ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.338.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 338

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
19. November 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

ENTSCHLIESSUNGEN

 

Parlamentarische Versammlung EURONEST

2013/C 338/01

Entschließung über regionale sicherheitspolitische Herausforderungen in osteuropäischen Partnerländern

1

2013/C 338/02

Entschließung zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Länder der Östlichen Partnerschaft an die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft

10

2013/C 338/03

Entschließung zur Energieversorgungssicherheit im Zusammenhang mit dem Energiemarkt und der Harmonisierung zwischen den osteuropäischen Partner- und den EU-Mitgliedstaaten

15

2013/C 338/04

Entschließung zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft

24

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

ENTSCHLIESSUNGEN

Parlamentarische Versammlung EURONEST

19.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/1


ENTSCHLIEßUNG (1)

über regionale sicherheitspolitische Herausforderungen in osteuropäischen Partnerländern

2013/C 338/01

DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,

gestützt auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vom 3. Mai 2011,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 in Prag und vom 29.-30. September 2011 in Warschau,

gestützt auf Artikel 8 und Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union,

in Kenntnis des Pakets zur Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 20. März 2013, einschließlich des Fortschrittsberichts 2012 und der Handlungsempfehlungen für Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft vom 18. Februar 2013,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 (P7_TA(2011)0514) mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 (P7_TA(2009)0056) zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 (P7_TA(2011)0153) zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension und auf die Entschließungen zu den Beziehungen der EU mit der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine,

in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ und vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft“,

in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie und der nationalen Sicherheitsstrategien der osteuropäischen Partnerländer,

in Kenntnis der Gedenkerklärung von Astana der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom Dezember 2010 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft“ und des vom Ministerrat der OSZE am 7. Dezember 2012 angenommenen Beschlusses zum Prozess „Helsinki +40“,

in Kenntnis des Mehrjahresrichtprogramms 2012-2013 im Rahmen des Instruments für Stabilität,

in Kenntnis der Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sowie des guten Fortschritts bei den bilateralen Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau,

unter Hinweis auf seine Entschließung über die Herausforderungen der Zukunft der Demokratie, auch im Hinblick auf die Frage der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und der EU, angenommen auf der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vom 3. April 2012 in Baku,

A.

in der Erwägung, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländer ein zentrales gemeinsames Interesse daran haben, für Frieden und mehr Sicherheit in der östlichen Nachbarschaft Europas zu sorgen, da dies die Grundvoraussetzungen für Entwicklung, Wohlstand und langfristige Stabilität in der Region sind;

B.

in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft als ein gemeinsames Unterfangen der Europäischen Union und ihrer osteuropäischen Partner vor allem mit dem Ziel geschaffen wurde, auf der Grundlage von Differenzierung, Verantwortung und gemeinsamer Trägerschaft die politische Assoziierung zu beschleunigen und die weitere wirtschaftliche Integration zu fördern; in der Erwägung, dass die EU und ihre osteuropäischen Partnerländer derzeit in unterschiedlichem Maße engere Beziehungen mit der EU anstreben, von Bestrebungen nach einer EU-Mitgliedschaft bis zum Wunsch nach einer verstärkten Zusammenarbeit; in der Erwägung, dass die EU diesbezüglich die Bestrebungen ihrer osteuropäischen Partnerländer entsprechend ihres Willens und ihrer Fähigkeit anerkennt, den sich daraus ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Festlegungen gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, nachzukommen;

C.

in der Erwägung, dass die EU und ihre osteuropäischen Partnerländer Versäumnisse in Demokratisierungsprozessen, regionale Konflikte, die Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, den illegalen Handel mit Waffen und Menschen, Terrorismus und organisiertes Verbrechen als ernste Bedrohungen und als Herausforderungen für die regionale Sicherheit ansehen, wenngleich ihre Einstellung zu diesen Fragen unterschiedlich sein mag;

D.

in der Erwägung, dass die Ziele Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Sicherheit eng miteinander verflochten sind; in der Erwägung, dass soziale Unzufriedenheit, Armut, Ungleichheit, Interessenkonflikte, Korruption und kurzsichtiger Populismus zu politischen Unruhen führen können;

E.

in der Erwägung, dass zwar die Grenzen, die Europa zu Zeiten des Kalten Krieges teilten, nicht mehr bestehen, aber neue Trennlinien innerhalb der osteuropäischen Region entstanden sind, die vor allem auf ungelöste Konflikte infolge von im Ausland angestifteten Separatismusbestrebungen zurückzuführen sind;

F.

in der Erwägung, dass die militärische Lage in der osteuropäischen Region allgemein durch ein wachsendes Ungleichgewicht der militärischen Kapazitäten gekennzeichnet ist;

G.

in der Erwägung, dass der weitverbreitete Schmuggel und der Besitz illegaler Waffen die Sicherheit in einigen osteuropäischen Ländern und Gebieten untergraben, insbesondere in Ländern, die in ungelöste Konflikte verwickelt sind;

H.

in der Erwägung, dass ungelöste Konflikte die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der betroffenen Länder sowie die Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit in der Region behindern, den Zustand der Demokratie in den betroffenen Ländern schwächen und ein Hindernis für die uneingeschränkte Entwicklung der Östlichen Partnerschaft darstellen; in der Erwägung, dass insbesondere Konflikte, die zwischen den Gründungsmitgliedern der Östlichen Partnerschaft bestehen, friedlich und konstruktiv im Geiste guter Nachbarschaft gelöst werden müssen, um den Weg für einen echten Prozess der engeren europäischen Zusammenarbeit zu ebnen; in der Erwägung, dass die mögliche Rolle der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Möglichkeit zur Verstärkung der Vermittlungsbemühungen und der Anstrengungen für gegenseitiges Verständnis, Vertrauensbildung und Konfliktlösung bieten könnte;

I.

in der Erwägung, dass das Hauptaugenmerk der politischen Führung der EU auf den politischen Entwicklungen in den südlichen Nachbarländern der EU infolge des Arabischen Frühlings liegt und somit der Lösung von Sicherheitsproblemen in den osteuropäischen Nachbarländern geringere Priorität eingeräumt wird;

J.

in der Erwägung, dass die osteuropäischen Partnerländer zwar ein gemeinsames historisches Erbe besitzen und den Wunsch teilen, für alle Seiten nutzbringende, auf Vertrauen beruhende Beziehungen zu ihren Nachbarn aufzubauen, sich einige von ihnen jedoch eng miteinander verflochtenen Konflikten gegenübersehen, die von Misstrauen, sprachlichen und kulturellen Unterschieden oder politischen Rivalitäten herrühren und sich zu Sowjetzeiten weiter verschärft haben; in der Erwägung, dass diese Konflikte zu Instabilität und Unsicherheit führen und ein Hindernis für politische Reformen und die wirtschaftliche Entwicklung in der gesamten Region darstellen;

K.

in der Erwägung, dass der Ausbruch der bislang ungelösten Konflikte innerhalb der osteuropäischen Region nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Schließung von Grenzen nach sich gezogen hat, wodurch Bevölkerungsgruppen um die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile des grenzüberschreitenden Austauschs gebracht und Versuche erschwert werden, den interkulturellen Dialog und gegenseitiges Verständnis zwischen den Völkern zu entwickeln;

L.

in der Erwägung, dass die EU aktiv auf eine Beilegung der ungelösten Konflikte in der osteuropäischen Region hinarbeitet, indem sie am Vorsitz der „Genfer Gespräche“ für Frieden und Sicherheit in Georgien beteiligt ist und als Beobachter bei den „5+2“-Verhandlungen zum Transnistrienkonflikt fungiert, und dass Frankreich eines der drei Länder ist, die den Vorsitz in der Minsk-Gruppe der OSZE für den Bergkarabach-Konflikt führen; in der Erwägung, dass die EU in der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ihre Absicht erklärt hat, sich noch stärker an der Beilegung ungelöster Konflikte zu beteiligen, insbesondere durch eine Verstärkung ihrer Unterstützung für die bestehenden Verhandlungsforen; in der Erwägung, dass der Europäische Fonds für Demokratie im letzten Jahr mit dem Ziel eingerichtet wurde, schnelle und flexible Hilfe für diejenigen bereitzustellen, die sich für den demokratischen Wandel einsetzen;

M.

in der Erwägung, dass die Russische Föderation aufgrund ihrer Besetzung der Regionen Zchinwali und Abchasien in Georgien und ihrer Militärpräsenz in den abtrünnigen Regionen der Republik Moldau sowie ihres politischen und wirtschaftlichen Einflusses in der gesamten osteuropäischen Region maßgeblich an den langanhaltenden Konflikten beteiligt ist; in der Erwägung, dass die EU hingegen mit zwei zivilen Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auf diesem Gebiet aktiv ist, nämlich mit der Mission der EU zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EU BAM) und der Beobachtermission der EU in Georgien (EUMM);

N.

in der Erwägung, dass die Ukraine und die Republik Moldau im Rahmen der GSVP der EU Partnerschaften mit der EU eingegangen sind; in der Erwägung, dass die Ukraine bislang als einziger osteuropäischer Partner an den Missionen und Operationen der GSVP der EU beteiligt ist, und zwar gemäß einem Rahmenabkommen mit der EU zur Erleichterung einer raschen Einbeziehung ihrer Streitkräfte; in der Erwägung, dass die EU und die Republik Moldau sich derzeit im Ratifizierungsprozess eines ähnlichen Abkommens befinden;

O.

in der Erwägung, dass einige Länder von der Anwendung des Grundsatzes „mehr für mehr“ profitiert haben, indem sie mehr finanzielle Unterstützung erhalten haben, worin die systematische Anwendung strengerer politischer Auflagen und das Tempo der Reformen in den drei osteuropäischen Partnerländern ihren Ausdruck finden;

P.

in der Erwägung, dass die osteuropäischen Partnerländer auf der Grundlage gemeinsamer Interessen eine langjährige Zusammenarbeit mit der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) aufgebaut haben; in der Erwägung, dass die Beziehungen der NATO zu der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zu demokratischen, institutionellen und verteidigungspolitischen Reformen auf nationaler Ebene sowie zur Teilnahme an NATO-geführten friedensfördernden Maßnahmen beigetragen haben;

Q.

in der Erwägung, dass die Bedrohungen, die von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffe), der illegalen Verbreitung von Waffen sowie dem organisierten Verbrechen ausgehen, nach wie vor eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in der Region darstellen, da noch große Mengen an Waffen und Munition aus Zeiten des Kalten Krieges vorhanden sind;

R.

in der Erwägung, dass das Anhalten ungelöster territorialer Konflikte, der Mangel an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Ineffizienz der Justiz- und Vollzugsbehörden, interne politische Auseinandersetzungen und die Vermischung von privaten und öffentlichen Interessen einen Nährboden für organisierte Kriminalität darstellen;

S.

in der Erwägung, dass im Rahmen der Östlichen Nachbarschaft ein enormes Potenzial für Verknüpfungen zwischen der EU und osteuropäischen Partnerländern sowie für beide Seiten nutzbringende Perspektiven bestehen sollten, indem wichtige Aktivitäten und Projekte gefördert und entwickelt werden, insbesondere in den Bereichen Energiesicherheit, Diversifizierung der Energieversorgung und der Routen für den Energietransport (Südlicher Korridor) sowie Handel und wirtschaftliche Integration, die eines der Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Frieden darstellen sollten;

T.

in der Erwägung, dass natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen als allgemeine Bedrohung für die gesamte osteuropäische Region angesehen werden, da diese einem erhöhten Risiko durch Erdbeben, extreme meteorologische Bedingungen, hydrogeologische Ereignisse wie Überschwemmungen und Dürren sowie urbane und industrielle Katastrophen ausgesetzt ist;

1.

betont ihre Überzeugung, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländern eine gemeinsame politische Verantwortung haben, den Frieden und die Sicherheit auf dem gesamten europäischen Kontinent zu fördern, indem sie langjährige historische Spaltungen überwinden und sich auf gemeinsame Werte konzentrieren;

2.

vertritt die Auffassung, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen in der osteuropäischen Region auf unausgewogene und unvollständige Demokratisierungsprozesse, internen Separatismus und externe Bedrohungen zurückzuführen sind, die eine konzertierte Antwort und eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region und den benachbarten Großmächten auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und der Wahrung der jeweiligen nationalen Interessen erfordern;

3.

betont, dass die Östliche Partnerschaft ein einzigartiges multilaterales Forum bietet, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu regionalen Sicherheitsfragen innerhalb einer Staatengruppe zu fördern, die sich gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft im September 2011 in Warschau den Werten und Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet haben;

4.

weist darauf hin, dass das bevorstehende Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius die beste Möglichkeit bietet, die europäische Perspektive der aufstrebendsten osteuropäischen Partnerländer herauszustellen, und zwar auf der Grundlage ihrer europäischen Bestrebungen sowie ihrer Verpflichtung zur Förderung gemeinsamer europäischer Werte und Grundsätze;

Aufbau eines gemeinsamen Raumes der Stabilität und des Friedens durch die Bewältigung der Herausforderungen bei dem Übergang zur Demokratie und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung

5.

