ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
60. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2017/C 418/01 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8618 — OMV/Verbund/Smatrics/E-Mobility Provider) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2017/C 418/02 |
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Europäische Kommission |
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2017/C 418/03 |
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Rechnungshof |
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2017/C 418/04 |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2017/C 418/05 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
DE |
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II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/1 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.8618 — OMV/Verbund/Smatrics/E-Mobility Provider)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 418/01)
Am 30. November 2017 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Deutsch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32017M8618 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/2 |
Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit
(2017/C 418/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS:
1. |
die in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen enthaltenen politischen Hintergrundinformationen zu diesem Thema; |
2. |
den aktuellen Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018), mit dem ein Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf die Jugendpolitik, die Jugendarbeit und junge Menschen geleistet wird; |
3. |
die politischen Empfehlungen der Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung für junge Menschen, die Jugendarbeit und die Jugendpolitik“; |
STELLT FOLGENDES FEST:
4. |
Digitale Medien und Technologien gehören zunehmend zum Alltag und sind eine tragende Säule für Innovation und Entwicklung in der Gesellschaft. Es ist offensichtlich, dass junge Menschen zu den Katalysatoren des gesellschaftlichen Wandels zählen, was unter anderem daran liegt, dass sie sich die digitalen Medien und Technologien aktiv zu eigen machen. |
5. |
Die technologischen Entwicklungen eröffnen ein großes Potenzial für die Befähigung junger Menschen, indem Informationen zugänglich gemacht und die Möglichkeiten zur Verbesserung der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vermehrt werden; sie schaffen Möglichkeiten für die Vernetzung und Interaktion mit anderen, aber auch für die Äußerung der eigenen Ansichten, für Kreativität, für die Verwirklichung der eigenen Rechte und einer aktiven Bürgerschaft. |
6. |
Eine bessere Einbeziehung technologischer Entwicklungen in die Befähigung junger Menschen ist auch für die künftigen Arbeitsmarktperspektiven und den beruflichen Werdegang junger Menschen von Bedeutung. |
7. |
Die Entwicklung von Technologien ermöglicht intelligente Lösungen und die Analyse großer Datenmengen; sie sorgt für Innovation in den Methoden und Konzepten der Jugendarbeit, wodurch die Planung, Umsetzung, Bewertung, Sichtbarkeit und Transparenz der Jugendarbeit und der Jugendpolitik unterstützt werden. |
8. |
Die Ausschöpfung des positiven Potenzials der digitalen Medien und Technologien hängt von einer Reihe von Voraussetzungen und Kompetenzen ab. So wird etwa durch den begrenzten Zugang zu Technologien, digitalen Umgebungen und zu entsprechender Unterstützung und Fortbildung die digitale Kluft in der Gesellschaft noch weiter vertieft. Was die Kompetenzen anbelangt, so sind Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, die Erzeugung digitaler Inhalte, Sicherheit und Problemlösung in digitalen Umgebungen sowohl für die jungen Menschen selbst als auch für jene, die mit jungen Menschen arbeiten, wichtig. |
9. |
Intelligent, informiert und zielgerichtet durchgeführte Maßnahmen sind wichtig, um die notwendigen Kompetenzen und sichere Instrumente zur Vermeidung und Beherrschung der Risiken des digitalen Zeitalters zu entwickeln, zu denen die negativen Auswirkungen von zu viel Zeit vor dem Bildschirm, Internetsucht, Cybermobbing, Sexting, die Verbreitung von Falschmeldungen, Propaganda, Hassrede, Online-Gewalt und gewalttätige Radikalisierung, Gefährdung der Privatsphäre einschließlich der unbefugten Nutzung und des Missbrauchs von Daten sowie anderer Formen möglicher Schädigungen. Die Jugendarbeit und die Jugendpolitik können entscheidend dazu beitragen, junge Menschen und besonderes jene mit geringeren Chancen, ihre Familien, Jugendbetreuerinnen und -betreuer, Jugendleiterinnen und -leiter sowie andere Akteure der Jugendförderung zu sensibilisieren und ihre Kompetenzen zu verbessern. |
