ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 192

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
16. Juni 2017


Informationsnummer

Inhalt

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IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Gerichtshof

2017/C 192/01

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2016

1


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Gerichtshof

16.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 192/1


BERICHT ÜBER DIE HAUSHALTSFÜHRUNG UND DAS FINANZMANAGEMENT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016

(2017/C 192/01)

INHALT

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2016

1.

Einleitung 2

2.

Gesamtdarstellung des Haushaltsvollzugs 2016 3

3.

Haushaltsvollzug 2016 nach Kapiteln 7

Anhänge

Anhang I:

Vergleich des Haushaltsvollzugs 2016 und 2015 nach Kapiteln in Bezug auf die Einnahmen 15

Anhang II:

Einnahmensituation 2016 — Festgestellte Forderungen und übertragene Forderungen 17

Anhang III:

Vergleich des Haushaltsvollzugs 2016 und 2015 nach Kapiteln in Bezug auf die Mittel 20

Anhang IVa:

Einzelheiten zur Mittelverwendung 2016 (Mittel des Haushaltsjahrs und automatisch übertragene Mittel aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr) 21

Anhang IVb:

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Dienststellen 30

Anhang V:

Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen im Jahr 2016 32

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2016

Gerichtshof der Europäischen Union

1.   EINLEITUNG

Dieser Bericht gibt gemäß Art. 142 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und Art. 227 der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung u. a. „Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel, und zwar sowohl in absoluten Beträgen als auch prozentual, und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten“. Er ermöglicht außerdem, zum einen „die Verwirklichung der Ziele des Haushaltsjahres gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung“ und zum anderen „die Finanzlage und die Ereignisse, welche die im Laufe des Haushaltsjahres durchgeführten Tätigkeiten nachhaltig beeinflusst haben“, wiederzugeben.

In diesem Rahmen bietet Abschnitt 2 des vorliegenden Berichts eine Gesamtdarstellung des Haushaltsvollzugs 2016 und Abschnitt 3 eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Haushaltslinien nach Kapiteln des Haushaltsplans des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof oder Organ). Die Anhänge schließlich liefern detaillierte, aggregierte und nach Dienststellen gegliederte Informationen zum Haushaltsvollzug 2016 in Form von Zahlentabellen.

Zur Rechtsprechungstätigkeit wird auf den Jahresbericht 2016 des Gerichtshofs auf der Internetseite Curia (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_11670/de/) hingewiesen, der eine umfassende Analyse der Tätigkeit der drei Unionsgerichte enthält, ergänzt durch detaillierte und spezifische Statistiken zu jedem dieser Gerichte.

Wie diese Statistiken zeigen, war das Jahr 2016 durch eine sehr intensive Rechtsprechungstätigkeit gekennzeichnet. Die Gesamtzahl der 2016 bei den drei Gerichten anhängig gemachten Rechtssachen (1 604 Rechtssachen) ist gegenüber 2015 (1 711), dem Jahr mit der höchsten Zahl neu eingegangener Rechtssachen in der Geschichte des Organs, leicht zurückgegangen; die Zahl der 2016 erledigten Rechtssachen ist zwar gegenüber 2015 ebenfalls zurückgegangen, lag aber weiterhin auf einem hohen Niveau (1 628 Rechtssachen). Anzumerken ist, dass die Statistik zur Verfahrensdauer sehr positiv ausfällt.

Das Jahr 2016 ist durch die beinahe vollständige Umsetzung der ersten beiden Stufen der sich aus der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (2) ergebenden Reform des Gerichtssystems der Union geprägt. So wurden im Zuge der ersten Stufe der Reform, die eine Erhöhung der Zahl der Richter des Gerichts der Europäischen Union um zwölf vorsieht, im Jahr 2016 elf neue Richter dieses Gerichts in ihr Amt eingeführt. Im Zuge der zweiten Stufe, die in der Auflösung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und der Übertragung seiner Zuständigkeiten auf das Gericht zum 1. September 2016 bestand, haben fünf zusätzliche Richter am Gericht ihr Amt angetreten (die Verfahren zur Ernennung der letzten beiden Richter im Zusammenhang mit dieser zweiten Stufe waren Ende 2016 noch nicht abgeschlossen). Diese Reform wird es dem Gerichtshof mittels einer bis 2019 in drei Schritten erfolgenden Verdoppelung der Zahl der Richter des Gerichts ermöglichen, auch künftig die Aufgabe zu erfüllen, den Rechtssuchenden unter Wahrung der Ziele der Qualität und Effizienz der Justiz zu dienen.

Der Gerichtshof hat wiederum alle Wege beschritten, um seine vorrangigen Ziele der Qualität und der Zügigkeit bei der Behandlung der Rechtssachen bestmöglich zu erreichen. Die Haupthandlungsachsen betreffen alle Tätigkeitsbereiche: Verbesserung der Arbeitsmethoden der Gerichte, strikte Regelung der Erfordernisse einer uneingeschränkten Mehrsprachigkeit (die zwingend erforderlich ist, um mit den Verfahrensbeteiligten in der Verfahrenssprache zu kommunizieren und die Verbreitung der Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten) und Verringerung des relativen Gewichts der horizontalen Dienststellen, um die Arbeitsfähigkeit der Kabinette und, soweit wie möglich, der mit der Rechtsprechungstätigkeit in engerem Zusammenhang stehenden Dienststellen zu erhalten.

Hinzuweisen ist auf die Bedeutung der vom Gerichtshof erzielten Effizienzsteigerung, die auf den koordinierten Anstrengungen der Gerichte und aller unterstützenden Dienststellen beruht, aufgrund deren in den Jahren 2007 bis 2016 die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen um 46 % erhöht werden konnte, während der Personalbestand der unterstützenden Dienststellen im selben Zeitraum nur in sehr geringem Maß gestiegen ist (+3,5 % unter Berücksichtigung der Erweiterung um Kroatien und 0,1 % ohne Berücksichtigung dieser Erweiterung).

Gleichwohl führen die Zunahme der Rechtsprechungstätigkeit sowie die Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, die eine Stellenreduzierung um 5 % im Zeitraum 2013-2017 verlangt, einen starken Druck auf bestimmte unterstützende Dienststellen, insbesondere die des Sprachenbereichs, aus.

Während des Jahres waren einige spezifische Mittelerhöhungen, die im vorliegenden Bericht näher erläutert werden, erforderlich, um Engpässe u. a. bei der Übersetzung zu vermeiden, die die Bearbeitung der Rechtssachen verzögern könnten. Dabei ging es zum einen darum, einen zusätzlichen Bedarf im Bereich der externen Übersetzung zu decken, und zum anderen darum, die Erhöhung der Speicherkapazität und der Leistung der Arbeitsplatzrechner sowie die IT-Sicherheit und die Stabilität bestimmter Managementanwendungen zu gewährleisten. Außerdem wurden zu dem Zweck, die finanzielle Last in Bezug auf künftige Verbindlichkeiten betreffend das Vorhaben der 5. Erweiterung der Gebäude des Gerichtshofs (3. Turm) zu verringern, eine Mittelübertragung zur Finanzierung einer Vorauszahlung auf einen Immobilienmietkaufvertrag vorgenommen. Sodann genehmigte die Haushaltsbehörde Ende 2016 einen auf interinstitutioneller Ebene von der Europäischen Kommission vorgelegten Berichtigungshaushalt im Bereich Sicherheit, dessen auf den Gerichtshof entfallender Teil 1,8 Mio. Euro beträgt, die sich auf vier Haushaltslinien verteilen.

Im Bereich Immobilien schließlich wird es dem Gerichtshof durch das Vorhaben der 5. Erweiterung seiner Gebäude voraussichtlich im Jahr 2019 möglich sein, sein gesamtes Personal (unter Aufgabe des letzten noch angemieteten Gebäudes) in einem einzigen Gebäudekomplex zusammenzuführen und damit die Effizienz der Dienststellen zu steigern.

2.   GESAMTDARSTELLUNG DES HAUSHALTSVOLLZUGS 2016

2.1.   Einnahmen

Die im Haushaltsplan des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2016 angesetzten Mittel beliefen sich auf 51 505 000 Euro.

Wie die folgende Tabelle 1 zeigt, belaufen sich die festgestellten Forderungen des Haushaltsjahrs 2016 auf 49 886 228 Euro und sind um 3,1 % geringer als die Vorausschätzungen.

Tabelle 1

Einnahmenvorausschätzung und festgestellte Forderungen

(in Euro)

Titel

Einnahmen-Vorausschätzung 2016

Festgestellte Forderungen 2016

% vom Gesamt-volumen

4 —

Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union

51 505 000,00

49 052 176,16

98,33

5 —

Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs

0,00

834 052,18

1,67

9 —

Verschiedene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

51 505 000,00

49 886 228,34

100,00

%

100,00

96,86

 

Es ist festzustellen, dass die Einnahmen aus festgestellten Forderungen des Titels 4 (hauptsächlich Abgaben — Steuern und Sozialabgaben — auf die Bezüge der Mitglieder und des Personals) mehr als 98 % der Gesamteinnahmen ausmachen, während die Einnahmen der anderen Titel nur 2 % des Gesamtvolumens darstellen.

Die Anhänge I und II enthalten zusätzliche bezifferte Informationen zum gesamten Einnahmenfluss (Einnahmen übertragene Forderungen, Einnahmen festgestellte Forderungen und Einnahmen eingezogene Forderungen).

Was die Einnahmen aus übertragenen Forderungen des vorausgegangenen Haushaltsjahrs betrifft, zeigt die folgende Tabelle 2, dass die Einnahmen des Titels 5 den größten Anteil der im Jahr 2016 aus übertragenen Forderungen erzielten Gesamteinnahmen ausmachen (99 %).

Tabelle 2

Einnahmen aus übertragenen Forderungen

(in Euro)

Titel

Mittelübertragungen 2015-2016

Einnahmen aus übertragenen Forderungen

% vom Gesamt-volumen

4 —

Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union

556,55

556,55

0,98

5 —

Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs

71 619,06

56 343,46

99,02

9 —

Verschiedene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

72 175,61

56 900,01

100,00

%

100,00

78,84

 

2.2.   Ausgaben

2.2.1.   Mittel des Haushaltsjahrs

Die im Haushaltsplan des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2016 ursprünglich angesetzten Mittel für Ausgaben beliefen sich auf 378 187 000 Euro. Die endgültigen Mittel beliefen sich — nach Verbuchung des Berichtigungshaushalts 3/2016 betreffend die Sicherheit mit einem Gesamtbetrag von 1,8 Mio. Euro — auf 380 002 000 Euro.