betont, dass die Stärkung der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, Minderheitenrechte und Grundfreiheiten sowie eine wirklich unabhängige und effiziente Justiz, die Unzulässigkeit einer selektiven Justiz, einschließlich des Verbots, durch Hasstiraden und andere provokative Aktionen zu Angriffen auf politische Gegner anzustacheln, wesentliche Elemente sind, um die notwendigen Voraussetzungen für nachhaltige Sicherheit in der osteuropäischen Region zu schaffen und ein langfristiges Vertrauen der Menschen in die staatlichen Institutionen aufzubauen; fordert die osteuropäischen Partnerländer in diesem Zusammenhang auf, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern; unterstreicht, dass die volle Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsordnung in der Zeit nach Wahlen von entscheidender Bedeutung ist;

6.

vertritt die Auffassung, dass die Reformierung staatlicher Institutionen auf der Grundlage demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit sowie des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien, die Gewährleistung zuverlässiger, freier und fairer Wahlverfahren, ein umfassender Dialog mit der Opposition, eine ordentliche und unabhängige Justiz, die Verhinderung von Machtmissbrauch und der Kampf gegen Korruption zentrale Faktoren bei der Eindämmung der Gefahr eines Ausbruchs politischer Konflikte darstellen; ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung und demokratischer Entscheidungsfindungsverfahren positive Auswirkungen darauf hat, wie politische Entscheidungsträger mit der Gesellschaft in Dialog treten und Entscheidungen in Sicherheitsfragen treffen;

7.

begrüßt die unlängst in Georgien vorgenommen Verfassungsänderungen, die das Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative weiter stärken sollen;

8.

fordert die Annahme umfassender Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung; vertritt die Auffassung, dass der Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte einen grundlegenden europäischen Wert darstellt und jegliche Bedrohung oder Verletzung dieser Rechte verhindert werden sollte, da dies ebenfalls zu Destabilisierung und Unsicherheit beitragen könnte; hebt hervor, dass ein freier öffentlicher Raum ein wesentliches Merkmal einer verantwortungsvollen Gesellschaft und eine Grundvoraussetzung für die friedliche Beilegung politischer Konflikte darstellt; verurteilt daher jeglichen Versuch, die Freiheit der Meinungsäußerung von Journalisten, Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Zivilgesellschaft einzuschränken;

9.

vertritt die Auffassung, dass eine starke und lebendige Zivilgesellschaft ein zentrales Element für demokratischen Fortschritt und einen besseren Schutz der Menschenrechte ist; fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, unangemessene rechtliche oder administrative Beschränkungen, die das universelle Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschneiden, abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass Menschenrechtsaktivisten vollen zivilen und gerichtlichen Schutz genießen und in der Gesellschaft nicht ausgegrenzt werden;

10.

fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, wirtschaftliche Reformen einzuleiten oder fortzuführen, um den Übergang zu gut funktionierenden und wachsenden Marktwirtschaften zu vollenden und die Voraussetzungen für Wohlstand, nachhaltige Entwicklung sowie sozialen und regionalen Zusammenhalt zu schaffen; betont, dass die Verringerung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit von wesentlicher Bedeutung ist, um den Erfolg von und das Vertrauen in diese Reformen sicherzustellen und die Gefahr sozialer Unruhen, die durch Extremisten und radikale Gruppen angestachelt werden, einzudämmen;

11.

fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, den gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung demokratischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen in der osteuropäischen Region beim Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Herbst 2013 in Vilnius neue Impulse zu verleihen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländer, die bereits wesentliche Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt haben, die Assoziierungsabkommen, einschließlich der Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen, bis zum Gipfeltreffen unterzeichnen oder auf den Weg bringen; fordert in diesem Zusammenhang alle beteiligten Partner auf, frühzeitig Gespräche über die territoriale Anwendung der Assoziierungsabkommen aufzunehmen;

12.

unterstützt den Ansatz der EU in Bezug auf die osteuropäischen Partnerländer, der auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht und dem Grundsatz „mehr für mehr“ basiert, durch den die Partner Anreize erhalten, die politischen Reformen auf den Weg zu bringen, die notwendig sind, um die gemeinsamen Ziele der Östlichen Partnerschaft zu erreichen und politische Stabilität und Frieden zu gewährleisten; stellt fest, dass der Grundsatz „mehr für mehr“, wie in der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft“ bekräftigt wurde, bedeutet, dass die EU ihr politisches Vorgehen gemäß den unterschiedlichen Zielen und Kapazitäten der einzelnen Partner zunehmend differenzieren muss;

13.

zeigt sich besorgt über die Risiken einer militärischen Aufrüstung in der osteuropäischen Region, durch die Ressourcen von der Unterstützung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung abgezogen werden; empfiehlt den Mitgliedstaaten der EU und den osteuropäischen Partnerländern angesichts der von einzelnen Partnerstaaten erzielten Fortschritte beim Übergang zur Demokratie, dem Aufbau von Institutionen und der Wahrung der Menschenrechte, ihre Politik zur Waffenein- und -ausfuhr in der Region mit dem Ziel zu überdenken, Abkommen über die Abrüstung und Entmilitarisierung von Konfliktgebieten zu erreichen;

14.

erkennt die besondere Bedeutung der Energieversorgungssicherheit für die allgemeine Stabilität der Region der Östlichen Partnerschaft an; unterstützt aus diesem Grund die Entwicklung einer sicheren und inklusiven Energieinfrastruktur – wie den Südlichen Gaskorridor –, die positive Auswirkungen auf die Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die langfristige Stabilität in der Region hat;

Einsatz für die friedliche Beilegung langanhaltender Konflikte

15.

betont, dass eine Aufrechterhaltung des Status quo bei den ungelösten Konflikten in den osteuropäischen Regionen nicht hinnehmbar ist, da dies zu einer weiteren Eskalation der Spannungen und einer Wiederaufnahme bewaffneter Auseinandersetzungen führen könnte; unterstreicht, dass ein Wettrüsten die Risiken für die regionale Sicherheit nur noch weiter erhöhen würde; begrüßt das Engagement der EU, das den umfassenden Ansatz der EU für die Region widerspiegelt, bei dem sowohl Fragen der Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit als auch der zivilen Krisenbewältigung angegangen werden; betont, dass es im gemeinsamen Interesse der EU und der osteuropäischen Partnerländer liegt, für Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten zu sorgen, und fordert beide Parteien auf, ein Umfeld zu schaffen und zu fördern, in dem Fortschritte bei der Konfliktbeilegung erzielt werden können, und befürwortet die Umsetzung von auf Unterstützung basierenden friedensbildenden Maßnahmen;

16.

unterstreicht die Verantwortung der EU, zur Konfliktlösung beizutragen, indem sie den Dialog zwischen den Parteien fördert und Programme und Instrumente zur Konflikttransformation einsetzt; hebt die Bedeutung des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Georgienkrise bei den Bemühungen um eine friedliche Lösung der langanhaltenden Konflikte hervor und unterstützt die Verlängerung seines Mandats nach dem 30. Juni 2013; begrüßt die Missionen EUBAM und EUMM, da sie zur Verbesserung der Sicherheit beitragen und helfen, grenzüberschreitendes Vertrauen zwischen der Republik Moldau und Georgien aufzubauen; empfiehlt der EU, das Mandat der Missionen EUBAM und EUMM zu verlängern und ihre Wirksamkeit zu verbessern; fordert alle betroffenen Parteien auf, ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für die friedliche Beilegung des Bergkarabach-Konflikts fortzusetzen, wobei es sich um ein von der EU finanziertes zivilgesellschaftliches Programm handelt, das im November 2012 in seine zweite Phase eingetreten ist;

17.

weist darauf hin, dass die Russische Föderation aufgrund ihres politischen und wirtschaftlichen Einflusses und ihrer direkten militärischen Beteiligung an sämtlichen dieser langanhaltenden Konflikte eine wichtige Rolle in der osteuropäischen Region spielt; fordert die russischen Behörden auf, diesen Einfluss konstruktiv geltend zu machen und dabei die Souveränität der Länder in der Region uneingeschränkt zu achten und von jeglichen Aktionen abzusehen, die eine Gefahr für die regionale Stabilität darstellen könnten; weist erneut darauf hin, dass der bereits vereinbarte Abzug der fremden russischen Truppen aus den abtrünnigen Gebieten der Republik Moldau und Georgiens einen bedeutenden Schritt auf dem Weg hin zu einer friedlichen Beilegung der Konflikte darstellen würde;

18.

fordert die Russische Föderation auf, die Souveränität, territoriale Integrität und Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen Georgiens zu achten; fordert die Russische Föderation in diesem Zusammenhang auf, für die bedingungslose Umsetzung des Waffenstillstandsabkommen von 2008 zu sorgen, ihre Streitkräfte aus den georgischen Gebieten abzuziehen, der EUMM ungehinderten Zugang zu Abchasien und der Region Zchinwali in Georgien zu gewähren und ihre Entscheidung, die Unabhängigkeit dieser Regionen von Georgien anzuerkennen, aufzuheben;

19.

fordert die Russische Föderation auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sie 1996 anlässlich des Beitritts zum Europarat und 1999 auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul in Bezug auf die Region Transnistrien eingegangen ist, und empfiehlt, dass die derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau stationierten Friedenstruppen von einer internationalen zivilen Mission abgelöst werden, deren Legitimität von den Parteien des Transnistrienkonflikts anerkannt werden wird; fordert die russischen Behörden eindringlich auf, von jeglichen politischen und diplomatischen Maßnahmen abzusehen, die den Prozess der Beilegung stören und positive, ergebnisorientierte Vereinbarungen behindern würden;

20.

ist der Ansicht, dass die friedliche Beilegung des Bergkarabach-Konflikts alternativlos ist, und bringt ihre volle Unterstützung für die Festlegung der Grundsätze von Madrid zum Ausdruck; bedauert, dass die Arbeit der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE, die auf den in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und dem Rahmen der OSZE verankerten Grundsätzen des Völkerrechts basiert, bislang noch keine konkreten Ergebnisse gebracht hat, und fordert ein wirksameres und stärkeres Engagement seitens der EU; fordert alle betroffenen Parteien eindringlich auf, ihre Anstrengungen und ihren Einsatz zu verstärken, da entscheidende Fortschritte durch die Arbeit der Minsk-Gruppe der OSZE auch über 20 Jahre nach ihrer Gründung noch ausstehen; fordert die Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan auf, ihre Verhandlungen auf konstruktive Weise zu führen;

21.

fordert die EU auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und sich in den Foren, in denen sie bereits vertreten ist, aktiv in die Vermittlungsprozesse für eine friedliche Beilegung langanhaltender Konflikte einzubringen; unterstreicht, dass proaktive Vermittlung vonseiten der EU bei der Konfliktlösung entscheidend für die Sicherheit und langfristige Stabilität der osteuropäischen Region ist und eine Voraussetzung für den Erfolg der Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellt; fordert den EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Georgienkrise auf, weiterhin durch praktische Maßnahmen wie den Aufbau von Kapazitäten, die Förderung der Konsensfindung zwischen den Parteien, den Ausbau der öffentlichen Unterstützung und die Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft zur Lösung der Konflikte im Südkaukasus beizutragen;

22.

fordert alle Seiten eindringlich auf, sich aktiv für die transnistrische Seite einzusetzen, um eine für alle akzeptable Vision einer gemeinsamen Zukunft zu entwickeln, und sich dazu auf die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Beilegung des Konflikts zu einigen; begrüßt in diesem Zusammenhang die im Januar 2012 vereinbarte Herangehensweise, „in kleinen Schritten“ die praktischen Fragen zu behandeln, die für die Bürgerinnen und Bürger von vorrangiger Bedeutung sind;

23.

hebt die derzeitige Absicht des Europäischen Parlaments hervor, die Ausarbeitung einer europäischen Strategie für die Sicherheit des Seeverkehrs zu unterstützen, und weist darauf hin, dass eine derartige Strategie, sofern sie eine ehrgeizige Agenda für das Schwarze Meer umfasst, hilfreich für die Lösung der langanhaltenden Konflikte sein könnte;

24.

fordert die EU, die osteuropäischen Partner und die maßgeblichen regionalen Akteure auf, ihren politischen Dialog voranzubringen, indem sie eine Reihe von vertrauensbildenden Maßnahmen für die osteuropäische Region vorschlagen, die der Festlegung gemeinsamer Grundsätze sowie einer Agenda zur Verbesserung der Sicherheit und für Fortschritte bei der Konfliktlösung dienen; fordert den ukrainischen Vorsitz der OSZE für das Jahr 2013 in diesem Zusammenhang auf, eine ehrgeizige Agenda umzusetzen und die Teilnahme aller osteuropäischen Partnerländer in den Dialogforen der EU, einschließlich des Menschenrechtsdialogs, sicherzustellen, um Fortschritte bei der friedlichen Beilegung ungelöster Konflikte zu erzielen;

25.

fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, regionale multilaterale Programme weiterzuentwickeln, Anreize für regionale Zusammenarbeit zu schaffen und grenzüberschreitende Projekte zur Vertrauensbildung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu stärken, dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Konflikttransformation zu legen und durch die Förderung von Handel, Reisen und Investitionen einen Beitrag zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Konfliktregionen zu leisten;

26.

