ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.CA2012.276.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 276A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
55. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2012/C 276A/01 |
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2012/C 276A/02 |
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2012/C 276A/03 |
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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2012 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
8 |
(DA/EL/HU/IT/MT/PL) |
10 |
|
17 |
(LT) |
20 |
(EN) |
22 |
(DE/EN/FR) |
27 |
|
30 |
(FR) |
31 |
(ES) |
37 |
|
44 |
|
46 |
|
53 |
|
55 |
|
59 |
|
69 |
(DE/EN/FR) |
70 |
(EL) |
71 |
(ES) |
74 |
(HU) |
75 |
(NL) |
76 |
|
77 |
(RO) |
84 |
(DE/EN/FR) |
86 |
|
90 |
(EN) |
101 |
|
110 |
(DE/EN/FR) |
114 |
|
121 |
(BG) |
122 |
|
134 |
|
136 |
(PT) |
140 |
|
144 |
(DE/EN/FR) |
146 |
(CS/DA) |
160 |
|
161 |
|
169 |
(DE/EN/FR) |
180 |
(DE/EN/FR) |
187 |
|
189 |
|
197 |
(DA/DE/EN/SK) |
198 |
(EN/FR) |
199 |
(DE/EN/FR) |
204 |
(ET/GA/LV/PT) |
206 |
(CS) |
210 |
(LT) |
211 |
(MT) |
212 |
(PL) |
214 |
(SK) |
215 |
(DE/EN/FR) |
228 |
(SL) |
266 |
|
270 |
|
274 |
(CS) |
275 |
(LV) |
276 |
(DE/EN/FR) |
DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
13.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 276/1 |
HINWEIS FÜR DIE LESER
(2012/C 276 A/01)
Европейската служба за подбор на персонал (EPSO) организира следните конкурси на общо основание:
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EPSO/AD/244/12 — АДМИНИСТРАТОРИ С ХЪРВАТСКО ГРАЖДАНСТВО (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — НАЧАЛНИЦИ НА ОТДЕЛИ (AD 9/AD 12) С ХЪРВАТСКИ ЕЗИК В ОБЛАСТТА НА ПИСМЕНИЯ ПРЕВОД |
Допълнителна информация е поместена на уебсайта на EPSO www.eu-careers.info.
La Oficina Europea de Selección de Personal (EPSO) convoca las siguientes oposiciones generales:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRADORES CROATAS (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — JEFES DE UNIDAD (AD 9/AD 12) DE LENGUA CROATA EN EL ÁMBITO DE LA TRADUCCIÓN |
Para más información, consúltese el sitio web de la EPSO en la dirección: www.eu-careers.info
Evropský úřad pro výběr personálu (EPSO) pořádá následující otevřená výběrová řízení:
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EPSO/AD/244/12 – CHORVATŠTÍ ADMINISTRÁTOŘI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 – VEDOUCÍ ODDĚLENÍ (AD 9/AD 12) CHORVATSKÉHO JAZYKA V OBLASTI PŘEKLADU |
Veškeré informace jsou k dispozici na internetové stránce úřadu EPSO www.eu.careers.info.
Det Europæiske Personaleudvælgelseskontor (EPSO) afholder følgende almindelige udvælgelsesprøver:
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EPSO/AD/244/12 — KROATISKE ADMINISTRATORER (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — KROATISKSPROGEDE KONTORCHEFER (AD 9/AD 12) INDEN FOR OVERSÆTTELSE |
Yderligere oplysninger findes på EPSO's hjemmeside www.eu-careers.info.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt folgende allgemeine Auswahlverfahren durch:
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EPSO/AD/244/12 — BEAMTE (m/w) DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 5) KROATISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT |
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EPSO/AD/245-246/12 — REFERATSLEITER (m/w) (AD 9/AD 12) KROATISCHER SPRACHE IM BEREICH ÜBERSETZUNG |
Weitere Informationen finden Sie auf der EPSO-Website: www.eu-careers.info.
Euroopa Personalivaliku Amet (EPSO) korraldab järgmised avalikud konkursid:
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EPSO/AD/244/12 — HORVAATIA KODANIKEST ADMINISTRAATORID (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — HORVAATIA KEELE KIRJALIKU TÕLKE ÜKSUSTE JUHATAJAD (AD 9/AD 12) |
Lisateavet saab EPSO veebilehelt www.eu-careers.info.
Η Ευρωπαϊκή Υπηρεσία Επιλογής Προσωπικού (EPSO) διοργανώνει τους γενικούς διαγωνισμούς:
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EPSO/AD/244/12 — ΚΡΟΑΤΕΣ ΔΙΟΙΚΗΤΙΚΟΙ ΥΠΑΛΛΗΛΟΙ (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — ΠΡΟΪΣΤΑΜΕΝΟΙ ΔΙΟΙΚΗΤΙΚΗΣ ΜΟΝΑΔΑΣ (AD 9/AD 12) ΚΡΟΑΤΙΚΗΣ ΓΛΩΣΣΑΣ ΣΤΟΝ ΤΟΜΕΑ ΤΗΣ ΜΕΤΑΦΡΑΣΗΣ |
Συμπληρωματικές πληροφορίες υπάρχουν στον δικτυακό τόπο της EPSO www.eu-careers.info.