Wie die folgende Tabelle 3 zeigt, beläuft sich der Haushaltsvollzug des Haushaltsjahrs 2016 auf 373 271 167 Euro und spiegelt eine sehr hohe Verwendungsrate der endgültigen Mittel in Höhe von 98,23 % wider, die leicht unter der des Jahres 2015 (99 %) liegt, was hauptsächlich auf der zeitlich gestaffelten Ankunft von 12 neuen Richtern am Gericht im Jahr 2016 entsprechend der ersten Stufe der Verstärkung des Gerichts beruht (die Amtseinführung eines dieser Richter stand Ende 2016 noch aus).

Zur Erinnerung: Bei der Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 Anfang 2015 war davon ausgegangen worden, dass diese 12 Richter allesamt bereits Anfang 2016 ihr Amt angetreten hätten.

Außerdem wurden im Rahmen der zweiten Stufe der Verstärkung des Gerichts infolge der zum 1. September 2016 erfolgten Auflösung des Gerichts für den öffentlichen Dienst und der gleichzeitigen Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidungen über Streitsachen des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union auf das Gericht fünf neue Richter am Gericht ernannt (die Ernennung der beiden weiteren Richter stand Ende 2016 noch aus).

Wie in Abschnitt 3 näher dargestellt, war der Haushaltsvollzug 2016 sowohl bei Titel 1 (98,1 % gegenüber 99 % im Jahr 2015) als auch bei Titel 2 (98,6 % gegenüber 99,4 % im Jahr 2015) sehr weitgehend.

Allgemein ist zu beobachten, dass 2016 wie in den vergangenen Jahren ungefähr 75 % der vom Gerichtshof verwendeten Mittel Ausgaben zugewiesen sind, die die Mitglieder und das Personal betreffen (Ausgaben des Titels 1), während der Restbetrag fast zur Gänze Ausgaben für die Infrastruktur (Titel 2), u. a. in den Bereichen Immobilien und Informatik, betrifft.

Tabelle 3

Mittelbindungen des Haushaltsjahrs

(in Euro)

Titel

Mittelansätze 2016

Mittelbindungen 2016

% vom Gesamt-volumen

1 —

Mitglieder und Personal des Organs

288 283 500,00

282 869 178,71

75,78

2 —

Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben

91 659 500,00

90 394 988,70

24,22

3 —

Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

59 000,00

7 000,00

0,00

10 —

Andere Ausgaben

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

380 002 000,00

373 271 167,41

100,00

%

100,00

98,23

 

Die Anhänge III, IVa und IVb bieten zusätzliche detaillierte bezifferte Informationen zur Verwendung der Mittel des Haushaltsjahrs 2016 (Vergleich zu 2015 und Verwendung nach Haushaltslinien und Dienststellen im Einzelnen).

2.2.2.   Übertragene Mittel

Die folgende Tabelle 4 zeigt, dass die vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Mittel, deren Gesamtvolumen 19 810 458 Euro betrug, wie bereits im Jahr 2015 zu einem sehr großen Teil (90 % im Jahr 2016 gegenüber 88,4 % im Jahr 2015) verwendet wurden.

Tabelle 4

Verwendung der übertragenen Mittel

(in Euro)

Titel

Mittelübertragungen 2015-2016

Zahlungen für übertragene Mittel

Inabgangstellungen

1 —

Mitglieder und Personal des Organs

4 595 728,77

3 483 433,08

1 112 295,69

2 —

Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben

15 194 201,60

14 339 375,17

854 826,43

3 —

Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

20 527,28

12 060,80

8 466,48

10 —

Andere Ausgaben

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

19 810 457,65

17 834 869,05

1 975 588,60

%

100,00

90,03

9,97

Anhang IVa bietet zusätzliche detaillierte bezifferte Informationen zur Verwendung der vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Mittel.

2.2.3.   Zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel

Nach Art. 21 der Haushaltsordnung können bestimmte Einnahmen für einen bestimmten Zweck gebunden werden. Diese gebundenen Einnahmen stellen damit zusätzliche Mittel dar, die vom Organ verwendet werden können.

In der folgenden Tabelle 5 sind die Beträge der von einem Haushaltsjahr auf das andere übertragenen gebundenen Einnahmen sowie der während des Haushaltsjahrs festgestellten und erzielten gebundenen Einnahmen im Einzelnen nach Titeln aufgeführt. Sie zeigt außerdem, dass die Mittel der von 2015 nach 2016 übertragenen gebundenen Einnahmen zu einem sehr hohen Anteil verwendet wurden (93,1 %).

Tabelle 5

Verwendung der gebundenen Einnahmen

(in Euro)

Titel

Übertragung gebundener Einnahmen 2015-2016

gebundene Einnahmen 2016

Zahlungen 2016

Verfall der 2015 zweckgebundenen nicht übertragbaren Einnahmen

Übertragung gebundener Einnahmen 2016-2017

1 —

Mitglieder und Personal des Organs

294 225,17

368 913,46

278 856,58

15 487,70

368 794,35

2 —

Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben

489 404,35

510 286,65

547 253,95

24 351,93

428 085,12

3 —

Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

20 553,50

2 391,00

5 000,00

15 553,50

2 391,00

10 —

Andere Ausgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

804 183,02

881 591,11

831 110,53

55 393,13

799 270,47

Die Mittel aus im Haushaltsjahr 2016 festgestellten gebundenen Einnahmen beliefen sich auf 881 591 Euro; davon entsprechen nahezu 80 % Einnahmen aus:

der Anwendung einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Amt für Veröffentlichungen (250 507 Euro);

der Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anmietung von Gebäuden und der Erstattung von Ausgaben durch das Personal, z. B. Telefon- und Beförderungskosten (249 939 Euro);

dem Verkauf von durch Photovoltaikanlagen erzeugter elektrischer Energie (125 406 Euro);

Erstattungen von Versicherungsgesellschaften (71 370 Euro).

Anhang V enthält zusätzliche detaillierte bezifferte Informationen zur Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen.

2.2.4.   Mittelübertragungen

Im Haushaltsjahr 2016 hat der Gerichtshof, wie aus Tabelle 6 ersichtlich, 19 Mittelübertragungen gemäß den Art. 25 und 27 der Haushaltsordnung mit einem Gesamtbetrag von 13,1 Mio. Euro vorgenommen, was 3,5 % der endgültigen Mittel entspricht. Wie sich diese verschiedenen Mittelübertragungen auf die einzelnen Haushaltsposten auswirken, ist in Anhang IVa dargestellt.

Diese Mittelübertragungen bedingten zum Teil (6 Mio. Euro, d. h. 45 % des Gesamtbetrags der 2016 vorgenommenen Mittelübertragungen) eine Mitteilung an die Haushaltsbehörde gemäß Art. 25 Abs. 1, 2 und 3 sowie Art. 27 Abs. 3 und 4 der Haushaltsordnung.

Die umfangreichste Aufstockung entspricht einer Mittelübertragung auf die Haushaltslinie 2 0 0 1 „Miete/Kauf“ in Höhe von 2,5 Mio. Euro, die zur Finanzierung einer Vorauszahlung auf einen Immobilienmietkaufvertrag zu dem Zweck bestimmt ist, die finanzielle Last in Bezug auf künftige Verbindlichkeiten betreffend das Vorhaben der 5. Erweiterung der Gebäude des Gerichtshofs (3. Turm) zu verringern.

Was schließlich die restlichen 3,5 Mio. Euro betrifft, ermöglichten die der Haushaltsbehörde vorgelegten Mittelerhöhungen die Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs in Titel 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ (1,8 Mio. Euro zur Aufstockung der Mittel für freiberufliche Übersetzer und 0,2 Mio. Euro für die Haushaltslinie 1 6 5 4 „Kleinkindertagesstätte“) und in Titel 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“: zum einen 1,3 Mio. Euro zur Erhöhung der Speicherkapazität und der Leistung der Arbeitsplatzrechner der Rechts- und Sprachsachverständigen und zur Finanzierung einer Reihe dringlicher Maßnahmen, mit denen die IT-Sicherheit erhöht und die Stabilität der wesentlichen Managementsoftware der Generaldirektion Übersetzung verbessert werden sollen, und zum anderen 0,2 Mio. Euro zur Gewährleistung des Austauschs der Maschinen der Vervielfältigungsstelle und zur Finanzierung des Anteils für das Jahr 2016 an den Kosten für die Logistik und die Aufbewahrung der historischen Archive des Gerichtshofs, die dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz entstanden sind.

Tabelle 6

Mittelübertragungen

(in Euro)

Art der Übertragung

Anzahl Übertragungen 2016

Höhe der Übertragungen

von Titel zu Titel

3

3 803 000,00

von Kapitel zu Kapitel

4

2 125 000,00

von Artikel zu Artikel

1

120 000,00

von Posten zu Posten

11

7 093 565,34

Gesamtvolumen

19

13 141 565,34

3.   HAUSHALTSVOLLZUG 2016 NACH KAPITELN

3.1.   Titel 1 — Mitglieder und Personal des Organs

Wie die folgende Tabelle 7 zeigt, beläuft sich der endgültige Haushaltsansatz des Titels 1 für das Haushaltsjahr 2016 auf 288 283 500 Euro. Dieser Ansatz stellt fast 76 % des Gesamthaushalts des Gerichtshofs dar. Die Mittel wurden in Höhe von 282 869 179 Euro gebunden, was einer recht hohen Verwendungsrate von 98,12 % (gegenüber 99 % im Jahr 2015) entspricht.

Tabelle 7

Verwendung der Mittel des Haushaltsjahrs

(in Euro)

Titel 1

Mittelansätze 2016

Mittelbindungen 2016

% Verwendung

1 0 —

Mitglieder des Organs

32 899 500,00

30 329 098,12

92,19

1 2 —

Beamte und Bedienstete auf Zeit

227 857 500,00

225 901 709,22

99,14

1 4 —

Sonstiges Personal und externe Leistungen

21 190 000,00

20 649 295,78

97,45

1 6 —

Sonstige die Mitglieder und das Personal des Organs betreffende Ausgaben

6 336 500,00

5 989 075,59

94,52

Gesamtvolumen

288 283 500,00

282 869 178,71

98,12

3.1.1.   Kapitel 10 — Mitglieder des Organs

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 32 899 500 Euro wurden in Höhe von 30 329 098 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von 92,2 % im Jahr 2016 (gegenüber 98,7 % im Jahr 2015) bedeutet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auf diesem Kapitel ein erheblicher Haushaltsüberschuss frei wurde, u. a.:

aufgrund dessen, dass die Zahl der Mitglieder, deren Mandate nicht erneuert wurden, geringer war als bei der Vorbereitung des Haushaltsplans 2016 angenommen (am Gericht sind 2016 entgegen der ursprünglichen Annahme des Ausscheidens aus dem Amt von 9 Mitgliedern 6 Mitglieder aus dem Amt geschieden und am Gerichtshof ist 2016 entgegen der ursprünglichen Annahme des Ausscheidens aus dem Amt von 2 Mitgliedern kein Mitglied aus dem Amt geschieden),

aufgrund dessen, dass sich das Ausscheiden aus dem Amt von 4 Mitgliedern des Gerichtshofs im Oktober 2015 während eines Zeitraums von 12 Monaten im Jahr 2016 auf die Haushaltslinie 1 0 2 „Übergangsgelder“ auswirkte, und nicht, wie ursprünglich angenommen, das Ausscheiden aus dem Amt von 6 Mitgliedern,

und aufgrund dessen, dass die Entscheidungen über die Ernennung der zusätzlichen Richter am Gericht, die im Rahmen der ersten und der zweiten Stufe der Reform des Gerichts ihr Amt antreten sollten, im Jahr 2016 zeitlich stark gestaffelt erfolgten bzw. am 31. Dezember 2016 noch nicht getroffen worden waren, wie oben in Punkt 2.2.1 ausgeführt.

