ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 334A

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Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
6. Oktober 2017


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V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2017/C 334 A/01

Veröffentlichung der Ausschreibung einer Direktorenstelle (AD 14) — Brüssel — (Artikel 29 Absatz 2 des Beamtenstatuts) — COM/2017/10376

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

6.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 334/1


Veröffentlichung der Ausschreibung einer Direktorenstelle (AD 14) — Brüssel

(Artikel 29 Absatz 2 des Beamtenstatuts)

COM/2017/10376

(2017/C 334 A/01)

 

Die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) der Europäischen Kommission ist dafür zuständig, die Entwicklungspolitik der Europäischen Union zu gestalten und die Außenhilfeinstrumente der EU auszuführen. Die GD DEVCO fördert die Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und anderen internen und externen Politikbereichen. Mit bilateralen Gebern aus Drittstaaten, aufstrebenden Volkswirtschaften und internationalen Organisationen steht die GD im Dialog über Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die GD DEVCO ist für die Konzeption der Strategien im Außenbereich im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik verantwortlich. Darüber hinaus fördert sie die Koordination zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Entwicklungszusammenarbeit und gewährleistet in diesem Bereich die Vertretung der Union nach außen.

Die Generaldirektion ist — entweder allein oder zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst — für die mehrjährige Programmplanung und die Ausführung der außenpolitischen Instrumente der EU in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, die aus dem Gesamthaushaltsplan der Union und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert werden.

Über Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und internationale Organisationen setzt die GD DEVCO die entwicklungspolitische Zusammenarbeit dezentral um. Um ein Höchstmaß an Ordnungsmäßigkeit, Qualität, Wirkung und Sichtbarkeit der Programme zu erzielen, legt sie die dafür erforderlichen Verwaltungs-, Überwachungs-, Unterstützungs- und Kontrollmechanismen fest und sorgt für deren Anwendung.

Die Direktion für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik (DEVCO.A) ist in der GD DEVCO für die Analyse und Politikgestaltung im Bereich globale Entwicklung zuständig. Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte: i) die Ziele für nachhaltige Entwicklung, Politik und Kohärenz, ii) Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit und Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten, iii) Budgethilfe, öffentliche Finanzverwaltung, Mobilisierung inländischer Einnahmen und iv) Beziehungen zu internationalen Organisationen und den Entwicklungsdialog mit anderen Gebern sowie v) zivilgesellschaftlichen Organisationen und Stiftungen. Die Direktion gewährleistet die Vertretung in internationalen Foren zur Entwicklungszusammenarbeit.

Die Direktion A verfolgt auch die Entwicklung des budgetären und rechtlichen Rahmens in Bezug auf den mehrjährigen Finanzrahmen, insbesondere in Zusammenhang mit Maßnahmen im Außenbereich und bei den Außenfinanzierungsinstrumenten — einschließlich des EEF — zur Ausführung von Außenhilfe, und sie koordiniert die mehrjährige Programmplanung der Außenfinanzierungsinstrumente, die von der GD DEVCO verantwortet werden.

Stellenprofil

Der Direktor legt unter der Leitung des Generaldirektors die allgemeine strategische Ausrichtung der Direktion fest und gewährleistet ihre Verwaltung; sie/er trägt dafür Verantwortung, dass die Direktion das Vertrauen ihrer Partner gewinnt und ihrer Rolle gerecht wird, zur Weiterentwicklung der Generaldirektion in ein Exzellenzzentrum für Entwicklungspolitik sowie zur Verwaltung der Außenhilfe im Rahmen der Rolle und des Auftrags der Europäischen Kommission beizutragen. Wo es angezeigt ist, geschieht dies in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst.

Die Direktion berät und unterstützt bei der Verwaltung der DEVCO-Budgehilfe und anderer Programme, beispielsweise zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

In der Direktion sind insgesamt etwa 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Anforderungsprofil

