ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 418

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
7. Dezember 2017


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2017/C 418/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8618 — OMV/Verbund/Smatrics/E-Mobility Provider) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2017/C 418/02

Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit

2

 

Europäische Kommission

2017/C 418/03

Euro-Wechselkurs

6

 

Rechnungshof

2017/C 418/04

Sonderbericht Nr. 19/2017 — Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus

7


 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2017/C 418/05

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren

8


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

7.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.8618 — OMV/Verbund/Smatrics/E-Mobility Provider)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 418/01)

Am 30. November 2017 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Deutsch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32017M8618 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

7.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/2


Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit

(2017/C 418/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS:

1.

die in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen enthaltenen politischen Hintergrundinformationen zu diesem Thema;

2.

den aktuellen Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018), mit dem ein Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf die Jugendpolitik, die Jugendarbeit und junge Menschen geleistet wird;

3.

die politischen Empfehlungen der Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung für junge Menschen, die Jugendarbeit und die Jugendpolitik“;

STELLT FOLGENDES FEST:

4.

Digitale Medien und Technologien gehören zunehmend zum Alltag und sind eine tragende Säule für Innovation und Entwicklung in der Gesellschaft. Es ist offensichtlich, dass junge Menschen zu den Katalysatoren des gesellschaftlichen Wandels zählen, was unter anderem daran liegt, dass sie sich die digitalen Medien und Technologien aktiv zu eigen machen.

5.

Die technologischen Entwicklungen eröffnen ein großes Potenzial für die Befähigung junger Menschen, indem Informationen zugänglich gemacht und die Möglichkeiten zur Verbesserung der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vermehrt werden; sie schaffen Möglichkeiten für die Vernetzung und Interaktion mit anderen, aber auch für die Äußerung der eigenen Ansichten, für Kreativität, für die Verwirklichung der eigenen Rechte und einer aktiven Bürgerschaft.

6.

Eine bessere Einbeziehung technologischer Entwicklungen in die Befähigung junger Menschen ist auch für die künftigen Arbeitsmarktperspektiven und den beruflichen Werdegang junger Menschen von Bedeutung.

7.

Die Entwicklung von Technologien ermöglicht intelligente Lösungen und die Analyse großer Datenmengen; sie sorgt für Innovation in den Methoden und Konzepten der Jugendarbeit, wodurch die Planung, Umsetzung, Bewertung, Sichtbarkeit und Transparenz der Jugendarbeit und der Jugendpolitik unterstützt werden.

8.

Die Ausschöpfung des positiven Potenzials der digitalen Medien und Technologien hängt von einer Reihe von Voraussetzungen und Kompetenzen ab. So wird etwa durch den begrenzten Zugang zu Technologien, digitalen Umgebungen und zu entsprechender Unterstützung und Fortbildung die digitale Kluft in der Gesellschaft noch weiter vertieft. Was die Kompetenzen anbelangt, so sind Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, die Erzeugung digitaler Inhalte, Sicherheit und Problemlösung in digitalen Umgebungen sowohl für die jungen Menschen selbst als auch für jene, die mit jungen Menschen arbeiten, wichtig.

9.

Intelligent, informiert und zielgerichtet durchgeführte Maßnahmen sind wichtig, um die notwendigen Kompetenzen und sichere Instrumente zur Vermeidung und Beherrschung der Risiken des digitalen Zeitalters zu entwickeln, zu denen die negativen Auswirkungen von zu viel Zeit vor dem Bildschirm, Internetsucht, Cybermobbing, Sexting, die Verbreitung von Falschmeldungen, Propaganda, Hassrede, Online-Gewalt und gewalttätige Radikalisierung, Gefährdung der Privatsphäre einschließlich der unbefugten Nutzung und des Missbrauchs von Daten sowie anderer Formen möglicher Schädigungen. Die Jugendarbeit und die Jugendpolitik können entscheidend dazu beitragen, junge Menschen und besonderes jene mit geringeren Chancen, ihre Familien, Jugendbetreuerinnen und -betreuer, Jugendleiterinnen und -leiter sowie andere Akteure der Jugendförderung zu sensibilisieren und ihre Kompetenzen zu verbessern.

10.

Das digitale Zeitalter bringt ein vielschichtiges Geflecht unterschiedlicher Herausforderungen und Chancen mit sich. Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, für das angemessenen Antworten noch gefunden und entwickelt werden müssen. Um die Jugendarbeit der Mitgliedstaaten von der lokalen bis zur nationalen Ebene zu unterstützen und Mehrwert zu erzielen, sind die die Zusammenarbeit im Jugendbereich in der Europäischen Union und insbesondere der Austausch von bewährten Verfahren wichtig.

IN DEM VERSTÄNDNIS, DASS

11.

„smarte Jugendarbeit“ eine innovative Entwicklung der Jugendarbeit ist, die praktische digitale Jugendarbeit (1) umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt.

