ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 53

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

61. Jahrgang
13. Februar 2018


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2018/C 53/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8695 — PSA/TIL/PPIT) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2018/C 53/02

Euro-Wechselkurs

2

2018/C 53/03

Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie über die aktuellen Referenz- und Abzinsungssätze für 28 Mitgliedstaaten, anwendbar ab 1. März 2018(Veröffentlicht in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 ( ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1 ))

3

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2018/C 53/04

Liquidationsverfahren — Entscheidung zur Eröffnung eines Liquidationsverfahrens in Bezug auf Rapid life životná poisťovňa, a.s., Anschrift: Garbiarska 2, 040 71 Košice, amtliche Registernummer: 31690904(Veröffentlichung gemäß Artikel 280 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II))

4


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2018/C 53/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8714 — P7S1/TF1/Mediaset/Channel 4 Group/EBX) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

5

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2018/C 53/06

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

7

2018/C 53/07

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

11


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.8695 — PSA/TIL/PPIT)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 53/01)

Am 6. Februar 2018 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32018M8695 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/2


Euro-Wechselkurs (1)

12. Februar 2018

(2018/C 53/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2263

JPY

Japanischer Yen

133,23

DKK

Dänische Krone

7,4458

GBP

Pfund Sterling

0,88600

SEK

Schwedische Krone

9,9195

CHF

Schweizer Franken

1,1503

ISK

Isländische Krone

125,40

NOK

Norwegische Krone

9,7475

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,358

HUF

Ungarischer Forint

311,97

PLN

Polnischer Zloty

4,1748

RON

Rumänischer Leu

4,6524

TRY

Türkische Lira

4,6648

AUD

Australischer Dollar

1,5645

CAD

Kanadischer Dollar

1,5427

HKD

Hongkong-Dollar

9,5892

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6918

SGD

Singapur-Dollar

1,6256

KRW

Südkoreanischer Won

1 328,30

ZAR

Südafrikanischer Rand

14,6721

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,7604

HRK

Kroatische Kuna

7,4525

IDR

Indonesische Rupiah

16 722,75

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8368

PHP

Philippinischer Peso

63,730

RUB

Russischer Rubel

71,0851

THB

Thailändischer Baht

38,874

BRL

Brasilianischer Real

4,0415

MXN

Mexikanischer Peso

22,8364

INR

Indische Rupie

78,8940


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/3


Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie über die aktuellen Referenz- und Abzinsungssätze für 28 Mitgliedstaaten, anwendbar ab 1. März 2018

(Veröffentlicht in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1))

(2018/C 53/03)

Die Basissätze wurden gemäß der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (ABl. C 14 vom 19.1.2008, S. 6) berechnet. Der Referenzsatz berechnet sich aus dem Basissatz zuzüglich der in der Mitteilung für die einzelnen Anwendungen jeweils festgelegten Margen. Dem Abzinsungssatz ist eine Marge von 100 Basispunkten hinzuzufügen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 271/2008 der Kommission vom 30. Januar 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 berechnet sich auch der Rückforderungssatz durch Aufschlag von 100 Basispunkten auf den Basissatz, sofern in einer einschlägigen Entscheidung nichts anderes festgelegt ist.

Die geänderten Zinssätze sind fett gedruckt.

Die vorhergehende Tabelle wurde im ABl. C 14 vom 16.1.2018, S. 3. veröffentlicht.

Vom

Bis zum

AT

BE

BG

CY

CZ

DE

DK

EE

EL

ES

FI

FR

HR

HU

IE

IT

LT

LU

LV

MT

NL

PL

PT

RO

SE

SI

SK

UK

1.3.2018

-0,18

-0,18

0,65

-0,18

0,95

-0,18

0,02

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

0,54

0,09

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

1,85

-0,18

2,21

-0,42

-0,18

-0,18

0,73

1.2.2018

28.2.2018

-0,18

-0,18

0,65

-0,18

0,75

-0,18

0,02

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

0,54

0,09

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

1,85

-0,18

2,21

-0,42

-0,18

-0,18

0,73

1.1.2018

31.1.2018

-0,18

-0,18

0,65

-0,18

0,75

-0,18

0,02

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

0,54

0,13

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

-0,18

1,85

-0,18

1,89

-0,42

-0,18

-0,18

0,73


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/4


Liquidationsverfahren

Entscheidung zur Eröffnung eines Liquidationsverfahrens in Bezug auf Rapid life životná poisťovňa, a.s., Anschrift: Garbiarska 2, 040 71 Košice, amtliche Registernummer: 31 690 904

(Veröffentlichung gemäß Artikel 280 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II))

(2018/C 53/04)

Versicherung

Rapid life životná poisťovňa, a.s., Anschrift:

Garbiarska 2

040 71 Košice

SLOVENSKO/SLOVAKIA

Amtliche Registernummer: 31 690 904

Datum, Inkrafttreten und Art der Entscheidung

Entschließung über die Erklärung der Insolvenz vom 23.1.2018.

