 08 80
Teilnahme der Union an „Feeding the Planet — Energy for Life“ im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

7 300 000

3 000 000

 

 

7 300 000

3 000 000

Erläuterungen

Neuer Artikel

Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung der Teilnahme der Union an der Weltausstellung 2015 in Mailand unter dem Titel „Feeding the Planet — Energy for Life“.

Die Mittel sind zur Deckung der Grundkosten für die Teilnahme der Union am italienischen Pavillon (Standmiete, Standaufbau und -dekoration, laufende Kosten) bestimmt sowie für die Vorbereitungs- und Anfangsphasen eines wissenschaftlichen Grundlagenprogramms für die EXPO 2015, das die Erhebung von Basisdaten für die politische Unterstützung umfasst. Die Kosten für die Organisation spezifischer oder thematischer Veranstaltungen und Ausstellungen (z. B. Erstattung von Sachverständigenkosten, Ausstellungsmaterial usw.) werden durch Mittel der einschlägigen Sonderprogramme der betreffenden Politikbereiche gedeckt.

Rechtsgrundlagen

Aufgabe im Rahmen der der Kommission übertragenen Verwaltungsautonomie gemäß Artikel 54 Absatz 2d der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

TITEL 06

MOBILITÄT UND VERKEHR

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

06 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MOBILITÄT UND VERKEHR“

72 500 880

72 500 880

– 336 000

– 336 000

72 164 880

72 164 880

06 02

EUROPÄISCHE VERKEHRSPOLITIK

2 582 441 731

903 416 322

 

 

2 582 441 731

903 416 322

06 03

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG UND INNOVATION IM VERKEHRSSEKTOR

212 105 039

27 367 732

480 000

480 000

212 585 039

27 847 732

 

Titel 06 — Total

2 867 047 650

1 003 284 934

144 000

144 000

2 867 191 650

1 003 428 934

KAPITEL 06 01 —   VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MOBILITÄT UND VERKEHR“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

06 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „MOBILITÄT UND VERKEHR“

06 01 01

Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit im Politikbereich „Mobilität und Verkehr“

5,2

40 868 495

 

40 868 495

06 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Mobilität und Verkehr“

06 01 02 01

Externes Personal

5,2

2 325 880

 

2 325 880

06 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben

5,2

2 232 988

 

2 232 988

 

Artikel 06 01 02 — Subtotal

 

4 558 868

 

4 558 868

06 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen des Politikbereichs „Mobilität und Verkehr“

5,2

2 645 371

 

2 645 371

06 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten und Programme im Politikbereich „Mobilität und Verkehr“

06 01 04 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1,1

2 895 000

 

2 895 000

 

Artikel 06 01 04 — Subtotal

 

2 895 000

 

2 895 000

06 01 05

Unterstützungsausgaben für die Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Mobilität und Verkehr“

06 01 05 01

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

5 612 344

 

5 612 344

06 01 05 02

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für externes Personal

1,1

2 768 667

 

2 768 667

06 01 05 03

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

891 638

– 336 000

555 638

 

Artikel 06 01 05 — Subtotal

 

9 272 649

– 336 000

8 936 649

06 01 06

Exekutivagenturen

06 01 06 01

Exekutivagentur Innovation und Netze — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

1,1

12 260 497

 

12 260 497

06 01 06 02

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

1,1

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 06 01 06 — Subtotal

 

12 260 497

 

12 260 497

 

Kapitel 06 01 — Total

 

72 500 880

– 336 000

72 164 880

06 01 05
Unterstützungsausgaben für die Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Mobilität und Verkehr“

06 01 05 03
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

891 638

– 336 000

555 638

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben bestimmt, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich an Delegationen der Union entsandtes Personal, die für die gesamte Verwaltung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020) im Rahmen indirekter Maßnahmen der Programme in anderen Bereichen als dem Nuklearbereich.

Diese Mittel sind auch zur Deckung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Haushaltspostens stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung, Überprüfung und Kontrolle des Programms oder der Vorhaben bestimmt, wie z. B. Ausgaben für Konferenzen, Workshops, Seminare, Entwicklung und Pflege von IT-Systemen, Dienstreisen, Schulungen und Repräsentationszwecke.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Gesamteinnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden gemäß der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zu diesem Teil des Ausgabenplans in diesem Einzelplan, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 06 03.

TITEL 08

FORSCHUNG UND INNOVATION

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

08 01

VERWALTUNGSAUSGABEN IM POLITIKBEREICH „FORSCHUNG UND INNOVATION“

319 266 491

319 266 491

– 144 000

– 144 000

319 122 491

319 122 491

08 02

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG

5 034 148 618

3 129 233 075

–15 996 970

–15 996 970

5 018 151 648

3 113 236 105

08 03

PROGRAMM „EURATOM“ — INDIREKTE MASSNAHMEN

140 512 000

102 676 396

 

 

140 512 000

102 676 396

08 04

ITER-PROGRAMM

720 917 805

556 101 060

 

 

720 917 805

556 101 060

08 05

FORSCHUNGSPROGRAMM DES FORSCHUNGSFONDS FÜR KOHLE UND STAHL

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Titel 08 — Total

6 214 844 914

4 107 277 022

–16 140 970

–16 140 970

6 198 703 944

4 091 136 052

KAPITEL 08 01 —   VERWALTUNGSAUSGABEN IM POLITIKBEREICH „FORSCHUNG UND INNOVATION“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

08 01

VERWALTUNGSAUSGABEN IM POLITIKBEREICH „FORSCHUNG UND INNOVATION“

08 01 01

Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit im Politikbereich „Forschung und Innovation“

5,2

8 393 529

 

8 393 529

08 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben im Politikbereich „Forschung und Innovation“

08 01 02 01

Externes Personal

5,2

278 259

 

278 259

08 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben

5,2

383 826

 

383 826

 

Artikel 08 01 02 — Subtotal

 

662 085

 

662 085

08 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen im Politikbereich „Forschung und Innovation“

5,2

543 304

 

543 304

08 01 05

Unterstützungsausgaben für die Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Forschung und Innovation“

08 01 05 01

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

106 740 801

 

106 740 801

08 01 05 02

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für externes Personal

1,1

24 484 000

 

24 484 000

08 01 05 03

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

37 628 811

– 144 000

37 484 811

08 01 05 11

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

11 607 000

 

11 607 000

08 01 05 12

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Ausgaben für externes Personal

1,1

932 000

 

932 000

08 01 05 13

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

4 413 000

 

4 413 000

08 01 05 21

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (ITER): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

5 128 000

 

5 128 000

08 01 05 22

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (ITER): Ausgaben für externes Personal

1,1

133 000

 

133 000

08 01 05 23

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (ITER): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

1 846 000

 

1 846 000

 

Artikel 08 01 05 — Subtotal

 

192 912 612

– 144 000

192 768 612

08 01 06

Exekutivagenturen

08 01 06 01

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates — Beitrag aus dem Programm „Horizont 2020“

1,1

39 415 000

 

39 415 000

08 01 06 02

Exekutivagentur für die Forschung — Beitrag aus dem Programm „Horizont 2020“

1,1

56 369 001

 

56 369 001

08 01 06 03

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Programm „Horizont 2020“

1,1

19 055 000

 

19 055 000

08 01 06 04

Exekutivagentur Innovation und Netze — Beitrag aus dem Programm „Horizont 2020“

1,1

1 915 960

 

1 915 960

 

Artikel 08 01 06 — Subtotal

 

116 754 961

 

116 754 961

 

Kapitel 08 01 — Total

 

319 266 491

– 144 000

319 122 491

08 01 05
Unterstützungsausgaben für die Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Forschung und Innovation“

08 01 05 03
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

37 628 811

– 144 000

37 484 811

Erläuterungen

Vormals Posten 08 01 05 03 (teilweise)

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben bestimmt, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich an Delegationen der Union entsandtes Personal, die für die gesamte Verwaltung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020) im Rahmen indirekter Maßnahmen der Programme in anderen Bereich als dem Nuklearbereich anfallen.