unterstreicht die Notwendigkeit der bilateralen Entwicklung von Handel, wirtschaftlicher Integration und Infrastruktur zwischen den osteuropäischen Partnerländern;

27.

fordert die osteuropäischen Partnerländer eindringlich auf, hochwertige Bildungsprogramme umzusetzen, die dazu beitragen, Hass und Feindschaft aus ethnischen, territorialen und religiösen Gründen auszumerzen und die Achtung der Rechte von Minderheiten zu stärken; vertritt die Auffassung, dass der interkulturelle und interreligiöse Dialog weiter gestärkt werden sollte, um gegenseitiges Verständnis, Respekt und Toleranz unter den osteuropäischen Partnerländern zu fördern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung starker und aktiver Zivilgesellschaften, die diesen Dialog unterstützen und persönliche Kontakte über Grenzen und Konfliktlinien hinweg entwickeln können; fordert das Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft auf, sich weiter für die Umsetzung der multilateralen und bilateralen Aktivitäten der Östlichen Partnerschaft einzusetzen, mit denen dieses Ziel verfolgt wird;

28.

empfiehlt dem Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, dass es gemeinsam mit europäischen Berufsverbänden für Journalisten Ausbildungsprogramme im Bereich Medien auflegt, um gegenseitige Feindseligkeiten und Hassreden zu bekämpfen und bei der Auseinandersetzung mit den Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen die Einhaltung von Berufsnormen sicherzustellen, und dass es die Hilfe von unabhängigen Think Tanks in Anspruch nimmt, um mit ihnen zusammen an der Entwicklung von Konzepten für Sicherheit, Konfliktlösung und -prävention zu arbeiten;

29.

erkennt an, dass durch ungelöste Konflikte Gefühle der Ungerechtigkeit und Frustration unter den Bevölkerungsgruppen entstehen können; empfiehlt den staatlichen Vertretern und politischen Entscheidungsträgern in den osteuropäischen Partnerländern, solche Tendenzen in der öffentlichen Meinung nicht als Instrument für innenpolitische Kampagnen auszunutzen, da sich dadurch die Kluft nur weiter verbreitert und weitere Spannungen entstehen;

Stärkung der politischen und militärischen Zusammenarbeit zur Bewältigung regionaler Sicherheitsrisiken

30.

hebt die zentrale Rolle internationaler Organisationen und Partnerschaften bei der Bewältigung von regionalen sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Schaffung eines auf Kooperation basierenden Konzepts für Sicherheit hervor, deren politischen und militärischen Dimensionen in diesem Zusammenhang Rechnung getragen wird; fordert in diesem Zusammenhang eine intensivere politische Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation, um nachhaltige Lösungen für regionale sicherheitspolitische Herausforderungen, darunter auch die langanhaltenden Konflikte, zu finden;

31.

fordert die betroffenen Mitgliedstaaten der EU und osteuropäischen Partnerländer auf, ihren Dialog über Sicherheitsfragen im Rahmen der bestehenden Foren der EU, des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats der NATO, der OSZE sowie des Europarats zu intensivieren, und empfiehlt die Abstimmung ihrer Zusammenarbeit mit dem Ziel, vor Ort effizienter zu arbeiten, Ressourcen zu sparen und Programme einzurichten, die auf die individuellen Bedürfnisse der teilnehmenden Länder zugeschnitten sind; vertritt insbesondere die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sowohl der EU als auch der NATO ihre Ressourcen bündeln sollten, um die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Partnerländern im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und des NATO-Programms „Partnerschaft für den Frieden“ zu festigen;

32.

erkennt den Wert und die Errungenschaften der Zusammenarbeit zwischen der EU, der Ukraine und der Republik Moldau im Rahmen der GSVP der EU an, durch die Sicherheitsabkommen geschlossen und Strukturen für Missionen und Krisenbewältigungseinsätze unter Führung der EU geschaffen werden konnten; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, den Bestrebungen der osteuropäischen Länder, die ihre Kapazitäten mit Blick auf eine intensivere Zusammenarbeit im Rahmen der GSVP verbessern wollen, gebührend Rechnung zu tragen, und empfiehlt eine engere Zusammenarbeit durch Initiativen zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und zur Ausbildung von Personal im Sicherheits- und Verteidigungssektor auf nationaler Ebene;

33.

begrüßt den Beschluss des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 7. Dezember 2012, den Prozess „Helsinki +40“ als politischen Impulsgeber einzuleiten, um die Arbeit zur Schaffung einer Sicherheitsgemeinschaft und eines strategischen Fahrplans zur Stärkung der Zusammenarbeit in der OSZE bis 2015 – also bis zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki – voranzubringen;

34.

ersucht die EU, gemeinsam mit den relevanten internationalen Organisationen und anderen wichtigen Partnern Szenarien für den Wiederaufbau nach der Konfliktlösung zu entwickeln, die als weitere Anreize für die Konfliktbeilegung dienen könnten, indem sie die konkreten Vorteile einer friedlichen Lösung verdeutlichen;

35.

hebt die Notwendigkeit hervor, die Zusammenarbeit bei der Abrüstung, Regulierung des Waffenhandels, konventionellen Rüstungskontrolle sowie Bekämpfung des illegalen Waffenhandels wiederzubeleben und auszubauen; empfiehlt der EU und den osteuropäischen Partnerländern deshalb, die Einhaltung internationaler Übereinkünfte, insbesondere des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa, zu überprüfen, den Abschluss eines universellen Vertrags über den Waffenhandel weiter zu unterstützen und in einen Dialog zu treten, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Abrüstung und Rüstungskontrolle weiterzuentwickeln; hebt hervor, wie außerordentlich wichtig es ist, das Wettrüsten aufzuhalten;

36.

fordert die EU auf, die Kooperationsprogramme mit den osteuropäischen Partnerländern auszubauen und deren finanzielle Mittel im Rahmen des EU-Instruments für Stabilität aufzustocken, um die Risiken, die von CBRN-Stoffen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe) sowie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und damit verbundenem technologischen Know-how ausgehen, einzudämmen;

37.

betont, dass die Reformierung der öffentlichen Verwaltung, der Justiz sowie der Strafverfolgungsbehörden in den osteuropäischen Partnerländern von zentraler Bedeutung ist, um Fortschritte beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen, Korruption, Cyberkriminalität, Geldwäsche und Terrorismus zu erzielen; fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, die Umsetzung einer ehrgeizigen Agenda zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz einzuleiten oder weiterzuverfolgen und weiter mit der EU in den Bereichen Strafverfolgung und Zollverwaltung zusammenzuarbeiten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die entsprechenden Institutionen zu stärken;

38.

fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, auf die Leitinitiative der Östlichen Partnerschaft zur „Vorbereitung auf Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, deren Verhinderung und Bewältigung“ aufzubauen und diese auch nach 2014 weiterzuführen, deren übergeordnetes Ziel darin besteht, zu Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für die Länder der Östlichen Partnerschaft beizutragen sowie die Umwelt, die Bevölkerung, das kulturelle Erbe, die Ressourcen und Infrastrukturen der Region zu schützen, indem’ die Widerstandsfähigkeit, Vorsorge und Reaktion dieser Länder im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen verbessert werden;

39.

betont die wichtige Rolle der Energieversorgungssicherheit bei der Gestaltung des Sicherheitsumfelds in der Region; fordert weitere Bemühungen um die Integrierung der Energiemärkte der EU und der osteuropäischen Partnerländer, bekräftigt die Bedeutung des Südlichen Gaskorridors und der im Rahmen dieser Initiative eingeleiteten Vorzeigeprojekte zwischen dem Kaspischen Meer und dem Schwarzmeerraum, um die Abhängigkeit von Energieimporten von marktbeherrschenden Lieferanten zu verringern, und fordert die EU auf, die Diversifizierung der Gasversorgung zu erleichtern und zu fördern, die zu einer vertieften Zusammenarbeit und stärkeren Vernetzung zwischen der EU und den osteuropäischen Partnerländern führen wird;

40.

fordert die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und guten nachbarschaftlichen Beziehungen und Unterstützung bei der Entwicklung regionaler Synergien und Lösungskonzepte für die besonderen geografischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen der Länder der östlichen Nachbarschaft, auch im Hinblick auf ihre Beziehungen mit der EU; fordert in diesem Zusammenhang eine vertiefte Zusammenarbeit in sektorspezifischen Politikbereichen wie Bildung, Jugend, Migration, Gesundheitsversorgung und Verkehr;

41.

empfiehlt, dass die osteuropäischen Partnerländer die Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung und Steuerung der Migrationsströme in der Region verstärken, indem sie ihre Normen angleichen oder zusammen mit der EU gemeinsame Normen entwickeln und den Menschenhandel bekämpfen und gleichzeitig für die Achtung der Rechte der Migranten sorgen;

42.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, der Vize-Präsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, den osteuropäischen Partnerländern sowie der Russischen Föderation zu übermitteln.


(1)  Wie in Brüssel am 28. Mai 2013 angenommen.


19.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/10


ENTSCHLIEßUNG (1)

zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Länder der Östlichen Partnerschaft an die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft

2013/C 338/02

DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung,

unter Hinweis auf die gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau angenommenen Aktionspläne sowie auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens der Außenminister vom 13. Dezember 2010 zur Östlichen Partnerschaft,

in Kenntnis der am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Prag und am 29./30. September 2011 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Warschau abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) (2) und den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Partnerschaftsinstruments (ENI) (3),

unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (4), vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension (5) und vom 3. Juli 2012 zu den handelspolitischen Aspekten der Östlichen Partnerschaft (6),

unter Hinweis auf die am 3. April 2012 verabschiedete Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Euronest „zu Handelsvereinbarungen zwischen der EU und Partnern in Osteuropa, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszonen und der Unterstützung durch die EU in diesem Bereich“, die vom ständigen Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung EURONEST für wirtschaftliche Integration, Angleichung der Rechtsvorschriften und Konvergenz mit den EU-Politiken ausgearbeitet wurde,

gestützt auf den Gründungsakt vom 3. Mai 2011,

gestützt auf ihre Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft, wenngleich sie kein Ziel an sich darstellt, ein wichtiger Schritt zu einer verstärkten wirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Vorteil aller Länder der Östlichen Partnerschaft und der EU ist; in der Erwägung, dass die Schaffung von Rechts- und Verwaltungssystemen, Normen und Zertifizierungsverfahren, die mit denen der EU vereinbar sind, diese Länder auch näher an die Normen und Werte der EU heranführen wird;

B.

in der Erwägung, dass die Angleichung an die wirtschaftlichen Standards der EU im Einklang mit den Zielen von gegenseitigem Interesse und den Besonderheiten der verschiedenen Länder die Länder der Östlichen Partnerschaft bei ihren Bemühungen unterstützen wird, ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum, ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, hohe Umweltstandards, einen besseren Lebensstandard und eine bessere Lebensqualität für ihre jeweilige Gesellschaft zu erreichen; in der Erwägung, dass sie darüber hinaus die Voraussetzungen für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften, für die Schaffung von Investitionsanreizen und die Förderung des Handels schaffen und die Entwicklung des 2011 in Sopot ins Leben gerufenen Unternehmensforums der Östlichen Partnerschaft ankurbeln wird;

C.

in der Erwägung, dass es in bestimmten Bereichen nicht möglich ist, verschiedene Phasen der Angleichung festzulegen, da die einschlägigen Rechtsvorschriften eine Einheit bilden und die Annahme einzelner Teile davon nicht wirksam wäre, wenn nicht auch die übrigen Rechtsvorschriften angenommen würden;

D.

in der Erwägung, dass es sich dabei um einen komplexen, dynamischen und schrittweisen Prozess handelt, der die Schaffung und Anpassung von Institutionen und Strukturen erfordert und grundlegende Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten der betreffenden nationalen Verwaltungssysteme, des privaten Sektors und der Zivilgesellschaften mit sich bringt;

E.

in der Erwägung, dass sich die Länder der Östlichen Partnerschaft in verschiedenen Stadien des Prozesses der wirtschaftlichen Annäherung an die EU befinden und daher große Unterschiede bei Umfang und Art der bereits harmonisierten Rechtsvorschriften sowie beim Ansatz der einzelnen Länder für diesen Prozess bestehen;

F.

in der Erwägung, dass der Prozess der regulatorischen Angleichung im Bereich Wirtschaft gegebenenfalls parallel zur regulatorischen Angleichung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über weitreichende und umfassende Freihandelszonen (DCFTA) erfolgen sollte;

G.

in der Erwägung, dass die regulatorische Angleichung ein ergebnisoffener schrittweiser Prozess ist, der eine weitere Angleichung einschließt und in Zukunft zu einer Harmonisierung führen könnte;

Planung und Verpflichtungen der Länder der Östlichen Partnerschaft und deren Umsetzung

1.

erkennt an, dass bereits im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Anstrengungen für eine regulatorische Angleichung unternommen wurden, und fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, diesen Prozess im Rahmen der künftigen Assoziierungsabkommen zu verstärken; erinnert daran, dass weitere Schritte zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration rechtzeitig unternommen werden könnten, um sich auf den Wirtschaftsraum EU-Östliche Partnerschaft zuzubewegen, wie dies in der Gemeinsamen Erklärung des Warschauer Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vorgesehen ist;

2.