The European Personnel Selection Office (EPSO) is organising the following open competitions:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRATORS (AD 5) OF CROAT CITIZENSHIP |
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EPSO/AD/245-246/12 — HEADS OF UNIT (AD 9/AD 12) IN THE FIELD OF TRANSLATION HAVING CROATIAN AS THEIR MAIN LANGUAGE |
Further details can be found on the EPSO website: www.eu-careers.info
L'Office européen de sélection du personnel (EPSO) organise les concours généraux:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRATEURS CROATES (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — CHEFS D'UNITÉ (AD 9/AD 12) DE LANGUE CROATE DANS LE DOMAINE DE LA TRADUCTION |
Des informations complémentaires se trouvent sur le site de l'EPSO: www.eu-careers.info
Tá an Oifig Eorpach um Roghnú Foirne (EPSO) ag eagrú na gcomórtas oscailte seo a leanas:
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EPSO/AD/244/12 — RIARTHÓIRÍ CRÓTACHA (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — CINN AONAID (AD 9/AD 12) CHRÓITISE I RÉIMSE AN AISTRIÚCHÁIN |
Tá tuilleadh eolais ar shuíomh gréasáin EPSO: www.eu-careers.info
L'Ufficio europeo di selezione del personale (EPSO) organizza i seguenti concorsi generali:
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EPSO/AD/244/12 — AMMINISTRATORI CROATI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — CAPI UNITÀ (AD 9/AD 12) DI LINGUA CROATA NEL SETTORE DELLA TRADUZIONE |
Per ulteriori informazioni consultare il sito EPSO: www.eu-careers.info
Eiropas Personāla atlases birojs (EPSO) rīko atklātus konkursus:
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EPSO/AD/244/12 – ADMINISTRATORI, KURI IR HORVĀTIJAS PILSOŅI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 – NODAĻAS VADĪTĀJI TULKOŠANAS JOMĀ (AD 9/AD 12), KURU GALVENĀ VALODA IR HORVĀTU VALODA |
Papildu informācija atrodama EPSO tīmekļa vietnē www.eu-careers.info.
Europos personalo atrankos tarnyba (EPSO) rengia viešus konkursus:
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EPSO/AD/244/12 – KROATIJOS PILIETYBĖS ADMINISTRATORIAI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 – KROATŲ KALBOS VERTIMO RAŠTU SKYRIAUS VADOVAI (AD 9/AD 12) |
Išsami informacija skelbiama EPSO interneto svetainėje www.eu-careers.info.
Az Európai Személyzeti Felvételi Hivatal (EPSO) az alábbi nyílt versenyvizsgákat szervezi:
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EPSO/AD/244/12 – HORVÁT IGAZGATÁSI TISZTVISELŐK (AD 5) |
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EPSO/AD/245–246/12 – HORVÁT NYELVŰ CSOPORTVEZETŐK (AD 9/AD 12 BESOROLÁSI FOKOZAT) A FORDÍTÁS TERÜLETÉN |
További információk az EPSO honlapján találhatók: www.eu-careers.info
L-Uffiċċju Ewropew għas-Selezzjoni tal-Persunal (EPSO) qed jorganizza l-kompetizzjonijiet ġenerali li ġejjin:
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EPSO/AD/244/12 — AMMINISTRATURI KROATI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — KAPIJIET TAL-UNITÀ (AD 9/AD 12) TAL-LINGWA KROATA FIL-QASAM TAT-TRADUZZJONI |
Għal aktar informazzjoni kkonsulta l-websajt tal-EPSO: www.eu-careers.info.
Het Europees Bureau voor personeelsselectie (EPSO) organiseert de volgende algemene vergelijkende onderzoeken:
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EPSO/AD/244/12 — KROATISCHE ADMINISTRATEURS (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — EENHEIDSHOOFDEN (AD 9/AD 12) MET KROATISCH ALS HOOFDTAAL VOOR HET VAKGEBIED VERTALING |
Aanvullende informatie is beschikbaar op de website van EPSO: www.eu-careers.info.
Europejski Urząd Doboru Kadr (EPSO) organizuje następujące konkursy otwarte:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRATORZY CHORWACCY (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — KIEROWNICY DZIAŁÓW (AD 9/AD 12) JĘZYKA CHORWACKIEGO W DZIEDZINIE TŁUMACZEŃ PISEMNYCH |
Szczegółowe informacje można znaleźć na stronie internetowej EPSO www.eu-careers.info.