HEBT FOLGENDES HERVOR:

12.

Smarte Jugendarbeit zielt darauf ab, die Wechselbeziehungen von jungen Menschen und Jugendarbeit mit digitalen Medien und Technologien auszuloten, um die positiven Möglichkeiten dieses Zusammenwirkens zu unterstützen und zu verstärken.

13.

Smarte Jugendarbeit basiert auf Ethik, bestehenden Grundsätze, Wissen, Verfahren, Methoden und anderen Werten der Jugendarbeit und schöpft das gesamte Potenzial der technologischen Entwicklung in der digitalen Gesellschaft aus.

14.

Smarte Jugendarbeit bedeutet, digitale Medien und Technologien zu nutzen und sich mit ihnen zu beschäftigen, um

a)

allen jungen Menschen mehr Möglichkeiten der Information, des Zugangs zur Jugendarbeit, der Teilhabe sowie des informellen und nicht formalen Lernens zu eröffnen, indem neue Räume und Formate für die Jugendarbeit sinnvoll genutzt werden;

b)

die Motivations-, Kapazitäts- und Kompetenzentwicklung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern und Jugendleiterinnen und -leitern zu unterstützen und sie so in die Lage zu versetzen, eine smarte Jugendarbeit zu entwickeln und durchzuführen;

c)

ein besseres Verständnis für junge Menschen und Jugendarbeit zu schaffen und die Qualität der Jugendarbeit und der Jugendpolitik durch eine effizientere Nutzung von datengesteuerten Entwicklungen und Technologien zur Datenanalyse zu unterstützen.

15.

Smarte Jugendarbeit baut auf den Bedürfnissen von jungen Menschen, Jugendbetreuerinnen und -beteuern, Jugendleiterinnen und -leitern und anderen Akteuren der Jugendförderung auf. Auch trägt sie dem weiteren gesellschaftlichen Kontext einschließlich Globalisierung, Vernetzung, elektronischen Lösungen usw. Rechnung und eröffnet so Möglichkeiten für Experimente, Reflexion und Lehren aus diesen Erfahrungen.

16.

Die Entwicklung smarter Jugendarbeit sollte auf dem aktiven Engagement der jungen Menschen selbst aufbauen, damit diese ihre bereits vorhandenen digitalen Kompetenzen bestmöglich einbringen und weitere entwickeln können, während sie gleichzeitig von der Unterstützung durch ihre jeweilige Gruppe profitieren.

17.

Smarter Jugendarbeit liegen die Achtung der Privatsphäre und der Sicherheit aller jungen Menschen und der Schutz ihrer Rechte zugrunde.

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN,

18.

die Voraussetzungen für smarte Jugendarbeit dort zu schaffen, wo es sinnvoll und angemessen ist; dies schließt ein:

a)

die Entwicklung und Einführung smarter Jugendarbeit in die Ziele der Jugendarbeit und der Jugendpolitik sowie der strategischen und der Finanzinstrumente;

b)

die Erfassung und Behandlung der digitalen Kluft und der Ungleichheiten beim Zugang zu technologischen Entwicklungen aus der Sicht junger Menschen, insbesondere jener mit geringeren Chancen, sowie von Jungendbetreuerinnen und -betreuern, und Jugendleiterinnen und -leitern und anderen Akteuren der Jugendförderung;

c)

Unterstützung für die Entwicklung von für smarte Jugendarbeit relevanten Kompetenzen bei Jugendbetreuerinnen und -betreuern, Jugendleiterinnen und -leitern sowie anderen Akteuren der Jugendförderung, einschließlich

in Bereichen wie Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit mittels digitaler Medien und Technologien, Sicherheit in digitalen Umgebungen usw.;

durch verschiedene Ansätze für das Lehren und Lernen in allen möglichen Formaten und auf allen möglichen Ebenen, etwa durch die Aufnahme der smarten Jugendarbeit in die entsprechenden Ausbildungsprogramme, Standards und Leitlinien für die Jugendbeschäftigung usw.;

d)

den Austausch von bewährten Verfahren bei der Nutzung digitaler Medien und Technologie;

19.

die digitale Infrastruktur zum Ausbau der Vernetzung und von sektorenübergreifenden Partnerschaften einschließlich mit den Bereichen Erziehung, Innovation, Forschung und Entwicklung, mit Start-up-Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt zu entwickeln. Gleichzeitig sollten Synergien mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, den Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung, mit bestehenden Strukturen, öffentlichen und privaten Dienstleistungen und Programmen wie Erasmus+ und Horizont 2020 angestrebt werden;

20.

weiterhin zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass diese Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten an den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 ihren Niederschlag finden;

21.

eine internationale Veranstaltung zur weiteren Auslotung der Perspektiven für die smarte Jugendarbeit zwischen interessierten Mitgliedstaaten in den Jahren 2017-2018 zu organisieren.