Zuständige Behörden

Okresný súd Košice I (Bezirksgericht Košice I) Anschrift:

Štúrova 29

041 60 Košice

SLOVENSKO/SLOVAKIA

Aufsichtsbehörde

Národná banka Slovenska (Slowakische Nationalbank), Hauptverwaltung, Anschrift:

Imricha Karvaša 1

813 25 Bratislava

SLOVENSKO/SLOVAKIA

Bestellter Verwalter

JUDr. Dana Husťáková, Anschrift der Kanzlei:

Žriedlová 3

040 01 Košice

SLOVENSKO/SLOVAKIA

Registernummer des Verwalters: S738

Maßgebliche Rechtsvorschrift

Slovenská republika, zákon č. 7/2005 Z.z. o konkurze a reštrukturalizácii a o zmene a doplnení niektorých zákonov v znení neskorších predpisov (Gesetz Nr. 7/2005 Slg. über die Insolvenz und die Umstrukturierung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger Vorschriften)


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8714 — P7S1/TF1/Mediaset/Channel 4 Group/EBX)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 53/05)

1.

Am 2. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

ProSiebenSat.1 Media SE (Deutschland),

Television Francaise 1 SA (Frankreich), Teil der Bouygues-Gruppe,

Mediaset SpA (Italien), Teil der Fininvest-Gruppe,

Channel Four Television Corporation (Vereinigtes Königreich),

European Broadcaster Exchange (EBX) Limited (Vereinigtes Königreich), gemeinsam kontrolliert von ProSiebenSat.1 Media SE, Television Francaise 1 SA, Mediaset SpA, und Channel Four Television Corporation.

Die Unternehmen ProSiebenSat.1 Media SE, Television Francaise 1 SA, Mediaset SpA, und Channel Four Television Corporation übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens European Broadcaster Exchange (EBX) Limited.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   ProSiebenSat.1 Media SE: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV-Unternehmen in Deutschland, auch in den Bereichen Multimedia und Vermarktung tätig,

—   Television Francaise 1 SA: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV- und Pay-TV-Unternehmen in Frankreich, übt verschiedene Geschäftstätigkeiten im audiovisuellen Bereich aus,

—   Mediaset SpA: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV- und Pay-TV-Unternehmen in Italien und Spanien, übt verschiedene Geschäftstätigkeiten im audiovisuellen Bereich aus,

—   Channel Four Television Corporation: Holdinggesellschaft eines der größten TV-Unternehmen im Vereinigten Königreich, eine im Eigentum der öffentlichen Hand stehende, aber werbefinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt,

—   European Broadcaster Exchange (EBX) Limited: eine Gesellschaft, die Video-Werbeinventar, das vor, während und nach der Wiedergabe von Videoinhalten auf digitalen Medien, wie Websites und Apps auf Smartphones oder Smart-TVs, abgespielt wird, international vermarktet und verkauft.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8714 — P7S1/TF1/Mediaset/Channel 4 Group/EBX

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/7


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2018/C 53/06)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„ΑΓΚΙΝΆΡΑ ΙΡΊΩΝ“ (AGKINARA IRION)

EU-Nr.: PGI-GR-02293 — 24.2.2017

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Name(n)

„Αγκινάρα Ιρίων“ (Agkinara Irion)

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Griechenland

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die geschützte geografische Angabe „Agkinara Irion“ wird für Artischockenköpfe der örtlichen Artischockensorte Prasini tou Argous oder Argitiki verwendet, die der Art Cynara scolymus L. aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae) angehört.

Folgende Merkmale zeichnen die frische „Agkinara Irion“ gegenüber anderen Artischocken aus:

zylinderförmige kompakte Köpfe, die an der Spitze charakteristisch geöffnet sind;

Kopfhöhe von mindestens 10 cm und Durchmesser von mindestens 8 cm;

grünliche äußere Brakteen mit fleischigem Boden, die in eine abgerundete, gespaltene Spitze ohne Stachel oder mit kleinem Stachel auslaufen;

innere Brakteen, deren Färbung allmählich von hellgrün bis gelb und in der Mitte violett übergeht, bis sie in einem hellgelben Flaum enden;

zylinderförmiger kompakter Stängel, weniger als 40 cm lang, mit einem Durchmesser zwischen 1 cm und 4 cm;

zarte Köpfe sowie Brakteen und scheibenförmige Blütenkörbe mit fleischigem, schmackhaftem Boden von besonderer Süße, zum Frischverzehr geeignet.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungsschritte der „Agkinara Irion“ müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das abgegrenzte geografische Gebiet, in dem die „Agkinara Irion“ erzeugt wird, hat die Form eines Dreiecks: Eine Seite ist zum Meer hin gelegen, die anderen beiden Seiten bilden Ausläufer von Bergmassiven. Das Gebiet umfasst die Orte Karnezaiika und Kantia, die verwaltungsmäßig zur Gemeinde Nafplio gehören.

Es handelt sich um die beiden Ebenen von Iria und Kantia mit einer Fläche von 1 000 ha bzw. 250 ha im Südosten der Region Argolis, die durch die niedrige Kalksteinerhebung Lykalona voneinander getrennt sind. Die natürlichen Grenzen des geografischen Gebiets bilden im Norden und Nordosten die Ausläufer des Bergs Arachnaion, im Süden und Südosten der Berg Didymon sowie im Westen der argolische Golf.

Die beiden Ebenen sind südwestlich ausgerichtet und werden vom Wasserlauf Karnezaiiko bzw. Dipotamos und vom Wasserlauf von Kantia durchzogen. Die Wasserläufe sind von Ost nach West ausgerichtet und münden ins Meer.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Natürliche Faktoren

Die Ackerkrume und das besondere Mikroklima in dem abgegrenzten geografischen Gebiet ermöglichen die frühe Ernte eines Qualitätserzeugnisses.