Diese Mittel sind auch zur Deckung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Haushaltspostens stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung, Überprüfung und Kontrolle des Programms oder von Vorhaben, wie z. B. Ausgaben für Konferenzen, Workshops, Seminare, Entwicklung und Pflege von IT-Systemen, Dienstreisen, Schulungen und Repräsentationszwecke, bestimmt.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 08 02.

KAPITEL 08 02 —   HORIZONT 2020 — FORSCHUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

08 02

HORIZONT 2020 — FORSCHUNG

08 02 01

Wissenschaftliche Exzellenz

08 02 01 01

Intensivierung der Grenzforschung im Europäischen Forschungsrat

1,1

1 641 772 694

19 785 657

 

 

1 641 772 694

19 785 657

08 02 01 02

Intensivierung der Forschung in den „FET“ — künftige und neu entstehende Technologien

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 02 01 03

Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen)

1,1

171 632 176

309 837

 

 

171 632 176

309 837

 

Artikel 08 02 01 — Subtotal

 

1 813 404 870

20 095 494

 

 

1 813 404 870

20 095 494

08 02 02

Industrielle Führungsrolle

08 02 02 01

Führungsrolle bei Nanotechnologie, fortgeschrittenen Werkstoffen, Lasertechnologie, Biotechnologie sowie fortgeschrittener Fertigung und Verarbeitung

1,1

460 847 841

42 681 808

 

 

460 847 841

42 681 808

08 02 02 02

Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation

1,1

384 814 753

326 766 435

–21 250 000

–21 250 000

363 564 753

305 516 435

08 02 02 03

Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

1,1

33 663 565

3 067 854

 

 

33 663 565

3 067 854

 

Artikel 08 02 02 — Subtotal

 

879 326 159

372 516 097

–21 250 000

–21 250 000

858 076 159

351 266 097

08 02 03

Gesellschaftliche Herausforderungen

08 02 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

1,1

545 411 715

40 118 438

 

 

545 411 715

40 118 438

08 02 03 02

Sicherung der Versorgung mit sicheren, gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten

1,1

204 041 869

22 468 062

–2 269 271

 

201 772 598

22 468 062

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

1,1

278 434 628

28 655 994

 

 

278 434 628

28 655 994

08 02 03 04

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

1,1

394 541 594

8 086 531

 

 

394 541 594

8 086 531

08 02 03 05

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

1,1

271 940 800

2 478 694

 

 

271 940 800

2 478 694

08 02 03 06

Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften

1,1

193 407 483

17 625 757

–59 383 672

 

134 023 811

17 625 757

 

Artikel 08 02 03 — Subtotal

 

1 887 778 089

119 433 476

–61 652 943

 

1 826 125 146

119 433 476

08 02 04

Wissenschaft für die und mit der Gesellschaft

08 02 04 01

Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft — Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

1,1

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

08 02 04 02

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

1,1

66 905 973

5 253 030

66 905 973

5 253 030

 

Artikel 08 02 04 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

66 905 973

5 253 030

66 905 973

5 253 030

08 02 05

Horizontale Tätigkeiten unter „Horizont 2020“

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 02 07

Gemeinsame Unternehmen

08 02 07 31

Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2) — Unterstützungsausgaben

1,1

490 000

490 000

 

 

490 000

490 000

08 02 07 32

Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2)

1,1

207 300 000

16 600 000

 

 

207 300 000

16 600 000

08 02 07 33

Gemeinsames Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ (BBI) — Unterstützungsausgaben

1,1

977 500

977 500

 

 

977 500

977 500

08 02 07 34

Gemeinsames Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ (BBI)

1,1

50 000 000

p.m.

 

 

50 000 000

p.m.

08 02 07 35

Gemeinsames Unternehmen „Clean Sky 2“ (Clean Sky 2) — Unterstützungsausgaben

1,1

1 225 333

1 225 333

 

 

1 225 333

1 225 333

08 02 07 36

Gemeinsames Unternehmen „Clean Sky 2“ (Clean Sky 2)

1,1

100 000 000

13 000 000

 

 

100 000 000

13 000 000

08 02 07 37

Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH2) — Unterstützungsausgaben

1,1

292 667

292 667

 

 

292 667

292 667

08 02 07 38

Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH2)

1,1

93 354 000

p.m.

 

 

93 354 000

p.m.

 

Artikel 08 02 07 — Subtotal

 

453 639 500

32 585 500

 

 

453 639 500

32 585 500

08 02 50

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung

08 02 50 01

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an Forschung und technologischer Entwicklung (2014-2020)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 02 50 02

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung (aus der Zeit vor 2014)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 08 02 50 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 02 51

Abschluss früherer Forschungsrahmenprogramme —Siebtes Rahmenprogramm — indirekte Maßnahmen (EG) (2007-2013)

1,1

p.m.

2 568 132 885

 

 

p.m.

2 568 132 885

08 02 52

Abschluss früherer Forschungsrahmenprogramme — indirekte Maßnahmen (aus der Zeit vor 2007)

1,1

p.m.

16 232 123

 

 

p.m.

16 232 123

08 02 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

08 02 77 01

Pilotprojekt — Koordinierung der Forschung zur Anwendung der Homöopathie und Phytotherapie in der Nutztierhaltung

2

p.m.

125 000

 

 

p.m.

125 000

08 02 77 02

Pilotprojekt — Rückgewinnung kritischer Rohstoffe durch Recycling: eine Chance für die Europäische Union und die Afrikanische Union

4

112 500

 

 

112 500

 

Artikel 08 02 77 — Subtotal

 

p.m.

237 500

 

 

p.m.

237 500

 

Kapitel 08 02 — Total

 

5 034 148 618

3 129 233 075

–15 996 970

–15 996 970

5 018 151 648

3 113 236 105

Erläuterungen

„Horizont 2020“ ist das neue Finanzierungsprogramm der Union für Forschung und Innovation. Es gilt für den Zeitraum 2014 bis 2020 und bündelt sämtliche bestehenden Fördermaßnahmen der Union für Forschung und Innovation, darunter das Forschungsrahmenprogramm wie auch die innovationsrelevanten Tätigkeiten des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT). Das auf dem Euratom-Vertrag beruhende Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) ist ebenfalls ein integraler Bestandteil von „Horizont 2020“. „Horizont 2020“ spielt bei der Umsetzung der Europa-2020-Leitinitiative „Innovationsunion“ und anderer Leitinitiativen, wie „Ressourcenschonendes Europa“, „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“, „Digitale Agenda für Europa“, sowie für die Entwicklung und das Funktionieren des europäischen Forschungsraums (EFR) eine wesentliche Rolle. „Horizont 2020“ trägt zum Aufbau einer unionsweiten wissens- und innovationsgestützten Wirtschaft bei, indem es in ausreichendem Umfang zusätzliche Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation mobilisiert.

Die Mittel werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2003 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse eingesetzt.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

08 02 02
Industrielle Führungsrolle

Erläuterungen

Ziel dieses Schwerpunktbereichs von „Horizont 2020“ ist es, die Union zu einem attraktiveren Standort für Investitionen in Forschung und Innovation zu machen, indem Tätigkeiten gefördert werden, bei denen die Unternehmen Programm und Zeitplan selbst bestimmen, und die Entwicklung neuer Technologien zu beschleunigen, die die Grundlagen für die Unternehmen und das Wirtschaftswachstum von morgen bilden. Mit diesem Schwerpunktbereich wird dafür gesorgt, dass große Investitionen in industrielle Schlüsseltechnologien getätigt werden, das Wachstumspotenzial von Unternehmen der Union auf ein Höchstmaß gebracht wird, indem sie mit geeigneten Finanzmitteln ausgestattet werden, und innovative KMU bei ihrer Expansion zu weltweit führenden Unternehmen unterstützt werden.