(1)  Die Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung auf junge Menschen, Jugendarbeit und Jugendpolitik“: Digitale Jugendarbeit bedeutet die proaktive Nutzung von oder Beschäftigung mit digitalen Medien und Technologien in der Jugendarbeit. Digitale Jugendarbeit ist keine Jugendarbeitsmethode — sie kann in jeden Jugendarbeitsrahmen einbezogen werden (offene Jugendarbeit, Jugendberatung und -information, Jugendzentren, mobile Jugendarbeit usw.). Mit der digitalen Jugendarbeit werden die gleichen Ziele verfolgt wie mit der allgemeinen Jugendarbeit, und durch die Nutzung von digitalen Medien und Technologien in der Jugendarbeit sollten diese Ziele stets unterstützt werden. Digitale Jugendarbeit kann sowohl in persönlichem Kontakt als auch in Online-Umgebungen — oder in einer Mischung aus beiden — erfolgen. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit entweder ein Instrument, eine Tätigkeit oder einen Inhalt darstellen.


ANHANG

Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen verweist der Rat insbesondere auf Folgendes:

1.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (2015)

2.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (2016)

3.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (2012)

4.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung neuer Ansätze in der Jugendarbeit für die Sichtbarmachung und Entwicklung des Potenzials junger Menschen (2016/C 467/03)

5.

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 (2013/C 224/02)

6.

Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 (8035/17)

7.

Erklärung über die Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung (2015) Paris, 17.03.

8.

Erklärung des zweiten europäischen Kongresses über Jugendarbeit „Making a world of difference“, 27.-30.4.2015 in Brüssel

9.

Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat, Symposium über die Teilhabe junger Menschen in einer digitalisierten Welt, Budapest, Ungarn, 14.-16. September 2015, Schlüsselbotschaften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

10.

EU Kids Online. Multinationales Forschungsnetz

11.

Europäische Kommission (2017) DigComp 2.1: Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger mit acht Kompetenzstufen und Anwendungsbeispielen

12.

Europäische Kommission (2016). Die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

13.

Europäische Kommission (2017) Bericht über den Stand der Digitalisierung in Europa

14.

Europäische Kommission (2017) Weißbuch zur Zukunft Europas. Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien 1. März 2017. COM(2017) 2025 final.

15.

Sachverständigengruppe zum Thema „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung für junge Menschen, die Jugendarbeit und die Jugendpolitik“ (2017). Mandat und politische Empfehlungen zur Entwicklung der digitalen Jugendarbeit

16.

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — 2006/962/EG

17.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (2010/C 327/01)

18.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018) (2015/C 417/01)

19.

Empfehlung CM/Rec(2017)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit

20.

Plattform für intelligente Spezialisierung (Europäische Kommission)


Europäische Kommission

7.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/6


Euro-Wechselkurs (1)

6. Dezember 2017

(2017/C 418/03)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1817

JPY

Japanischer Yen

132,52

DKK

Dänische Krone

7,4421

GBP

Pfund Sterling

0,88335

SEK

Schwedische Krone

9,9265

CHF

Schweizer Franken

1,1678

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,7575

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,636

HUF

Ungarischer Forint

314,45

PLN

Polnischer Zloty

4,2142

RON

Rumänischer Leu

4,6320

TRY

Türkische Lira

4,5489

AUD

Australischer Dollar

1,5565

CAD

Kanadischer Dollar

1,4963

HKD

Hongkong-Dollar

9,2323

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7141

SGD

Singapur-Dollar

1,5925

KRW

Südkoreanischer Won

1 291,50

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,9847

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8169

HRK

Kroatische Kuna

7,5463

IDR

Indonesische Rupiah

16 007,31

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8160

PHP

Philippinischer Peso

59,891

RUB

Russischer Rubel

69,7909

THB

Thailändischer Baht

38,559

BRL

Brasilianischer Real

3,8193

MXN

Mexikanischer Peso

22,2030

INR

Indische Rupie

76,2430


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Rechnungshof

7.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/7


Sonderbericht Nr. 19/2017

„Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“

(2017/C 418/04)

Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 19/2017 „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“ soeben veröffentlicht wurde.

Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

7.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/8


BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN

(2017/C 418/05)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt folgende allgemeine Auswahlverfahren durch:

 

EPSO/AD/354/17 — RECHTS- UND SPRACHSACHVERSTÄNDIGE (AD 7) FÜR DIE LETTISCHE SPRACHE (LV)

 

EPSO/AD/355/17 — RECHTS- UND SPRACHSACHVERSTÄNDIGE (AD 7) FÜR DIE MALTESISCHE SPRACHE (MT)

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird in 24 Sprachen im Amtsblatt der Europäischen Union C 418 A vom 7. Dezember 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der EPSO-Website: https://epso.europa.eu/