Wir suchen eine Persönlichkeit, die idealerweise folgende Kompetenzen mitbringt:

starke Führungsqualitäten, ein gutes Urteilsvermögen und starke analytische Kompetenzen, sie/er sollte eine ausgeprägte Fähigkeit zum strategischen Denken zeigen und in der Lage sein, innovative und kreative Ideen zu präsentieren;

nachgewiesene Management-Fähigkeiten, die Fähigkeit, große multidisziplinäre Teams mit hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen und zu motivieren, Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu fällen;

gute Kenntnisse der Außen- und Entwicklungspolitik der Europäischen Union, der von der Europäischen Kommission eingesetzten Finanzinstrumente einschließlich des EEF, des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit sowie der thematischen und regionalen Programme;

umfassende Kenntnisse und Fachwissen in den Bereichen Außenpolitik, internationale Zusammenarbeit, Entwicklung und Außenhilfe; praktische Erfahrung ist von Vorteil;

gute allgemeine Kenntnisse der Politikbereiche der Europäischen Union sowie der EU-Organe, des politischen Entscheidungsprozesses und der Entscheidungsverfahren innerhalb der Europäischen Union;

Kenntnisse der und Erfahrung mit der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen;

nachgewiesene Erfahrung in der Konzeption und Ausführung effizienter und wirkungsvoller Strategien oder Rechtsvorschriften;

nachgewiesenes Verhandlungsgeschick sowie nachgewiesene Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit, Fähigkeit zum zielführenden Meinungsaustausch mit hochrangigen internen und externen Interessenträgern einschließlich einer soliden Erfahrung mit der Koordination und/oder mit Verhandlungen auf interinstitutioneller oder internationaler Ebene.

Zulassungskriterien

Die Bewerber/-innen müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber/-innen müssen

i)

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

ii)

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden) vorweisen.

Berufserfahrung: Die Bewerberin/Der Bewerber muss nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene erworben haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung (1) sind.

Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre Managementerfahrung müssen in einer höheren Führungsposition (2) möglichst in einem mit diesem Dienstposten in direktem Zusammenhang stehenden Bereich erworben worden sein.

Sprachkenntnisse: Gründliche Kenntnis in einer Amtssprache der Europäischen Union (3) und ausreichende Kenntnis in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber/-innen über die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden.

Altersbeschränkung: Die Bewerber/-innen dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts) (4).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber/-innen müssen sich verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch „Compilation Document on Senior Officials Policy“ (5)). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden Bewerber/-innen, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, zuvor für einen vollen Tag in ein von externen Einstellungsberatern geführtes Assessment-Center eingeladen.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (6).

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts der Beamten der Europäischen Union. Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung des Direktors ist Brüssel.

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission verfolgt eine aktive Politik der Chancengleichheit mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen und fördert Bewerbungen von Frauen besonders.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss; die geforderte Berufs- und Managementerfahrung sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines dieser Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Für die Bewerbung ist eine Online-Registrierung auf folgender Website erforderlich:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) erstellt haben.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch bewerben können, so können Sie Ihre Bewerbung (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) per Einschreiben an folgende Adresse senden: Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Leitungsfunktionen und CCA, SC11 8/59, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, mit dem Aktenzeichen: Ausschreibung einer Direktorenstelle in der GD DEVCO (COM/2017/10376). Das Einschreiben muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses versandt werden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Kommission erfolgt auf dem Postweg. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung über Ihre Behinderung bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-SM-Vacancies@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 6. November 2017 um 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel); danach ist keine Bewerbung mehr möglich.

Die elektronische Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für die Bewerber/-innen

Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerber/-innen ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder der Auswahlausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr (7) verarbeitet werden.


(1)  Die Berufserfahrung wird ab dem Zeitpunkt angerechnet, zu dem die Bewerberin/der Bewerber die Mindestzulassungsvoraussetzungen für das ausgeschriebene Profil erfüllt hat. Es werden nur ordnungsgemäß nachgewiesene berufliche Tätigkeiten (d. h. vergütete Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit) berücksichtigt. Teilzeitarbeit wird proportional zur Vollzeitstundenzahl berücksichtigt. Aus- bzw. Fortbildungszeiträume sowie unbezahlte Praktika werden nicht berücksichtigt. Stipendien, mit Zuschüssen finanzierte Tätigkeiten und Postgraduiertentätigkeiten können im Umfang von bis zu drei Jahren als Berufserfahrung angerechnet werden.

(2)  Die Bewerber/-innen sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich; 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3) Höhe des verwalteten Etats und 4) Zahl der über- und untergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(3)  http://ec.europa.eu/education/official-languages-eu-0_de

(4)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(5)  http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf

(6)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(7)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.