O Serviço Europeu de Seleção de Pessoal (EPSO) organiza os seguintes concursos gerais:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRADORES CROATAS (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — CHEFES DE UNIDADE (AD 9/AD 12) DE LÍNGUA CROATA NO DOMÍNIO DA TRADUÇÃO |
Todas as informações podem ser consultadas no sítio Internet do EPSO: www.eu-careers.info
Oficiul European pentru Selecția Personalului (EPSO) organizează concursurile generale:
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EPSO/AD/244/12 — ADMINISTRATORI CROAȚI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — ȘEFI DE UNITATE (AD 9/AD 12) DE LIMBA CROATĂ ÎN DOMENIUL TRADUCERII |
Informații suplimentare sunt disponibile pe site-ul EPSO: www.eu-careers.info
Európsky úrad pre výber pracovníkov (EPSO) organizuje verejné výberové konania:
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EPSO/AD/244/12 – CHORVÁTSKI ADMINISTRÁTORI (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 – VEDÚCI ODDELENÍ (AD 9/AD 12) CHORVÁTSKEHO JAZYKA V OBLASTI PREKLADU |
Ďalšie informácie sú k dispozícii na webovej stránke úradu EPSO: www.eu-careers.info.
Evropski urad za izbor osebja (EPSO) organizira naslednje javne natečaje:
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EPSO/AD/244/12 – UPRAVNI USLUŽBENCI (AD 5) S HRVAŠKIM DRŽAVLJANSTVOM |
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EPSO/AD/245-246/12 – VODJE ENOT (AD 9/AD 12) NA PODROČJU PREVAJANJA ZA HRVAŠKI JEZIK |
Dodatne informacije so na voljo na spletišču urada EPSO www.eu-careers.info.
Euroopan unionin henkilöstövalintatoimisto (EPSO) järjestää seuraavat avoimet kilpailut:
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EPSO/AD/244/12 — KROATIALAISET HALLINTOVIRKAMIEHET (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 — KROAATINKIELISET YKSIKÖNPÄÄLLIKÖT (AD 9/AD 12) KÄÄNTÄMISEN ALALLA |
Lisätietoja EPSOn verkkosivulla www.eu-careers.info.
Europeiska rekryteringsbyrån (Epso) anordnar följande allmänna uttagningsprov:
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EPSO/AD/244/12 – KROATISKA HANDLÄGGARE (AD 5) |
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EPSO/AD/245-246/12 – KROATISKSPRÅKIGA ENHETSCHEFER (AD 9/AD 12) INOM OMRÅDET ÖVERSÄTTNING |
Närmare upplysningar finns på Epsos webbplats www.eu-careers.info.
13.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 276/5 |
BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS
EPSO/AD/244/12 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration kroatischer Staatsbürgerschaft (AD 5)
(2012/C 276 A/02)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (1).
EPSO/AD/244/12
BEAMTE (m/w) DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION KROATISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT (AD 5)
Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ASSESSMENT-CENTER |
VI. |
RESERVELISTEN |
VII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINES
|
124 |
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Die Kandidaten werden darauf hingewiesen, dass dieses Auswahlverfahren in erster Linie durchgeführt wird, um im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens eine minimale Anzahl von Mitarbeitern im europäischen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Dies ist eine wesentliche Garantie für die Beachtung des von der europäischen Rechtssprechung anerkannten Prinzips der Verwaltungskontinuität und des reibungslosen Funktionierens des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich hierbei um vorbereitende Maßnahmen zu diesem Zweck unbeschadet der Ratifizierung des Beitrittvertrages und notwendigen Vorschriften seines Inkrafttretens. Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass das Auswahlverfahren jederzeit beendet werden kann, sollte der Beitrittsvertrag nicht ratifiziert werden oder mangels solcher Vorschriften nicht in Kraft treten, und, sollte das Verfahren schon abgeschlossen sein, von Kandidaten auf der Reserveliste aus diesem Umstand keinerlei Rechte abgeleitet werden können. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Hochschulabsolventen, die ihre berufliche Laufbahn als Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ in den EU-Organen beginnen, werden in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt. Sie können im Wesentlichen drei Tätigkeiten in den EU-Organen weisungsgebunden ausführen: Sie formulieren strategische Maßnahmen, gewährleisten deren Umsetzung und sichern das Ressourcenmanagement. Wir suchen in erster Linie Bewerber, die die angebotenen beruflichen Aufstiegschancen nutzen wollen.
1. Art der Tätigkeit
AD-Beamte haben in der Regel die Aufgabe, die Entscheidungsträger bei der Umsetzung des Auftrags ihres Organs oder ihrer Einrichtung zu unterstützen.