Ein Teil dieses Überschusses, ungefähr 0,64 Mio. Euro, wurde zur Aufstockung der Mittel des Artikels 2 1 0 „Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation“ verwendet, um die Speicherkapazität und die Leistung der Arbeitsplatzrechner der Rechts- und Sprachsachverständigen zu erhöhen und eine Reihe dringlicher Maßnahmen zu finanzieren, mit denen die IT-Sicherheit erhöht und die Stabilität der wesentlichen Managementsoftware der Generaldirektion Übersetzung verbessert werden sollen. Sodann diente ein Teil dieses Überschusses auch der Aufstockung der Mittel der Haushaltslinie 1 6 5 4 „Kleinkindertagesstätte“ des Kapitels 1 6 infolge der Erhöhung des zu finanzierenden Betrags betreffend den Anteil des Gerichtshofs an den Ausgaben für die privaten Kindergärten gegenüber den ursprünglichen Vorausschätzungen des verwaltenden Organs und infolge der Vereinbarung zwischen dem Gerichtshof und dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) hinsichtlich der Verwaltung bestimmter, das Personal des Gerichtshofs betreffender Akten.

Ein weiterer Teil dieses Überschusses (0,45 Mio. Euro) diente der Finanzierung zweier Nachzahlungen von Bezügen, die an die Mitglieder des Organs geleistet wurden: zum einen infolge der Anpassung der Bezüge um +2,4 % zum 1. Juli 2015 (anstatt +1,2 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 12 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten, und zum anderen infolge der Anpassung um +3,3 % zum 1. Juli 2016 (anstatt +1,8 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 6 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten.

3.1.2.   Kapitel 12 — Beamte und Bedienstete auf Zeit

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 227 857 500 Euro wurden in Höhe von 225 901 709 Euro gebunden, was eine sehr hohe Verwendungsrate von 99 % wie im Jahr 2015 bedeutet.

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass auf das Kapitel 1 2 der größte Anteil der Haushaltsmittel des Gerichtshofs entfällt (ungefähr 60 % des Gesamthaushalts). Der im Haushaltsjahr 2016 festgestellte Überschuss ist somit weiterhin sehr gering, wenn man sowohl das Gesamtgewicht dieser Mittel als auch die Schwierigkeiten berücksichtigt, einen Haushaltsvoranschlag fast zwölf Monate im Voraus unter Verwendung zahlreicher zwangsläufig auf Schätzungen beruhender Voranschlagsparameter (Prozentsatz der Erhöhung der Dienstbezüge, Einstellungsrhythmus, Rhythmus der Personalfluktuation, Pauschalabschlag usw.) zu erstellen.

Auf diesem Kapitel wurden Überschüsse frei, weil die Zahl der Mitglieder, deren Mandaten erneuert wurden, höher war als ursprünglich angenommen (vgl. den vorstehenden Punkt 3.1.1), was eine Erneuerung des Personals der Kabinette (Rechtsreferenten und Assistenten, die Zeitbedienstetenstellen besetzen) in geringerem Umfang und damit Haushaltseinsparungen bezüglich der Einrichtungsbeihilfen (für neu eingestelltes Personal) und Wiedereinrichtungsbeihilfen (für ausscheidendes Personal) zur Folge hatte, aber auch, weil sich die Entscheidungen über die Ernennung der zusätzlichen Richter am Gericht, die im Rahmen der ersten und der zweiten Stufe der Reform des Gerichts ihr Amt antreten sollten, im Jahr 2016 zeitlich stark gestaffelt erfolgten bzw. am 31. Dezember 2016 noch nicht getroffen waren, wie oben in Punkt 2.2.1 ausgeführt.

Ein Teil dieses Überschusses (3,4 Mio. Euro) diente der Finanzierung zweier Nachzahlungen von Bezügen, die an das Personal des Organs geleistet wurden: zum einen infolge der Anpassung der Bezüge um +2,4 % zum 1. Juli 2015 (anstatt +1,2 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 12 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten, und zum anderen infolge der Anpassung um +3,3 % zum 1. Juli 2016 (anstatt +1,8 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 6 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten.

Ein weiterer Teil dieses Haushaltsüberschusses (1,8 Mio. Euro) wurde zur Aufstockung der Mittel der Linie 1 4 0 6 „Externe Leistungen im Sprachbereich“ verwendet, was auf der Notwendigkeit beruht, in höherem Maße als ursprünglich im Februar 2015 angenommen auf die Leistungen freiberuflicher Übersetzer zurückzugreifen.

Außerdem diente dieser Haushaltsüberschuss mit einem Betrag von 0,9 Mio. Euro dazu, die Mittel des Artikels 2 1 0 „Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation“ in Kapitel 2 1 zur Finanzierung einer Reihe dringlicher Maßnahmen, mit denen zum einen die IT-Sicherheit erhöht und zum anderen die Stabilität der wesentlichen Managementsoftware der Generaldirektion Übersetzung verbessert werden sollen, aufzustocken (vgl. Punkt 2.2.4).

Der restliche Teil dieses Überschusses (2,5 Mio. Euro) schließlich wurde für die Ende 2016 erfolgte Sammelübertragung verwendet (vgl. Punkt 2.2.4).

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Grad der Besetzung der Planstellen am Gerichtshof mit nahezu 98 % weiterhin sehr hoch ist, und der Anteil unbesetzter Planstellen bei durchschnittlich 2 % liegt, was der üblichen Personalfluktuation entspricht. Diese guten Ergebnisse sind die Folge einer sehr aktiven Einstellungspolitik sämtlicher Dienststellen des Gerichtshofs, die es ermöglicht, die Zahl der unbesetzten Planstellen trotz der mit der unvermeidbaren normalen Personalfluktuation zusammenhängenden Zwänge und der auf den höheren Lebenshaltungskosten in Luxemburg beruhenden größeren Schwierigkeiten, Personal einzustellen, weitest möglich zu verringern. Der geringe Anteil unbesetzter Planstellen ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit in den letzten Jahren auch ein sehr guter Indikator für die hohe Arbeitsbelastung der Dienststellen des Gerichtshofs.

Schließlich ist zu bemerken, dass der Gerichtshof weiterhin die Analyse der Abweichungen bei der Verwendung der Mittel des Kapitels 1 2 nutzt, um sein Verfahren zur Vorausschätzung der Bezüge und Ruhegehälter weiter zu verfeinern, und damit bemüht ist, seine Leistung im Bereich der Mittelverwendung so weit wie möglich zu verbessern.

3.1.3.   Kapitel 1 4 — Sonstiges Personal und externe Leistungen

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 21 190 000 Euro wurden in Höhe von 20 649 296 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von 97,45 % bedeutet (gegenüber 99,8 % im Jahr 2015).

Die endgültigen Mittel des Kapitels 1 4 konzentrieren sich hauptsächlich auf zwei Haushaltsposten.

Ungefähr ein Drittel der Mittel dieses Kapitels sind für den Posten 1 4 0 0 „Sonstige Bedienstete“ bestimmt. Die endgültige Mittelverwendungsrate beträgt bei diesem Posten 96,4 % (gegenüber nahezu 100 % im Jahr 2015), was die Freigabe eingesparter Mittel im Jahr 2016 ermöglichte.

Hinzuweisen ist auf die Auswirkungen, die zwei an das Personal des Organs geleistete Nachzahlungen von Bezügen auf den Haushalt hatten (92 000 Euro): zum einen infolge der Anpassung der Bezüge um +2,4 % zum 1. Juli 2015 (anstatt +1,2 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 12 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten, und zum anderen infolge der Anpassung um +3,3 % zum 1. Juli 2016 (anstatt +1,8 %, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 angenommen), die sich für 6 Monate auf den Haushalt 2016 auswirkten.

Ungefähr zwei Drittel der gesamten Mittel dieses Kapitels sind für den Posten 1 4 0 6 „Externe Leistungen im Sprachbereich“ bestimmt, um die Leistungen von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern zu decken. Die Verwendungsrate bezüglich der endgültigen Mittel dieses Postens beläuft sich auf 98,15 % im Jahr 2016 (gegenüber 100 % im Jahr 2015).

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sowohl im Bereich Übersetzen als auch im Bereich Dolmetschen der Rückgriff auf externe Mitarbeiter (Freiberufler) die unerlässliche Anpassungsvariable darstellt, um einigermaßen den vor dem Hintergrund eines steigenden Arbeitsvolumens seit 2013 zu verzeichnenden Stellenabbau auszugleichen.

Die Erhöhung der Maßnahmen, die die Gerichte zur Verringerung der Zahl der zu übersetzenden Seiten und zur Begrenzung der Zahl der mündlichen Verhandlungen ergriffen haben, wirkt sich daher unmittelbar auf die für freiberufliche Übersetzer und Dolmetscher bestimmten Mittel aus. Hingegen führt jede Erhöhung der Arbeitsbelastung — bei konstantem oder sogar (aufgrund des zwischen 2013 und 2016 bereits erfolgten Stellenabbaus) verringertem statutärem Personal — zu einer verstärkten Nutzung der Mittel für freiberufliche Mitarbeiter, um den Verpflichtungen der Mehrsprachigkeit im Hinblick auf die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten in der Verfahrenssprache und der Verbreitung der Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten nachzukommen.

Was den Bereich Übersetzen betrifft, belief sich die Zahl der zu übersetzenden Seiten im Jahr 2016 auf 1 118 352 und hätte ohne die zahlreichen Maßnahmen, die zu einer Verringerung des Übersetzungsbedarfs führten — wie die selektive Veröffentlichung der Rechtsprechung, die Erstellung von Zusammenfassungen von Vorabentscheidungsersuchen, die Reduzierung der durchschnittlichen Länge der Schlussanträge, die auszugsweise Veröffentlichung bestimmter besonders langer Entscheidungen sowie die Abschaffung der chronologischen und thematischen Tabellen der alten Rechtsprechungssammlung in Papierform — nahe bei 1 555 000 gelegen. Die Zahl der zu übersetzenden Seiten ist gegenüber dem Jahr 2015 um +0,3 % gestiegen, wobei diese Zahl im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 bereits um 1,4 % gestiegen war. Vor dem Hintergrund der Stellenkürzungen war daher eine stärkere Inanspruchnahme freiberuflicher Übersetzer erforderlich, was die vorgenommene Mittelaufstockung um 1,8 Mio. Euro mit Mitteln aus Kapitel 1 2 begründet.