Der Boden ist Ergebnis der Ablagerungen der die Ebenen durchziehenden Wasserläufe. In ihrer Gesamtheit gehören die Böden der großen Gruppe der Entisole (junge Böden ohne typische Horizonte) an. Sie bestehen überwiegend aus tonig-lehmiger bzw. sandiger tonig-lehmiger Erde.

Sie sind äußerst fruchtbar mit einer Tiefe von 50 cm bis 150 cm, was für die tief reichenden Wurzeln der Artischocke günstig ist. Die Böden sind jung und von mittlerer Korngrößenzusammensetzung. Aufgrund einer Kiesschicht weisen sie eine gute natürliche Drainage auf. Sie enthalten Kalzium und sind reich an Magnesium. Der hohe Gehalt an Magnesium trägt dazu, dass die Struktur dieser in Küstennähe gelegenen Böden erhalten bleibt, da es mit Natrium in Konkurrenz steht, weswegen die Erzeugung der „Agkinara Irion“ selbst in Gebieten mit erhöhtem Salzgehalt möglich ist. Die Böden sind flach mit einem Neigungswinkel von höchstens 3 %.

Das Klima ist mittelmeerisch, warm und trocken mit sehr milden Wintern.

Für die klimatischen Bedingungen macht sich die Nähe zum argolischen Golf mit ihrem mäßigenden Einfluss auf die Extremtemperaturen positiv bemerkbar. Im Sommer sind die Höchsttemperaturen eher niedriger und im Winter die Tiefsttemperaturen eher höher. Die Jahresdurchschnittstemperatur in dem Gebiet liegt bei 18,5 °C, mit einer durchschnittlichen Tiefsttemperatur von 10,2 °C und einer durchschnittlichen Höchsttemperatur von 28,2 °C. Fröste sind aufgrund der Geomorphologie des Gebiets selten. Die Anbauflächen sind durch die umliegenden Berge vor den kalten Nordwinden im Winter geschützt; üblicherweise herrschen jedoch Südwinde vor, d. h. Meereswinde.

Das Gebiet hat südwestliche Ausrichtung mit einer jährlichen Solarstrahlung von rund 337 cal/cm2 und im Durchschnitt mehr als 2 500 Sonnenstunden jährlich.

Die Gesamtniederschlagsmenge beträgt etwa 400 mm jährlich, wobei Sommer und Herbst häufig Trockenperioden sind.

Diese Bedingungen sind für eine frühe Reife des Erzeugnisses außerordentlich günstig. Sie ermöglichen Wachstum und maximale Erträge in den Wintermonaten.

Menschliche Faktoren

Der Faktor Mensch ist bei Frühernteerzeugnissen von besonderer Bedeutung. Um die „Agkinara Irion“ noch früher ernten zu können, haben die Erzeuger ihre Anbaumethoden perfektioniert, darunter die sorgfältige Auslese der Mutterpflanzen für neue Pflanzungen, die zwischen den Pflanzen einzuhaltenden Abstände, Zeitpunkt und Einsatz von Bewässerung und das Ausdünnen der Jungtriebe.

Besonderheit des Erzeugnisses

Was die „Agkinara Irion“ auszeichnet, ist ihr Ansehen in Verbindung mit ihrer sehr frühen Reife und besonderen Süße.

Da die erste Ernte bereits im Mittherbst erfolgt, ist die „Agkinara Irion“ dann die einzige auf dem Markt erhältliche Artischocke. Zudem erhält sie aufgrund der großen Mengen, die in den Wintermonaten in den Vertrieb kommen, weithin Bekanntheit.

Das milde Klima in Verbindung mit der hohen Zahl an Sonnenstunden aufgrund der geografischen Lage und der südwestlichen Ausrichtung der Ebenen begünstigt die frühe Reife des Erzeugnisses. Aufgrund der Niederschlagsfreiheit der Sommermonate kann das erste Stadium des Anbaus durch Bewässerung kontrolliert werden — womit auch der Beginn der Erzeugung im Herbst vorgegeben ist. Die geringe Winterkälte aufgrund der Nähe zum Meer und die Frostfreiheit — es gibt keine kalten Winde, da die Ebenen durch die umliegenden niedrigen Bergmassive geschützt sind — machen es möglich, dass die Kultur in den Wintermonaten gedeiht und maximale Erträge erzielt werden.

Die „Agkinara Irion“ zeichnet sich zudem durch ihre Schmackhaftigkeit und ihre besondere Süße aus. Diese organoleptischen Merkmale sind auf die Bildung und Ablagerung von Kohlenhydraten, d. h. von Polysacchariden, im Zeitraum der Differenzierung und Fruchtbildung im Frühherbst, in dem die Intensität der solaren Strahlung hoch ist, zurückzuführen.

Die Ablagerung von Kohlenhydraten wird dadurch verstärkt, dass die Anbauflächen südwestlich ausgerichtet sind und die Pflanzen daher sehr viel Sonnenlicht erhalten.

Ihre natürlichen Merkmale werden ergänzt um jene Merkmale, die auf den menschlichen Eingriff zurückzuführen sind, z. B. die strenge Auswahl der Xerophyten zum Schutz der örtlichen Sorte, aus der die „Agkinara Irion“ hervorgeht.