10. |
Das digitale Zeitalter bringt ein vielschichtiges Geflecht unterschiedlicher Herausforderungen und Chancen mit sich. Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, für das angemessenen Antworten noch gefunden und entwickelt werden müssen. Um die Jugendarbeit der Mitgliedstaaten von der lokalen bis zur nationalen Ebene zu unterstützen und Mehrwert zu erzielen, sind die die Zusammenarbeit im Jugendbereich in der Europäischen Union und insbesondere der Austausch von bewährten Verfahren wichtig. |
IN DEM VERSTÄNDNIS, DASS
11. |
„smarte Jugendarbeit“ eine innovative Entwicklung der Jugendarbeit ist, die praktische digitale Jugendarbeit (1) umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt. |
HEBT FOLGENDES HERVOR:
12. |
Smarte Jugendarbeit zielt darauf ab, die Wechselbeziehungen von jungen Menschen und Jugendarbeit mit digitalen Medien und Technologien auszuloten, um die positiven Möglichkeiten dieses Zusammenwirkens zu unterstützen und zu verstärken. |
13. |
Smarte Jugendarbeit basiert auf Ethik, bestehenden Grundsätze, Wissen, Verfahren, Methoden und anderen Werten der Jugendarbeit und schöpft das gesamte Potenzial der technologischen Entwicklung in der digitalen Gesellschaft aus. |
14. |
Smarte Jugendarbeit bedeutet, digitale Medien und Technologien zu nutzen und sich mit ihnen zu beschäftigen, um
|
15. |
Smarte Jugendarbeit baut auf den Bedürfnissen von jungen Menschen, Jugendbetreuerinnen und -beteuern, Jugendleiterinnen und -leitern und anderen Akteuren der Jugendförderung auf. Auch trägt sie dem weiteren gesellschaftlichen Kontext einschließlich Globalisierung, Vernetzung, elektronischen Lösungen usw. Rechnung und eröffnet so Möglichkeiten für Experimente, Reflexion und Lehren aus diesen Erfahrungen. |
16. |
Die Entwicklung smarter Jugendarbeit sollte auf dem aktiven Engagement der jungen Menschen selbst aufbauen, damit diese ihre bereits vorhandenen digitalen Kompetenzen bestmöglich einbringen und weitere entwickeln können, während sie gleichzeitig von der Unterstützung durch ihre jeweilige Gruppe profitieren. |
17. |
Smarter Jugendarbeit liegen die Achtung der Privatsphäre und der Sicherheit aller jungen Menschen und der Schutz ihrer Rechte zugrunde. |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN,
18. |
die Voraussetzungen für smarte Jugendarbeit dort zu schaffen, wo es sinnvoll und angemessen ist; dies schließt ein:
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19. |
die digitale Infrastruktur zum Ausbau der Vernetzung und von sektorenübergreifenden Partnerschaften einschließlich mit den Bereichen Erziehung, Innovation, Forschung und Entwicklung, mit Start-up-Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt zu entwickeln. Gleichzeitig sollten Synergien mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, den Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung, mit bestehenden Strukturen, öffentlichen und privaten Dienstleistungen und Programmen wie Erasmus+ und Horizont 2020 angestrebt werden; |
20. |
weiterhin zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass diese Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten an den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 ihren Niederschlag finden; |
21. |
eine internationale Veranstaltung zur weiteren Auslotung der Perspektiven für die smarte Jugendarbeit zwischen interessierten Mitgliedstaaten in den Jahren 2017-2018 zu organisieren. |
(1) Die Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung auf junge Menschen, Jugendarbeit und Jugendpolitik“: Digitale Jugendarbeit bedeutet die proaktive Nutzung von oder Beschäftigung mit digitalen Medien und Technologien in der Jugendarbeit. Digitale Jugendarbeit ist keine Jugendarbeitsmethode — sie kann in jeden Jugendarbeitsrahmen einbezogen werden (offene Jugendarbeit, Jugendberatung und -information, Jugendzentren, mobile Jugendarbeit usw.). Mit der digitalen Jugendarbeit werden die gleichen Ziele verfolgt wie mit der allgemeinen Jugendarbeit, und durch die Nutzung von digitalen Medien und Technologien in der Jugendarbeit sollten diese Ziele stets unterstützt werden. Digitale Jugendarbeit kann sowohl in persönlichem Kontakt als auch in Online-Umgebungen — oder in einer Mischung aus beiden — erfolgen. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit entweder ein Instrument, eine Tätigkeit oder einen Inhalt darstellen.