Was den Bereich Dolmetschen betrifft, waren die zur Verringerung der Zahl der mündlichen Verhandlungen und Sitzungen mit Verdolmetschung getroffenen Maßnahmen erfolgreich (die Zahl ist von 628 im Jahr 2015 auf 602 im Jahr 2016 zurückgegangen, d. h. — 4,14 %), wobei zugleich die Zahl der Einsatztage von Vertrags-Konferenzdolmetschern (ACI) von 1 661 ACI-Tagen im Jahr 2015 auf 1 598 im Jahr 2016 zurückgegangen ist, d. h. — 3,8 %.

3.1.4.   Kapitel 1 6 — Sonstige die Mitglieder und das Personal des Organs betreffende Ausgaben

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 6 336 500 Euro wurden in Höhe von 5 989 076 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von fast 94,52 % bedeutet (gegenüber 96,6 % im Jahr 2015).

Zwei Posten dieses Kapitels stellen 81,5 % der endgültigen Mittel dar. Es handelt sich um den Posten 1 6 1 2 „Berufliche Fortbildung“, bei dem sich die Verwendungsrate auf 91 % belief (gegenüber 96 % im Jahr 2015), und um den Posten 1 6 5 4 „Kleinkindertagesstätte“, bei dem die Verwendungsrate im Jahr 2016 wie bereits im Jahr 2015 100 % beträgt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Haushaltslinie 1 6 5 4 „Kleinkindertagesstätte“ (mit 215 000 Euro von Kapitel 1 0) aufzustocken war, und zwar zum einen aufgrund der Erhöhung der Ausgaben betreffend den Anteil des Gerichtshofs an den Ausgaben für die privaten Kindergärten gegenüber den ursprünglichen Vorausschätzungen des verwaltenden Organs und zum anderen aufgrund des Erfordernisses, den finanziellen Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen dem Gerichtshof und dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) hinsichtlich der Verwaltung bestimmter, das Personal des Gerichtshofs betreffender Akten nachzukommen.

3.2.   Titel 2 — Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben

Wie die folgende Tabelle 8 zeigt, beläuft sich der endgültige Haushaltsansatz des Titels 2 für das Haushaltsjahr 2016 auf 91 659 500 Euro. Dieser Gesamtbetrag stellt 24,1 % des Gesamthaushalts 2016 des Gerichtshofs dar. Die Mittel wurden in Höhe von 90 394 989 Euro gebunden, was einer recht hohen Verwendungsrate von 98,6 % im Jahr 2016 (gegenüber 99,4 % im Jahr 2015) entspricht.

Tabelle 8

Verwendung der Mittel des Haushaltsjahrs

(in Euro)

Titel 2

Mittelansätze 2016

Mittelbindungen 2016

% Verwendung

2 0 —

Gebäude und Nebenkosten

65 223 000,00

64 742 188,16

99,26

2 1 —

Informatik, Ausrüstung und Mobiliar: Kauf, Anmietung und Wartung

21 867 000,00

21 519 393,96

98,41

2 3 —

Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

1 460 500,00

1 157 473,20

79,25

2 5 —

Sitzungen und Konferenzen

521 500,00

498 003,91

95,49

2 7 —

Information: Erwerb, Archivierung, Produktion und Verbreitung

2 587 500,00

2 477 929,47

95,77

Gesamtvolumen

91 659 500,00

90 394 988,70

98,62

3.2.1.   Kapitel 2 0 — Gebäude und Nebenkosten

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 65 223 000 Euro wurden in Höhe von 64 742 188 Euro gebunden, was eine sehr hohe Verwendungsrate von 99,3 % wie im Jahr 2015 bedeutet.

Diese Mittel sind für die Finanzierung der Ausgaben für Miete, Erwerb und Instandhaltung der verschiedenen vom Gerichtshof genutzten Gebäude bestimmt.

Ganz allgemein verfolgt die Immobilienpolitik des Organs zwei Hauptziele:

erstens beabsichtigt der Gerichtshof, alle Dienststellen zur Optimierung seiner Arbeitsweise in einem einzigen Gebäudekomplex zusammenführen;

zweitens beabsichtigt der Gerichtshof, nachdem er zunächst eine Mietstrategie verfolgte, seit der (vom Europäischen Rat von Edinburgh 1992 beschlossenen) definitiven Festlegung seines Sitzes in Luxemburg, wie die anderen Organe und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Sonderberichts des Rechnungshofs (Nr. 2/2007 (3)), der die Haushaltseinsparungen einer solchen Politik hervorhebt, Eigentümer der von ihm genutzten Gebäude zu werden.

Ausführlichere Informationen zur Immobilienpolitik des Organs und zum Stand der laufenden Vorhaben werden der Haushaltsbehörde in einem gesonderten Bericht übermittelt, der ihr spätestens zum 1. Juni eines jeden Jahres zugesandt wird.

Die endgültigen Mittel der Artikel 2 0 0 „Gebäude“ und 2 0 2 „Ausgaben für Gebäude“ machen 73 % (47 591 000 Euro) bzw. 27 % (17 632 000 Euro) der gesamten Mittel dieses Kapitels aus.

Mit den Mitteln des Artikels 2 0 0 „Gebäude“ werden hauptsächlich die Ausgaben für Mieten und Mietkauf finanziert.

Die Ausgaben des Postens 2 0 0 0 „Mieten“ beliefen sich 2016 auf 4,2 Mio. Euro. Zur Erinnerung: Ende 2015 wurde ein Betrag von 4,7 Mio. Euro auf diese Haushaltslinie übertragen, um mit Mitteln aus dem Jahr 2015 einen Teil der 2016 fälligen Mieten für die vom Gerichtshof genutzten Gebäude zu zahlen, wobei der Zweck darin bestand, wie von der Kommission den anderen Organen vorgeschlagen einen entsprechenden Handlungsspielraum im Haushalt 2016 zu schaffen, um die nicht ausreichend budgetierten Ausgaben des Titels 1 im Jahr 2016 zu finanzieren (höherer Satz der Anpassung der Bezüge Ende 2015 als von der Kommission vorausgeschätzt).

Wie bereits in den Punkten 3.1.1 und 3.1.2 ausgeführt, erwies sich aufgrund der zeitlich gestaffelten Ankunft der ersten 12 Richter am Gericht und des Umstands, dass Ende 2016 die Ernennung von 3 zusätzlichen Richtern dieses Gerichts (von den insgesamt 19 für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen zusätzlichen Richtern) noch ausstand, eine Mittelübertragung zwischen der Haushaltslinie 2 0 0 0 und den Kapiteln 1 0 und 1 2 des Haushalts des Organs im Jahr 2016 als entbehrlich.

Der somit auf der Haushaltslinie 2 0 0 0 „Mieten“ frei gewordene Überschuss von nahezu 4,2 Mio. Euro wurde im Rahmen einer Sammelübertragung Ende 2016 auf die Haushaltslinie 2 0 0 1 „Miete/Kauf“ übertragen. Zum anderen wurde im Zusammenhang mit der Verstärkung der Maßnahmen für die Sicherheit der vom Gerichtshof genutzten Gebäude ein Betrag von 1,4 Mio. Euro auf die Haushaltslinie 2 0 0 7 „Herrichtung der Diensträume“ übertragen.

Die endgültigen Ausgaben des Postens 2 0 0 1 „Miete/Kauf“ beliefen sich auf 39,1 Mio. Euro und entsprechen hauptsächlich den Ratenzahlungen gemäß den mit den luxemburgischen Behörden über den Erwerb, die Renovierung und die Errichtung der verschiedenen Gebäude des Hauptgebäudekomplexes des Gerichtshofs (zum einen das Ende 2008 in Betrieb genommene renovierte Palais und zum anderen die Annexgebäude) geschlossenen Verträgen. Mitteleinsparungen konnten auf diesem Posten aufgrund der geringeren, Ende Dezember 2016 konsolidierten Finanzierungstranchen und der Zinssätze, die weitaus niedriger waren als bei der Anfang 2015 — zwingend vorsichtig — erfolgten Erstellung des Haushaltsvoranschlags 2016 angenommen, erzielt werden. Diese Mitteleinsparungen haben zusammen mit den Haushaltsüberschüssen aus Kapitel 1 2 (2,5 Mio. Euro) und von Posten 2 0 0 0 (4,2 Mio. Euro) eine Vorauszahlung in Höhe von 7,5 Mio. Euro Ende 2016 auf den Mietkaufvertrag über das Vorhaben des 3. Turms zu dem Zweck ermöglicht, die finanzielle Last in Bezug auf künftige Verbindlichkeiten zu verringern.

Was die übrigen Haushaltslinien des Artikels 2 0 0 betrifft, beliefen sich die Ausgaben der Linie 2 0 0 7 „Herrichtung der Diensträume“ im Jahr 2016 auf 2,8 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit der Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen infolge der terroristischen Anschläge, die 2015 und 2016 in Europa verübt wurden, gewährte die Haushaltsbehörde für diese Haushaltslinie nach Billigung des von der Kommission auf interinstitutioneller Ebene vorgelegten Berichtigungshaushalts 3/2016 einen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für den Haushalt 2016 zusätzlichen Betrag von 655 000 Euro. Sodann wurden die Mittel der Linie 2 0 0 7 durch zwei Übertragungen aufgestockt, um im Jahr 2016 ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene Arbeiten durchführen zu können (eine erste Übertragung in Höhe von 1,4 Mio. Euro von Linie 2 0 0 0 und eine zweite Übertragung in Höhe von 0,4 Mio. Euro von Linie 2 0 0 8).

Die Ausgaben der Haushaltslinie 2 0 0 8 „Mit Bauvorhaben zusammenhängende Studien und technische Unterstützung“ beliefen sich 2016 auf 1,3 Mio. Euro. Ebenfalls im Kontext der Verstärkung der Sicherheit der Gebäude gewährte die Haushaltsbehörde (Berichtigungshaushalt 3/2016) zusätzliche Mittel in Höhe von 0,5 Mio. Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für den Haushalt 2016. Allerdings musste aufgrund eines vorrangigeren Bedarfs, der sich bezüglich der Herrichtung der Diensträume zeigte, ein Betrag von 0,4 Mio. Euro auf die Haushaltslinie 2 0 0 7 „Herrichtung der Diensträume“ übertragen werden.