fordert jedes einzelne Land der Östlichen Partnerschaft, das dies noch nicht getan hat, auf, ein Arbeitsprogramm zur Festlegung eines Zeitplans für die Annäherung der Rechtsvorschriften anzunehmen, einschließlich eines konsolidierten Kapitels über die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft, das auf den Verpflichtungen beruht, die von dem betreffenden Land im Rahmen der Abkommen zur Regelung seiner bilateralen Beziehungen zur EU im Bereich Wirtschaft eingegangen wurden; empfiehlt die Einführung umfassender legislativer Strategien, die die eigenen Interessen und Prioritäten der betreffenden Länder, ihre soziale, wirtschaftliche und politische Realität sowie das, was sie bisher auf diesem Gebiet erreicht haben, widerspiegeln;

3.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, selbst sektorale Prioritäten zu setzen und entsprechende Kernthemen festzulegen; hält sie dazu an, die besonderen Schwierigkeiten zu benennen, mit denen sie sich bei der Angleichung der Rechtsvorschriften konfrontiert sehen, und gemeinsam mit der EU Strategien zu deren Überwindung auszuarbeiten; fordert sie zugleich nachdrücklich auf, die Empfehlungen der EU in Bezug auf die besonderen Anstrengungen zu berücksichtigen, die sie zur Bewältigung großer Herausforderungen im Rahmen ihrer rechtlichen Konvergenz im Bereich Wirtschaft unternehmen sollten;

4.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, Ablauf und Tempo ihrer Programme zur regulatorischen Angleichung entsprechend anzupassen, um ihre makroökonomischen Reformen und Stabilität zu stärken und zu konsolidieren; betrachtet die Angleichung der Rechtsvorschriften als ein langfristiges Ziel, das der wirtschaftspolitischen Agenda der betreffenden Länder angemessen sein sollte;

5.

betont, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften ohne die erforderlichen institutionellen Veränderungen und die ordnungsgemäße Durchführung darauf hinauslaufen könnte, dass lediglich die Vorschriften umgesetzt, nicht aber die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden; weist darauf hin, dass eine wirkliche – nicht nur formale – Angleichung erforderlich ist, um die gewünschten wirtschaftlichen Auswirkungen zu erzielen, die für alle von Vorteil sind;

6.

räumt ein, dass die wichtigste Voraussetzung für die Länder der Östlichen Partnerschaft weniger in der Angleichung ihrer Rechtstexte als in der Umgestaltung ihrer Verwaltungen, Rechtssysteme und Gesellschaften und deren Anpassung an die Bedingungen besteht, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften wirksam sind und ordnungsgemäß umgesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft die richtigen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Rechtsvorschriften schaffen sollten; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten, die den staatlichen Strukturen, dem nationalen Parlament, der Justiz und dem privaten Sektor des jeweiligen Landes entsprechen;

7.

fordert daher, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft für die wirksame Um- und Durchsetzung der angenommenen Rechtsvorschriften angemessene Verwaltungs- und Organisationsstrukturen schaffen und festigen und gegebenenfalls Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen einführen, die den Angleichungsprozess voranbringen; betont, dass die Einrichtung von Vollstreckungsbehörden für die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften unerlässlich ist;

8.

unterstreicht die Bedeutung, die Justizreformen und der Korruptionsbekämpfung in diesem Prozess zukommt; erinnert daran, dass eine der Voraussetzungen für ein dezentrales Wirtschaftssystem darin besteht, dass ein gut funktionierendes Rechtssystem sowohl natürlichen Personen als auch privaten Rechtspersonen einen angemessen schnellen Zugang zur Justiz bieten sollte;

9.

unterstreicht die Bedeutung des Prozesses der Liberalisierung der Visabestimmungen, die nicht nur zur Förderung der höchsten Standards in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, sondern auch zur Verbesserung der Unternehmenskultur beiträgt, die für eine erfolgreiche Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft von maßgeblicher Bedeutung ist;

10.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, durch die Schaffung eines Systems rechtlicher und handelsrechtlicher Regelungen Rechtssicherheit und Transparenz für die Wirtschaftsteilnehmer sicherzustellen;

11.

befürwortet die Einrichtung spezifischer Fachgremien und Berufsorganisationen im privaten und im öffentlichen Sektor, die unter anderem die zivilrechtliche Überwachung der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der wirtschaftlichen Abläufe insgesamt sicherstellen könnten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Transparenz im Regulierungsprozess, bei öffentlichen Anhörungen und bei den regelmäßigen Folgenabschätzungen und unabhängigen Bewertungen der Ergebnisse von Maßnahmen;

12.

unterstreicht die Bedeutung des Engagements der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft einsetzen, und vertritt die Auffassung, dass die EU ihnen uneingeschränkte Unterstützung bieten und die Erfahrungen und das Know-how der EU zur Verfügung stellen sowie die Nutzung von Finanzinstrumenten ermöglichen sollte;

13.

hebt die Bedeutung der sozialen Dimension der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft hervor, vor allem wenn diese Auswirkungen auf Bereiche wie die Sozial- und die Umweltpolitik sowie den Verbraucherschutz haben; betont, dass ein umfassenderer Ansatz erforderlich ist, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, eine qualifiziertere Arbeitnehmerschaft mit garantierten Arbeitnehmerrechten zu schaffen, die zum Erfolg der Wirtschaftsreformen beitragen wird;

14.

fordert die EU und die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, Plattform 2 der Östlichen Partnerschaft („Wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit EU-Politiken“) umfassend zu nutzen, da dies die bilateralen Konsultationen bereichert und Gelegenheit für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen bietet;

15.

verweist auf ihre Bedeutung bei der Überwachung, Förderung und Unterstützung des Prozesses der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Länder der Östlichen Partnerschaft an die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft;

Der Ansatz der EU für die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft: finanzielle und technische Hilfe und Überwachung der Umsetzung

16.

fordert die EU auf, die Mittel für die Unterstützung der Länder der Östlichen Partnerschaft im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 aufzustocken; begrüßt die Absicht der Kommission, eine zweite Generation von Leitinitiativen der Östlichen Partnerschaft aufzulegen, und fordert die Annahme neuer öffentlichkeitswirksamer Initiativen auf dem Gipfeltreffen in Vilnius, die sich auf wichtige Bereiche der Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft erstrecken und darauf abzielen, die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu unterstützen;

17.

fordert die Kommission auf, den Prozess der Liberalisierung der Visabestimmungen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern, der einen notwendigen Schritt auf dem Weg zu der letztendlich angestrebten Visafreiheit darstellt;

18.

betont die Notwendigkeit sicherzustellen, dass der Grundsatz „Mehr für mehr“ angewendet wird, da er als wichtiges Instrument für die Anerkennung und weitere Unterstützung der Fortschritte dient, die die Länder der Östlichen Partnerschaft bei der Angleichung an die Standards und Werte der EU erzielen;

19.

vertritt die Auffassung, dass, wenngleich es jedem Land der Östlichen Partnerschaft freisteht, seine sektoralen Prioritäten selbst festzulegen, die EU Empfehlungen in Bezug auf die zuerst zu treffenden Maßnahmen geben und wichtige Maßnahmen für die einzelnen Sektoren vorschlagen und in diesem Zusammenhang davon ausgehen sollte, dass Bereiche wie das Gesellschaftsrecht als wichtige Bausteine für jede moderne Wirtschaft zu betrachten sind;

20.

fordert die EU auf, den Ländern der Östlichen Partnerschaft Unterstützung bei der Planung ihrer jeweiligen Strategien für die schrittweise Angleichung und wirksame Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu bieten, insbesondere im Hinblick auf die Reihenfolge, in der die einzelnen Rechtsbereiche einer Angleichung unterzogen werden sollen, und auf die erforderlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung; betont zugleich, dass die EU die spezifischen wirtschaftlichen Bedingungen jedes einzelnen Landes der Östlichen Partnerschaft berücksichtigen sollte, vor allem wenn diese für die Reihenfolge relevant sein könnten, in der die einzelnen Länder die Angleichung angehen sollten; verweist in diesem Zusammenhang auf die fruchtbare Arbeit der EU-Beratungsgruppe und fordert die Kommission auf, diese Form der Hilfe in Absprache mit den Ländern und Partnern weiter auszubauen;

21.

verweist auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung der bestehenden EU-Hilfe; erklärt, dass diese verstärkt, erforderlichenfalls ergänzt und kohärenter gestaltet werden sollte; betont, dass besonderes Augenmerk auf eine engere Koordinierung – und die Ausschöpfung des Potenzials – der technischen Hilfe der Mitgliedstaaten gerichtet werden sollte; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten – insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die den Prozess der Angleichung der Rechtsvorschriften erst kürzlich durchlaufen haben (d. h. die zuletzt beigetreten sind) – auf, sich mit ihrem Fachwissen und ihren bewährten Verfahrensweisen aktiver einzubringen;

22.

empfiehlt, künftig ein Amt für den Informationsaustausch einzurichten (nach dem Beispiel des von der Kommission eingerichteten Amtes, das durch das länderübergreifende PHARE-Programm unterstützt wird); erklärt, dass das Amt die Bereitstellung von Hilfe erleichtern, eine Datenbank erstellen und als Clearingstelle für die Bereitstellung der verfügbaren Beratungsdienste und Fachkenntnisse auf entsprechende Hilfsanträge hin fungieren sollte;

23.

stellt fest, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften durch spezielle und maßgeschneiderte Maßnahmen der technischen Hilfe organisiert und unterstützt werden sollte; hält es für notwendig, die Tatsache in Betracht zu ziehen, dass die Ressourcen für die Angleichung sowohl in der EU als auch in den Ländern der Östlichen Partnerschaft begrenzt sind und daher auf Bereiche konzentriert werden sollten, in denen sie die größte Wirkung erzielen;

24.

fordert die EU auf, den Ausbau der Kapazitäten der Institutionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft für die Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften weiter zu unterstützen; spricht sich in diesem Zusammenhang für eine umfassendere Nutzung wichtiger EU-Instrumente, wie zum Beispiel des Instruments für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX), des umfassenden Programms für den Institutionenaufbau, der Partnerschaftsprogramme usw. aus; befürwortet die Stärkung des umfassenden Programms für den Institutionenaufbau in der neuen Finanziellen Vorausschau;

25.

fordert die EU auf, besonderen Wert auf die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zu legen, damit die betreffenden Gesellschaften in den Genuss der zahlreichen damit verbundenen Vorteile kommen können und eine weitere Angleichung an die EU-Standards erreicht werden kann; hebt daher hervor, dass nach der Annahme nationaler Rechtsvorschriften sichergestellt werden sollte, dass deren Umsetzung und Durchsetzung einer strengen Überwachung durch die EU unterzogen wird;

26.

stellt fest, dass die Angleichung in anderen mit der Wirtschaft zusammenhängenden Bereichen wie der Umwelt- und Sozialpolitik ebenfalls gefördert werden sollte und Gegenstand gesonderter Initiativen werden könnte; vertritt die Auffassung, dass die EU in Anbetracht der Tatsache, dass wirtschaftliche und soziale Entwicklung zusammenhängen, bestrebt sein sollte, einen stärker integrierten Ansatz sicherzustellen;

27.

fordert die EU auf, für die Länder der Östlichen Partnerschaft detaillierte Empfehlungen für das weitere Vorgehen bei der Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften in den einzelnen Bereichen auszuarbeiten (zum Beispiel in Form eines Weißbuchs); weist darauf hin, dass die Empfehlungen informativer und beratender Art sein sollten;

28.

vertritt die Ansicht, dass die EU den besonderen Bedingungen jedes einzelnen Landes der Östlichen Partnerschaft sowie dessen Entwicklungsstand im Vergleich zu den anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft, was die wirtschaftliche Integration, die Maßnahmen zur Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Bereitschaft zu einer vertieften Zusammenarbeit betrifft, Rechnung tragen sollte, und empfiehlt der EU ein individuelles Vorgehen unter Achtung des Willens und der Interessen der einzelnen Länder der Östlichen Partnerschaft;

29.

beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft vorzulegen.


(1)  Angenommen in Brüssel am 28. Mai 2013.

(2)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.

(3)  2011/0405(COD), 7.12.2011

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0153.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0276.