Die der frühen Reife förderlichen Methoden sind Ergebnis der langjährigen Beobachtungen und der großen Sorgfalt der örtlichen Erzeuger. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben. Ihnen verdankt sich, dass früh im Herbst ein hochwertiges Erzeugnis auf den Markt kommt, diesen bis zum Ende des Winters dominiert und dabei den inländischen Bedarf fast völlig deckt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es die Faktoren Geomorphologie, örtliche Boden- und Klimaverhältnisse und Festhalten an der traditionellen Anbauweise sind, die für die frühe Reife der „Agkinara Irion“, ihre Schmackhaftigkeit, ihre Süße und ihre anderen Qualitätsmerkmale verantwortlich zeichnen und ihr damit Ansehen und zusätzlichen Wert verleihen.

Die frühe Reife der „Agkinara Irion“ wird in der Zeitschrift „Froutonea“ (Heft 169, Februar 2013) erwähnt und die Sorte Prasini tou Argous bzw. Argitiki wie folgt beschrieben: „Sie ist die im Raum Argolis sowie in anderen Gegenden der Peloponnes und auf Kreta am weitesten verbreitete Sorte. Sie ist eine frühe Sorte mit hoher Produktivität; sie bildet Blütenköpfe ab November (in Iria ab Ende Oktober).“

Die Qualitätsmerkmale der „Agkinara Irion“ werden sehr häufig in den Medien erwähnt.

So heißt es etwa in der Zeitung „Ta Nea tis Argolidas“ vom 20. Mai 2002: „In Bezug auf die ernährungsphysiologischen und pharmazeutischen Eigenschaften hob Christos Olympios von der Landwirtschaftlichen Universität von Athen hervor, dass der essbare Teil der Blütenköpfe der Agkinara Irion reich an Proteinen, Kohlehydraten, Vitamin C, Salzen und Zellulose ist.“

In der Zeitung „Politistika tis Argolidas“ vom 17. März 2010 heißt es: „Während der Veranstaltung werden Profiköche aus der Türkei, aus Zypern — die im Netzwerk Conservatoire international des cuisines mediterranéennes [Internationales Konservatorium der mittelmeerischen Küchen] vertretene Einrichtungen repräsentieren — und natürlich aus Griechenland mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen die kulinarischen Freuden eines so einzigartigen und schmackhaften Erzeugnisses wie der Agkinara Irion zur vollen Entfaltung bringen.“

Das Ansehen des Erzeugnisses ist eng mit dem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Gebiets von Iria verwoben.

Dieses Ansehen findet Niederschlag in den Jahr für Jahr begangenen Festen, in Workshops, zahlreichen Veranstaltungen und Begegnungen, gastronomischen Wettbewerben, Erwähnungen in Presse, Internet und Rundfunk, in Kochbüchern, Kochzeitschriften und Kochsendungen, landwirtschaftlichen Fachzeitschriften und nicht zuletzt den Speisenkarten der örtlichen Gaststätten.

Im Mai 2002 fand in Iria erstmals in Griechenland ein Seminar über den Anbau der „Agkinara Irion“ und seine Perspektiven statt, an dem herausragende Wissenschaftler aus Italien und Griechenland teilnahmen.

Im November 2007 besuchte eine Delegation der internationalen Vereinigung La Cittá del Carciofo [Stadt der Artischocke] — eine Vereinigung für die Förderung und Vermarktung der Artischocke — aus Ladispoli in Italien Iria. Zweck des Besuchs war es, ein Zentrum für den Austausch von Informationen über das Erzeugnis zu errichten sowie freundschaftliche Bande zwischen den Artischocken erzeugenden Ländern zu knüpfen und dabei gleichzeitig den Fremdenverkehr zu fördern.

Im Mai 2010 fand in Iria das erste Kulinarische Festival der Artischocke statt: Köche aus dem östlichen Mittelmeerraum (Mitglieder des Netzwerks Conservatoire international des cuisines méditerranéennes) nahmen sich der „Agkinara Irion“ an — und führten mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen vor, wie einzigartig und schmackhaft dieses örtliche Erzeugnis ist.

Das Ansehen der „Agkinara Irion“ wird durch Presse und Internet gefördert, und oft befassen sich Kochzeitschriften mit hoher Auflage und Kochprogramme bedeutender Fernsehsender mit dem Erzeugnis. Der bekannte Koch Ilias Mamalakis schreibt in einem Rezept im Internet: „Die Agkinara Irion ist zurecht bekannt. Schauen Sie sich auf dem Wochenmarkt nach ihr um. Ihr Geschmack ist ausgezeichnet.“ Regelmäßig wird in den Fachzeitschriften für Landwirtschaft und Handel darüber berichtet, wie es dem Erzeugnis auf den Märkten ergeht, wie sich die Preise entwickeln und welche neuen Perspektiven es gibt.

Die „Agkinara Irion“ ist aus der traditionellen örtlichen Küche nicht wegzudenken, wie dies die vielen Rezepte im Buch von Niki Tsekoura „Agkinara, o thisavros tis gis ton Irion“ [Artischocken — der Schatz der Erde von Iria] von 2013 belegen. Zahlreiche Speisen mit Artischocken werden dem Besucher auch in den örtlichen Gaststätten serviert und tragen damit zur Unverwechselbarkeit des touristischen Angebots bei.