08 02 02 02
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

384 814 753

326 766 435

–21 250 000

–21 250 000

363 564 753

305 516 435

Erläuterungen

Neuer Posten

Mit der Tätigkeit „Zugang zu Risikofinanzierung“ werden zwei Finanzfazilitäten, und zwar eine Kreditfazilität und eine Beteiligungskapitalfazilität, eingeführt, um Marktdefizite beim Zugang zur Risikofinanzierung für Forschung und Innovation zu beheben. Ziel der Kreditfazilität ist ein leichterer Zugang zur Kreditfinanzierung für öffentliche und private Rechtspersonen und öffentlich-private Partnerschaften, die auf dem Gebiet der Forschung und Innovation tätig sind und die bei ihren Investitionen Risiken eingehen müssen. Ziel der Beteiligungskapitalfazilität ist die Überwindung der Defizite des Risikokapitalmarkts in der Union und die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Quasi-Beteiligungskapital zur Deckung des Entwicklungs- und Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen von der Gründung an (einschließlich Anschubphase und Technologietransfer), damit sie wachsen und expandieren können. Zusätzlich zu diesen Finanzfazilitäten, die bezüglich der Unterstützung von KMU die COSME-Fazilitäten ergänzen, sind eine Reihe von flankierenden Maßnahmen, z. B. Unterstützung für die Programme zur Feststellung der Innovationsbereitschaft, vorgesehen.

Erstattungen im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten gemäß Artikel 140 Absatz 6 der Haushaltsordnung, einschließlich Rückflüsse, freigegebene Garantien und Erstattungen auf den Darlehensbetrag, die der Kommission erstattet werden und in Posten 6 3 4 1 des Einnahmenplans eingestellt werden, können gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe i der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

08 02 03
Gesellschaftliche Herausforderungen

Erläuterungen

Dieser Schwerpunktbereich von „Horizont 2020“ ist eine direkte Reaktion auf die in der Strategie Europa 2020 genannten politischen Schwerpunkte und gesellschaftlichen Herausforderungen. Bei der Durchführung der Tätigkeiten in diesem Bereich werden, abhängig von der jeweiligen Herausforderung, die in unterschiedlichsten Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse zusammengeführt. Die Tätigkeiten werden sich auf den gesamten Zyklus von der Forschung bis zur Vermarktung erstrecken, wobei ein neuer Schwerpunkt auf innovationsbezogene Tätigkeiten gelegt wird, beispielsweise Pilot- und Demonstrationsprojekte, Testläufe, Unterstützung der öffentlichen Auftragsvergabe, Konzeption, vom Endnutzer angeregte Innovation, gesellschaftliche Innovation und Markteinführung von Innovationen. Die Tätigkeiten werden direkt die entsprechenden Zuständigkeiten in den Politikbereichen auf Unionsebene unterstützen.

08 02 03 02
Sicherung der Versorgung mit sicheren, gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

204 041 869

22 468 062

–2 269 271

 

201 772 598

22 468 062

Erläuterungen

Neuer Posten

Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt auf der Entwicklung einer nachhaltigeren und produktiveren Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Entwicklung von Dienstleistungen, Konzepten und Strategien zur Stärkung der wirtschaftlichen Existenz in ländlichen Gebieten. Besonderes Augenmerk gilt außerdem sicheren und gesunden Lebensmitteln für alle sowie wettbewerbsfähigen Verfahren für die Lebensmittelverarbeitung, die weniger Ressourcen verbrauchen und weniger Nebenprodukte produzieren. Gleichzeitig werden Anstrengungen zur nachhaltigen Nutzung aquatischer Bioressourcen unternommen (z. B. nachhaltige und umweltfreundliche Fischerei). Ebenfalls gefördert werden ressourcenschonende, nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische biobasierte Industriezweige mit niedrigem CO2-Ausstoß.

Ein Teil der Mittel ist für die Finanzierung eines Vorhabens zu Aquaponik und damit zur Förderung von nachhaltigem, intelligentem und inklusivem Wachstum bestimmt.

Aquaponik gilt als Neuerung und Revolution in der Nahrungsmittelerzeugung. Es handelt sich hierbei um ein nachhaltiges Modell zur Erzeugung von Lebensmitteln, das sich auf das Grundprinzip der ökologischen Landwirtschaft stützt und aus einer Kombination aus Hydroponik (dem Anbau von Pflanzen in Sand, Kies oder Wasser) und Aquakultur (Fischzucht) besteht. Diese beiden Verfahren werden in einem einzigen System zusammengeführt, wobei die positiven Effekte jedes Verfahrens verstärkt und die jeweiligen negativen Auswirkungen vermieden werden.

Aquaponik bietet insbesondere die folgenden Vorteile:

Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser,

hohe Produktivität (hinsichtlich Menge/Raum),

geringe Umweltauswirkungen.

Im Rahmen der Aquaponik gibt es verschiedene Produktionssysteme für den Anbau von Pflanzen und die Fischzucht. Allen Systemen liegt das gleiche Prinzip zugrunde, sie bieten jedoch mannigfaltige Möglichkeiten und lassen sich auf vielerlei Weise ausgestalten. Die größte Herausforderung besteht darin, das geeignete Gleichgewicht zwischen dem Fischbestand, den eingesetzten Nährstoffen, der Bakterienpopulation und den erzeugten Nahrungsmitteln zu finden. Zur weiterführenden Ermittlung dieses Gleichgewichts sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich.

In Europa ist dieses Anbausystem zwar noch nicht verbreitet, viele andere Länder haben sich jedoch bereits von seinem Potenzial überzeugen lassen. Aquaponik gewinnt aufgrund ihrer Vorteile immer mehr Anhänger. Immer mehr Menschen wird das bedeutende Potenzial dieser Methode bewusst. Unternehmer, Forscher und Erzeuger begeistern sich für Aquaponik.

Diese Methode der Nahrungsmittelerzeugung kann mehrere Vorteile mit sich bringen: Stärkung der lokalen Nahrungsmittelerzeugung, positive Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensmittelsicherheit; Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Verringerung der Umweltauswirkungen, Verminderung der Abhängigkeit von Importen, Bereitstellung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen, Anreize für die Industrie, Reduzierung des CO2-Ausstoßes.

Das Projekt steht vollumfänglich im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020. Ziel des Projekts ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem, intelligentem und inklusivem Wachstum in einem unionsweiten und internationalen Entwicklungszusammenhang zu leisten.

Das allgemeine Ziel besteht darin, die Entwicklung eines innovativen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigeren Systems der Nahrungsmittelerzeugung zu fördern, bei dem Lebensmittelsicherheit, der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und Umweltschutz im Mittelpunkt stehen.

Als Teil ihrer Bemühungen um die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit fördert die Aquakultur der Union u. a. im Rahmen von Horizont 2020, da Aquakultur Möglichkeiten bietet, die Verfügbarkeit von Lebensmitteln sowie den Zugang zu Nahrungsmitteln, Erwerbsmöglichkeiten und Einkommen zu verbessern. Aquaponik ist eines der nachhaltigen Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele.

Durch Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Aquaponik auf Unionsebene kann die Entwicklung eines neuen Industriezweiges unterstützt werden, neue Geschäftsmodelle eröffnen sich, Akteure aus der Aquakultur und dem Gartenbau gründen Zusammenschlüsse, und es bilden sich dynamische lokale Netzwerke sowohl auf dem Land als auch in Städten. Ferner kann Aquaponik zur Stärkung und zum Umbau von Gemeinschaften (z. B. Wohnvierteln, Krankenhäusern, Gefängnissen, Seniorenheimen) beitragen und die soziale Innovation voranbringen.