Die Ausgaben des Artikels 2 0 2 „Ausgaben für Gebäude“ betrugen 17,3 Mio. Euro und entsprechen fast zur Gänze den Ausgaben für Reinigung und Instandhaltung, Energieverbrauch sowie Sicherheit und Überwachung, die für die ordnungsgemäße Nutzung des Immobilienbestands des Gerichtshofs notwendig sind. Die bei diesem Artikel im Jahr 2016 festgestellte Verwendungsrate beläuft sich auf 98,4 % (98 % im Jahr 2015).

Zunächst ist bezüglich des Postens 2 0 2 2 „Reinigung und Unterhaltung“ auf eine leichte Verringerung der Ausgaben gegenüber dem Jahr 2015 von ungefähr 100 000 Euro hinzuweisen. Sodann weist der Posten 2 0 2 4 „Energieverbrauch“ eine Erhöhung der Ausgaben um +2,9 % auf (2 140 661 Euro im Jahr 2016 gegenüber 2 079 837 Euro im Jahr 2015). Trotz dieser Erhöhung konnte mit dem gegenüber den Vorausschätzungen Anfang 2015 auf diesem Posten frei werdenden Überschuss ein Beitrag in Höhe von 0,2 Mio. Euro zur Aufstockung der unten angeführten Mittel für Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit geleistet werden.

Bezüglich des Artikels 2 0 2 ist außerdem auf die Erhöhung der Mittelansätze beim Posten 2 0 2 6 „Sicherheit und Überwachung“ gegenüber dem Jahr 2015 hinzuweisen (7 196 463 Euro im Jahr 2016 gegenüber 6 409 000 Euro im Jahr 2015, d. h. +12,3 %), die sich durch den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Personen und der vom Gerichtshof genutzten Gebäude erklärt. Sodann wurde von der Haushaltsbehörde im Kontext des Berichtigungshaushalts 3/2016 ein gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für den Haushalt 2016 zusätzlicher Betrag von 500 000 Euro gewährt. Schließlich wurde für die Finanzierung der Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen eine Übertragung von 200 000 Euro von Linie 2 0 2 4 vorgenommen.

3.2.2.   Kapitel 2 1 — Informatik, Ausrüstung und Mobiliar

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 21 867 000 Euro wurden in Höhe von 21 519 394 Euro gebunden, was eine recht hohe — wenn auch leicht unter der für 2015 festgestellten Verwendungsrate von nahezu 100 % liegende — Verwendungsrate von 98,4 % bedeutet.

Die Mittel des Kapitels 2 1 sind zum größten Teil (85,9 %) für Ausgaben im Bereich Informatik (Artikel 2 1 0) vorgesehen, während der übrige Betrag für Ausgaben für Mobiliar (Artikel 2 1 2), für Material und technische Anlagen (Artikel 2 1 4) sowie für Fahrzeuge (Artikel 2 1 6) bestimmt ist.

Was Artikel 2 1 0 „Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation“ betrifft, ist auf die entscheidende Bedeutung dieser Ausgaben für den reibungslosen Ablauf sämtlicher Tätigkeiten des Gerichtshofs — an erster Stelle der Rechtsprechungstätigkeit, aber auch der Tätigkeiten im Sprachen- und im Verwaltungsbereich — hinzuweisen.

Parallel zur Fortsetzung umfassender Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf einen papierlosen Dokumentenfluss (darunter die ständige Verbesserung der Anwendung e-Curia und der Rechtsprechungssammlung in elektronischer Form) wurde die Entwicklung bzw. die Verbesserung der speziell auf die verschiedenen Tätigkeiten des Gerichtshofs zugeschnittenen Anwendungen fortgeführt, um die Effizienz und die Produktivität der Gerichte und der unterstützenden Dienststellen zu steigern.

In diesem Zusammenhang haben zwei Mittelübertragungen eine Aufstockung der ursprünglich in Artikel 2 1 0 vorgesehenen Mittel für den Informatikbereich ermöglicht (17 473 000 Euro), um bestimmte ergänzende Investitionen im laufenden Haushaltsjahr vornehmen zu können. Eine erste Übertragung von 425 000 Euro von Posten 1 0 0 0 diente der zügigeren Vornahme der Erhöhung der Speicherkapazität und der Leistung der Arbeitsplatzrechner im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des interinstitutionell entwickelten und verwendeten leistungsstärkeren Hilfsmittels für die Übersetzung SDL Trados Studio. Eine zweite Übertragung in Höhe von 878 000 Euro von Posten 1 2 0 0 ermöglichte die Finanzierung einer Reihe dringlicher Maßnahmen, mit denen die IT-Sicherheit erhöht und die Stabilität der wesentlichen Managementsoftware der Generaldirektion Übersetzung verbessert werden sollen.

Bei den drei anderen Posten des Kapitels 2 1 entwickelte sich die Verwendungsrate 2016 gegenüber 2015 wie folgt: 89 % gegenüber 98,2 % bei Artikel 2 1 2 „Mobiliar“, 80,1 % gegenüber 96,1 % bei Artikel 2 1 4 „Material und technische Anlagen“ und 92,7 % gegenüber 99,8 % bei Artikel 2 1 6 „Fahrzeuge“.

Was Artikel 2 1 2 betrifft, erklärt sich die Nichtausschöpfung der Mittel zum Teil dadurch, dass 3 der 19 zusätzlichen Richter am Gericht Ende 2016 von den Mitgliedstaaten noch nicht ernannt worden waren. Zum anderen war geplant, dass das Europäische Parlament 2016 einen neuen interinstitutionellen Rahmenvertrag für Mobiliar schließen würde, wobei höhere Preise veranschlagt wurden. Jedoch beschloss das Europäische Parlament, den bestehenden Rahmenvertrag, der preislich günstiger ist als der im Haushalt veranschlagte Betrag, zu verlängern.

Zu Artikel 2 1 4 „Material und technische Anlagen“ ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Mittel auf diesem Artikel im Rahmen der Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen mit dem Berichtigungshaushalt 3/2016 gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für den Haushalt 2016 für den Erwerb zusätzlicher Sicherheitsausstattungen um 160 000 Euro aufgestockt wurden. Zum anderen ist auf die Aufstockung dieses Artikels um 110 000 Euro von der Haushaltslinie 2 7 4 1 „Allgemeine Veröffentlichungen“ zur Fortsetzung der Erneuerung von für die Dokumentenvervielfältigungsstelle des Gerichtshofs bestimmten Maschinen hinzuweisen. Insoweit war der letztlich für den Kauf dieser Maschinen aufgewandte Betrag geringer als ursprünglich veranschlagt (Überschuss von 66 000 Euro gegenüber dem der Haushaltsbehörde übermittelten Antrag). Schließlich war es aufgrund des späten Eintreffens des Berichtigungshaushalts (Ende Oktober) nicht möglich, alle vorgesehenen Einkäufe vor Jahresende zu tätigen (Überschuss von ungefähr 40 000 Euro).

Was Artikel 2 1 6 betrifft, haben die zeitlich gestaffelte Ankunft der zusätzlichen Richter am Gericht und der Umstand, dass drei dieser Richter noch nicht ernannt waren, zu einer Verringerung der Kosten für die Miete von Dienstwagen geführt, was die festgestellten Mittelüberschüsse erklärt.

3.2.3.   Kapitel 2 3 — Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 1 460 500 Euro wurden in Höhe von 1 157 473 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von 79,3 % (gegenüber 96 % im Jahr 2015) bedeutet.

Es ist auf Folgendes hinzuweisen:

Die Ausgaben des Artikels 2 3 0 „Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel“ beliefen sich 2016 auf 694 000 Euro (Verwendung sämtlicher Mittel wie 2015).

Die Ausgaben des Artikels 2 3 1 „Finanzkosten“ beliefen sich 2016 auf 10 088 Euro (Verwendungsrate von 20,18 % gegenüber 48,1 % im Jahr 2015). Die Annahme, dass 2016 Negativzinsen auf dem Girokonto des Organs anfallen würden, hat sich nämlich nicht bestätigt. Der festgestellte Haushaltsüberschuss war anders als 2015 nicht Gegenstand einer Mittelübertragung auf andere Haushaltslinien.

Die Ausgaben des Artikels 2 3 2 „Rechtsschutzkosten und Schadensersatz“ beliefen sich 2016 auf 14 150 Euro (Verwendungsrate von 20,21 % gegenüber 24,8 % im Jahr 2015). Für das Jahr 2016 war eine Erhöhung der Mittel auf dieser Haushaltslinie für erforderlich erachtet worden, um die Anwaltsgebühren im Rahmen von Schadensersatzklagen gegen den Gerichtshof wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht decken zu können. Die auf dieser Haushaltslinie vorgesehenen Mittel wurden letztlich nur zum Teil verwendet.

Die Ausgaben des Artikels 2 3 6 „Postgebühren“ beliefen sich auf 111 000 Euro (Verwendungsrate von 52,9 % gegenüber 91,7 % im Jahr 2015). Der erhebliche Rückgang der Ausgaben auf diesem Artikel (– 28 % gegenüber 2015) ist das Ergebnis der immer stärkeren Nutzung von e-Curia (mit der die Notwendigkeit des Versands von Einschreiben erheblich begrenzt wird).

die Ausgaben des Artikels 2 3 8 „Sonstige Verwaltungsausgaben“ beliefen sich 2016 auf 328 236 Euro (Verwendungsrate von 75,2 % gegenüber 93,1 % im Jahr 2015). Es ist zu erwähnen, dass ein Teil der Mittel dieses Artikels für die Förderung einer umweltfreundlicheren Mobilität des Personals des Gerichtshofs, sowohl was die Anfahrt zur Arbeit als auch was die dienstbedingten Fahrten zwischen den verschiedenen Gebäuden des Organs betrifft, vorgesehen ist. Dieses Budget ermöglicht es, den Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen, die mit der Stadt Luxemburg über die Nutzung des städtischen Busnetzes durch die Beschäftigten des Organs geschlossen wurde. Der letztlich auf der Grundlage der von der Stadt Luxemburg vorgenommenen Neubewertungen geschuldete Betrag war um 20 000 Euro geringer als ursprünglich veranschlagt. Es ist außerdem auf eine erhebliche Nichtausschöpfung von Mitteln in Höhe von ungefähr 40 000 Euro bei den Ausgaben im Zusammenhang mit den Umzügen hinzuweisen, die weniger zahlreich waren als ursprünglich angenommen.

3.2.4.   Kapitel 2 5 — Sitzungen und Konferenzen

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 521 500 Euro wurden in Höhe von 498 004 Euro gebunden, was eine sehr hohe Verwendungsrate von 95,5 % gegenüber 87,45 % im Jahr 2015 darstellt, wobei der ehemalige Artikel 2 5 6 „Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen“ — der die Ausgaben im Zusammenhang mit Besuchen sowie mit Information und Kommunikation deckte, die 2016 in den Posten 2 7 4 2 „Sonstige Ausgaben für Informationen“ des Kapitels 2 7 überführt wurden — nicht erfasst ist. Nach Vornahme dieser Korrektur zur Vergleichbarmachung der Zahlen beläuft sich die Erhöhung der Ausgaben in Kapitel 2 5 zwischen 2015 und 2016 auf +10,76 %.