Die Bedeutung der „Agkinara Irion“ für das Gebiet spiegelt sich im Logo der Berufs- und Fremdenverkehrsvereinigung von Kantia-Iria — nämlich einer Artischocke — wider, während der offizielle Stempel der Agrargenossenschaft von Iria den stilisierten Blütenkopf einer Artischocke zeigt, der dem der angebauten Artischocke sehr ähnlich sieht.

Die Volksweisheit preist die Schmackhaftigkeit und die Süße des örtlichen Erzeugnisses mit dem Reimwort: „Agkinara apo to Iri pou travaei to potiri“ [Aus Iria die Artischocken, die zum Becher locken]. Die bekannte Malerin Diana Antonakatou zeigt in einem Werk aus dem Jahr 2000 die Einheimischen bei der Arbeit und bemerkt dazu: „Sie haben die Tomaten gegen die Artischocken getauscht, die leckersten im gesamten Bezirk.“

Historische Faktoren

Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden das Ansehen und der hohe Handelswert des im Raum Argolis angebauten Erzeugnisses erwähnt — als Ware, die nach Konstantinopel, Ägypten und Smyrna ausgeführt werden konnte und damit im selben Rang stand wie andere begehrte Wohlstandsquellen (Taxidia ana tin Ellada [Reisen durch Griechenland], G. P. Paraskevopoulos, 1869).

Der systematische Anbau von Artischocken im Gebiet von Iria und Kantia begann nach dem Zweiten Weltkrieg in den Jahren 1946/1947.

Aus dem Jahr 1969 liegt eine förmliche Urkunde der Gemeinde Iria vor, wonach Artischocken auf einer Fläche von 800 ha, d. h. zwei Dritteln der beiden Ebenen, angebaut wurden.

In den folgenden Jahren haben sich die Erzeuger immer stärker auf den Anbau der Artischocke spezialisiert, die zunehmend in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Gebiets rückte.

Die enge Verbindung zwischen Iria und dem Erzeugnis kulminierte im Zeitraum 1980-2000, als das Gebiet mit anhaltender Trockenheit und einer erheblichen Verschlechterung der Wasser- und Bodenressourcen konfrontiert war. Der Artischockenanbau ist salzresistent und konnte sich sehr gut an die bestehenden besonderen Umstände anpassen. Damit beschert er den Einheimischen ein gutes Auskommen, was umso wichtiger ist, als der Anbau anderer Obst- und Gemüsesorten nahezu unmöglich ist.

Heute deckt die „Agkinara Irion“ den größten Teil des Inlandsbedarfs — und festigt damit auch ihr Ansehen.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegendenVerordnung)

http://www.minagric.gr/images/stories/docs/agrotis/POP-PGE/prod-agkinara-irion-pge.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/11


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2018/C 53/07)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Antrag einzulegen (1).

ANTRAG AUF EINTRAGUNG EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT

„KIEŁBASA KRAKOWSKA SUCHA STAROPOLSKA“

EU-Nr.: TSG-PL-02145 — 14.6.2016

1.   Einzutragende(r) Name(n)

„Kiełbasa krakowska sucha staropolska“

2.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.2. Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

3.   Gründe für die Eintragung

3.1.   Es handelt sich um ein Erzeugnis, das

eine Herstellungsart, Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aufweist, die der traditionellen Praxis für jenes Erzeugnis oder Lebensmittel entspricht.

aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten hergestellt ist.

„Kiełbasa krakowska sucha staropolska“ ist ein traditionelles Erzeugnis, das eine Herstellungsart aufweist, die der traditionellen Praxis entspricht. Die betreffende Erzeugungsmethode geht zurück auf die Krakauer Tradition der Herstellung dicker Würste, die der polnische Autor Andrzej Różycki bereits im Jahr 1926 in der folgenden Veröffentlichung beschrieb: Krakowskie wyroby wędliniarskie — praktyczne wskazówki o wyrobie wędlin [Krakauer Fleischwaren — praktischer Ratgeber für die Zubereitung von Fleischwaren]. Aufgrund der guten Qualität und der Merkmale dieser Art von Wurst verbreitete sich die Methode zu ihrer Erzeugung in andere Regionen. Die Erzeugungsmethode beruht auf traditionellen Verarbeitungsschritten: Pökeln, Ruhen, Räuchern und Trocknen. Bei der Erzeugung spielt der Verarbeitungsschritt des Ruhens, der zwei bis drei Stunden dauert, eine besondere Rolle: Im Inneren des Erzeugnisses finden währenddessen komplexe physikalisch-chemische Vorgänge statt, die diesem eine spezifische Geschmacks- und Geruchsqualität verleihen.

3.2.   Es handelt sich um einen Namen, der

traditionell für das spezifische Erzeugnis verwendet worden ist.

die traditionellen oder besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringt.

Der Name „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ wird verwendet, um ein bestimmtes Erzeugnis zu bezeichnen, das im Einklang mit der Methode zur Erzeugung traditioneller, grober Krakauer Würste hergestellt wird. „Kiełbasa krakowska“ ist zu einer Gattungsbezeichnung geworden. Der auf eingetragenen Erzeugnissen angegebene Begriff „staropolska“ bezieht sich jedoch auf die Erzeugungsmethode und nicht auf ein geografisches Gebiet. Laut etymologischem Wörterbuch bezeichnet das Wort „staropolski“ eine vergangene Epoche der polnischen Geschichte.