19.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/15


ENTSCHLIEßUNG (1)

zur Energieversorgungssicherheit im Zusammenhang mit dem Energiemarkt und der Harmonisierung zwischen den osteuropäischen Partner- und den EU-Mitgliedstaaten

2013/C 338/03

DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,

gestützt auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EURONEST vom 3. Mai 2011,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft am 29. und 30. September 2011 in Warschau,

in Kenntnis der Erklärung der Teilnehmer des Gipfeltreffens des Südlichen Korridors am 8. Mai 2009 in Prag,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zu dem Thema „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2012 zu dem Thema „Entwicklung der energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: Ein strategischer Ansatz zur sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung“,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2007 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“ (2007/2000(INI)),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 24. November 2011 zur Stärkung der externen Dimension der EU-Energiepolitik,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission mit dem Titel „Östliche Partnerschaften: Fahrplan zum Gipfeltreffen im Herbst 2013“ vom 15. Mai 2012,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 zur zweiten Überprüfung der Energiestrategie,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. November 2010 mit dem Titel „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2011 zu dem Thema „Energieinfrastrukturprojekten bis 2020 und danach“,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. September 2011 zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit – „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. November 2012 mit dem Titel „Ein funktionierender Binnenmarkt“,

in Kenntnis der nationalen Energiestrategiepapiere von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und der Ukraine für die Zeiträume bis 2020 und 2030,

in Kenntnis des Arbeitsprogramms 2012-2013 der Östlichen Partnerschaft – Plattform 3 – Energiesicherheit,

unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung EURONEST vom 3. April 2012 mit dem Titel „Energiesicherheit, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energieinfrastruktur: Entwicklungen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und den EU-Mitgliedstaaten“,

in Kenntnis des Jahresberichts 2011 über die Aktivitäten der Energiegemeinschaft an das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente und in Kenntnis des Jahresberichts vom 1. September 2012 über die Umsetzung des Besitzstands des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft,

A.

in der Erwägung, dass es das Ziel der Östlichen Partnerschaft ist, die Energieversorgungssicherheit durch Zusammenarbeit im Hinblick auf die langfristige stabile und sichere Energieversorgung und die Transitrouten auch durch bessere Regulierung, Energieeffizienz und stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu stärken;

B.

in der Erwägung, dass die globalen Herausforderungen im Energie- und Umweltbereich die Entwicklung gemeinsamer und kooperativer Strategien auf internationaler Ebene erfordern; in der Erwägung, dass die EU und die osteuropäischen Partner mit gemeinsamen politischen Herausforderungen bei der Verringerung der Emissionen im Energiesektor und der Erreichung des richtigen Gleichgewichts zwischen den verschiedenen vorhandenen Energiequellen konfrontiert sind, um eine zuverlässige und sichere Versorgung sicherzustellen und den Energieverbrauch zu rationalisieren, insbesondere durch die Erhöhung der Energieeffizienz;

C.

in der Erwägung, dass die Rolle der Gesetzgebungsorgane bei der Gestaltung der Energiepolitik und -regelungen und der Rahmenbedingungen für die Energiemärkte von entscheidender Bedeutung für die effiziente Nutzung inländischer Ressourcen ist, um erschwingliche Energiepreise sicherzustellen, eine deutliche Verringerung der Auswirkungen der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs auf das Klima und die Umwelt zu erreichen und faire Handelsbeziehungen zu schaffen;

D.

in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner künftig stärker voneinander abhängig sein werden und im Rahmen der Östlichen Partnerschaft in einen konstruktiven Dialog über die Entwicklung einer Energiepolitik zur Deckung des künftigen Energiebedarfs eingetreten sind; in der Erwägung, dass bei künftigen bilateralen Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den betreffenden osteuropäischen Partnern, einschließlich Abkommen über weitreichende und umfassende Freihandelszonen, Energie ein wichtiger Aspekt sein wird, um den Energiehandel zu fördern;

E.

in der Erwägung, dass der energiepolitische Dialog im Rahmen der Östlichen Partnerschaft in den letzten Jahren intensiver geworden ist und sich mit Themen befasst wie die Konvergenz der Energiemärkte, die Diversifizierung der Energieversorgung und der Transitrouten und der Entwicklung nachhaltiger Energiequellen sowie Infrastrukturen von gemeinsamem und regionalem Interesse;

F.

in der Erwägung, dass sich die Energiemärkte innerhalb der EU und in den osteuropäischen Partnerländern von Land zu Land erheblich unterscheiden, wobei die meisten Unterschiede auf die frühere Situation zurückzuführen sind, als öffentliche Betreiber im Energieversorgungs- und -verteilungsbereich eine beherrschende Rolle spielten; in der Erwägung, dass es bei den Energiekosten und -ressourcen, die die politischen Entscheidungen beeinflussen, zwischen den Mitgliedstaaten und osteuropäischen Partnern große Unterschiede geben kann; in der Erwägung, dass die meisten Länder Osteuropas und des Südkaukasus eng mit der früheren Sowjetunion verbunden waren und ihre Energiewirtschaft immer noch stark von Importen aus der Russischen Föderation abhängt, um ihren Öl- und Gasverbrauch zu decken;

G.

in der Erwägung, dass die Energiemärkte in mehreren Mitgliedstaaten der EU und den meisten osteuropäischen Partnerländern noch sehr konzentriert sind und es nur eine äußerst geringe Anzahl von Energieversorgern und Betreibern der Übertragungs- und Verteilungsnetze gibt; in der Erwägung, dass die Politik früher stark auf den Ausbau der Energieversorgung und weniger auf die Nachfrage ausgerichtet war;

H.

in der Erwägung, dass die EU sich verpflichtet und zum Ziel gesetzt hat, bis 2014 als Schlüsselelement ihrer Gesamtstrategie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit einen vollständig integrierten Energiebinnenmarkt zu schaffen und gleichzeitig Fortschritte beim Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft zu erzielen;

I.

in der Erwägung, dass sich die EU mit der Umsetzung des 2009 beschlossenen „Dritten Energiepakets der EU“, das als zentrale Elemente die Trennung (bzw. Entflechtung) der Energieübertragung und -versorgung und den Grundsatz des „Netzzugangs Dritter“ enthält, der für Gas- und Stromversorger das Recht garantiert, zu diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu Übertragungsnetzen zu erhalten; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund zunehmend liberalisierter Märkte vom wachsenden Energiehandel profitiert und eine stärkere Annäherung der Energiegroßhandelspreise erlebt haben, obwohl immer noch Herausforderungen bei der vollständigen Umsetzung des oben angeführten Pakets auf länderübergreifender und nationaler Ebene bestehen;

J.

in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit und Annäherung bei der Regelsetzung ganz wesentlich sind, um Fortschritte bei der weiteren Integration und Verbindung der Energiemärkte zu erzielen und Handelsbeziehungen zwischen Energieversorgern in der EU und den osteuropäischen Partnerländern unter fairen und verlässlichen Bedingungen zu entwickeln; in der Erwägung, dass die Harmonisierung der für die Strom- und Gasmärkte in Europa geltenden technischen und betrieblichen Vorschriften eine weitergehende institutionelle Zusammenarbeit erfordert;

K.

in der Erwägung, dass der Vertrag über die Energiecharta, den alle Mitgliedstaaten und osteuropäischen Partner unterzeichnet haben, ein internationales Forum für die Energiezusammenarbeit bietet und ihm eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer internationalen Rechtsgrundlage für die Energieversorgungssicherheit, basierend auf den Grundsätzen offener wettbewerbsorientierter Märkte und nachhaltiger Entwicklung, zukommt; in der Erwägung, dass mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft die Grundlage für die Bildung eines vollständig integrierten Energiemarkts geschaffen wurde, der nachhaltiges Wachstum und Investitionen zwischen der EU und neun Vertragsparteien aus Südost- und Osteuropa begünstigt;

L.

in der Erwägung, dass für den Zeitraum 2007-2011 ein Budget von 271 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung der osteuropäischen Partner im Energiesektor im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik, einschließlich des internationalen energiepolitischen Zusammenarbeitsprogramms INOGATE und der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF), vorgesehen war, das die Vergabe von Krediten der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung für den Aufbau von strategischen Energieinfrastrukturen ermöglichte;

M.

in der Erwägung, dass gasproduzierende Länder aus Osteuropa sichere und effiziente Wege für den Gasexport direkt nach Europa suchen, wodurch sie aufgrund ihrer geopolitischen Situation möglicherweise große politische Risiken eingehen müssen, was jedoch zur langfristigen Stabilität der Region beitragen würde;

N.

in der Erwägung, dass die EU als großer Energieimporteur die Quellen und Lieferrouten diversifizieren sollte; in der Erwägung, dass die osteuropäischen Partnerländer ihre Verbraucherspektrum diversifizieren sollten;

O.

in der Erwägung, dass sich die EU für die Diversifizierung der Gasversorgung, den Aufbau langfristiger Beziehungen mit Gasförder- und -transitländern in Osteuropa und für die Sicherstellung der Energieversorgung durch die Förderung der Umsetzung des südlichen Korridors engagiert, um damit den EU-Markt mit einer der weltweit größten Gaslagerstätten zu verbinden;

Schaffung kohärenter Ansätze in der Energiepolitik der EU und der östlichen Partnerländer

1.

unterstreicht die Bedeutung der Schaffung dauerhafter und kohärenter Energiestrategien in der EU und in den osteuropäischen Partnerländern, um den Übergang zu emissionsarmen Energiesystemen mit geringen Auswirkungen für das Klima und die Umwelt zu erreichen und sichere, nachhaltige und erschwingliche Energien zugunsten der Energieverbraucher zu fördern;

2.

fordert den Rat der Europäischen Union und die Regierungen der osteuropäischen Partnerländer auf sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit bei der Energieversorgungssicherheit klar als Priorität im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der europäischen Nachbarschaftspolitik für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt ist; erwartet, dass auf dem dritten Gipfel der Östlichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius ein Anstoß für eine intensivere Zusammenarbeit im Energiebereich entsprechend der Zielvorstellung für die zentralen Themen der Partnerschaft, nämlich die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte, der politischen Vereinigungsfreiheit, wirtschaftlichen Integration und Mobilität für Bürger, gegeben wird;

3.

unterstützt die Ziele und Bemühungen der Plattform „Energieversorgungssicherheit“ der Östlichen Partnerschaft und empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner Schritte zur Sicherstellung eines weitergehenden Engagements bei ihren Entwicklungsaktivitäten hinsichtlich der Integration der europäischen Energiemärkte und Ausschöpfung aller Vorteile unternehmen; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner auf, ihre Partnerschaft durch die Festlegung gemeinsamer Positionen in internationalen Foren wie der Energiechartakonferenz und in anderen internationalen Organen, die sich mit Energie- und Klimafragen befassen, auszuweiten;

4.

ist der Auffassung, dass die Sicherstellung der Konsistenz und Kohärenz der Außenbeziehungen der EU mit den wichtigsten Energieerzeugern und Transit- und Verbraucherländern von entscheidender Bedeutung ist, wie auch für die Sicherstellung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und Energielieferanten oder Drittländern;

5.

fordert daher mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der EU an Verhandlungen über Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, da diese Abkommen auch Einfluss auf das Funktionieren des EU-Energiebinnenmarkts haben könnten;

6.

verweist auf den Beschluss des Rats vom 4. Oktober 2012 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen im Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern; ist der Ansicht, dass mit diesem Beschluss zur weiteren Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten und zu gemeinsamen Maßnahmen und Solidarität beigetragen wird; betont, dass die nationale und internationale Energiepolitik der EU und der osteuropäischen Partner transparent sein muss, um ein Klima der Zusammenarbeit zu schaffen, das auf gegenseitigem Vertrauen und Gegenseitigkeit beruht;

7.

erkennt den Wert des von der EU und der Russischen Föderation geschaffenen Frühwarnmechanismus an, der dazu dient, eine frühzeitige Einschätzung potenzieller Risiken und Probleme bei russischen Energielieferungen in die EU und eine schnelle Reaktion auf eine Notsituation sicherzustellen; betont allerdings, dass im Falle politischer oder wirtschaftlicher Streitigkeiten oder aus technischen Gründen, wenn mögliche Unterbrechungen der Energielieferungen vorherzusehen sind, diese vor dem tatsächlichen Auftreten gemeldet werden; empfiehlt, dass die EU und die Russische Föderation einen Dialog aufnehmen, mit dem Ziel, entsprechende Mechanismen auch auf die osteuropäischen Partnerländer auszuweiten und einen gemeinsamen Rahmen für gegenseitige Unterstützung, Solidarität und Streitbeilegung in Krisenfällen zu schaffen, wenn die Energieversorgung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder der osteuropäischen Partnerländer gefährdet ist;

Entwicklung eines offeneren und harmonisierten regionalen Energiemarkts

8.

betont, dass die Entwicklung eines offenen und integrierten Energiemarkts der EU und ihrer osteuropäischen Partner wirtschaftlich vorteilhaft ist und zur Förderung der politischen Verbindungen, wirtschaftlichen Integration und Solidarität im Rahmen der Östlichen Partnerschaft beiträgt; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Öffnung der Grenzen zwischen Nachbarländern in der osteuropäischen Region einen wesentlichen Einfluss auf die regionale Wirtschaft und die Energiemärkte hätte und insbesondere beim Energietransport und -handel weitere Möglichkeiten eröffnen würde;

9.

ist der Ansicht, dass der EU-Energieaußenpolitik die Grundsätze der Solidarität, Transparenz, Subsidiarität, Nachhaltigkeit und Kooperation sowie Gegenseitigkeit, ein auf Regeln basierender Marktansatz und die Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den osteuropäischen Partnern zugrunde liegen sollten; betont die Notwendigkeit abgestimmter gemeinsamer Maßnahmen im Bereich der Energiesicherheit, Transparenz und Schaffung neuer Transportkorridore;

10.