Die Erhöhung der Mittelverwendungsrate erklärt sich durch die größere Zahl organisierter Veranstaltungen im Jahr 2016. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben dieses Kapitels, die größtenteils für protokollarische Veranstaltungen und offizielle Besuche am Gerichtshof, für Seminare sowie für Studien und Informationsbesuche vorgesehen sind, die nicht immer vom Gerichtshof selbst veranstaltet werden und deren zeitliche Planung nicht immer vom Gerichtshof bestimmt wird, zwangsläufig in höherem Maße vom Zufall abhängen.

3.2.5.   Kapitel 2 7 — Information: Erwerb, Archivierung, Produktion und Verbreitung

Die endgültigen Mittel dieses Kapitels mit einem Betrag von 2 587 500 Euro wurden 2016 in Höhe von 2 477 929 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von 95,8 % gegenüber 99,7 % im Jahr 2015 bedeutet.

Die Mittel dieses Haushaltskapitels verteilen sich auf zwei Artikel:

Die Ausgaben des Artikels 2 7 2 „Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung“ beliefen sich 2016 auf 1 545 734 Euro (mit einer Verwendungsrate von 100 % wie im Jahr 2015). Im Jahr 2016 umfasste dieser Artikel auch die auf 120 000 Euro jährlich geschätzten Ausgaben des Gerichtshofs für seine in Florenz gelagerten historischen Archive (vgl. Punkt 2.2.4). Der letztgenannte Betrag wurde von Art. 2 7 4 übertragen.

Die Ausgaben des Artikels 2 7 4 „Produktion und Verbreitung“ beliefen sich im Jahr 2016 auf 932 195 Euro, wovon ungefähr 16 % Ausgaben des neuen Postens 2 7 4 2 „Sonstige Ausgaben für Informationen“ entsprechen. Wie in Punkt 3.2.4 erläutert, waren die im Jahr 2016 von Posten 2 7 4 2 gedeckten Ausgaben im Jahr 2015 im ehemaligen Artikel 2 5 6 des Kapitels 2 5 enthalten, der 2016 aufgehoben wurde. Somit sind, lässt man die Ausgaben des neuen Postens 2 7 4 2 unberücksichtigt, die übrigen Ausgaben dieses Artikels im Jahr 2016 gegenüber derselben Art von Ausgaben des Jahres 2015 um +23,5 % gestiegen.

Dieser Anstieg ist das Ergebnis des höheren Betrags an Mitteln, der 2016 zur Finanzierung der Kosten der Veröffentlichungen des Gerichtshofs im Amtsblatt der Europäischen Union verwendet wurde. Insoweit sind diese Ausgaben unter Einbeziehung des Betrags der im Jahr 2014 gebundenen Einnahmen, die der Finanzierung eines Teils der Ausgaben des Jahres 2015 (100 000 Euro) dienten, zwischen 2015 und 2016 um +16,13 % gestiegen, was auf einer 2016 erfolgten Erhöhung der vom Amt für Veröffentlichungen dem Organ zugeschriebenen mittelbaren Kosten gegenüber den im Jahr 2015 zugeschriebenen Kosten beruht, auch wenn die Zahl der veröffentlichten Seiten zwischen 2015 und 2016 um - 3,77 % verringert wurde.

Außerdem werden mit den Mitteln dieses Artikels die Kosten der Rechtsprechungssammlung des Gerichtshofs finanziert. Insoweit erklärt die Wirkung der Neuerung, die Rechtsprechung elektronisch zu veröffentlichen, die wirtschaftlicher ist als die herkömmliche Veröffentlichung in Papierform, den Rückgang der Ausgaben im Jahr 2016 und die auf diesem Artikel frei gewordenen Mittelüberschüsse, die die beiden bereits erwähnten Mittelaufstockungen ermöglichten: zum einen eine erste Mittelübertragung in Höhe von 120 000 Euro auf Artikel 2 7 2 zur Finanzierung der historischen Archive des Gerichtshofs und zum anderen eine zweite Mittelübertragung in Höhe von 110 000 Euro auf Artikel 2 1 4 des Kapitels 2 1 zur Erneuerung der Maschinen in der Dokumentenvervielfältigungsstelle des Organs.

Schließlich deckten die Mittel des Artikels 2 7 4 wiederum die Kosten der Herausgabe des Jahresberichts des Gerichtshofs und das für die verschiedenen Arten von Besuchern bestimmte Informationsmaterial (Broschüren, Faltblätter und anderes multimediales Material). Es ist darauf hinzuweisen, dass der Betrag dieser Ausgaben derselbe ist wie im Jahr 2015.

3.3.   Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

Kapitel 3 7 — Besondere Ausgaben bestimmter Organe und Einrichtungen

Der endgültige Haushaltsansatz des Titels 3 umfasst ausschließlich die Mittel des Kapitels 3 7 auf dem Posten 3 7 1 0 „Gerichtskosten“. Diese Mittel belaufen sich für das Haushaltsjahr 2016 auf 59 000 Euro und wurden in Höhe von 7 000 Euro gebunden, was eine Verwendungsrate von 11,9 % (56,3 % im Jahr 2015) bedeutet.

Es handelt sich um Ausgaben, mit denen der Gerichtshof im Rahmen der den Rechtsuchenden gewährten Prozesskostenhilfe belastet wird und die die Anwaltshonorare und sonstige Kosten decken. Ihre Vorausschätzung ist schwierig, was den über die Jahre sehr veränderlichen Haushaltsvollzug erklärt.


(1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(2)  ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).

(3)  ABl. C 148 vom 2.7.2007, S. 1.


ANHANG I

VERGLEICH DES HAUSHALTSVOLLZUGS 2016 UND 2015 NACH KAPITELN IN BEZUG AUF DIE EINNAHMEN

(in Euro)

Kapitel/Artikel

Bezeichnung

Festgestellte Forderungen 2016

Festgestellte Forderungen 2015

Differenz

Diff. %

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und andere Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

25 244 159,20

23 811 950,18

1 432 209,02

6,01  %

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

4 474 812,11

4 153 357,17

321 454,94

7,74  %

4 0

Verschiedene Abgaben und Abzüge

29 718 971,31

27 965 307,35

1 753 663,96

6,27  %

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

18 041 688,55

17 921 404,32

120 284,23

0,67  %

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

1 284 932,51

2 741 571,74

-1 456 639,23

-53,13  %

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

6 583,79

3 299,01

3 284,78

99,57  %

4 1

Beiträge zu den Versorgungsordnungen

19 333 204,85

20 666 275,07

-1 333 070,22

-6,45  %

Titel 4

49 052 176,16

48 631 582,42

420 593,74

0,86  %

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

125 406,32

133 945,55

-8 539,23

-6,38  %

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

42 875,00

3 875,00

39 000,00

1 006,45  %

5 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Sachen

168 281,32

137 820,55

30 460,77

22,10  %

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs

13,16

2,94

10,22

347,62  %

5 2

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen

13,16

2,94

10,22

347,62  %

5 5 0

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden — Zweckgebundene Einnahmen

243,97

0,00

243,97

NA

5 5

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit

243,97

0,00

243,97

NA

5 7 0

Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

27 293,47

64 630,32

-37 336,85

-57,77  %

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

566 849,64

664 635,46

-97 785,82

-14,71  %

5 7

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe

594 143,11

729 265,78

- 135 122,67

-18,53  %

5 8 1

Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

71 370,62

11 770,19

59 600,43

506,37  %

5 8

Verschiedene Vergütungen

71 370,62

11 770,19

59 600,43

506,37  %

Titel 5

834 052,18

878 859,46

-44 807,28

-5,10  %

9 0 0

Verschiedene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

NA

9 0

Verschiedene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

NA

Titel 9

0,00

0,00

0,00

NA

Gesamtvolumen

49 886 228,34

49 510 441,88

375 786,46

0,76  %


ANHANG II

EINNAHMENSITUATION 2016 — FESTGESTELLTE FORDERUNGEN UND ÜBERTRAGENE FORDERUNGEN

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Ursprünglicher Haushalt

Festgestellte Forderungen 2016

Eingezogene Forderungen

Einzuziehender Restbetrag

4 0 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und andere Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

27 907 000,00

25 244 159,20

25 244 159,20

0,00

4 0 4 0

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

5 147 000,00

4 474 812,11

4 474 812,11

0,00

Kapitel 40 gesamt

33 054 000,00

29 718 971,31

29 718 971,31

0,00

4 1 0 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

18 451 000,00

18 041 688,55

18 041 688,55

0,00

4 1 1 0

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

0,00

1 284 932,51

1 284 932,51

0,00

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

0,00

6 583,79

6 583,79

0,00

Kapitel 41 gesamt

18 451 000,00

19 333 204,85

19 333 204,85

0,00

Titel 4

51 505 000,00

49 052 176,16

49 052 176,16

0,00

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

125 406,32

125 406,32

0,00

5 0 2 0

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

42 875,00

40 000,00

2 875,00

Kapitel 50 gesamt

0,00

168 281,32

165 406,32

2 875,00

5 2 0 0

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs

0,00

13,16

13,16

0,00

Kapitel 52 gesamt

0,00

13,16

13,16

0,00

5 5 0 0

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

243,97

0,00

243,97

Kapitel 55 gesamt

0,00

243,97

0,00

243,97

5 7 0 0

Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

27 293,47

27 011,05

282,42

5 7 3 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

566 849,64

561 459,66

5 389,98

Kapitel 57 gesamt

0,00

594 143,11

588 470,71

5 672,40

5810

Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

71 370,62

71 370,62

0,00

Kapitel 58 gesamt

0,00

71 370,62

71 370,62

0,00

Titel 5

0,00

834 052,18

825 260,81

8 791,37

9 0 0 0

Verschiedene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 90 gesamt

0,00

0,00

0,00

0,00

Titel 9

0,00

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

51 505 000,00

49 886 228,34

49 877 436,97

8 791,37


(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Übertragungen 2015 — 2016

Im Haushaltsjahr 2016 aufgetretene Abweichungen

Übertragungen 2015 — 2016 gesamt

Einnahmen aus übertragenen Forderungen

Einzuziehender Restbetrag

4 1 1 0

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

7 367,39

-6 810,84

556,55

556,55

0,00

Kapitel 41 gesamt

7 367,39

-6 810,84

556,55

556,55

0,00

Titel 4

7 367,39

-6 810,84

556,55

556,55

0,00

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5 0 2 0

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

2 068,75

- 111,25

1 957,50

1 705,00

252,50

Kapitel 50 gesamt

2 068,75

- 111,25

1 957,50

1 705,00

252,50

5 2 0 0

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 52 gesamt

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5 5 0 0

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 55 gesamt

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5 7 0 0

Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

26 298,21

-2,58

26 295,63

21 373,92

4 921,71

5 7 3 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

43 397,89

-31,96

43 365,93

33 264,54

10 101,39

Kapitel 57 gesamt

69 696,10

-34,54

69 661,56

54 638,46

15 023,10

5 8 1 0

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 58 gesamt

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Titel 5

71 764,85

- 145,79

71 619,06

56 343,46

15 275,60

Gesamtvolumen

79 132,24

-6 956,63

72 175,61

56 900,01

15 275,60


ANHANG III

VERGLEICH DES HAUSHALTSVOLLZUGS 2016 UND 2015 NACH KAPITELN IN BEZUG AUF DIE MITTEL

(in Euro)