Weitergehende Forschung und Innovation auf diesem Gebiet können Europa in die Lage versetzen, eine wichtige Rolle in der globalen ökologischen Wirtschaft einzunehmen. Europa kann dadurch international an Bedeutung in Bezug auf innovative, nachhaltige und wettbewerbsfähige Systeme der Nahrungsmittelerzeugung gewinnen.

Dieses Projekt beruht auf einem mehrdimensionalen Ansatz, der Folgendes berücksichtigt:

Notwendigkeit der Sicherstellung von gesunden und sicheren Lebensmitteln durch ökologische Landwirtschaft und durch vermehrten Einsatz von Aquakultur;

Einbeziehung der Ernährungsthematik;

Notwendigkeit der Einsparung von Ressourcen (z. B. Wasser, Energie, Land, Kapital) und verbesserter Einsatz von Wasser, Energie und Raum;

Schutz der Umwelt;

Bedeutung der Marktentwicklung;

organisatorische und soziale Innovation;

Versorgungseinrichtungen und soziales und solidarisches Handeln von Unternehmen;

soziale Inklusion und Bildung;

Notwendigkeit der Schaffung neuer Kompetenzen und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren;

Stärkung des Regelwerks (d. h. vermehrte Beteiligung von Interessenträgern an Entscheidungsprozessen);

Bedeutung, die die EU dem territorialen Zusammenhalt und einem integrierten territorialen Ansatz zumisst;

europäischer Kontext, der durch die Herausbildung eines Konzepts der Nachhaltigkeit in Städten gekennzeichnet ist;

Bedeutung, die die EU der Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft beimisst.

Das Projekt soll überregional, multi- und interdisziplinär konzipiert werden. U. a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Durchführung einer Inventur der Technologien und Organisationsmodelle, die bei der Aquaponik zum Einsatz kommen. Bislang gibt es nur vereinzelt Informationen über Aquaponik, weshalb die Akteure, ihr Fachwissen und ihre Ziele ermittelt werden müssen;

Einrichtung einer „Gemeinschaft zur praktischen Anwendung“, die das Fachwissen und die Ressourcen in diesem Bereich in einem Netzwerk bündelt und einen dynamischen Austausch sowie die gemeinsame Nutzung und Kapitalisierung von Ressourcen ermöglicht. Auch die Einrichtung und die Arbeit einer Gemeinschaft (Technologieplattform) unter Einbeziehung von Vertretern aus den Bereichen Forschung, Wissenschaft, Praxis sowie freie Wirtschaft sollten gefördert werden;

Folgende Ziele dieser Technologieplattform sollten unterstützt werden:

Ermittlung von Gebieten, auf denen weitere Forschung und Innovation erforderlich ist,

Koordinierung der Einrichtung kollaborativer innovationsfördernder Pilotprojekte,

Steigerung des Wissenstransfers und Verbreitung von innovativen und bewährten Methoden, von Fachwissen und Erfahrungen,

Sicherstellung der Einrichtung und des Betriebs eines Ressourcenzentrums für die Verbreitung von Wissen und Ergebnissen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

08 02 03 06
Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

193 407 483

17 625 757

–59 383 672

 

134 023 811

17 625 757

Erläuterungen

Neuer Posten

Das Ziel dieser Tätigkeit besteht darin, durch die Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums dazu beizutragen, dass die europäischen Gesellschaften integrativer, innovativer und reflektierender werden. Mit den Maßnahmen wird die koordinierte Politikgestaltung durch die Zusammentragung von Daten sowie die Entwicklung von Instrumenten, vorausschauenden Tätigkeiten und Pilotprojekten unterstützt, um die grenzüberschreitende Effizienz und die wirtschaftliche Bedeutung der Forschungs- und Innovationspolitik zu steigern und sicherzustellen, dass der Europäische Forschungsraum und die Innovationsunion reibungslos funktionieren. Ferner sollen die Innovationskluft geschlossen, das gesellschaftliche Engagement in Forschung und Innovation gewährleistet, eine kohärente und wirksame Zusammenarbeit mit Drittstaaten gefördert und als Inspiration für unser Leben in der heutigen Zeit ein Verständnis der geistigen Grundlage Europas, d. h. seiner Geschichte und der zahlreichen europäischen und nichteuropäischen Einflüsse, geschaffen werden.

Ein Teil dieser Mittel ist für Maßnahmen vorgesehen, die von der Confederation of European Senior Expert Services (CESES) und ihren Mitgliederverbänden durchgeführt werden, einschließlich technischer Hilfe und Beratungs- und Weiterbildungsleistungen in ausgewählten öffentlichen und privaten Unternehmen und Institutionen. Um das zu erreichen, werden die Anweisungsbefugten der Union aufgefordert, die Möglichkeiten der neuen Haushaltsordnung vollständig auszuschöpfen, auch in Bezug auf Sachleistungen, die von der CESES als Beitrag zu EU-Projekten erbracht werden.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

08 02 04
Wissenschaft für die und mit der Gesellschaft

08 02 04 01
Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft — Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Vormals Artikel 08 02 04

Das Ziel besteht darin, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzubauen, neue Talente für die Wissenschaft zu rekrutieren und wissenschaftliche Spitzenleistungen mit sozialem Bewusstsein und sozialer Verantwortung zu verknüpfen.

Schwerpunkte der Tätigkeiten: Erhöhung der Attraktivität wissenschaftlicher und technologischer Laufbahnen für junge Studenten, Förderung einer nachhaltigen Interaktion zwischen Schulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft; Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nach Inhalt und Gestaltung der Forschungstätigkeiten; Einbeziehung der Gesellschaft in Angelegenheiten, Maßnahmen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wissenschaft und Innovationen, um den Interessen und Werten der Bürger Rechnung zu tragen und die Qualität, Bedeutung, gesellschaftliche Akzeptanz und Nachhaltigkeit von Forschungs- und Innovationsergebnissen in mehreren Tätigkeitsbereichen zu erhöhen, angefangen mit gesellschaftlichen Innovationen bis hin zu Bereichen wie Biotechnologie und Nanotechnologie; Ermunterung der Bürger zur Teilhabe an der Wissenschaft durch formelle und informelle Wissensvermittlung; Ausbau der Zugänglichkeit und Nutzung der Ergebnisse öffentlich geförderter Forschungsarbeiten; Aufbau eines Ordnungsrahmens für die Förderung einer verantwortungsvollen Forschungs- und Innovationstätigkeit durch genaue Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse und Wünsche; Förderung eines Ethikrahmens für Forschung und Innovation; Treffen angemessener und verhältnismäßiger Vorkehrungen bei Forschungs- und Innovationstätigkeiten durch Vorabprüfung und Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Verbesserung der Kenntnisse über Wissenschaftskommunikation, um die Qualität und Wirksamkeit des Austauschs zwischen Wissenschaftlern, allgemeinen Medien und der Öffentlichkeit zu verbessern.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347, 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 5.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

08 02 04 02
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

66 905 973

5 253 030

66 905 973

5 253 030

Erläuterungen

Neuer Posten

Das Ziel besteht darin, das Potenzial des europäischen Pools an Talenten auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass die Vorteile einer innovationsgesteuerten Wirtschaft maximiert und im Einklang mit dem Exzellenzprinzip umfassend über die gesamte Union verteilt werden. Durch die Förderung und Bündelung der Exzellenzpools werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums beitragen. Das Hauptaugenmerk der Tätigkeiten liegt auf der Zusammenführung von exzellenten Forschungseinrichtungen und hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Innovation leistungsschwachen Regionen – mit dem Ziel, neue Exzellenzzentren in den hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Innovation leistungsschwachen Mitgliedstaaten und Regionen zu schaffen (oder bestehende Zentren umfassend aufzurüsten), den Partnerschaften von Forschungseinrichtungen, der Einrichtung von EFR-Lehrstühlen, einer Fazilität für Politikunterstützung zur Verbesserung der Gestaltung, Durchführung und Bewertung nationaler/regionaler forschungs- und innovationspolitischer Maßnahmen, der Unterstützung des Zugangs herausragender Forscher und Innovatoren, die nicht ausreichend in europäische und internationale Netze eingebunden sind, zu internationalen Netzen, Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten der grenzüberschreitenden Netze nationaler Kontaktstellen, u. a. durch Weiterbildung.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347, 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 4.