hebt hervor, dass die Schaffung effizienter Märkte für Energie bei gleichzeitiger Sicherung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft umfangreiche Investitionen in Erzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungsinfrastrukturen entsprechend den Klima- und Energiezielen zu EU-2050 erfordern wird; ist der Ansicht, dass öffentliche und private Investoren ehrgeizige langfristige Projekte fördern werden, wenn die Energiemärkte auf stabile, transparente und harmonisierte Regeln vertrauen können, die einen fairen Wettbewerb garantieren und die Verbraucher stärken, so dass sie eine aktive Rolle bei der Wahl der Lieferanten und der Energieversorgungsarten spielen können;

11.

ist überzeugt, dass die Harmonisierung der Energiemarktregeln in der EU und den osteuropäischen Partnerländern von wesentlicher Bedeutung ist, um Wettbewerb und Innovation zu fördern, die Gefahr des Missbrauchs beherrschender Positionen auf den Energieversorgungs- und -verteilungsmärkten zu mindern, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und kompatible Verfahren zu entwickeln, damit Energieunternehmen länderübergreifend tätig sein können;

12.

ist der Ansicht, dass die Liberalisierung der nationalen Energiemärkte in den osteuropäischen Partnerländern nur bei schrittweiser Umsetzung erfolgreich sein wird und dass die Sicherstellung einer soliden und transparenten Verwaltung durch öffentliche Interessenträger im Energiebereich unmittelbare Priorität haben sollte;

13.

betont, dass ein gut funktionierender wettbewerbsorientierter Markt zu Energiepreisen führt, die die Erzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungskosten widerspiegeln; erkennt die ökologische und soziale Dimension der Energiepolitik an; empfiehlt, dass Verbraucherschutz und erschwingliche Energiepreise für gefährdete Kategorien von Verbrauchern garantiert sein sollten;

14.

unterstützt nachdrücklich das Ziel der EU, bis 2020 beim Energieverbrauch einen 20 %igen Anteil an erneuerbaren Energiequellen zu erreichen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Öffnung der Energiemärkte und die Förderung ihrer Integration die Teilnahme neuer Erzeuger erneuerbarer Energien erheblich erleichtert;

15.

ist der Ansicht, dass Quellen erneuerbarer Energien wirtschaftlich immer wettbewerbsfähiger werden; ist der Auffassung, dass ein stabiler oder zumindest berechenbarer Regulierungsrahmen ebenso wie Wettbewerb wichtige Voraussetzungen für Investitionen im Sektor der erneuerbaren Energien sind; fordert die EU und die osteuropäischen Partner auf, sich über praktische Erfahrungen auszutauschen und ihren politischen Dialog darüber zu stärken, wie Quellen erneuerbarer Energien auf der Grundlage gemeinsamer kohärenter Ansätze gefördert werden können, ohne die Staatshaushalte unnötig zu belasten; empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner die Einführung der Vorzugsbehandlung des Handels mit Energien aus erneuerbaren Quellen erleichtern, d. h. im Rahmen der Mechanismen und Bedingungen, die in der Richtlinie 2009/28/EG vorgesehen sind;

16.

betont das riesige Potenzial der Umsetzung des Energieeffizienzbesitzstands der EU hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der ökologischen Auswirkungen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines energiepolitischen Regulierungsrahmens als Antriebsfeder für den Wandel des Markts hin zu energieeffizienteren Produkten und Dienstleistungen, Transportmitteln und Gebäuden bei gleichzeitiger Erreichung von Verhaltensänderungen beim Energieverbrauch der Bürger und Unternehmen; empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner Energieeffizienzstrategien mit realistischen Zielen für den Energieverbrauch und für die Umsetzung von Regulierungsrahmen für Energieeffizienz entwickeln;

17.

empfiehlt, dass staatliche Beihilfen für Energiesektoren sich auf Energiesicherheitsprojekte, den Aufbau strategischer Energieinfrastrukturen, die Entwicklung neuer und die Verbesserung vorhandener nachhaltiger Technologien und Quellen erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz konzentrieren sollten; ist der Ansicht, dass die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit für Interessenträger und Versorger im Energiebereich transparent sein müssen;

18.

betont, dass die EU und die betreffenden osteuropäischen Partner sicherstellen müssen, dass ihre Zusammenarbeit im Energiesektor im Rahmen künftiger Assoziierungsabkommen im Einklang mit den Binnenmarktregeln der EU ist, damit Energieversorger für die Zukunft ein sicheres und stabiles rechtliches Umfeld haben;

19.

erkennt den Wert des Energiegemeinschaftsvertrags an, der eine Grundlage für die langfristig angelegte Schaffung eines vollständig integrierten regionalen Markts zwischen der EU und ihren südöstlichen und östlichen Nachbarn bildet; betont das wachsende Interesse an der Energiegemeinschaft in ganz Osteuropa, wie der Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine zum Vertrag im Jahre 2010 bzw. 2011 und die Teilnahme von Armenien und Georgien als Beobachter zeigen; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der EU mit Armenien und Georgien sowie Aserbaidschan und Belarus entsprechend den Zielen des Energiegemeinschaftsvertrags und auf der Basis des gegenseitigen Interesses und des spezifischen Charakters der einzelnen Länder entwickelt werden muss;

20.

empfiehlt die Verlängerung des Bestehens der Energiegemeinschaft über 2016 hinaus und die Weiterentwicklung ihres Kooperationsrahmens durch Schaffung eines operativen Fahrplans, um die Modernisierung der Energiesektoren der Vertragsparteien der Gemeinschaft und weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Energiemarktregeln zu ermöglichen, wie auch die Anpassung der Entscheidungs- und Organisationsstrukturen der Energiegemeinschaft an künftige Herausforderungen;

21.

betont, dass die Vertragsparteien der Gemeinschaft sich zur Umsetzung der Regeln des EU-Besitzstands in Bezug auf den Elektrizitätsmarkt, erneuerbare Energien, Versorgungssicherheit und das dritte Energiepaket der EU verpflichtet haben; ist der Ansicht, dass die Parteien die Angleichung ihrer Regulierungsrahmen im Energiebereich an die Normen und Regeln der EU verfolgen und sicherstellen sollten, dass neue bilaterale Verträge mit Dritten ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen;

22.

erkennt die Bedeutung der legislativen und technischen Unterstützung an, die die EU den osteuropäischen Partnern gewährt, um diese bei der Umsetzung von Reformen zur Angleichung an Normen und Regeln der EU zu unterstützen; fordert die EU auf, die für diese Art von Unterstützung zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Rahmen des künftigen Europäischen Nachbarschaftsinstruments für den Zeitraum 2014-2020 in gleicher Höhe beizubehalten;

23.

betont die Notwendigkeit, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung von Expertengruppen im Bereich der Regulierungspolitik und -praxis zwischen der EU und den osteuropäischen Partnern weiterzuentwickeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung des Wettbewerbsnetzes der Energiegemeinschaft am 23. November 2012, das als Plattform für die Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs in Bezug auf Wettbewerbspolitik, Gesetzgebung und Durchsetzung des Wettbewerbsbesitzstands der EU in der Energiegemeinschaft dienen soll; begrüßt die Initiative zur Durchführung jährlicher Expertenseminare im Rahmen des Ausschusses für Energieversorgungssicherheit der Parlamentarischen Versammlung Euronest;

24.

nimmt die Ergebnisse und Fortschritte bei der Umsetzung der Leitinitiative der osteuropäischen Partnerschaft für Energie zur Kenntnis, zu deren Hauptzielen die Förderung der Konvergenz der Elektrizitätsmärkte gehört; ist sich bewusst, dass sich die Energiemärkte in den osteuropäischen Partnerländern in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden und empfiehlt weitere Anstrengungen zur Förderung der Liberalisierung der Energiemärkte;

25.

unterstreicht die Bedeutung der Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit nationaler Energieregulierungsbehörden; fordert die nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten und der osteuropäischen Partner auf, ihre Zusammenarbeit durch die Erarbeitung gemeinsamer Schulungsprogramme und den regelmäßigen Austausch im Rahmen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Regionalen Vereinigung der Energieregulierungsbehörden zu intensivieren;

26.

lobt die Maßnahmen des Konvents der Bürgermeister, in dem 48 Unterzeichnerstädte aus osteuropäischen Partnerländern vertreten sind, die sich verpflichtet haben, eine nachhaltige Energiepolitik umzusetzen, um das Ziel der EU, die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 20 % zu senken, durch größere Energieeffizienz und die Entwicklung erneuerbarer Energien zu erreichen oder zu übertreffen; betont die maßgebliche Rolle der Kommunalbehörden als Energieerzeuger und -regulierungsbehörden bei der Unterstützung von Marktveränderungen in den Bereichen Stadtplanung und Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden und der Förderung dezentralisierter erneuerbarer Energiequellen; empfiehlt die Intensivierung der Aktivitäten des Konvents der Bürgermeister als Plattform für den Austausch und Instrument der Mehrebenenverflechtung in der osteuropäischen Partnerschaft und die Unterstützung des Konvents durch die EU;

27.

ist der Ansicht, dass die Entwicklung der Nutzung unkonventioneller fossiler Kohlenwasserstoffquellen, insbesondere Schiefergas, auf globaler Ebene große Auswirkungen für Energiemärkte in der EU und den osteuropäischen Partnerländern haben kann; empfiehlt, dass die EU und die osteuropäischen Partner im Rahmen der Plattform der Östlichen Partnerschaft „Energiesicherheit“ ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zu Politik und Regulierung im Bereich der nicht-konventionellen Gaserschließung in Europa austauschen und sich gegenseitig über beste Verfahren zum Schutz der menschlichen Gesundheit, des Klimas und der Umwelt informieren;

28.

betont die Notwendigkeit sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner die höchsten für den Umweltschutz und die Sicherheit geltenden Standards bei Aufbau und Verwaltung von Energieinfrastrukturen anwenden; fordert in diesem Zusammenhang die EU und die osteuropäischen Partner auf, ihre Zusammenarbeit bei der Stärkung des Regulierungsrahmens für nukleare Sicherheit weiterzuentwickeln;

29.

empfiehlt, dass die EU und die osteuropäischen Partner Synergien zwischen ihren jeweiligen Aktivitäten im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der Energiegemeinschaft, der Schwarzmeersynergie, der Baku-Initiative und des internationalen energiepolitischen Zusammenarbeitsprogramms INOGATE ermöglichen;

30.

betont die potenziellen gegenseitigen Vorteile für die EU und die osteuropäischen Partner aufgrund der umfassenden Entwicklung des Südlichen Korridors und der positiven Auswirkungen für die Diversifizierungspolitik, die wettbewerbsfähigere Energiepreise in der EU und den osteuropäischen Partnerländern ermöglichen und die Abhängigkeit von Energieimporten von marktbeherrschenden Versorgern verringern;

Stärkung integrierter und miteinander verbundener Energienetze

31.

betont, dass die Verbindungskapazität im Energiesektor zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den osteuropäischen Partnern unzureichend ist und nach wie vor ein bedeutendes Hindernis für die Entwicklung eines integrierten Wettbewerbsmarkts im Elektrizitäts-, Öl- und Gassektor ist;

32.

stellt fest, dass die starke Abhängigkeit von Importen von marktbeherrschenden Versorgern als Instrument eingesetzt werden kann, um Druck auf die Außenpolitik auszuüben; betont in diesem Zusammenhang, dass die Diversifizierung von Versorgern und Routen dringend erforderlich ist, um die geopolitische Unabhängigkeit zu stärken und einen echten Wettbewerb zwischen Gas- und Ölquellen in der EU und den osteuropäischen Partnerländern sicherzustellen;

33.

ist der Ansicht, dass die Sicherstellung der Finanzierung künftiger Netze und Infrastrukturen in erster Linie in der Verantwortung der Märkte und privaten Investoren liegen sollte, während es die Rolle der öffentlichen Investitionen sein sollte, private Finanzmittel aufzubringen;

34.

erkennt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Energieversorgung, die sicher und zuverlässig ist, als aktuelle Herausforderung an; betont, dass Energiedienste ein Teil des globalen Wohlstands sind und eine Möglichkeit bieten, den Lebensstandard zu verbessern, die Industrieproduktivität und -wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt zu erhöhen und Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

35.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) als neues integriertes Instrument für Investitionen in vorrangigen Infrastrukturprojekten der EU in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation; hebt die Notwendigkeit hervor, bei der Planung der Energieinfrastrukturprioritäten der EU der östlichen Dimension der Nachbarschaftspolitik umfassend Rechnung zu tragen;

36.

fordert die EU und die osteuropäischen Partner auf, ihren politischen Dialog zur Festlegung gemeinsamer Prioritäten bei der Diversifizierung der Energieversorgungsquellen und -routen zu intensivieren; empfiehlt, dass in den Energieinfrastrukturplanungen der EU und der osteuropäischen Partner die Entwicklung von Transitkorridoren, insbesondere des Südlichen Korridors einschließlich der transkaspischen Energietransportprojekte, und die Verstärkung oder Erweiterung der vorhandenen Transitkorridore berücksichtigt werden sollten;

37.

unterstreicht, dass die Entwicklung des transkaspischen Öl- und Gaskorridors und eines Südlichen Korridors parallel zur Weiterentwicklung der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline und der Baku-Supsa-Pipeline die Länder Zentralasiens wirtschaftlich und politisch mit Europa verbinden und gleichzeitig Möglichkeiten für osteuropäische Länder als zuverlässige Transitpartner eröffnen sollte;