4.   Beschreibung

4.1.   Beschreibung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, unter anderem mit den wichtigsten physikalischen, chemischen, mikrobiologischen oder organoleptischen Eigenschaften, die die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringen (Artikel 7 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

Bei „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ handelt es sich um eine getrocknete, grobe Wurst. Das Erzeugnis wird als ganze Wurst, die eine typisch zylindrische Form aufweist und eine Länge von rund 300 mm hat, oder in Form von Wurstportionen angeboten. Das Erzeugnis ist in einen Natur- oder Eiweißdarm gefüllt und hat einen Durchmesser von 50 bis 70 mm. Es ist gleichmäßig von Rillen überzogen und außen von dunkelbrauner Farbe, wie sie für geräucherte Erzeugnisse typisch ist. Die Oberfläche der Wurst ist glänzend, leicht faltig und vom Tasteindruck her trocken. Die Wurstenden sind zusammengebunden oder zusammengeklammert.

Im Wurstanschnitt sind gröbere Fleischteilchen sowie kleinere Fettgewebsteilchen von hellerer Färbung deutlich zu erkennen; sie sind in den Wurstteig eingebettet. Ferner sind im Wurstanschnitt grobe Partikel mageren Schweinefleisches zu erkennen, die eine rosa bis dunkelrosa Färbung aufweisen und in Fleischpartikel von etwas hellerer Färbung eingebettet sind; bei den zuletzt genannten Partikeln handelt sich um Fleisch anderer Klassen. Alle Fleischzutaten sind gut miteinander verkittet, was das Erzeugnis schnittfest macht.

Bei Betrachtung dünner Wurstscheiben im Gegenlicht erscheinen diese leicht transparent, wodurch sie ein charakteristisches Aussehen erhalten, das an Buntglas erinnert.

Der Tasteindruck wird bestimmt durch die glatte, trockene und gleichmäßig von Rillen überzogene Oberfläche.

Die Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ ist durch den Geschmack von gepökeltem, geräuchertem und erhitztem Fleisch mit einer pfeffrigen Note und einem delikaten Nachgeschmack von Knoblauch und Muskatnuss gekennzeichnet.

Das Erzeugnis weist den typischen Geruch stark geräucherter Wurst mit einer ganz zarten Note von Knoblauch auf. Bei „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ handelt es sich um eine geräucherte, erhitzte und getrocknete Wurst, die lange haltbar ist; die Herstellung erfolgt nach traditionellen Rezepturen und unter Verwendung von Fleisch von ausschließlich bester Qualität. Die Hauptzutat ist mageres Schweinefleisch. Die groben Schweinefleischpartikel werden durch den Wurstteig ergänzt, dem eine Gewürzmischung in Form ausschließlich natürlicher Gewürze zugesetzt wird. Durch die Gewürze, die Qualität des ausgewählten Fleisches, die Verarbeitungsschritte des Ruhens und des Räuchern sowie den abschließenden Verarbeitungsschritt des Trocknens ergibt sich ein ausgezeichnetes Erzeugnis mit einem einzigarten Aroma.

4.2.   Beschreibung der von den Erzeugern anzuwendenden Methode zur Herstellung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, einschließlich gegebenenfalls der Art und der Merkmale der verwendeten Rohstoffe oder Zutaten und der Zubereitungsmethode des Erzeugnisses (Artikel 7 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

Wurstbestandteile

Rohes Fleisch (Angaben in kg je 100 kg Gesamtgewicht an Fleisch):

Schweinefleisch der Klasse I — 70 kg

Schweinefleisch der Klasse IIA — 10 kg

Schweinefleisch der Klasse III — 10 kg

Zulässig ist die Verwendung von bis zu 10 kg Fett (Verarbeitungsspeck).

Zulässig ist der Ersatz von 10 kg Schweinefleisch der Klasse I durch bis zu 10 kg Rindfleisch der Klasse II.

Schweinefleischklassifizierung

Klasse I — mageres Fleisch, ohne Sehnen

Klasse IIA — mäßig fettes Fleisch, ohne Sehnen

Klasse III — mageres oder fettgewebsarmes Fleisch, mit Sehnen

Fett

a)

Oberflächenfett

Klasse I — ohne Fett

Klasse IIA — Fettschicht von höchstens 8 mm

Klasse III — beschränkte Fettmenge, 9-11 mm

b)

intermuskuläres Fett:

Klasse I — Fettschicht von höchstens 2 mm

Klasse IIA — Fettschicht von höchstens 10 mm

Klasse III — beschränkte Fettmenge, höchstens 15 mm

c)

intramuskuläres Fett:

in allen Klassen zulässig

Analytisch ermittelter Fettgehalt

Klasse I — bis zu 15 %

Klasse IIA — bis zu 30 %

Klasse III — bis zu 25 %

Fettfarbe, alle Klassen: weiß mit einem rosa- oder cremefarbenen Farbton

Sehnen

Klasse I — ohne Sehnen

Klasse IIA — beschränkte Menge an Sehnen, bis zu 10 %

Klasse III — unbeschränkte Menge

Eine Hyperämie des Fleisches ist in keiner Klasse zulässig.

Lymphknoten sind in keiner Klasse zulässig.