ANHANG
Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen verweist der Rat insbesondere auf Folgendes:
1. |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (2015) |
2. |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (2016) |
3. |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (2012) |
4. |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung neuer Ansätze in der Jugendarbeit für die Sichtbarmachung und Entwicklung des Potenzials junger Menschen (2016/C 467/03) |
5. |
Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 (2013/C 224/02) |
6. |
Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 (8035/17) |
7. |
Erklärung über die Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung (2015) Paris, 17.03. |
8. |
Erklärung des zweiten europäischen Kongresses über Jugendarbeit „Making a world of difference“, 27.-30.4.2015 in Brüssel |
9. |
Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat, Symposium über die Teilhabe junger Menschen in einer digitalisierten Welt, Budapest, Ungarn, 14.-16. September 2015, Schlüsselbotschaften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
10. |
EU Kids Online. Multinationales Forschungsnetz |
11. |
Europäische Kommission (2017) DigComp 2.1: Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger mit acht Kompetenzstufen und Anwendungsbeispielen |
12. |
Europäische Kommission (2016). Die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze |
13. |
Europäische Kommission (2017) Bericht über den Stand der Digitalisierung in Europa |
14. |
Europäische Kommission (2017) Weißbuch zur Zukunft Europas. Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien 1. März 2017. COM(2017) 2025 final. |
15. |
Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung für junge Menschen, die Jugendarbeit und die Jugendpolitik“ (2017). Mandat und politische Empfehlungen zur Entwicklung der digitalen Jugendarbeit |
16. |
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — 2006/962/EG |
17. |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (2010/C 327/01) |
18. |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018) (2015/C 417/01) |
19. |
Empfehlung CM/Rec(2017)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit |
20. |
Plattform für intelligente Spezialisierung (Europäische Kommission) |
Europäische Kommission
7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/6 |
Euro-Wechselkurs (1)
6. Dezember 2017
(2017/C 418/03)
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,1817 |
JPY |
Japanischer Yen |
132,52 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4421 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,88335 |
SEK |
Schwedische Krone |
9,9265 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,1678 |
ISK |
Isländische Krone |
|
NOK |
Norwegische Krone |
9,7575 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
25,636 |
HUF |
Ungarischer Forint |
314,45 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,2142 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,6320 |
TRY |
Türkische Lira |
4,5489 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,5565 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4963 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
9,2323 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,7141 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,5925 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 291,50 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
15,9847 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,8169 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,5463 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 007,31 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,8160 |
PHP |
Philippinischer Peso |
59,891 |
RUB |
Russischer Rubel |
69,7909 |
THB |
Thailändischer Baht |
38,559 |
BRL |
Brasilianischer Real |
3,8193 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
22,2030 |
INR |
Indische Rupie |
76,2430 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
Rechnungshof
7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/7 |
Sonderbericht Nr. 19/2017
„Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“
(2017/C 418/04)
Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 19/2017 „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“ soeben veröffentlicht wurde.
Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.
V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/8 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN
(2017/C 418/05)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt folgende allgemeine Auswahlverfahren durch:
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EPSO/AD/354/17 — RECHTS- UND SPRACHSACHVERSTÄNDIGE (AD 7) FÜR DIE LETTISCHE SPRACHE (LV) |
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EPSO/AD/355/17 — RECHTS- UND SPRACHSACHVERSTÄNDIGE (AD 7) FÜR DIE MALTESISCHE SPRACHE (MT) |
Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird in 24 Sprachen im Amtsblatt der Europäischen Union C 418 A vom 7. Dezember 2017 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der EPSO-Website: https://epso.europa.eu/