38.

betont die Rolle der Schwarzmeerregion hinsichtlich der Diversifizierung der Gasversorgungsquellen und -routen für bzw. in die EU sowie das Potenzial im Bereich erneuerbarer Energien aufgrund ihrer geostrategischen Lage; stellt die besondere Bedeutung der Entwicklung des Südlichen Gaskorridors fest, auf die in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – Ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz” hingewiesen wird; empfiehlt, dass die EU und die osteuropäischen Partner die Entwicklung von Energietransportprojekten und Transitinfrastrukturen fördern;

39.

empfiehlt, dass die EU und die osteuropäischen Partner Projekte fördern, die die Gastransportinfrastruktur durch modernisieren sollen, dass Transporte in Gegenflussrichtung ermöglicht werden;

40.

betont, dass neue Infrastrukturen für die effiziente Übertragung von Elektrizität durch die Nutzung neuer Technologien, insbesondere intelligente Netze und Messgeräte, ein Schlüsselelement bei der Entwicklung eines integrierten Elektrizitätsnetzes und der Steigerung der Energieeffizienz sind;

41.

betont die Notwendigkeit, die Forschungszusammenarbeit im Bereich der Energieerzeugung, -übertragung und -speicherung zwischen der EU und den osteuropäischen Partnerländern zu stärken;

42.

fordert die Kommission, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), den Europäischen Verbund der Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und den Europäischen Verbund der Gasübertragungsnetzbetreiber (ENTSOG) auf, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und osteuropäische Partner bei der Entwicklung von Netzkodizes und Vorschriften für die Interoperabilität von Elektrizitäts- und Gasübertragungsinfrastrukturen einbeziehen;

43.

betont den maßgeblichen Beitrag des ENTSO-E zum Funktionieren des EU-Binnenmarkts und des grenzüberschreitenden Handels durch Verbesserung der Verwaltung des europäischen Elektrizitätsübertragungsnetzes; unterstützt die Anstrengungen der Republik Moldau und der Ukraine, ihre Elektrizitätsübertragungskapazität zu modernisieren, um die Verbindung ihrer Stromnetze mit dem europäischen Netz herzustellen und dem ENTSO-E beizutreten;

44.

stellt fest, dass die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen Herausforderungen für die bestehenden Netzinfrastrukturen mit sich bringt, da einige erneuerbare Quellen nur eine schwankende Versorgung aus zahlreichen örtlichen Erzeugungsanlagen ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten und die osteuropäischen Partner auf, gut geplante Investitionen in geeignete Infrastrukturen für erneuerbare Energien zu unterstützen, um deren Integration in Märkte zu erleichtern und Forschungsarbeiten zur Schaffung neuer innovativer Kapazität für Elektrizitätsübertragung und -speicherung anzuregen;

45.

beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der osteuropäischen Partnerländer vorzulegen.


(1)  Wie angenommen in Brüssel (Belgien) am 28. Mai 2013


19.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/24


ENTSCHLIEßUNG (1)

zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft

2013/C 338/04

DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,

in Kenntnis der am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebenen Gemeinsamen Erklärung,

in Kenntnis der am 29./30. September 2011 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Warschau abgegebenen Gemeinsamen Erklärung,

unter Hinweis auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EURONEST vom 3. Mai 2011,

gestützt auf die Artikel 8 und 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis des in Lissabon unterzeichneten Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat vom 3. Dezember 2008 mit dem Titel „Östliche Partnerschaft“ (COM(2008)0823),

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“,

in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel „Eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik“, vom 4. Dezember 2006 über die „Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“, vom 12. Mai 2004 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“ und vom 1. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 15. Mai 2012 mit dem Titel „Östliche Partnerschaft: Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013“,

in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 15. Mai 2012 mit dem Titel „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (JOIN(2012)14), der begleitenden gemeinsamen Arbeitsunterlage mit dem Titel „Implementation of the European Neighbourhood Policy in 2011 Regional Report: Eastern partnership“ (Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2011 Regionalbericht: Östliche Partnerschaft) und der länderspezifischen Fortschrittsberichte 2011 für Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Ukraine und die Republik Moldau,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft“,

unter Hinweis auf die laufenden bilateralen Verhandlungen über Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau sowie auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das 1995 zwischen der EU und Belarus unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf die früheren Entschließungen des Europäischen Parlaments zur östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie zu Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – östliche Dimension (2),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zu den handelspolitischen Aspekten der Östlichen Partnerschaft (4),

unter Hinweis auf die Entschließung vom 3. April 2012 der Parlamentarischen Versammlung EURONEST zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, auch im Hinblick auf die Frage der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft und die Frage der auf die Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft abzielenden Reformen,

in Kenntnis der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen von September 2000 und der Resolution vom 19. Oktober 2010 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Das Versprechen halten: vereint die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen“,

unter Hinweis auf die Umsetzung des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ durch die Europäische Union im Jahr 2010,

gestützt auf ihre Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich der Begriff „Armut“ auf einen Zustand fehlenden Einkommens und unzureichender materieller Mittel bezieht, um in Würde leben zu können, einschließlich eines unzureichenden Zugangs zu Grunddienstleistungen wie Gesundheit, Wohnraum und Bildung sowie der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt; in der Erwägung, dass der Begriff „soziale Ausgrenzung“ von umfassenderer Bedeutung ist und häufig direkt mit Armut in Verbindung steht;

B.

in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft als spezifische Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik gegründet wurde, um osteuropäische Partner in ihrem Bestreben zur Durchführung nachhaltiger Reformen zu unterstützen, um die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration in die EU zu beschleunigen;

C.

in der Erwägung, dass während des zweiten Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft, das in Warschau vom 29. bis 30. September 2011 stattfand, die Staats- und Regierungschefs und Vertreter von Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine und die Vertreter der Europäischen Union ihr Bekenntnis zu den Zielen und der fortlaufenden Umsetzung der Östlichen Partnerschaft erneuerten;

D.

in der Erwägung, dass die Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union und insbesondere der tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommen (DCFTA) neue Möglichkeiten für Unternehmer, den internationalen Handel und die Marktentwicklung schaffen würden;

E.

in der Erwägung, dass die Umgestaltung der öffentlichen Finanzen in postsowjetischen Ländern, einschließlich der Länder der Östlichen Partnerschaft, entsprechend den Grundsätzen der Marktwirtschaft zu dramatischen Ausgabenkürzungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und bei sonstigen sozialen Programmen und zu einer deutlichen Zunahme von Armut geführt haben;

F.

in der Erwägung, dass gemäß den Länderberichten der Kommission von 2011 zu Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine in mehreren dieser Länder über 30 % der Bevölkerung unterhalb der nationalen Armutsgrenze lebten;

G.

in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft unter anderem infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zugenommen haben und die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen am stärksten davon betroffen sind;

H.

in der Erwägung, dass Mangelernährung weitgehend nicht anerkannt, in vollem Umfang entdeckt und angegangen wird und in direktem Zusammenhang mit dem Grad der Armut und der sozialen Ausgrenzung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft steht;

I.

in der Erwägung, dass Mangelernährung langfristig die gesunde Entwicklung und lebenslange Leistungsfähigkeit von Menschen, insbesondere von Kindern, beeinträchtigt bzw. gefährdet und in diesem Rahmen zu Lern- und Gedächtnisstörungen, einem niedrigeren IQ und geringeren schulischen Leistungen sowie Verhaltensstörungen in der Kindheit und Jugend führt;

J.

in der Erwägung, dass extreme Armut zu einer schweren Beeinträchtigung der Menschenwürde, Marginalisierung, Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte in nicht demokratischen Ländern führen kann;

K.

in der Erwägung, dass Kinderarmut zu Marginalisierung und sozialer Ausgrenzung führen und sich negativ auf die spätere Integration in den Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben auswirken kann;

L.

in der Erwägung, dass die Bevölkerung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft altert und die Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge eine große Herausforderung in Bezug auf die Wirksamkeit der Reformen sowie die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum darstellt;

M.

in der Erwägung, dass obwohl jeder östliche Partner einen unterschiedlichen Ansatz bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verfolgt, fortlaufende Reformen verabschiedet werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Partner zu erhalten, Arbeitsplätze zu schaffen und Armut zu bekämpfen;

N.

in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft auf weiterer wirtschaftlicher Integration zwischen der EU und ihren Partnern sowie auf der Förderung der Liberalisierung des Handels und der Investitionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft basieren sollte, mit dem Ziel der Einrichtung eines Netzes tief greifender und umfassender Freihandelszonen;

O.

in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Östlichen Partnerschaft positive Wirkung zeigen soll, indem sie als eine Plattform für den Meinungsaustausch und die Suche nach gemeinsamen Standpunkten zu den globalen Herausforderungen unserer Zeit – unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – und der Stärkung der Beziehungen zwischen den Ländern der Region und der EU sowie unter den Ländern der Östlichen Partnerschaft selbst dient;

P.

in der Erwägung, dass die Förderung des Handels, des Zugangs zum Arbeitsmarkt, der medizinischen Versorgung und der grundlegenden Sozialdienstleistungen für die Armutsminderung unerlässlich ist;

Q.

in der Erwägung, dass Sozialdienstleistungen und vor allem der Zugang zu Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Personen wesentlich sind für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie an Bildung und Weiterbildung;

R.

in der Erwägung, dass friedlichere, sichere, stabilere und konfliktfreie Regionen die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betreffenden Länder fördern, Hindernisse der regionalen Zusammenarbeit beseitigen und Möglichkeiten zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft schaffen würden;

S.

in der Erwägung, dass die neue Europäische Nachbarschaftspolitik darauf abzielt, eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, so dass EU-Nachbarn auf nachhaltige Weise Handel treiben, Investitionen tätigen und das Wachstum ihrer Volkswirtschaften vorantreiben können, während soziale und regionale Ungleichheiten und Armut abgebaut, Arbeitsplätze für ihre Bevölkerung geschaffen und ein höherer Lebensstandard ermöglicht werden;

Eine politische Verpflichtung zur Armutsminderung

1.

hält jedes Land der Östlichen Partnerschaft an, die Festlegung ausdrücklicher und ehrgeiziger Ziele zur Armutsminderung zu erwägen;

2.

fordert jedes Land der Östlichen Partnerschaft auf, sicherzustellen, dass der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung die notwendigen Haushaltsmittel oder alternative Ressourcen zugewiesen werden und gleichzeitig der Zugang zu solchen Mitteln für die maßgeblichen Akteure vereinfacht wird; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt werden, um die außenpolitischen Maßnahmen der EU und insbesondere die Östlichen Partnerschaftsprogramme zu finanzieren;

3.

hält alle Länder der Östlichen Partnerschaft dazu an, die finanziellen Instrumente zur Unterstützung des sozialen und territorialen Zusammenhalts vollständig auszuschöpfen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von städtischer und ländlicher Armut gelegt werden sollte;

4.

hebt die Notwendigkeit hervor, die Geschlechtergleichstellung und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu fördern, wobei besonders das höhere Armutsrisiko älterer Frauen angegangen werden sollte und ferner zu berücksichtigen ist, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle und demzufolge das geschlechtsspezifische Pensions- und Rentengefälle weiterhin Hauptgründe dafür sind, dass Frauen in späteren Lebensphasen unter der Armutsgrenze leben, was auch für Alleinerziehende, Frauen mit Behinderungen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, gilt;

5.

betont, dass die zukünftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand der Länder der Östlichen Partnerschaft entscheidend von ihrer Fähigkeit abhängen, ihre Arbeitsressourcen vollständig auszuschöpfen, was eine gesteigerte Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt einschließt;

6.

unterstreicht die Bedeutung der Bekämpfung von Armut unter Menschen mit Behinderungen, indem diesen gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft wird, Hindernisse zur vollständigen Ausübung ihrer Rechte beseitigt werden, Dienstleistungen entsprechend ihren Bedürfnissen entwickelt werden und sie gleichberechtigten Zugang zu moderner Gesundheitsversorgung erhalten;

7.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, sich uneingeschränkt zur Beseitigung der Mangelernährung zu verpflichten, welche weitreichende gesundheitliche Folgen hat und den Aufwand und die Kosten der Pflege für Einzelpersonen und die Gesellschaft erhöht;

8.

fordert die Europäische Union auf, die Länder der Östlichen Partnerschaft zu ermutigen, die Mangelernährung von Kindern anzugehen und das Stunting und Wasting bei Kindern unter fünf Jahren durch die Gründung öffentlich-privater Partnerschaften in Verbindung mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen aktiv zu senken; betont, dass Ansätze wie der, der in der Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 mit dem Titel „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ unterstützt wird, nicht nur direkte gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bringen, sondern sich auch langfristig auf die Gesundheitskosten auswirken;

Bekämpfung von Armut durch wirtschaftliche Entwicklung, Handel und regionale Integration

9.

betont, dass Handel eines der effizientesten Mittel ist, um Wirtschaftswachstum zu fördern, und einen Schlüsselaspekt für nachhaltige Entwicklung und für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft darstellt;

10.

erkennt an, wie wichtig wirtschaftliche Entwicklung, Handelserleichterung und die Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft in die Weltwirtschaft für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind; weist darauf hin, dass in den Freihandel integrierte Länder ein höheres Wirtschaftswachstum und eine Verbesserung ihrer Armutsindikatoren erreichen;