Die Haupttätigkeiten, die von Organ zu Organ variieren können, umfassen insbesondere Folgendes:
— |
Entwicklung, Durchführung, Follow-up und Überwachung von Programmen und Aktionsplänen, |
— |
Ressourcenmanagement, insbesondere Personal, Finanzmittel und Ausrüstung, |
— |
Unterstützung der Entscheidungsträger durch schriftliche oder mündliche Beiträge, |
— |
Ausarbeitung von Vermerken zum Thema Politikanalyse, |
— |
externe und interne Kommunikation sowie interne Berichterstattung, |
— |
Beziehungen zu externen Akteuren und den Mitgliedstaaten, |
— |
Koordinierung und Abstimmung der Konzepte mit anderen Dienststellen und Organen, |
— |
Koordinierung von Arbeitsgruppen, denen Vertreter der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und andere externe Akteure angehören, |
— |
Ausarbeitung von Verträgen, Vorbereitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Vorbereitung von Ausschreibungen, Teilnahme an Ausschüssen für die Bewertung der Einhaltung der Verfahren zur Auswahl der Vorschläge und der Zuschlagserteilung. |
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2.1. |
Bildungsabschluss Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren. |
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2.2. |
Berufserfahrung Es wird keine Berufserfahrung verlangt. |
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2.3. |
Sprachkenntnisse |
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Hauptsprache Gründliche Kenntnis der kroatischen Sprache |
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und |
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Zweite Sprache Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache |
IV. ZULASSUNGSTESTS
Die von EPSO organisierten Zulassungstests werden an Computern durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.
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Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung fristgemäß validiert haben (siehe Abschnitt VII). Wichtiger Hinweis:
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Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen: |
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Test a |
Sprachlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte. |
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Test b |
Zahlenverständnis |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte. |
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Test c |
Abstraktes Denken |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte. |
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Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte. |
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Test d |
Situationsbezogenes Urteilsvermögen |
Bewertung: 0 bis 40 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 24 Punkte. |
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Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) |
V. ASSESSMENT-CENTER
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Sie erhalten eine Einladung zum Assessment-Center,
Es werden etwa 2,5 mal so viele Bewerber zum Assessment-Center zugelassen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden können. Die genaue Zahl wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.info) veröffentlicht. |
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Mit Hilfe des Assessment-Centers sollen Ihre allgemeinen Kompetenzen (4) bewertet werden:
Hierzu werden folgende Tests (5) durchgeführt:
Im Rahmen der Fallstudie (a) werden die Kenntnisse der kroatischen Sprache geprüft. Sie werden gebeten, eine Fallstudie (6) (die fester Bestandteil des Assessment-Centers ist) zu bearbeiten und an den anderen Tests des Assessment-Centers teilzunehmen, die sich über einen oder anderthalb Tage erstrecken und in der Regel in Brüssel stattfinden. |
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Jede Kompetenz wird nach folgendem Schema getestet: |
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Fallstudie |
Gruppenübung |
Mündlicher Vortrag |
Strukturiertes Gespräch |
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Analytisches und problemlösungsorientiertes Denken |
x |
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x |
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Kommunikationsfähigkeit |
x |
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x |
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Qualitäts- und ergebnisorientiertes Arbeiten |
x |
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x |
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Lernfähigkeit und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung |
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x |
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x |
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Prioritätensetzung und Organisationstalent |
x |
x |
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Belastbarkeit |
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x |
x |
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Teamfähigkeit |
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x |
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x |
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Führungsqualitäten |
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x |
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x |
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Allgemeine Kompetenzen 0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz; erforderliche Mindestpunktzahl:
Kenntnis der kroatischen Sprache 0 bis 10 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 8 Punkte. Wird bei diesem Test die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Allerdings werden die hier erzielten Punkte nicht zu den Punkten hinzugerechnet, die bei der Prüfung der allgemeinen Kompetenzen erreicht wurden. |
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Sprache 2: Deutsch, Englisch oder Französisch (Test a, b, c und d) Sprache 1: Kroatisch |
VI. RESERVELISTE
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Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,
Ausgehend von der erreichten Höchstpunktzahl werden die Nachweise von so vielen Bewerbern überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die Angaben (8) der Bewerber in ihrem elektronischen Bewerbungsbogen sich nicht durch einschlägige Nachweise belegen lassen, werden die betreffenden Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. |
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Die Namen auf der Liste sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. |
VII. BEWERBUNG
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Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website und in der Anleitung zur Online-Bewerbung. Frist für die Anmeldung (einschließlich Validierung): 16. Oktober 2012, 12.00 Uhr Brüsseler Uhrzeit. |
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen (9). Verfahren: Siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Ergebnis den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(3) Diese Angaben werden vor der Erstellung der Reserveliste auf Grundlage der Nachweise überprüft (siehe Abschnitt VI Ziffer 1 und Abschnitt VII Ziffer 2).
(4) Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.
(5) Der Inhalt dieser Tests wird vom Prüfungsausschuss validiert.