Rindfleischklassifizierung

Klasse II — Fleisch mit Sehnen, geringer Anteil an Oberflächenfett (höchstens 2 mm) und eine Schicht intermuskuläres Fett von höchstens 2 mm

Fett

a)

Oberflächenfett — Schicht von höchstens 2 mm

b)

intermuskuläres Fett — Schicht von höchstens 2 mm

c)

intramuskuläres Fett — zulässig ist eine Schicht von höchstens 2 mm

Analytisch ermittelter Fettgehalt: 16 %

Fettfarbe: hell cremefarben bis dunkelgelb

Sehnen: keine dicken Sehnen

Hyperämie und Lymphknoten: unzulässig

Färbung des gekühlten Fleisches: hellrot bis dunkelrot

Der Hauptrohstoff ist mageres, hochwertiges Schweine- und/oder Rindfleisch.

Das Schweinefleisch muss die folgenden Qualitätsparameter aufweisen:

Wasserbindungsvermögen: 2-5 %;

pH-Wert (5,5-5,9, gemessen nach 24-stündiger Kühlung);

rohes Schweinefleisch von Tieren mit einer manifesten Erkrankung der Skelettmuskultur (Myopathie) ist unzulässig (PSE-Fleisch, DFD-Fleisch, nachweisliche physiologische Prozesse oder Verletzungen usw.);

Fleisch von Sauen und Ebern ist unzulässig;

Fleisch von Tieren mit unzulässigen Merkmalen, insbesondere von Tieren mit einer malignen Hyperthermie (PSS, porcine stress syndrome), die objektiv und postmortal in Tieren und Erzeugnissen nachgewiesen werden können, ist unzulässig;

zur Haltbarmachung darf das Fleisch nur gekühlt werden, es darf nicht eingefroren werden;

Kühlen bedeutet, dass das rohe Fleisch bei einer Umgebungstemperatur von -10 C° bis +7 C° gelagert und transportiert wird;

das zur Herstellung des Erzeugnisses verwendete Fleisch darf nicht von Schweinen gewonnen werden, die vor weniger als 48 Stunden oder vor mehr als 144 Stunden geschlachtet wurden.

Zutaten in kg je 100 kg des Gesamtgewichts der eingesetzten Rohstoffe

natürlicher schwarzer Pfeffer — 0,05-0,10

natürlicher weißer Pfeffer — 0,15-0,20

Muskatnuss — 0,05-0,10

frischer Knoblauch — 0,30-0,40

Zucker — 0,15-0,20

Pökelmischung: mindestens 98,5 % Kochsalz und 0,5-1,5 % Nitrate (III) — rund 1,5 kg.

Vorbereitung der Rohstoffe und Erzeugungsmethode

Vorzerkleinerung aller Fleischausgangsstoffe, einheitliche Größe der Fleischstücke (bis zu 5 cm Durchmesser);

Trockenpökelung des Fleisches während einer Dauer von 24 bis 72 Stunden, Salzung des Fetts während einer Dauer von 24 bis 72 Stunden;

mechanische Verarbeitung: mittels Fleischhackmaschine Zerkleinerung des Fleisches der Klasse IIA in Partikel mit einer Größe von rund 8 bis 10 mm, mittels Fleischhackmaschine Zerkleinerung des Fleisches der Klasse III in Partikel mit einer Größe von rund 3 bis 4 mm und/oder Weiterverarbeitung im Kutter unter Zugabe von 2 kg Eis oder höchstens 5 % Wasser;

mittels Fleischhackmaschine Zerkleinerung des halbgefrorenen Schweinefetts in Partikel mit einer Größe von rund 8 mm (oder manuelle Zerkleinerung des halbgefrorenen Schweinefetts in Partikel mit einer Größe von rund 5 bis 8 mm);

gründliches Vermengen der Fleischzutaten und der Gewürze;

Einfüllen der Masse in Därme (Natur- oder Eiweißdärme);

Ruhen während einer Dauer von zwei bis drei Stunden bei einer Temperatur von höchstens 30 °C;

Trocknung der Oberfläche und danach Räucherung unter Verwendung von Erlen-, Buchen oder Obstbaumholz oder einer Mischung hieraus, Brühen und Braten bis im Wurstkern eine Temperatur von mindestens 72 °C erreicht ist. Die Verwendung von Raucharomen ist unzulässig;

Trocknung bis zum Erreichen des gewünschten Ausbeutegrades (höchstens 70 %). Die Trocknungsdauer hängt von der Erzeugnismenge und den vorherrschenden Umgebungsbedingungen ab.

Um zu verhindern, dass sich während der Lagerung ein weißlicher Belag bildet, kann Raps- oder Sonnenblumenöl verwendet werden. Dies ist ein fakultativer Verarbeitungsschritt. Es ist den Erzeugern freigestellt, die Wurstoberfläche mit dem oben genannten Öl zu behandeln, um die Eiweißgerinnung zu verhindern, die den weißlichen Belag hervorruft. Der Belag bildet sich auf natürliche Weise, wenn während der Lagerung das Eiweiß auf der Oberfläche gerinnt, und ist durch den hohen Eiweißgehalt des Erzeugnisses bedingt (Kondensation). Das Öl dient dazu, das Aussehen des Erzeugnisses zu verbessern. Es wirkt sich nicht auf die Qualität des Erzeugnisses oder seine besonderen Merkmale aus.