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

TITEL 09

KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN“

123 643 356

123 643 356

 

 

123 643 356

123 643 356

09 02

RECHTLICHER RAHMEN FÜR DIE DIGITALE AGENDA

18 026 948

17 844 948

 

 

18 026 948

17 844 948

09 03

INFRASTRUKTURFAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF) — TELEKOMMUNIKATIONSNETZE

83 915 000

16 083 423

 

 

83 915 000

16 083 423

09 04

„HORIZONT 2020“

1 411 814 619

803 557 373

 

p.m.

1 411 814 619

803 557 373

 

Titel 09 — Total

1 637 399 923

961 129 100

 

p.m.

1 637 399 923

961 129 100

KAPITEL 09 04 —   „HORIZONT 2020“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 04

„HORIZONT 2020“

09 04 01

Wissenschaftliche Exzellenz

09 04 01 01

Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien

1,1

246 003 372

10 300 623

–6 921 885

 

239 081 487

10 300 623

09 04 01 02

Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen)

1,1

96 956 907

2 101 017

 

 

96 956 907

2 101 017

 

Artikel 09 04 01 — Subtotal

 

342 960 279

12 401 640

–6 921 885

 

336 038 394

12 401 640

09 04 02

Industrielle Führungsrolle

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

1,1

720 260 961

44 192 289

 

 

720 260 961

44 192 289

 

Artikel 09 04 02 — Subtotal

 

720 260 961

44 192 289

 

 

720 260 961

44 192 289

09 04 03

Gesellschaftliche Herausforderungen

09 04 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

1,1

131 580 377

11 991 283

 

 

131 580 377

11 991 283

09 04 03 02

Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

1,1

77 973 002

505 313

–39 856 714

 

38 116 288

505 313

09 04 03 03

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

None

 

 

46 778 599

p.m.

46 778 599

p.m.

 

Artikel 09 04 03 — Subtotal

 

209 553 379

12 496 596

6 921 885

p.m.

216 475 264

12 496 596

09 04 07

Gemeinsame Unternehmen

09 04 07 31

Gemeinsames Unternehmen „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“ (ECSEL) — Unterstützungsausgaben

1,1

540 000

540 000

 

 

540 000

540 000

09 04 07 32

Gemeinsames Unternehmen „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“ (ECSEL)

1,1

135 000 000

33 750 000

 

 

135 000 000

33 750 000

 

Artikel 09 04 07 — Subtotal

 

135 540 000

34 290 000

 

 

135 540 000

34 290 000

09 04 50

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an Forschung und technologischer Entwicklung

09 04 50 01

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an Forschung und technologischer Entwicklung (2014-2020)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

09 04 50 02

Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung (aus der Zeit vor 2014)

1,1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 09 04 50 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

09 04 51

Abschluss des Siebten Rahmenprogramms (2007-2013)

1,1

p.m.

618 054 637

 

 

p.m.

618 054 637

09 04 52

Abschluss früherer Forschungsrahmenprogramme (aus der Zeit vor 2007)

1,1

p.m.

 

 

p.m.

09 04 53

Abschluss des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm zur Unterstützung der Politik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Förderprogramm)

09 04 53 01

Abschluss des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm zur Unterstützung der Politik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Förderprogramm) (2007-2013)

1,1

p.m.

80 372 211

 

 

p.m.

80 372 211

09 04 53 02

Abschluss früherer Programme im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (aus der Zeit vor 2007)

1,1

p.m.

 

 

p.m.

 

Artikel 09 04 53 — Subtotal

 

p.m.

80 372 211

 

 

p.m.

80 372 211

09 04 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

09 04 77 01

Pilotprojekt — Technologien für offenes Wissen: Erfassung und Validierung von Wissen

1,1

1 500 000

750 000

 

 

1 500 000

750 000

09 04 77 02

Pilotprojekt — Verbunden für die Gesundheit: eine Lösung für Gesundheit und Wohlbefinden in Open-Access-FTTH-Netzen

1,1

1 000 000

500 000

 

 

1 000 000

500 000

09 04 77 03

Pilotprojekt — REIsearch (Spitzen- und Innovationsforschungsnetz) — Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Forschungsraums durch mehr Kommunikation zwischen den Forschern, den Bürgern und den Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik

1,1

1 000 000

500 000

 

 

1 000 000

500 000

 

Artikel 09 04 77 — Subtotal

 

3 500 000

1 750 000

 

 

3 500 000

1 750 000

 

Kapitel 09 04 — Total

 

1 411 814 619

803 557 373

 

p.m.

1 411 814 619

803 557 373

Erläuterungen

Diese Erläuterungen gelten für alle Haushaltslinien dieses Kapitels.

Diese Mittel werden für das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020), das für den Zeitraum 2014 bis 2020 gilt, verwendet.

„Horizont 2020“ wird bei der Umsetzung der Europa-2020-Leitinitiative „Innovationsunion“ und anderer Leitinitiativen, wie „Ressourcenschonendes Europa“, „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ und „Digitale Agenda für Europa“, sowie für den Aufbau und das Funktionieren des europäischen Forschungsraums (EFR) eine wesentliche Rolle spielen. Horizont 2020 wird durch die Mobilisierung ausreichender zusätzlicher Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation zum Aufbau einer wissens- und innovationsgestützten Wirtschaft in der gesamten Union beitragen.

Es wird zur Erreichung der in Artikel 179 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dargelegten allgemeinen Ziele durchgeführt werden, um zur Schaffung einer Wissensgesellschaft, die auf dem Europäischen Forschungsraum aufbaut, beizutragen: Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen in der gesamten Union, Steigerung der Dynamik, der Kreativität und der herausragenden Leistungen der europäischen Forschung bis an die Grenzen des Wissens, quantitative und qualitative Stärkung der Humanressourcen in Forschung und Technologie in Europa sowie der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der ganzen Union und Gewährleistung ihrer bestmöglichen Verwendung.

Die Artikel und Posten dieses Titels decken auch die Ausgaben für von der Kommission veranstaltete Sitzungen, Konferenzen, Workshops und Kolloquien von hohem wissenschaftlich-technischem Niveau und europäischem Interesse ab; für die Finanzierung von Studien sowie von Finanzhilfen für die Begleitung und Bewertung der spezifischen Programme und der Rahmenprogramme; für im Auftrag der Kommission durchgeführte Analysen und Bewertungen von hohem wissenschaftlich-technischem Niveau, die der Erschließung neuer, für die Aktionen der Union geeigneter Forschungsbereiche dienen, insbesondere im Rahmen des Europäischen Forschungsraums, wie auch für die Programmbetreuung und die Verbreitung der Ergebnisse, darunter für Maßnahmen, die im Zuge früherer Rahmenprogramme durchgeführt wurden.

Diese Mittel werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 247 vom 20.12.2013, S. 81) verwendet.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Gesamteinnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Bei einigen dieser Projekte ist die Möglichkeit einer Beteiligung von Drittländern an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich-technischen Forschung vorgesehen. Solche möglichen Finanzbeiträge werden bei den Posten 6 0 1 3 und 6 0 1 5 des Einnahmenplans veranschlagt und können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Einnahmen von Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen, werden bei dem Posten 6 0 1 6 des Einnahmenplans veranschlagt und können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Einnahmen aus Beiträgen der Kandidatenländer und gegebenenfalls der potenziellen Kandidaten des westlichen Balkans für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, die in Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans ausgewiesen werden, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung führen.