Kapitel

Bezeichnung

Mittelbindungen 2016

Mittelbindungen 2015

Differenz

Diff.%

1 0

Mitglieder des Organs

30 329 098,12

26 555 323,87

3 773 774,25

14,21  %

1 2

Beamte und Bedienstete auf Zeit

225 901 709,22

213 572 072,16

12 329 637,06

5,77  %

1 4

Sonstiges Personal und externe Leistungen

20 649 295,78

18 614 537,77

2 034 758,01

10,93  %

1 6

Sonstige die Mitglieder und das Personal betreffende Ausgaben

5 989 075,59

5 160 824,54

828 251,05

16,05  %

 

Titel 1

282 869 178,71

263 902 758,34

18 966 420,37

7,19  %

2 0

Gebäude und Nebenkosten

64 742 188,16

65 256 005,60

- 513 817,44

-0,79  %

2 1

Informatik, Ausrüstung und Mobiliar: Kauf, Anmietung und Wartung

21 519 393,96

20 336 396,64

1 182 997,32

5,82  %

2 3

Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

1 157 473,20

1 615 781,89

- 458 308,69

-28,36  %

2 5

Sitzungen und Konferenzen

498 003,91

538 876,90

-40 872,99

-7,58  %

2 7

Information: Erwerb, Archivierung, Produktion und Verbreitung

2 477 929,47

2 021 149,16

456 780,31

22,60  %

 

Titel 2

90 394 988,70

89 768 210,19

626 778,51

0,70  %

3 7

Besondere Ausgaben bestimmter Organe und Einrichtungen

7 000,00

30 382,67

-23 382,67

-76,96  %

 

Titel 3

7 000,00

30 382,67

-23 382,67

-76,96  %

Gesamtvolumen

373 271 167,41

353 701 351,20

19 569 816,21

5,53  %


ANHANG IVa

EINZELHEITEN ZUR MITTELVERWENDUNG 2016 (MITTEL DES HAUSHALTSJAHRS UND AUTOMATISCH ÜBERTRAGENE MITTEL AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR)

(in Euro)

 

Index 1 (Mittel des Haushaltsjahrs)

Index 4 (automatisch übertragene Mittel aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr)

Haushaltslinie

Ursprünglicher Haushalt

Übertragungen

Endgültige Mittel des Haushaltsjahrs

Mittelbindungen

Zahlungen

Verfügbare Mittel

Verfallene Mittel

Automatisch übertragene Mittel aus dem Haushaltsjahr n-1

Zahlungen auf übertragene Mittel

Verfallene Mittel

(1)

(2)

(3) = (1) + (2)

(4)

(5)

(6) = (4) - (5)

(7) = (3) - (4)

(8)

(9)

(10) = (8) - (9)

1 0 0 0 Amtsbezüge und Entschädigungen

28 345 000,00

- 640 000,00

27 705 000,00

26 253 205,77

26 253 205,77

0,00

1 451 794,23

0,00

0,00

0,00

1 0 0 2 Mit dem Amtsantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Amt verbundene Rechte

1 595 000,00

 

1 595 000,00

1 335 000,00

925 577,74

409 422,26

260 000,00

223 893,80

346,59

223 547,21

1 0 2 Übergangsgelder

2 718 000,00

 

2 718 000,00

2 155 679,60

2 155 679,60

0,00

562 320,40

0,00

0,00

0,00

1 0 3 Ruhegehälter

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1 0 4 Dienstreisen

342 000,00

 

342 000,00

322 281,52

45 523,83

276 757,69

19 718,48

254 290,93

114 055,31

140 235,62

1 0 6 Fortbildung

539 500,00

 

539 500,00

262 931,23

136 362,90

126 568,33

276 568,77

160 384,31

46 789,81

113 594,50

1 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 10 Mitglieder des Organs

33 539 500,00

- 640 000,00

32 899 500,00

30 329 098,12

29 516 349,84

812 748,28

2 570 401,88

638 569,04

161 191,71

477 377,33

1 2 0 0 Dienstbezüge und Zulagen

229 849 000,00

-5 178 000,00

224 671 000,00

223 279 267,85

223 279 267,85

0,00

1 391 732,15

0,00

0,00

0,00

1 2 0 2 Bezahlte Überstunden

664 000,00

 

664 000,00

646 971,89

646 971,89

0,00

17 028,11

0,00

0,00

0,00

1 2 0 4 Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Rechte

2 292 500,00

 

2 292 500,00

1 975 469,48

1 860 518,37

114 951,11

317 030,52

31 114,35

28 547,70

2 566,65

1 2 2 Vergütungen nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

230 000,00

 

230 000,00

0,00

0,00

0,00

230 000,00

0,00

0,00

0,00

1 2 9 Vorläufig eingesetzte Mittel

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 1 2 Beamte und Bedienstete auf Zeit

233 035 500,00

-5 178 000,00

227 857 500,00

225 901 709,22

225 786 758,11

114 951,11

1 955 790,78

31 114,35

28 547,70

2 566,65

1 4 0 0 Sonstige Bedienstete

6 271 500,00

131 424,08

6 402 924,08

6 174 871,76

6 174 871,76

0,00

228 052,32

0,00

0,00

0,00

1 4 0 4 Praktika und Personalaustausch

697 000,00

 

697 000,00

682 000,00

659 472,74

22 527,26

15 000,00

25 757,96

0,00

25 757,96

1 4 0 5 Sonstige externe Leistungen

263 000,00

 

263 000,00

221 640,00

146 169,72

75 470,28

41 360,00

79 270,44

9 123,90

70 146,54

1 4 0 6 Externe Leistungen im Sprachbereich

12 158 500,00

1 668 575,92

13 827 075,92

13 570 784,02

9 570 613,96

4 000 170,06

256 291,90

2 619 335,69

2 439 083,59

180 252,10

1 4 9 Vorläufig eingesetzte Mittel

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 1 4 Sonstiges Personal und externe Leistungen

19 390 000,00

1 800 000,00

21 190 000,00

20 649 295,78

16 551 128,18

4 098 167,60

540 704,22

2 724 364,09

2 448 207,49

276 156,60

1 6 1 0 Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

216 000,00

 

216 000,00

150 825,61

116 154,21

34 671,40

65 174,39

52 428,63

5 223,51

47 205,12

1 6 1 2 Berufliche Fortbildung

1 764 500,00

 

1 764 500,00

1 603 192,11

665 786,71

937 405,40

161 307,89

664 795,95

516 487,61

148 308,34

1 6 2 Dienstreisen

361 500,00

 

361 500,00

358 719,60

219 528,59

139 191,01

2 780,40

91 573,06

50 557,19

41 015,87

1 6 3 0 Sozialdienst

21 000,00

 

21 000,00

5 917,50

667,50

5 250,00

15 082,50

6 072,00

5 394,77

677,23

1 6 3 2 Soziale Beziehungen innerhalb des Personals und sonstige Sozialmaßnahmen

284 500,00

 

284 500,00

257 340,83

247 878,53

9 462,30

27 159,17

25 586,99

1 286,74

24 300,25

1 6 5 0 Ärztlicher Dienst

188 500,00

 

188 500,00

112 586,24

76 189,74

36 396,50

75 913,76

42 611,02

19 688,11

22 922,91

1 6 5 2 Restaurants und Kantinen

80 000,00

 

80 000,00

79 993,70

38 714,28

41 279,42

6,30

14 294,51

13 424,52

869,99

1 6 5 4 Kleinkindertagesstätte

3 184 500,00

215 000,00

3 399 500,00

3 399 500,00

2 742 593,56

656 906,44

0,00

304 319,13

233 423,73

70 895,40

1 6 5 6 Europäische Schulen des Typs II

21 000,00

 

21 000,00

21 000,00

21 000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Kapitel 1 6 Sonstige die Mitglieder und das Personal betreffende Ausgaben

6 121 500,00

215 000,00

6 336 500,00

5 989 075,59

4 128 513,12

1 860 562,47

347 424,41

1 201 681,29

845 486,18

356 195,11

Titel 1 Mitglieder und Personal des Organs

292 086 500,00

-3 803 000,00

288 283 500,00

282 869 178,71

275 982 749,25

6 886 429,46

5 414 321,29

4 595 728,77

3 483 433,08

1 112 295,69

2 0 0 0 Mieten

9 776 000,00

-5 564 641,26

4 211 358,74

4 211 358,73

4 211 358,73

0,00

0,01

207 460,01

207 460,00

0,01

2 0 0 1 Miete/Kauf

32 390 000,00

6 664 641,26

39 054 641,26

39 053 669,38

38 692 622,33

361 047,05

971,88

359 161,78

357 896,29

1 265,49

2 0 0 3 Erwerb von Immobilien

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2 0 0 5 Errichtung von Gebäuden

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume

500 000,00

2 465 000,00

2 965 000,00

2 803 868,99

1 243 516,85

1 560 352,14

161 131,01

1 155 528,28

1 125 604,57

29 923,71

2 0 0 8 Mit den Bauvorhaben zusammenhängende Studien und technische Unterstützung