11.

unterstützt die regionale Integration unter den Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Entwicklung ihres regionalen Marktes über die Verhandlung und Umsetzung von regionalen Abkommen sowie von bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union;

12.

unterstreicht die Bedeutung der Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen, einschließlich über tief greifende und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA), als wesentliches Instrument, um Handelsliberalisierung und die Beseitigung von Handelsschranken in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern und somit Armut auf wirksame und nachhaltige Weise zu bekämpfen;

13.

fordert jedes Land der Östlichen Partnerschaft auf, den Handel in seine Entwicklungsstrategien einzubeziehen, da er ein starker wirtschaftlicher Faktor ist, der zur Minderung von Armut beiträgt, insbesondere durch die Unterstützung der regionalen Integration und Zusammenarbeit und wirksamen wirtschaftspolitischen Steuerung sowie durch die Entwicklung des Humankapitals und die Förderung von Kernarbeitsnormen und besserem Marktzugang (insbesondere für Menschen in ländlichen Gegenden);

14.

weist darauf hin, dass die Beseitigung von Handelsschranken in Verbindung mit nationalen Reformen erheblich zu nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung und zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen würde; unterstreicht, dass der positive Einfluss regionaler Integration gestärkt wird, wenn die Zusammenarbeit grenzüberschreitend ist und auf eine vertiefte Integration in die Weltwirtschaft ausgeweitet wird;

15.

begrüßt das Bekenntnis der meisten Länder der Östlichen Partnerschaft zu den Abkommen der Welthandelsorganisation (WHO) als Anker für eine glaubwürdige nationale Handelspolitik und als Anreiz für ein verbessertes ordnungspolitisches und institutionelles Handelsumfeld;

16.

fordert die Europäische Union und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, Länder der Östlichen Partnerschaft bei ihren Bemühungen zur Reform und Steigerung der Handelskapazität durch zusätzliche technische und finanzielle Hilfe zu unterstützen, und fordert die Kommission auf, Überlegungen anzustellen, wie diese Ziele erreicht werden können;

17.

betont, dass bei den handelspolitischen Reformen die spezifischen Bedingungen in den einzelnen Ländern der Östlichen Partnerschaft berücksichtigt werden sollten, dass sie das Ergebnis eines nationalen Dialogs zwischen Regierung, Privatsektor und Vertretern von Arbeitnehmern und Zivilgesellschaft sein sollten und mit gesamtwirtschaftlichen und institutionellen Reformen einhergehen sollten, die Wachstum und menschliche Entwicklung fördern;

18.

unterstützt die Entwicklung sektorübergreifender Ansätze, die Maßnahmen in diversen angrenzenden Politikfeldern wie Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Jugend, Wohnraum und sozialer Schutz ermöglichen;

Bekämpfung von Armut durch Beschäftigung, Sozialdienstleistungen, Bildung und Ausbildung

19.

hebt hervor, dass der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sich auf Wachstum und Beschäftigung sowie auf eine moderne und wirksame Sozialschutzpolitik stützen muss; hebt hervor, dass die von Eurofound durchgeführten Erhebungen zur Lebensqualität (Eurofound Quality of Life Surveys) (5) bestätigt haben, dass die Bereitstellung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen eine der wichtigsten Möglichkeiten darstellt, um die Lebensqualität einer Bevölkerung zu verbessern, eine vollständige Integration in die Gesellschaft zu sichern und den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern;

20.

ist der Auffassung, dass zu Sozialdienstleistungen gesetzliche wie auch ergänzende Systeme der sozialen Sicherheit sowie allgemein verfügbare Dienste gehören, die unmittelbar zugunsten der Person erbracht werden und darauf abzielen, die Lebensqualität für alle zu fördern; weist darauf hin, dass sie eine wichtige Rolle bei der Prävention, dem sozialen Zusammenhalt und der Integration sowie der Gewährleistung von Grundrechten spielen;

21.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft dringend auf, die Verfügbarkeit von zugänglichen, erschwinglichen und hochwertigen Sozialdienstleistungen zu fördern und nicht diskriminierenden Zugang zu diesen Dienstleistungen, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Beschäftigungsbedingungen, zu gewährleisten;

22.

ist der Ansicht, dass Arbeitslosigkeit einer der Hauptgründe für die Armut in der erwerbsfähigen Bevölkerung der Länder der Östlichen Partnerschaft darstellt, und betont daher, dass entsprechende politische Konzepte in erster Linie auf die dauerhafte Schaffung von Arbeitsplätzen abzielen sollten; weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, dass Menschen angemessene Bildung, Ausbildung und Kompetenzen erhalten müssen, um wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu erlangen;

23.

betont, dass die Förderung der Beschäftigung von Eltern ein Schlüsselfaktor für die Bekämpfung von Kinderarmut ist, da Armut häufig „geerbt“ wird; unterstützt die Annahme von Maßnahmen, um Eltern einen besseren Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und besonderen Qualifikationen zu ermöglichen, ihnen den Eintritt oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit zu erleichtern und ihnen flexible Bedingungen in Bezug auf Arbeitszeit und Beurlaubung zu bieten;

24.

fordert die Regierungen dazu auf, das Einkommen von Haushalten mit Kindern durch Steuervergünstigungen, Kindergeld, Geldleistungen, Bildung, Kinderbetreuung und Wohnbeihilfen für Familien mit speziellen Anforderungen (mehrere Kinder, Kinder mit Behinderungen, Alleinerziehende, Pflegefamilien) zu unterstützen; fordert die EU auf, Arbeits- und Sozialnormen im Rahmen ihrer Partnerschaftsbeziehungen zu fördern;

25.

fordert zur Bekämpfung von Jugendarmut und sozialer Ausgrenzung auf, indem Bildungsdienste, insbesondere in benachteiligten Gegenden, verbessert und die Infrastruktur für Vorschul- und Schulbildung, auch unter Einbeziehung von informellem Lernen und Beteiligungsmethoden, modernisiert wird;

26.

fordert die EU auf, Austausch- und Berufsbildungsprogramme für Studenten sowie für Lehrpersonal durch die Stärkung der Synergien zwischen Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Jugendverbänden und Unternehmen einzurichten und zu entwickeln; unterstreicht die Bedeutung der Anpassung von Kompetenzen an den Arbeitsmarkt, um somit den Übergang zu einer intelligenten, nachhaltigen und ausgewogenen Wirtschaft zu ermöglichen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Kapazitäten junger Leute zu steigern, damit sie einen Arbeitsplatz in ihrem Interessenbereich finden, sowie diese verstärkt für Menschenrechte, geschlechtsspezifische Konzepte und den Schutz von Kindern und Personen mit Behinderungen zu sensibilisieren;

27.

weist darauf hin, dass die Beseitigung spezifischer Hindernisse, mit denen junge Frauen bei der Arbeitssuche konfrontiert sind, das Kernstück eines progressiven Ansatzes zur Jugendarbeitslosigkeit bilden muss; fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, sich auf Strategien zu konzentrieren, die Aus- und Weiterbildungsprogramme mit gezielten Beschäftigungsstrategien für junge Frauen kombinieren;

28.

betont, dass eine weitere Visaerleichterung und Mobilitätsprogramme jungen Leuten in den Ländern der Östlichen Partnerschaft verstärkt die Möglichkeit geben, einen Ausbildungsplatz im Ausland zu erhalten und Erfahrungen auszutauschen; fordert die Kommission auf, die Länder der Östlichen Partnerschaft technisch und finanziell dabei zu unterstützen, Hochschulabschlüsse und -standards an den europäischen Hochschulraum anzugleichen;

29.

fordert die Europäische Union auf, die Länder der Östlichen Partnerschaft zur Bereitstellung von Ausbildungs-, Praktikums- und Lehrstellen für junge Leute während ihrer Bildungslaufbahn anzuhalten, da diese dadurch mehr Berufserfahrung und somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten; fordert die Regierungen der Länder der Östlichen Partnerschaft auf, die Wirtschaftsmechanismen auf gesetzgeberischer Ebene zu stärken, mit denen Arbeitgeber dazu angehalten werden, Absolventen ein erstes Beschäftigungsverhältnis zu bieten sowie für Schüler und Studenten von Berufsschulen und Hochschulinstituten Schulungsmöglichkeiten und Praktikumsstellen bereitzustellen;

Bekämpfung von Armut durch die Förderung der Entwicklung von KMU

30.

weist darauf hin, dass die grundlegende Maßnahmen zur Senkung der Jugendarmut darin besteht, die Jugendbeschäftigung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch eine Verbesserung der Qualität des Geschäftsumfelds von KMU zu fördern; hält die Entwicklung von unternehmerischen Kenntnissen und Kompetenzen für ein zentrales Element gut konzipierter und gut umgesetzter nationaler Strategien;

31.

weist darauf hin, dass das Unternehmertum von Frauen eine wertvolle Quelle für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung darstellt; fordert daher die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, das Unternehmertum unter Frauen sowie den Zugang zu Finanzmitteln und eine verstärkte Bereitstellung von Mentoren-, Aus- und Weiterbildungsprogrammen zu unterstützen;

32.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, die Hindernisse für die Entwicklung von KMU wie verzerrten und unfairen Wettbewerb und Monopole zu beseitigen, die Korruption von Behörden, die mit der Registrierung, Besteuerung und Sanierung von KMU sowie Kataster-, Zoll- und anderen Kontrollaufgaben beauftragt sind, zu bekämpfen und das Vergabeverfahren für Bankkredite zu vereinfachen, das häufig durch besonders hohe Zinssätze und komplizierte Vorgänge erschwert wird;

33.

hebt die Tatsache hervor, dass regionale Integration, die eines der Schlüsselelemente für die Ankurbelung des Handels darstellt, zudem einen Anreiz für solide Maßnahmen in Bereichen wie Normen, Schutz von geistigem Eigentum und sozialer Schutz liefert; betont, dass die Handelskapazität durch andere handelsbezogene Entwicklungshilfe, einschließlich sektoraler und fiskaler Konzepte zur Verbesserung des Investitionsklimas sowie durch angemessene Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors, insbesondere für das kleine und mittlere Unternehmertum verbessert werden muss; befürwortet die Entwicklung regionaler Märkte und Institutionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, insbesondere mittels Verhandlung, Abschluss und Umsetzung von bilateralen und regionalen Abkommen mit der EU;

Rentensysteme

34.

ist der Auffassung, dass die Modernisierung von Rentensystemen auf der Agenda für die Armutsminderung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft weit oben stehen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, die Kapazität von Pensionen und Renten zur Bereitstellung eines sicheren und angemessenen Einkommens für Rentner sicherzustellen; betont, dass die Modernisierung von Rentensystemen den sich ändernden Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes entsprechen sollte;

35.

weist darauf hin, dass nationale Entscheidungsträger in den Ländern der Östlichen Partnerschaft weiterhin für die Rentensysteme verantwortlich sind; ist der Meinung, dass Rentensysteme wirksam Armut und soziale Ausgrenzung unter Rentnern verhindern sollten, indem ein angemessener Lebensstandard im Rentenalter gesichert wird;

36.

ist der Auffassung, dass Pensions- und Rentensysteme überprüft werden müssen, um in Bezug auf Rentenpläne und Steuervergünstigungen finanziell nachhaltig und konsistent zu sein;

Gesundheitswesen

37.

erkennt an, dass die Entwicklung von Gesundheitssystemen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung spielt;

38.

betont, dass das Risiko von gesundheitsbezogener Armut durch ein hochwertiges Gesundheitssystem gesenkt werden muss, das zugänglich und finanziell nachhaltig ist und den Bedürfnissen und Schwierigkeiten der am stärksten benachteiligten Gruppen und Einzelpersonen entspricht;

39.

äußert die Besorgnis, dass Mangelernährung von der Allgemeinheit nicht als erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit angesehen wird; unterstreicht die Tatsache, dass Mangelernährung auf allen Ebenen angegangen werden muss: von den Regierungen, den Gesundheits- und Sozialhilfedienstleistern, den Fachleuten sowie den betroffenen Personen selbst;

40.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, die erforderlichen Mechanismen, Maßnahmen und Programme einzurichten, um sicherzustellen, dass Prävention und Bekämpfung von Mangelernährung zentrale Elemente in sämtlichen klinischen und medizinischen Einrichtungen darstellen;

41.

fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, die Bemühungen für die Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten zu intensivieren und Präventionsprogramme zu unterstützen; erinnert daran, dass sich die Impfung gegen Hepatitis B als sehr erfolgreich erwiesen hat und das Ausmaß chronischer Infektionen auf unter 1 % bei immunisierten Kindern weltweit gesenkt hat; weist darauf hin, dass die Infektion mit dem HIV/AIDS-Virus häufig zu sozialer Ausgrenzung führt; ruft daher die Regierungen der betroffenen Länder dringend auf, aktive Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von HIV/AIDS sowie Informationskampagnen zu Übertragung und präventivem Verhalten zu entwickeln;

42.

beauftragt ihren Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem EAD, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln.


(1)  Angenommen in Brüssel am 28. Mai 2013.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0153.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0276.

(5)  Eurofound - Quality of Life Surveys http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef09108.htm