4.3.   Beschreibung der wichtigsten Faktoren, die den traditionellen Charakter des Erzeugnisses ausmachen (Artikel 7 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

Die Tradition der Fleischverarbeitung reicht in Polen bis in das frühe Mittelalter zurück. Das kalte und feuchte Klima Polens führte zur Anwendung mehrerer Methoden der Haltbarmachung, nämlich Salzung, Pökelung, Einlegen in Salzlake, Räuchern, Brühen und Trocknung, die bei der Herstellung unterschiedlicher Arten von Erzeugnissen spezifisch kombiniert wurden. Auf den Gutssitzen der Adeligen und den Gehöften der Bauern war die gesamte Familie in das Schlachten der Tiere eingebunden. Dabei wurden Lebensmittelvorräte für den Winter angelegt, aber auch für Zeiten intensiver Feldarbeit sowie politische Ereignisse und Familienfeste wie etwa Kriege, Feldzüge, Reisen und Familientreffen. Im Verlauf der Zeit wurde es aufgrund überschüssiger Fleischmengen erforderlich, sämtliche Fleischausgangsstoffe, die beim Schlachten gewonnen wurden, zu verarbeiten, zunächst zu Hause, dann in handwerklichen Betrieben und heutzutage überwiegend in industriellen Betrieben. Die Rezeptur und der unvergleichliche Geschmack der Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ rühren von der Tradition der Verarbeitung bestimmter Fleischausgangsstoffe und einer Reihe von Gewürzen her.

Die Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ verdankt ihren besonderen Charakter der traditionellen Erzeugungsmethode nach traditionellem Rezept und hierbei insbesondere der Verwendung hochwertigen Fleisches sowie dem Pökelverfahren und der langen Ruhedauer. Auch der Räuchervorgang trägt zur Einzigartigkeit des Erzeugnisses bei.

Der traditionelle Charakter der Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ zeigt sich anhand der typischen Zutaten und des ausgewogenen Mengenverhältnisses. Zur Erzeugung der Wurst wird hochwertiges Schweinefleisch verwendet (auf Fleisch der Klasse I entfallen immerhin rund 70 % der Zutaten). Die grob zerkleinerten Partikel zeigen die hervorragende Qualität des Rohmaterials. Dies spiegelt sich in dem Geschmack und dem Aussehen des Erzeugnisses wider. Der laut Rezeptur vorgesehene Knoblauch dient nicht nur dazu, den Geschmack des Erzeugnisses zu verbessern, sondern auch zur Verlängerung seiner Haltbarkeitsdauer.

Die Zutaten und Rezepte zur Erzeugung dieser Art von Wurst („kiełbasa krakowska suszona oraz wędzona“ [getrocknete und geräucherte „kiełbasa krakowska“]) wurden unter anderem in Veröffentlichungen aus den Jahren 1985 und 1987 mit den Titeln „Domowe wyroby mięsne“ [hausgemachte Fleischerzeugnisse] (von Tadeusz Kłossowski) und „Domowe przetwory z mięsa“ [hausgemachte Fleischzubereitungen] (von Władysław Poszepczyński) aufgeführt. Durch die Trockenpökelung bewahrt das Erzeugnis seine Färbung, sie verleiht dem Fleisch seinen charakteristischen Geschmack und Geruch und sie verlängert die Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses.

Durch das lange Ruhen ist sichergestellt, dass die gesamte Wurst eine gleichmäßige Farbe und einen gleichmäßigen Geruch annimmt, bevor sie geräuchert wird, was sich in dem unverwechselbaren Geschmack und Aussehen des fertigen Erzeugnisses widerspiegelt.

Der Vorgang des Räucherns der Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ ist für den Geschmack des Erzeugnisses besonders wichtig. Die an Stangen aufgehängten Würste werden durch die aufsteigende Hitze und den aufsteigenden Rauch geräuchert, die durch das Verbrennen von Holz erzeugt werden (Feuer und Rauch).

Angesichts des technischen Fortschritts dürfen zur Räucherung der Würste auch Raucherzeuger eingesetzt werden. Bei diesem Vorgang werden dieselben Holzarten verwendet, um Heißrauch zu erzeugen. Allerdings darf das Holz hierbei auch in anderer Form, z. B. in Form von Hackschnitzeln, verwendet werden.

Unabhängig von der Räuchermethode wird durch die Auswahl geeigneter Holzarten sichergestellt, dass die Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ den charakteristischen Geschmack und Geruch von erhitztem, geräucherten Fleisch hat, nicht bitter schmeckt und von dunkelbrauner Farbe ist.

Alle diese Verarbeitungsschritte wurden in einer Veröffentlichung des polnischen Autors Andrzej Różycki aus dem Jahr 1926 beschrieben: Krakowskie wyroby wędliniarskie — praktyczne wskazówki o wyrobie wędlin [Krakauer Fleischwaren — praktischer Ratgeber für die Zubereitung von Fleischwaren].

Die Methode und die Rezeptur für die Erzeugung der Wurst mit dem Namen „kiełbasa krakowska sucha staropolska“ sind auch in polnischen Normen belegt, die im Jahr 1959 veröffentlich wurden, sowie in internen Regeln, die von der zentralen Organisation der Fleischbranche im Jahr 1964 veröffentlicht und auf der Grundlage von Regeln und Rezepten erstellt wurden, die bereits vor dem Zweiten Weltkrieg angewendet wurden.


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.