(6) Die Bearbeitung der Fallstudie könnte aus organisatorischen Gründen unabhängig von den anderen Assessment-Center-Tests in Testzentren in den Mitgliedstaaten und/oder in Brüssel stattfinden.
(7) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
(8) EPSO überprüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und der Prüfungsausschuss überprüft, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
(9) Der Termin Ihres Assessment-Centers wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto rechtzeitig mitgeteilt.
13.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 276/10 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN
EPSO/AD/245/12 — Referatsleiter (w/m) (AD 9) und EPSO/AD/246/12 — Referatsleiter/Abteilungsleiter (w/m) (AD 12) kroatischer Sprache im Bereich Übersetzung
(2012/C 276 A/03)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt zur Bildung einer Einstellungsreserve auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen folgende allgemeine Auswahlverfahren durch:
EPSO/AD/245/12 — REFERATSLEITER (w/m) (AD 9) UND
EPSO/AD/246/12 — REFERATSLEITER/ABTEILUNGSLEITER (w/m) (AD 12) KROATISCHER SPRACHE IM BEREICH ÜBERSETZUNG
Diese Auswahlverfahren dienen der Erstellung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen bei den Organen der Europäischen Union (1).
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Bewerbungsleitfaden (mit Ausnahme der Punkte 4, 5.3, 5.4, 6.2 und 6.3. Die Punkte 5.3, 5.4 und 6.2 werden durch den Text im Anhang ersetzt.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen der Auswahlverfahren und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN SCHRIFTLICHEN PRÜFUNGEN |
V. |
ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN |
VI. |
RESERVELISTEN |
VII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINES
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AD 9 |
AD 12 |
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14 |
8 |
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Sie können sich nur für ein Auswahlverfahren anmelden. Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben, kann sie nicht mehr geändert werden. Wenn Sie die Zulassungsbedingungen für das Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 12 nicht erfüllen, wohl aber die für das Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9, kann der Prüfungsausschuss Ihre Bewerbung mit Ihrer Zustimmung dem letzteren zuweisen. Diese Zuweisung findet zum Zeitpunkt der Zulassung statt. Diese Neuzuordnung ist nur möglich, nachdem auf der Grundlage der Angaben des Bewerbers im elektronischen Bewerbungsbogen überprüft wurde, ob er die Zulassungsbedingungen erfüllt. Das Parlament und der Rat behalten sich das Recht vor, den erfolgreichen Bewerbern des Auswahlverfahrens für die Besoldungsgruppe AD 9 andere Stellen als die eines Referatsleiters vorzuschlagen. Dieses Auswahlverfahren richtet sich an Bewerber, die die Sprache des Auswahlverfahrens in Wort und Schrift perfekt (2) beherrschen (muttersprachliches oder gleichwertiges Niveau). Wenn Sie dieses Sprachniveau nicht besitzen, sollten Sie von einer Bewerbung absehen. Die Kandidaten werden darauf hingewiesen, dass dieses Auswahlverfahren in erster Linie durchgeführt wird, um im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens eine minimale Anzahl von Mitarbeitern im europäischen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Dies ist eine wesentliche Garantie für die Beachtung des von der europäischen Rechtssprechung anerkannten Prinzips der Verwaltungskontinuität und des reibungslosen Funktionierens des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich hierbei um vorbereitende Maßnahmen zu diesem Zweck unbeschadet der Ratifizierung des Beitrittvertrages und notwendigen Vorschriften seines Inkrafttretens. Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass das Auswahlverfahren jederzeit beendet werden kann, sollte der Beitrittsvertrag nicht ratifiziert werden oder mangels solcher Vorschriften nicht in Kraft treten, und, sollte das Verfahren schon abgeschlossen sein, von Kandidaten auf der Reserveliste aus diesem Umstand keinerlei Rechte abgeleitet werden können. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Die Tätigkeit eines Referatsleiters der Besoldungsgruppe AD 9 umfasst die Führung eines Übersetzungsreferats kleiner oder mittlerer Größe (ca. 5 bis 20 Personen), bestehend aus Assistenten und Übersetzern.
Die Tätigkeit eines Referatsleiters der Besoldungsgruppe AD 12 umfasst die Führung eines großen Übersetzungsreferats (ca. 50 Personen).
Die Tätigkeit eines Abteilungsleiters der Besoldungsgruppe AD 12 umfasst die Führung einer aus mehreren Übersetzungsreferaten bestehenden Abteilung.
Zusätzlich kann der Referatsleiter gehalten sein, verschiedene Texte, die mit der Tätigkeit des Organs zusammenhängen, in kroatischer Sprache zu revidieren bzw. gegenzulesen oder bei Bedarf ins Kroatische zu übersetzen.