Die etwaigen Einnahmen aus den Beiträgen externer Einrichtungen zu den Tätigkeiten der Union werden bei dem Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt und können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgt über Posten 09 04 50 01.

Die Bereitstellung der Mittel für Verwaltungsausgaben dieses Kapitels erfolgt über Artikel 09 01 05.

09 04 01
Wissenschaftliche Exzellenz

Erläuterungen

Mit dieser Priorität des Programms Horizont 2020 soll die Exzellenz der Wissenschaftsbasis der Union gestärkt und ausgeweitet werden, so dass die Union stets über eine im Weltmaßstab erstklassige Forschung verfügt und somit seine langfristige Wettbewerbsfähigkeit gesichert wird. Angestrebt wird, die besten Ideen zu fördern, Talente innerhalb der Union aufzubauen, Forschern den Zugang zu wichtigen Forschungsinfrastrukturen zu ermöglichen und die Union zu einem attraktiven Standort für die weltbesten Wissenschaftler zu machen. Die zu finanzierenden Forschungsmaßnahmen werden entsprechend dem Bedarf und den Möglichkeiten der Wissenschaft festgelegt, ohne dass vorab thematische Prioritäten bestimmt werden. Die Forschungspläne werden in enger Abstimmung mit den Wissenschaftlern aufgestellt und Forschungsvorhaben werden auf der Basis von Exzellenz finanziert.

09 04 01 01
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

246 003 372

10 300 623

–6 921 885

 

239 081 487

10 300 623

Erläuterungen

Neuer Posten

Das spezifische Ziel besteht darin, auf der Grundlage der wissenschaftlichen Grundlagen durch die Erkundung neuer und hochriskanter Ideen radikal neue Technologien zu fördern. Durch flexible Unterstützung einer zielorientierten und interdisziplinären kooperativen Forschung in verschiedenem Umfang und den Einsatz innovativer Forschungsverfahren sollen Chancen erkannt und ergriffen werden, die langfristige Vorteile für die Bürger, die Wirtschaft und die Gesellschaft mit sich bringen.

Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels „künftige und sich abzeichnende Technologien“ (FET) werden das gesamte Spektrum der wissenschaftsgestützten Innovation abdecken: von kleineren Sondierungen im Frühstadium erster und noch unausgereifter Ideen nach dem „Bottom-up“-Prinzip bis hin zum Aufbau neuer Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, die sich mit neu entstehenden, transformativen Forschungsbereichen befassen, und großen, gemeinsamen Forschungsinitiativen im Umfeld einer Forschungsagenda, mit der ehrgeizige und visionäre Ziele verfolgt werden.

Die Maßnahmen umfassen Kooperations- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Initiativen zur Koordinierung nationaler Programme. Ausgewiesen sind in diesem Posten ferner die Ausgaben für unabhängige Sachverständige, die an der Bewertung von Vorschlägen und an Projektprüfungen mitwirken, für Sitzungen, Konferenzen, Workshops und Kolloquien, die von der Kommission veranstaltet werden und von europäischem Interesse sind, für Studien, Analysen und Bewertungen, für die Überwachung und Bewertung der spezifischen Programme und der Rahmenprogramme sowie für Maßnahmen zur Programmbetreuung und Verbreitung der Programmergebnisse, auch für Maßnahmen aus früheren Rahmenprogrammen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b.

09 04 03
Gesellschaftliche Herausforderungen

Erläuterungen

Diese Priorität von Horizont 2020 ist eine unmittelbare Antwort auf die in der Strategie Europa 2020 genannten politischen Prioritäten und gesellschaftlichen Herausforderungen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen werden, abhängig von der jeweiligen Herausforderung, die in unterschiedlichsten Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse zusammengeführt. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf den gesamten Zyklus, von der Forschung bis zur Vermarktung, wobei ein neuer Schwerpunkt auf innovationsbezogenen Tätigkeiten liegt, wie beispielsweise auf Pilot- und Demonstrationsprojekten, Testläufen, Unterstützung der öffentlichen Auftragsvergabe, Konzeption, vom Endnutzer angeregten Innovationen, gesellschaftlichen Innovationen und auf der Markteinführung von Innovationen. Die Maßnahmen werden die entsprechenden Zuständigkeiten in den Politikbereichen auf Unionsebene direkt unterstützen.

09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

77 973 002

505 313

–39 856 714

 

38 116 288

505 313

Erläuterungen

Neuer Posten

Das spezifische Ziel besteht in der Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften vor dem Hintergrund eines beispiellosen Wandels und wachsender globaler Interdependenzen.

Die Maßnahmen werden die folgenden vier Hauptbereiche abdecken: IKT-gestützte Innovationen im öffentlichen Sektor, Verständnis und Bewahrung der geistigen Grundlage Europas, Lernen und Einbeziehung aller.

IKT-gestützte Innovationen im öffentlichen Sektor betreffen den Einsatz von IKT für die Entwicklung und Umsetzung neuer Verfahren, Produkte, Dienstleistungen und Methoden ihrer Bereitstellung, die zu erheblichen Verbesserungen der Effizienz, Wirksamkeit und Qualität öffentlicher Dienstleistungen führen. Die öffentliche Verwaltung der Zukunft sollte grundsätzlich digital und grenzübergreifend arbeiten. Zu den Maßnahmen zählen die Förderung effizienter, offener und bürgernaher öffentlicher Dienstleistungen, wobei der öffentliche Sektor als Motor für Innovation und Wandel auftritt, sowie grenzüberschreitender Innovationsmaßnahmen oder kontinuierlicher Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen.

Ziel des zweiten Hauptbereichs ist „ein Beitrag zum Verständnis der geistigen Grundlage Europas, seiner Geschichte und der vielen europäischen und außereuropäischen Einflüsse als Quelle der Inspiration für unser Leben in heutiger Zeit“.

Ziel des dritten Hauptbereichs ist die Unterstützung des umfassenden Einsatzes der IKT in Schulen und in der beruflichen Bildung in Europa.

Im vierten Hauptbereich geht es darum, die uneingeschränkte Teilhabe älterer Menschen (ab 65 Jahren), von Arbeitslosen und Geringqualifizierten, Migranten, pflegebedürftigen Menschen, in abgelegenen oder ärmeren Gegenden lebenden Menschen, von Menschen mit Behinderungen und Obdachlosen an der Gesellschaft zu gewährleisten. Bei den Maßnahmen geht es vor allem darum, diese Gruppen mit den erforderlichen digitalen Kompetenzen auszustatten und ihnen Zugang zu digitalen Technologien zu bieten.

Die Maßnahmen umfassen Kooperations- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Initiativen zur Koordinierung nationaler Programme. Ausgewiesen sind in diesem Posten ferner die Ausgaben für unabhängige Sachverständige, die an der Bewertung von Vorschlägen und an Projektprüfungen mitwirken, für Sitzungen, Konferenzen, Workshops und Kolloquien, die von der Kommission veranstaltet werden und von europäischem Interesse sind, für Studien, Analysen und Bewertungen, für die Überwachung und Bewertung der spezifischen Programme und der Rahmenprogramme sowie für Maßnahmen zur Programmbetreuung und Verbreitung der Programmergebnisse, auch für Maßnahmen aus früheren Rahmenprogrammen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965), insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f.