1 270 000,00

90 000,00

1 360 000,00

1 332 894,48

866 142,80

466 751,68

27 105,52

437 306,51

400 824,18

36 482,33

2 0 2 2 Reinigung und Unterhaltung

7 693 500,00

85 000,00

7 778 500,00

7 581 674,55

5 359 182,53

2 222 492,02

196 825,45

1 772 376,90

1 590 707,49

181 669,41

2 0 2 4 Energieverbrauch

2 585 500,00

- 405 000,00

2 180 500,00

2 140 661,34

1 824 243,08

316 418,26

39 838,66

328 015,20

250 692,17

77 323,03

2 0 2 6 Sicherheit und Überwachung der Gebäude

6 535 000,00

700 000,00

7 235 000,00

7 196 463,22

6 333 093,50

863 369,72

38 536,78

1 312 948,75

1 235 175,41

77 773,34

2 0 2 8 Versicherungskosten

103 000,00

4 500,00

107 500,00

107 386,58

106 386,58

1 000,00

113,42

0,00

0,00

0,00

2 0 2 9 Sonstige mit Gebäuden zusammenhängende Ausgaben

215 000,00

115 500,00

330 500,00

314 210,89

211 468,86

102 742,03

16 289,11

88 450,54

70 749,22

17 701,32

Kapitel 2 0 Gebäude und Nebenkosten

61 068 000,00

4 155 000,00

65 223 000,00

64 742 188,16

58 848 015,26

5 894 172,90

480 811,84

5 661 247,97

5 239 109,33

422 138,64

2 1 0 0 Kauf, Unterhaltung und Wartung der Ausrüstung und der Software

6 131 500,00

1 036 000,00

7 167 500,00

7 167 066,04

4 532 523,46

2 634 542,58

433,96

3 037 808,67

3 016 730,95

21 077,72

2 1 0 2 Externe Leistungen für die Nutzung, die Erstellung und die Wartung der Software und der Systeme

10 515 500,00

795 000,00

11 310 500,00

11 305 568,89

6 262 310,75

5 043 258,14

4 931,11

5 106 403,77

4 990 439,11

115 964,66

2 1 0 3 Telekommunikation

826 000,00

- 528 000,00

298 000,00

295 472,75

219 005,25

76 467,50

2 527,25

138 483,55

109 175,82

29 307,73

2 1 2 Mobiliar

762 500,00

0,00

762 500,00

678 815,91

410 170,88

268 645,03

83 684,09

400 276,46

397 777,40

2 499,06

2 1 4 Material und technische Anlagen

407 000,00

270 000,00

677 000,00

542 347,71

181 124,12

361 223,59

134 652,29

169 732,60

128 117,85

41 614,75

2 1 6 Fahrzeuge

1 651 500,00

0,00

1 651 500,00

1 530 122,66

1 339 159,55

190 963,11

121 377,34

95 265,83

20 462,16

74 803,67

Kapitel 2 1 Informatik, Ausrüstung und Mobiliar: Kauf, Anmietung und Wartung

20 294 000,00

1 573 000,00

21 867 000,00

21 519 393,96

12 944 294,01

8 575 099,95

347 606,04

8 947 970,88

8 662 703,29

285 267,59

2 3 0 Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel

694 000,00

 

694 000,00

693 999,94

427 046,67

266 953,27

0,06

117 558,96

113 871,47

3 687,49

2 3 1 Finanzkosten

50 000,00

 

50 000,00

10 087,75

4 573,95

5 513,80

39 912,25

7 786,66

1 456,00

6 330,66

2 3 2 Gerichtskosten und Schadensersatz

70 000,00

 

70 000,00

14 150,00

11 000,00

3 150,00

55 850,00

3 975,00

985,00

2 990,00

2 3 6 Postgebühren

210 000,00

 

210 000,00

111 000,00

87 384,50

23 615,50

99 000,00

21 323,06

11 889,83

9 433,23

2 3 8 Sonstige Sachausgaben für die Verwaltung

436 500,00

 

436 500,00

328 235,51

277 227,33

51 008,18

108 264,49

72 659,12

54 006,75

18 652,37

Kapitel 2 3 Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

1 460 500,00

0,00

1 460 500,00

1 157 473,20

807 232,45

350 240,75

303 026,80

223 302,80

182 209,05

41 093,75

2 5 2 Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

138 000,00

0,00

138 000,00

138 000,00

127 964,83

10 035,17

0,00

23 363,93

15 733,86

7 630,07

2 5 4 Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

383 500,00

0,00

383 500,00

360 003,91

141 421,81

218 582,10

23 496,09

60 074,54

7 959,91

52 114,63

2 5 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

43 061,23

20 234,75

22 826,48

2 5 7 Gemeinsamer Dolmetscher-Konferenzdienst

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 2 5 Sitzungen und Konferenzen

521 500,00

0,00

521 500,00

498 003,91

269 386,64

228 617,27

23 496,09

126 499,70

43 928,52

82 571,18

2 7 0 Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2 7 2 Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung

1 426 000,00

120 000,00

1 546 000,00

1 545 734,26

1 294 367,21

251 367,05

265,74

235 180,25

211 424,98

23 755,27

2 7 4 0 Amtsblatt

500 000,00

 

500 000,00

493 750,00

493 750,00

0,00

6 250,00

0,00

0,00

0,00

2 7 4 1 Allgemeine Veröffentlichungen

615 000,00

- 230 000,00

385 000,00

292 135,34

292 135,34

0,00

92 864,66

0,00

0,00

0,00

2 7 4 2 Sonstige Ausgaben für Informationen

156 500,00

 

 

146 309,87

92 117,03

 

 

0,00

0,00

0,00

Kapitel 2 7 Information: Erwerb, Archivierung, Produktion und Verbreitung

2 697 500,00

- 110 000,00

2 587 500,00

2 477 929,47

2 172 369,58

305 559,89

109 570,53

235 180,25

211 424,98

23 755,27

Titel 2 Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben

86 041 500,00

5 618 000,00

91 659 500,00

90 394 988,70

75 041 297,94

15 353 690,76

1 264 511,30

15 194 201,60

14 339 375,17

854 826,43

3 7 1 0 Gerichtskosten

59 000,00

0,00

59 000,00

7 000,00

7 000,00

0,00

52 000,00

20 527,28

12 060,80

8 466,48

3 7 1 1 Schiedsausschuss gemäß Artikel 18 des Euratom-Vertrags

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kapitel 3 7 Besondere Ausgaben bestimmter Organe und Einrichtungen

59 000,00

0,00

59 000,00

7 000,00

7 000,00

0,00

52 000,00

20 527,28

12 060,80

8 466,48

Titel 3 Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

59 000,00

0,00

59 000,00

7 000,00

7 000,00

0,00

52 000,00

20 527,28

12 060,80

8 466,48

10 0 Vorläufig eingesetzte Mittel

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10 1 Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Titel 10 Andere Ausgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Gesamtvolumen

378 187 000,00

1 815 000,00

380 002 000,00

373 271 167,41

351 031 047,19

22 240 120,22

6 730 832,59

19 810 457,65

17 834 869,05

1 975 588,60


ANHANG IVb

AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN NACH DIENSTSTELLEN

(in Euro)

Dienststellen

Endgültige Mittel des Haushaltsjahres

Mittelbindungen

Generaldirektion Personal und Finanzen

 

 

Kapitel 1 0

32 557 500,00

30 006 816,60

Kapitel 1 2

227 857 500,00

225 901 709,22

Kapitel 1 4

7 239 924,08

6 985 471,76

Kapitel 1 6

6 128 183,00

5 783 545,29

Kapitel 2 3

50 000,00

10 087,75

Kapitel 2 5

8 300,00

8 300,00

Summe

273 841 407,08

268 695 930,62

Generaldirektion Infrastrukturen

 

 

Kapitel 1 4

123 000,00

93 040,00

Kapitel 1 6

80 000,00

79 993,70

Kapitel 2 0

65 223 000,00

64 742 188,16

Kapitel 2 1

21 865 500,00

21 519 393,96

Kapitel 2 3

1 329 000,00

1 126 807,65

Kapitel 2 7

735 000,00

635 885,34

Summe

89 355 500,00

88 197 308,81

Generaldirektion Übersetzung

 

 

Kapitel 1 4

11 497 575,92

11 277 800,02

Summe

11 497 575,92

11 277 800,02

Direktion Dolmetschen

 

 

Kapitel 1 4

2 272 000,00

2 272 000,00

Summe

2 272 000,00

2 272 000,00

Generaldirektion Bibliothek, Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation

 

 

Kapitel 1 4

57 500,00

20 984,00

Kapitel 2 7

1 426 000,00

1 425 798,26

Summe

1 483 500,00

1 446 782,26

Direktion Protokoll und Besuche

 

 

Kapitel 2 1

1 500,00

0,00

Kapitel 2 3

11 500,00

6 427,80

Kapitel 2 5

513 200,00

489 703,91

Summe

526 200,00

496 131,71

Direktion Kommunikation

 

 

Kapitel 2 7

426 500,00

416 245,87

Summe

426 500,00

416 245,87

Sonstige Dienststellen (Kanzleien der Gerichte und Rechtsberater für Verwaltungsangelegenheiten)

 

 

Kapitel 1 0

342 000,00

322 281,52

Kapitel 1 6

128 317,00

125 536,60

Kapitel 2 3

70 000,00

14 150,00

Kapitel 3 7

59 000,00

7 000,00

Summe

599 317,00

468 968,12

Gesamtvolumen

380 002 000,00

373 271 167,41


ANHANG V

VERWENDUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN IM JAHR 2016

(in Euro)

 

Übertragung zweckgebundener Einnahmen 2015 — 2016

Zweckgebundene Einnahmen 2016

Zahlungen

Verfall der 2015 zweckgebundenen nicht übertragbaren Einnahmen

Übertragung zweckgebundener Einnahmen (1) 2016 — 2017

1 0 –

Mitglieder des Organs

0,00

570,66

0,00

0,00

570,66

1 2 –

Beamte und Bedienstete auf Zeit

29 458,15

98 427,26

14 910,70

14 547,45

98 427,26

1 4 –

Sonstiges Personal und externe Leistungen

257 361,69

256 131,61

256 435,15

926,54

256 131,61

1 6 –

Sonstige die Mitglieder und das Personal des Organs betreffende Ausgaben

7 405,33

13 783,93

7 510,73

13,71

13 664,82

Titel 1 — Mitglieder und Personal des Organs

294 225,17

368 913,46

278 856,58

15 487,70

368 794,35

2 0 –

Gebäude und Nebenkosten

157 713,71

282 389,30

237 538,54

300,75

202 263,72

2 1 –

Informatik, Ausrüstung und Mobiliar: Kauf, Amietung und Wartung

291 557,41

150 392,48

267 721,93

23 835,48

150 392,48

2 3 –

Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

32 979,77

33 701,21

34 150,18

0,00

32 530,80

2 5 –

Sitzungen und Konferenzen

215,70

951,59

0,00

215,70

951,59

2 7 –

Information: Erwerb, Archivierung, Produktion und Verbreitung

6 937,76

42 852,07

7 843,30

0,00

41 946,53

Titel 2 — Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben

489 404,35

510 286,65

547 253,95

24 351,93

428 085,12

3 7 –

Besondere Ausgaben bestimmter Organe und Einrichtungen

20 553,50

2 391,00

5 000,00

15 553,50

2 391,00

Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

20 553,50

2 391,00

5 000,00

15 553,50

2 391,00

Gesamtvolumen

804 183,02

881 591,11

831 110,53

55 393,13

799 270,47


(1)  Interne zweckgebundene Einnahmen dürfen gemäß Art. 14 Buchst. b der Haushaltsordnung nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen werden.