Die Tätigkeiten, die je nach Organ unterschiedlich sein können, sind im Wesentlichen auf drei Ebenen angesiedelt:
Operative Ebene
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Festlegung und Überwachung der Arbeitsorganisation des Referats/der Abteilung und effiziente Aufteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Referats- bzw. Abteilungsmitglieder, um die anvisierten Ziele zu erreichen; |
— |
zielorientierte Analyse und Optimierung der Verfahren und Arbeitsabläufe des Referats/der Abteilung; |
— |
Bewertung der Zielerreichung mittels geeigneter Indikatoren und Überprüfung der Entscheidungen und Abläufe auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verfahren; |
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Gewährleistung der Qualität und rechtzeitigen Verfügbarkeit der Übersetzungen, mit denen das Referat/die Abteilung beauftragt wurde; |
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Sicherstellung einer effizienten und wirksamen Verwendung von elektronischen Übersetzungshilfen innerhalb des Referats/der Abteilung. |
Ebene der Personalverwaltung
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Effiziente Personalverwaltung innerhalb des Referats/der Abteilung entsprechend der Personalpolitik des Organs; |
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Ermittlung des Finanzbedarfs, Verwaltung der dem Referat/der Abteilung zugewiesenen Mittel sowie Überwachung und Kontrolle der mit dem Arbeitsprogramm des Referats/der Abteilung verbundenen Finanzvorgänge. |
Ebene der Kommunikation
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Aufbau und Pflege eines Dialogs innerhalb des Referats/der Abteilung, damit die Mitarbeiter über relevante politische und strategische Aspekte informiert sind und angemessene Rückmeldungen über ihre Arbeit erhalten; |
— |
Beratung, Koordinierung und/oder Verhandlung mit anderen Dienststellen sowie mit der Leitungsebene in Fragen, die die Arbeit des Referats/der Abteilung betreffen; |
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Vertretung des Referats, der Abteilung oder der Dienststelle in Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder anderen Gremien sowohl innerhalb des Organs als auch außerhalb |
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2.1. |
Bildungsabschluss |
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Entweder a) |
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren |
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oder b) |
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. HINWEIS: Die nachzuweisende Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung angerechnet werden. |
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2.2. |
Berufserfahrung |
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Besoldungsgruppe AD 9 |
Berufserfahrung von mindestens zehn Jahren im Zusammenhang mit einem oder mehreren Aspekten der Tätigkeit. |
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Besoldungsgruppe AD 12 |
Berufserfahrung von mindestens zehn Jahren im Zusammenhang mit einem oder mehreren Aspekten der Tätigkeit, davon mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Personalführung und/oder -koordination mit tatsächlicher Verantwortung in der Personalführung (wie in Abschnitt II dieser Bekanntmachung beschrieben). Zur Beurteilung der Erfahrung in Führungspositionen berücksichtigt der Prüfungsausschuss folgende einschlägige Angaben der Bewerber:
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2.3. |
Sprachkenntnisse |
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Sprache 1 |
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Sprache 2 |
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Sprache 3 |
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IV. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN SCHRIFTLICHEN PRÜFUNGEN
1. Verfahren
Anhand Ihrer Angaben im Bewerbungsbogen wird zunächst geprüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen. In der Folge wird eine Auswahl anhand Ihrer Befähigungsnachweise vorgenommen.
a) |
Anhand Ihrer Angaben zu den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen wird festgestellt, ob Sie zu denjenigen Bewerbern zählen, die sämtliche Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen. |
b) |
Anschließend wählt der Prüfungsausschuss anhand von Befähigungsnachweisen unter den Bewerbern, die alle Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, diejenigen aus, die für die Art der Tätigkeit gemessen an den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien die besten Qualifikationen (vor allem hinsichtlich Bildungsabschluss und Berufserfahrung) mitbringen. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich aufgrund der unter der Rubrik „Talentfilter“ angekreuzten Antworten, und zwar in zwei Phasen:
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Danach erstellt der Prüfungsausschuss anhand der Gesamtnoten eine Rangfolge der Bewerber. Die Anzahl der zu den schriftlichen Prüfungen zugelassenen Bewerber (3) entspricht maximal dem Sechsfachen der in dieser Bekanntmachung angegebenen Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden. Diese Zahl wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.info) veröffentlicht.
2. Überprüfung der Angaben der Bewerber
Im Anschluss an das Assessment-Center werden die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen verifiziert. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei der Bewertung der Befähigungsnachweise werden die beigefügten Belege nur zur Bestätigung der unter der Rubrik „Talentfilter“ angekreuzten Antworten herangezogen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Bewerber die erforderlichen Nachweise (4) nicht beigebracht hat, wird er vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zuerst werden die Nachweise der Bewerber geprüft, die bei allen schriftlichen und mündlichen Tests des Assessment-Centers die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und dabei am besten abgeschnitten haben. Es werden so viele Befähigungsnachweise überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.