TITEL 10

DIREKTE FORSCHUNG

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

10 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „DIREKTE FORSCHUNG“

353 845 000

353 845 000

–5 253 030

–5 253 030

348 591 970

348 591 970

10 02

HORIZONT 2020 — DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (JRC) ZUR UNTERSTÜTZUNG DER UNIONSPOLITIK

33 556 000

27 860 506

 

 

33 556 000

27 860 506

10 03

PROGRAMM „EURATOM“ — DIREKTE MASSNAHMEN

10 455 000

9 530 479

 

 

10 455 000

9 530 479

10 04

SONSTIGE TÄTIGKEITEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

10 05

ALTLASTEN AUS KERNTECHNISCHEN TÄTIGKEITEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE IM RAHMEN DES EURATOM-VERTRAGS

26 999 000

29 000 000

 

 

26 999 000

29 000 000

 

Titel 10 — Total

424 855 000

420 235 985

–5 253 030

–5 253 030

419 601 970

414 982 955

KAPITEL 10 01 —   VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „DIREKTE FORSCHUNG“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

10 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „DIREKTE FORSCHUNG“

10 01 05

Unterstützungsausgaben für Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Direkte Forschung“

10 01 05 01

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

138 577 000

–1 877 000

136 700 000

10 01 05 02

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für externes Personal

1,1

32 731 000

– 331 000

32 400 000

10 01 05 03

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

59 870 000

–1 706 030

58 163 970

10 01 05 04

Sonstige Ausgaben für neue wichtige Forschungsinfrastruktur — „Horizont 2020“

1,1

3 339 000

–1 339 000

2 000 000

10 01 05 11

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

1,1

56 275 000

 

56 275 000

10 01 05 12

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Ausgaben für externes Personal

1,1

10 699 000

 

10 699 000

10 01 05 13

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Programm „Euratom“): Sonstige Verwaltungsausgaben

1,1

38 707 000

 

38 707 000

10 01 05 14

Sonstige Ausgaben für neue wichtige Forschungsinfrastruktur — Programm „Euratom“

1,1

13 647 000

 

13 647 000

 

Artikel 10 01 05 — Subtotal

 

353 845 000

–5 253 030

348 591 970

 

Kapitel 10 01 — Total

 

353 845 000

–5 253 030

348 591 970

10 01 05
Unterstützungsausgaben für Forschungs- und Innovationsprogramme im Politikbereich „Direkte Forschung“

Erläuterungen

Gemäß Artikel 21 sowie Artikel 183 Absatz 2 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei den Posten 6 2 2 3 und 6 2 2 6 des Einnahmenplans erfasst werden, als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei den Posten 6 2 2 1, 6 2 2 4 und 6 2 2 5 des Einnahmenplans erfasst werden, als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Diese Einnahmen decken u. a. Personal- und Forschungsmittelkosten der Gemeinsamen Forschungsstelle bei Arbeiten für Dritte.

Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei den Posten 6 0 1 3 und 6 0 3 1 des Einnahmenplans eingesetzt sind, gegebenenfalls als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Mittel könnten sich durch Mittel erhöhen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch Teilnahme auf Wettbewerbsbasis an indirekten Aktionen und an Maßnahmen zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Politik der Union eingenommen werden. Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten der JRC handelt es sich um

Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren,

Tätigkeiten für Rechnung Dritter,

Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.

Mittel des Jahres 2013 aus Posten in Artikel 10 01 05, die automatisch auf das Jahr 2014 übertragen werden, werden in die drei Posten für „Horizont 2020“ in diesem Artikel gebucht.

10 01 05 01
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

138 577 000

–1 877 000

136 700 000

Erläuterungen

Vormals Posten 10 01 05 01 (teilweise)

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die im Stellenplan der Gemeinsamen Forschungsstelle ausgewiesenen Beamten und Bediensteten auf Zeit bestimmt, die mit der Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ betraut sind, insbesondere von

direkten Aktionen (Forschungstätigkeiten, wissenschaftliche und technische Unterstützung und Orientierungsforschung in den Einrichtungen der Gemeinsamen Forschungsstelle),

indirekte Aktionen (Beteiligung der JRC an der Durchführung von Programmen auf Wettbewerbsbasis).

Die Personalkosten umfassen das Grundgehalt, Zulagen sowie diverse Vergütungen und Beiträge auf der Grundlage der Statutsbestimmungen, einschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstantritt, Wechsel des Dienstortes und Ausscheiden aus dem Dienst.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 10 02.

10 01 05 02
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Ausgaben für externes Personal

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

32 731 000

– 331 000

32 400 000

Erläuterungen

Vormals Posten 10 01 05 02 (teilweise)

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für das nicht im Stellenplan ausgewiesene externe Personal der Gemeinsamen Forschungsstelle bestimmt (Vertragsbedienstete, Stipendiaten, abgeordnete nationale Sachverständige und Gastwissenschaftler), das mit der Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ betraut ist.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen— in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 10 02.

10 01 05 03
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020): Sonstige Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

59 870 000

–1 706 030

58 163 970

Erläuterungen

Vormals Posten 10 01 05 03 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung von

Personalausgaben, die nicht durch die Posten 10 01 05 01 und 10 01 05 02 gedeckt sind, einschließlich Ausgaben für Dienstreisen, Schulungen, soziale und medizinische Dienste, Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung allgemeiner Auswahlverfahren und der Einberufung von Bewerbern, Repräsentationskosten usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Durchführung von JRC-Tätigkeiten genutzten Ressourcen. Dazu zählen

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Arbeit der JRC-Institute: regelmäßige Instandhaltung von Gebäuden, technischer Infrastruktur und wissenschaftlicher Ausrüstung; Versorgungsleistungen und Fluide; Heizung, Kühlung und Belüftung; Werkstattmaterialien und -ausrüstung; Reinigung der Standorte, Straßen und Gebäude; Abfallentsorgung usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der administrativen Unterstützung der JRC-Institute: Möbel; Papier- und Schreibwaren; Telekommunikation; Dokumentation und Veröffentlichungen; Beförderung; sonstiges Material; allgemeine Versicherungen usw.;

Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherung und Gefahrenabwehr an den Standorten: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Strahlenschutz; Feuerwehr usw.;

Ausgaben für Informatik: Computerräume; Hard- und Software; Netzwerkdienste; Informationssysteme; Helpdesk und Anwenderbetreuung usw.;

einmalige Kosten: Dieser Posten umfasst die Ausgaben für Renovierungs-, Sanierungs- und Bauarbeiten an den JRC-Standorten. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für außerplanmäßige Instandhaltung, Renovierungsarbeiten, Anpassung an neue Normen usw. Mit den Mitteln können auch die vorbereitenden Arbeiten für die wichtigen Forschungsinfrastrukturen bei Posten 10 01 05 04 finanziert werden.

Zu den bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 10 02.

10 01 05 04
Sonstige Ausgaben für neue wichtige Forschungsinfrastruktur — „Horizont 2020“

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

3 339 000

–1 339 000

2 000 000

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit allen Ressourcen zur Finanzierung wichtiger Forschungsinfrastrukturprojekte bestimmt, insbesondere den Bau neuer Gebäude, die vollständige Renovierung vorhandener Gebäude und den Erwerb wichtiger Ausrüstung für die technische Infrastruktur der Standorte.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen— in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Aufgrund dieser Beträge, die den in Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans verbuchten Beiträgen der EFTA-Staaten entsprechen und bei denen es sich um „zweckgebundene Einnahmen“ im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung handelt, können Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und im Rahmen des Anhangs „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Siehe Kapitel 10 02.

TITEL 21

ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENARBEIT

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

21 01

VERWALTUNGSAUSGABEN IM POLITIKBEREICH „ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENARBEIT“

385 388 840

385 388 840

 

 

385 388 840

385 388 840

21 02

INSTRUMENT FÜR ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT (DCI)

2 260 039 588

1 638 168 193

 

 

2 260 039 588

1 638 168 193

21 03

EUROPÄISCHES NACHBARSCHAFTSINSTRUMENT (ENI)

2 132 480 712

1 388 280 950

 

 

2 132 480 712

1 388 280 950

21 04

EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

132 782 020

87 115 739

p.m.

p.m.

132 782 020

87 115 739

21 05

STABILITÄTSINSTRUMENT — WELTWEITE UND REGIONENÜBERGREIFENDE BEDROHUNGEN

82 255 223

47 337 395

p.m.

p.m.

82 255 223

47 337 395

21 06

INSTRUMENT FÜR ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERHEIT (INSC)

29 346 872

54 564 789

 

 

29 346 872

54 564 789

21 07

PARTNERSCHAFT EUROPÄISCHE UNION-GRÖNLAND

24 569 471

18 924 882

 

 

24 569 471

18 924 882

21 08

WELTWEITE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENARBEIT

36 988 018

22 815 000

 

 

36 988 018

22 815 000

21 09

ABSCHLUSS VON MASSNAHMEN, DIE MITTELS DES INSTRUMENTS FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT INDUSTRIELÄNDERN (ICI+) DURCHGEFÜHRT WURDEN

15 724 201

 

 

15 724 201

 

Titel 21 — Total

5 083 850 744

3 658 319 989

p.m.

p.m.

5 083 850 744

3 658 319 989

KAPITEL 21 04 —   EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

21 04

EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

21 04 01

Stärkung der Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und Unterstützung demokratischer Reformen

4

132 782 020

3 815 739

 

 

132 782 020

3 815 739

21 04 51

Abschluss des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (aus der Zeit vor 2014)

4

83 300 000

 

 

83 300 000

21 04 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

21 04 77 01

Vorbereitende Maßnahme — Aufbau eines Netzwerks zur Konfliktverhütung

4

 

 

21 04 77 02

Pilotprojekt — Zivilgesellschaftliches Forum EU-Russland

4

p.m.

p.m.

p.m.

21 04 77 03

Pilotprojekt —Unterstützung für Folteropfer

4

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

Artikel 21 04 77 — Subtotal

 

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

Kapitel 21 04 — Total

 

132 782 020

87 115 739

p.m.

p.m.

132 782 020

87 115 739

21 04 77
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

21 04 77 02
Pilotprojekt — Zivilgesellschaftliches Forum EU-Russland

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Vormals Artikel 19 04 06

Diese Mittel dienen zur Abwicklung von Verpflichtungen aus Vorjahren im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt.

Rechtsgrundlagen

Pilotprojekt im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

21 04 77 03
Pilotprojekt —Unterstützung für Folteropfer

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Vormals Artikel 19 04 07

Diese Mittel dienen zur Abwicklung von Verpflichtungen aus Vorjahren im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt.

Rechtsgrundlagen

Pilotprojekt im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

Verweise

Richtlinie Nr. 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31 vom 6.2.2003, S. 18).

Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union, 2865. Tagung des Rates für Außenbeziehungen, Luxemburg, 29. April 2009.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 389).

KAPITEL 21 05 —   STABILITÄTSINSTRUMENT — WELTWEITE UND REGIONENÜBERGREIFENDE BEDROHUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

21 05

STABILITÄTSINSTRUMENT — WELTWEITE UND REGIONENÜBERGREIFENDE BEDROHUNGEN

21 05 01

Weltweite und regionenübergreifende Sicherheitsbedrohungen

4

82 255 223

4 031 479

 

 

82 255 223

4 031 479

21 05 51

Abschluss von Maßnahmen im Bereich „Globale Sicherheitsbedrohungen“ (aus der Zeit vor 2014)

4

42 810 916

 

 

42 810 916

21 05 77

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

21 05 77 01

Pilotprojekt — Unterstützung von Überwachungs- und Schutzmaßnahmen für Schiffe der Union, die von Piraten bedrohte Regionen durchqueren

4

495 000

 

 

495 000

21 05 77 02

Vorbereitende Maßnahme — Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern

4

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

 

Artikel 21 05 77 — Subtotal

 

495 000

p.m.

p.m.

p.m.

495 000

 

Kapitel 21 05 — Total

 

82 255 223

47 337 395

p.m.

p.m.

82 255 223

47 337 395

21 05 77
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

21 05 77 02
Vorbereitende Maßnahme — Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern

Haushaltsplan 2014

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Vormals Artikel 19 06 08

Diese Mittel dienen zur Abwicklung von Verpflichtungen aus Vorjahren im Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme.

Rechtsgrundlagen

Vorbereitende Maßnahme im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

STELLENPLAN

Von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

Europäische Gemeinsame Unternehmen

Gemeinsames Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems 2 (SESAR2) (1)

Funktions- und Besoldungsgruppe

Planstellen

2014

2013

Im Haushaltsplan der Union bewilligte

Am 31. Dezember 2012 tatsächlich besetzte

Im Haushaltsplan der Union bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

 

 

AD 15

 

 

 

 

 

 

AD 14

 

1

 

1

 

1

AD 13

 

 

 

 

 

 

AD 12

 

4

 

4

 

4

AD 11

 

 

 

 

 

1

AD 10

 

5

 

5

 

3

AD 9

 

 

 

 

 

 

AD 8

 

5

 

5

 

6

AD 7

 

4

 

4

 

4

AD 6

 

4

 

4

 

4

AD 5

 

10

 

10

 

10

AD insgesamt

 

33

 

33

 

33

AST 11

 

 

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

 

 

AST 9

 

 

 

 

 

 

AST 8

 

 

 

 

 

 

AST 7

 

1

 

1

 

1

AST 6

 

 

 

 

 

 

AST 5

 

1

 

1

 

1

AST 4

 

 

 

 

 

 

AST 3

 

2

 

2

 

2

AST 2

 

 

 

 

 

 

AST 1

 

2

 

2

 

2

AST insgesamt

 

6

 

6

 

6

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

AST/SC 3

AST/SC 2

AST/SC 1

 

 

 

 

 

 

AST/SC insgesamt

 

 

 

 

 

 

AD, AST und AST/SC insgesamt

 

39

 

39

 

39

Planstellen insgesamt

39

39

39

S 03 02 08 - Shift to Rail (S2R)

Funktions- und Besoldungsgruppe

Planstellen

2014

2014

Haushaltsplan 2014

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014

Überarbeiteter Haushaltsplan 2014

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

 

 

AD 15

 

 

 

 

 

 

AD 14

 

 

 

1

 

1

AD 13

 

 

 

 

 

 

AD 12

 

 

 

 

 

 

AD 11

 

 

 

 

 

 

AD 10

 

 

 

 

 

 

AD 9

 

 

 

1

 

1

AD 8

 

 

 

 

 

 

AD 7

 

 

 

 

 

 

AD 6

 

 

 

 

 

 

AD 5

 

 

 

 

 

 

AD insgesamt

 

 

 

2

 

2

AST 11

 

 

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

 

 

AST 9

 

 

 

 

 

 

AST 8

 

 

 

 

 

 

AST 7

 

 

 

 

 

 

AST 6

 

 

 

 

 

 

AST 5

 

 

 

 

 

 

AST 4

 

 

 

 

 

 

AST 3

 

 

 

 

 

 

AST 2

 

 

 

 

 

 

AST 1

 

 

 

 

 

 

AST insgesamt

 

 

 

 

 

 

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

AST/SC 3

AST/SC 2

AST/SC 1

 

 

 

 

 

 

AST/SC insgesamt

 

 

 

 

 

 

AD, AST und AST/SC insgesamt

 

 

 

2

 

2

Planstellen insgesamt

 

2

2

Voraussetzung für die Einstellung von Bediensteten für das Gemeinsame Unternehmen Shift to Rail ist die Annahme der neuen Rechtsgrundlage für das Gemeinsame Unternehmen Shift to Rail.


(1)  Vor der Verabschiedung der neuen Rechtsgrundlage für das Gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems 2 (COM(2013) 503 final), welches Nachfolger des Gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems ist und dieses ersetzt, deckt der Stellenplan den Übergangszeitraum des Gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems. Voraussetzung für die Einstellung von Personal für das Gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems 2 ist die Annahme der neuen Rechtsgrundlage.