3. Auswahlkriterien
Bei der Auswahl der Bewerber anhand der Befähigungsnachweise legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:
1. |
Ausbildung und/oder Kenntnisse im Bereich der Übersetzung; |
2. |
Berufserfahrung im Bereich der Übersetzung (Übersetzung, Korrekturlesen und/oder Revision von Texten), die über die in Abschnitt III, Punkt 2.2 geforderten zehn Jahre hinausgeht; |
3. |
Managementausbildung; |
4. |
für das Auswahlverfahren AD 12, eine über die in Abschnitt III Punkt 2.2 geforderten fünf Jahre hinausgehende Berufserfahrung im Bereich der Personalführung und/oder -koordination und Anzahl der untergeordneten Mitarbeiter; |
5. |
Beratungs- und Verhandlungserfahrung; |
6. |
Erfahrung im Bereich Personalverwaltung; |
7. |
Tätigkeit in einer internationalen Organisation; |
8. |
Erfahrung mit elektronischen Übersetzungshilfen. |
V. ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN
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Zu den eintägigen schriftlichen Prüfungen, die in der Regel in Brüssel stattfinden, werden Sie eingeladen, wenn Sie
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AD 9 |
AD 12 |
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Bewertung: 0 bis 30 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 15); Prüfungsdauer: voraussichtlich 1 Stunde 30 Minuten. |
Bewertung: 0 bis 30 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 15); Prüfungsdauer: voraussichtlich 1 Stunde 30 Minuten. |
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Bewertung: 0 bis 30 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 15); Prüfungsdauer: voraussichtlich 1 Stunde 30 Minuten. Die Prüfung b wird nur korrigiert, wenn in der Prüfung a die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. |
Bewertung: 0 bis 30 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 15); Prüfungsdauer: voraussichtlich 1 Stunde 30 Minuten. Die Prüfung b wird nur korrigiert, wenn in der Prüfung a die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. |
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Bewertung: 0 bis 30 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 15); Prüfungsdauer: voraussichtlich 2 Stunden. Die Prüfung c wird nur korrigiert, wenn in den Prüfungen a und b die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. |
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Vor dem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss werden die Bewerber zu Tests in einem Assessment-Center eingeladen. Die Bewerber absolvieren das Assessment-Center in ihrer ersten Ausgangssprache). Die Testergebnisse werden dem Prüfungsausschuss als Sachverständigenbeitrag zur Beschlussfassung übermittelt. Die Assessment-Center-Tests umfassen unter anderem:
Da der Bericht über das Abschneiden beim Assessment-Center nicht wie die anderen Arbeiten des Prüfungsausschusses vertraulich ist, wird er den Bewerbern am Ende der mündlichen Prüfung ausgehändigt. |
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Am Tag nach dem Assessment-Center werden die Bewerber zu einem Gespräch (in ihrer ersten Ausgangssprache) mit dem Prüfungsausschuss eingeladen, bei dem Folgendes beurteilt wird:
Der Prüfungsausschuss behält sich das Recht vor, die übrigen Sprachkenntnisse der Bewerber zu prüfen. Die mündliche Prüfung wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 60 Punkte). |
VI. RESERVELISTEN
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Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,
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Für jedes Auswahlverfahren wird eine Liste erstellt; die Namen auf den Listen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. |
VII. BEWERBUNG
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Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website und in der Anleitung zur Online-Bewerbung. Frist für die Anmeldung (einschließlich Validierung): 16. Oktober 2012, 12.00 Uhr Brüsseler Uhrzeit |
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Belege) zum Assessment-Center mitbringen (9). Verfahren: siehe Ziffer 6.1 des Bewerbungsleitfadens. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr — Erforderliches Mindestniveau: Sprache 1: C2, Sprachen 2 und 3: C1.
(3) Den nicht zu den schriftlichen Prüfungen zugelassenen Bewerbern werden die Bewertungsergebnisse und die Gewichtung der einzelnen Fragen durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.
(4) Die Angaben werden vor Erstellung der Reserveliste auf der Grundlage der Belege überprüft (siehe Abschnitt VI Punkt 1 und Abschnitt VII Punkt 2).
(5) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Ergebnis den letzten Platz, werden sie alle zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen.
(6) Die Anzahl der zur mündlichen Prüfungen zugelassenen Bewerber entspricht maximal dem Dreifachen der in dieser Bekanntmachung angegebenen Zahl der Plätze auf der Reserveliste. Diese Zahl wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.info) veröffentlicht.
(7) Der Inhalt wird vom Prüfungsausschuss validiert.
(8) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
(9) Das Datum Ihres Assessment-Centers wird Ihnen rechtzeitig über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.
ANHANG
Bitte beachten Sie, dass die Punkte
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4 |
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5.3, |
— |
5.4, |
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6.2 und |
— |
6.3 |
des Bewerbungsleitfadens für allgemeine Auswahlverfahren (Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012) für dieses Auswahlverfahren keine Gültigkeit haben.
A. Punkt 5.3 „Assessment-Center“ wird ersetzt durch:
5.3 Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens
5.3.1 Schriftliche Prüfungen:
5.3.1.1 Ablauf
Die schriftlichen Prüfungen finden für alle Bewerber zeitgleich in einem oder mehreren Prüfungszentren in der Europäischen Union statt. Welche Zentren zur Verfügung stehen, wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.
Der Termin für die schriftlichen Prüfungen wird von EPSO festgelegt und kann nicht auf Wunsch geändert werden. Er wird den Bewerbern mit der Einladung zur Prüfung über ihr EPSO-Konto mitgeteilt.
Beispiele früherer schriftlicher Prüfungen finden Sie auf der EPSO-Website.
5.3.1.2 Korrektur der schriftlichen Prüfungen
Die Korrektur der Prüfungen erfolgt anonym, d. h. ohne namentliche Nennung der Teilnehmer. Dazu übermittelt EPSO den Korrektoren die anonymisierten und mit einer geheimen Nummer versehenen Kopien der schriftlichen Prüfungen.
Um eine subjektive Beurteilung zu vermeiden, werden die Prüfungen in der Regel doppelt korrigiert. Die Korrektoren erhalten eine unkorrigierte Fassung der Prüfung und bewerten diese anhand der für alle Teilnehmer geltenden objektiven Kriterien, die vom Prüfungsausschuss vorab festgelegt wurden. Alle Korrektoren unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Der Prüfungsausschuss sichtet die anonymisierten Prüfungskopien sowie die Bewertungen der Korrektoren, berät über die Ergebnisse und legt die endgültigen Bewertungsergebnisse fest. Danach füllt er für jeden Bewerber einen Beurteilungsbogen aus.
Anschließend sendet der Prüfungsausschuss die Beurteilungsbögen an EPSO, das die geheime Nummer den jeweiligen Bewerbern zuordnet.
5.3.2 Mündliche Prüfung:
Im Falle höherer Gewalt kann der Termin einer mündlichen Prüfung ausnahmsweise verlegt werden, wenn dies aus einem triftigen Grund beantragt wird. Allerdings ist die Entscheidung über die Terminverschiebung so zu treffen, dass die Interessen des Dienstes gewahrt bleiben und weder die kohärente Beurteilung der mündlichen Prüfungen noch der ordnungsgemäße Ablauf des Auswahlverfahrens beeinträchtigt werden.
B. Punkt 5.4 „Reserveliste“ wird ersetzt durch:
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erstellt der Prüfungsausschuss die Reserveliste mit den Namen der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer. Diese wird den EU-Organen, die allein für die Einstellung verantwortlich sind, übermittelt.
Die Reserveliste und ihre Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EPSO-Website veröffentlicht (1). In bestimmten Fällen kann die Geltungsdauer der Liste verlängert werden. Diese Verlängerung wird ausschließlich auf der EPSO-Website bekanntgegeben.
C. Punkt 6.2 wird ersetzt durch:
6.2 Schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfung
Auskunftsersuchen sind über das Kontaktformular auf der EPSO-Website innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an EPSO zu stellen.
Die Anträge werden unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet.
6.2.1 Schriftliche Prüfungen
Wenn Sie die schriftlichen Prüfungen nicht bestanden haben und/oder wenn Sie nicht zur mündlichen Prüfung eingeladen werden, erhalten Sie auf Anfrage eine Kopie Ihrer Prüfungen sowie Ihres vom Prüfungsausschuss erstellten Beurteilungsbogens. Sollten Sie die Prüfung abbrechen, werden die schriftlichen Arbeiten nicht bewertet.
6.2.2 Mündliche Prüfung
Nach Erstellung der Reserveliste durch den Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens erhalten Sie folgende Informationen:
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Bei Aufnahme in die Reserveliste werden Sie darüber informiert, dass Sie das Auswahlverfahren bestanden haben. Sie können jedoch beantragen, dass Ihnen die bei den verschiedenen Tests und Prüfungen erzielten Punkte mitgeteilt werden. |
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Wurden Sie nicht in die Reserveliste aufgenommen, werden Ihnen die in den verschiedenen Tests und Prüfungen erzielten Punkte automatisch mitgeteilt. Ferner können Sie gemäß den unter Punkt 6.2.1 genannten Bedingungen eine Kopie Ihrer schriftlichen Prüfungen erhalten. Sie können unter den bereits genannten Bedingungen ebenfalls eine Kopie Ihres Beurteilungsbogens erhalten, den der Prüfungsausschuss nach Ihrer mündlichen Prüfung erstellt hat. |
(1) Auf ausdrücklichen Wunsch eines erfolgreichen Prüfungsteilnehmers wird sein Name nicht veröffentlicht. Dieser Wunsch ist EPSO bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen.