ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.C_2009.140.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
52. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Kommission |
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2009/C 140/01 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Kommission |
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2009/C 140/02 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5513 — KMG/CNPC/MMG) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 ) |
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2009/C 140/03 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5547 — Koninklijke Philips Electronics/Saeco International Group) ( 1 ) |
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SONSTIGE RECHTSAKTE |
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Kommission |
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2009/C 140/04 |
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2009/C 140/05 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kommission
20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140/1 |
Euro-Wechselkurs (1)
19. Juni 2009
2009/C 140/01
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,3932 |
JPY |
Japanischer Yen |
134,84 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4434 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,84715 |
SEK |
Schwedische Krone |
10,9725 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,5102 |
ISK |
Isländische Krone |
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NOK |
Norwegische Krone |
8,8995 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
26,357 |
EEK |
Estnische Krone |
15,6466 |
HUF |
Ungarischer Forint |
279,50 |
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
LVL |
Lettischer Lat |
0,6975 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,5138 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,2143 |
TRY |
Türkische Lira |
2,1642 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,7283 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,5708 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
10,7976 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
2,1685 |
SGD |
Singapur-Dollar |
2,0274 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 761,36 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
11,2910 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
9,5242 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,2780 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
14 491,00 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,9264 |
PHP |
Philippinischer Peso |
67,360 |
RUB |
Russischer Rubel |
43,4098 |
THB |
Thailändischer Baht |
47,585 |
BRL |
Brasilianischer Real |
2,7325 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
18,5714 |
INR |
Indische Rupie |
66,8880 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
V Bekanntmachungen
VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Kommission
20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140/2 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5513 — KMG/CNPC/MMG)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 140/02
1. |
Am 12. Juni 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Coöperatieve KazMunaiGaz PKI U.A. („KMG-PKI“, Kasachstan) das von JSC National Company KazMunaiGaz („KMG“, Kasachstan) kontrolliert wird, und Euraisian Energy Holdings GmbH („EEH“, Österreich), das von China National Petroleum Corporation („CNPC“, China) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei über das Unternehmen JSC Mangistaumunaigaz („MMG“, Kasachstan) durch Aktienkauf. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5513 — KMG/CNPC/MMG per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.
20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5547 — Koninklijke Philips Electronics/Saeco International Group)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 140/03
1. |
Am 12. Juni 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Koninklijke Philips Electronics N.V. („Philips“, Niederlande) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über Saeco International Group S.p.A („SIG“, Italien). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5547 — Koninklijke Philips Electronics/Saeco International Group per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
SONSTIGE RECHTSAKTE
Kommission
20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140/4 |
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2009/C 140/04
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„PROVOLONE DEL MONACO“
EG-Nr.: IT-PDO-0005-0466-20.05.2005
g.U. ( X ) g.g.A. ( )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
Name: |
Ministero delle Politiche Agricole e Forestali |
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Anschrift: |
|
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Tel. |
+39 0646655104 |
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Fax |
+39 0646655306 |
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E-Mail: |
saco7@politicheagricole.gov.it |
2. Vereinigung:
Name: |
Comitato per la registrazione della denominazione d’origine del provolone del Monaco |
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Anschrift: |
|
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Tel. |
+39 0818799290 |
|||
Fax |
+39 0818015557 |
|||
E-Mail: |
vincenzo.peretti@unina.it |
|||
Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( ) |
3. Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.3 — |
Käse gemäß Anhang II — Provolone. |
4. Spezifikation:
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name:
„Provolone del Monaco“
4.2. Beschreibung:
Als „Provolone del Monaco“ wird ein Käse mit folgenden Merkmalen bezeichnet: halbfester Käse aus gezogener Masse (Pasta-filata-Käse), der ausschließlich mit Rohmilch von Kühen aus dem in Punkt 4.3 spezifizierten Gebiet hergestellt wird. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss das Produkt die folgenden Merkmale aufweisen: a) Reifedauer: mindestens 180 Tage (sechs Monate), mit einem maximalen Ertrag von 9 kg pro Hektoliter verarbeiteter Milch; b) Form: oval-melonenförmig bzw. birnenähnlich (ohne Stielende), mit einem Gewicht von mindestens 2,5 kg bis maximal 8 kg; dünne Rinde von gelblicher Farbe mit dunkleren Schattierungen, fast glatt mit leichten Einbuchtungen in Längsrichtung aufgrund der Bastschnüre, an denen der Käse paarweise zum Reifen aufgehängt wird und die seine Oberfläche in mindestens sechs Segmente unterteilen; c) Teig: cremefarben bis gelblich, elastisch, kompakt und nicht bröckelig, weich und mit charakteristischen Löchern („Rebhuhnaugen“) von bis zu 5 mm, vereinzelt auch bis zu 12 mm Durchmesser, die verstärkt zur Mitte der Käsemasse hin auftreten; d) Fettgehalt in der Trockenmasse: mindestens 40,5 %; e) Geschmack: mild und butterartig, mit angenehm pikanter Note.
Die Reiferäume tragen dazu bei, dass sich der Geschmack des Provolone bei längerer Reifung verstärkt. Nach sieben bis acht Monaten dunkelt der Käse nach. Zugleich wird die Rinde dicker, der Geschmack pikanter und der Teig fester, jedoch nicht hart oder bröckelig.
4.3. Geografisches Gebiet:
Die Aufzucht der Kühe sowie die Herstellung und Reifung des Käses mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Provolone del Monaco“ erfolgt im Gebiet der folgenden Gemeinden in der Provinz Neapel: Agerola, Casola di Napoli, Castellammare di Stabia, Gragnano, Lettere, Massa Lubrense, Meta, Piano di Sorrento, Pimonte, Sant′Agnello, Sorrento, Santa Maria La Carità und Vico Equense.
4.4. Ursprungsnachweis:
Der Erzeugungsprozess wird in allen Phasen durch Dokumentation der Ein- und Ausgangsprodukte überwacht. Auf diese Weise und durch Eintragung der Züchter und Erzeuger in spezielle, von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse sowie durch rechtzeitige Meldung der erzeugten Mengen an diese Stelle wird die Verfolgbarkeit des Herstellungsprozesses in beide Richtungen gewährleistet. Alle in den entsprechenden Verzeichnissen erfassten natürlichen und juristischen Personen werden gemäß Kontrollplan von der in Punkt 4.7 genannten Kontrollstelle überwacht.
4.5. Herstellungsverfahren:
Die Verarbeitung erfolgt unter Verwendung der Milch von Kühen, deren Laktationsdauer 230 Tage nicht überschritten hat. Die Ernährung der Kühe muss zu mindestens 40 % der Trockenmasse aus Futterpflanzen und/oder Astschnitt (Blätter und Zweige) bestehen. Die Tagesration der Kühe an Blättern und Zweigen darf 15 kg nicht übersteigen, damit es nicht zu Fehlgärungen kommt, die die organoleptischen Eigenschaften des Käses beeinträchtigen könnten. Der Astschnitt fällt beim Beschneiden von Baumkulturen (Zitrusfrüchte, Oliven) und in Laubwäldern (Kastanienschlagwälder usw.) sowie beim Ausholzen der Terrassierungen in dem in Punkt 4.3 spezifizierten Gebiet an und wird mit Getreide (Hafer, Gerste, Weizen) bzw. mit Heu von natürlichem Dauergrünland bzw. mit Futtergras und Leguminosen ergänzt. Diese Pflanzen dienen lediglich zur Ergänzung des Futters, von dem sich die Kühe in dem in Punkt 4.3 spezifizierten Gebiet ernähren und das ihrer Milch die besonderen Eigenschaften verleiht. Die zur Verarbeitung bestimmte Milch muss direkt aus dem Gemelk der Kühe stammen und darf nicht über 40 °C erhitzt werden. Die Dicklegung muss durch vierzig- bis sechzigminütige Labfermentation erfolgen, mit Zugabe von Ziegenlabpaste oder flüssigem Naturlab von Kälbern oder kombinierter Zugabe beider Labformen, davon mindestens 50 % Ziegenlab, und Erwärmung auf 34—42 °C. Wenn die Dickete die gewünschte Konsistenz erreicht hat, wird der Käsebruch geschnitten, bis Maiskorngröße erreicht ist, und 20 Minuten ruhen gelassen. Anschließend wird der Bruch erhitzt, bis die Masse eine Temperatur von 48—52 °C erreicht hat, und erneut für maximal 30 Minuten ruhen gelassen. Dann wird die Käsemasse aus der Molke genommen und zur Reifung in Hanftücher oder gelochte Stahlkörbe gelegt. Wenn die Ausziehtests eine ausreichende Elastizität und Festigkeit bestätigen, wird die Käsemasse in Scheiben unterschiedlicher Dicke geschnitten. Anschließend wird die Masse geknetet und mit heißem Wasser (85—95 °C) gebrüht und zu den in der Produktspezifikation festgelegten Formen und Stückgrößen ausgezogen. Wenn der Käse in kaltem Wasser fest geworden ist, wird er für 8—12 Stunden/kg in gesättigte Salzlake gelegt. Die fertigten Käse werden zu Paaren zusammen gebunden und in geeigneten Gestellen zum Reifen aufgehängt, zunächst zehn bis 20 Tage lang zum Trocknen bei Umgebungstemperatur und anschließend mindestens sechs Monate bei 8—15 °C. Nach beendeter Reifung muss das Gewicht der Käselaibe zwischen 2,5 kg und 8 kg liegen. „Provolone del Monaco“ kann das ganze Jahr über hergestellt werden. Er muss aus der ungekühlten Milch eines einzigen Gemelks bestehen oder aus der im Lauf eines Tages gesammelten Milch, mit Kühlung im Stall. Wenn die in Punkt 4.7 genannte Kontrollstelle nach Ablauf der Reifedauer bestätigt hat, dass das Produkt die vorgesehenen Eigenschaften besitzt, wird der Käse auf allen Seiten gekennzeichnet und mit einem Etikett versehen
4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
Die spezifischen Eigenschaften des „Provolone del Monaco“ hängen mit einer Reihe von Faktoren zusammen, die für das Gebiet der Monti Lattari auf der Halbinsel von Sorrent typisch sind. Dies sind insbesondere die organoleptischen Merkmale der ausschließlich von Kühen aus dieser Gegend stammenden Milch, die traditionelle, von Generation zu Generation weiter gegebene handwerkliche Verarbeitungsmethode und das besondere Mikroklima der Verarbeitungs- und Reiferäume. Der Fett- und Proteingehalt der im Erzeugungsgebiet von „Provolone del Monaco“ hergestellten Milch liegt über dem Landesdurchschnitt. Zusammen mit den in der nachfolgenden Tabelle angeführten Werten für Calciumgehalt und fettfreie Trockenmasse bestätigt dies den hohen Nährwert des Produkts und die große Ertragsfähigkeit bei der Weiterverarbeitung zu Käse.
Organoleptische Durchschnittswerte der Milchkühe im Gebiet Monti Lattari — Penisola Sorrentina
Fett % |
Proteine % |
Ca |
Mineralstoffe |
ffTM (1) |
Spezifisches Gewicht |
3,3 |
3,1 |
157 |
0,730 |
8,72 |
1,0308 |
Organoleptische Durchschnittswerte der Milchkühe der Rasse Agerolese.
Fett % |
Proteine % |
Ca |
Mineralstoffe |
ffTM (2) |
Spezifisches Gewicht |
3,9 |
3,5 |
159,7 |
0,752 |
8,87 |
1,0314 |
Das Zusammenspiel dieser spezifischen Parameter sorgt für die außergewöhnliche Gerinnungsfähigkeit der Milch sowie für ihre Eignung zum nachfolgenden „Filatieren“, und auch für die Konsistenz des fertigen Endprodukts, vor allem für seine Elastizität und Bruchfestigkeit.
Alle diese Daten bestätigen implizit auch die spezifische Zusammensetzung der Milch und ihren positiven Einfluss auf Aroma und Geschmack des „Provolone del Monaco“.
Der bezeichnende Charakter des geschützten Erzeugnisses hängt seit jeher eng mit der Aufzucht von Rindern der einheimischen Rasse Agerolese zusammen, die die Milch für die Herstellung von „Provolone del Monaco“ liefern. Diese Rasse hat durch Selektion unter ungünstigen Umweltbedingungen wie fehlenden Weiden und Unterständen eine besondere Anspruchslosigkeit und Widerstandsfähigkeit entwickelt und ist so trotz kärglicher Ernährung in der Lage, eine gewisse Menge Milch mit hervorragenden organoleptischen Merkmalen zu liefern, die zum Großteil für die Erzeugung von „Provolone del Monaco“ verwendet wird.
Im Gebiet Monti Lattari — Penisola Sorrentina wird Rinderhaltung schon seit dem Jahr 264 vor Chr. betrieben. In dieser Zeit verwendeten die Picenter, die ersten Bewohner dieser bergigen Gegend, die entwaldeten Flächen für die Haltung von Nutztieren, insbesondere von Milchrindern. Aus diesem ersten Bestand bildete sich nach wiederholter Kreuzung mit anderen, in den folgenden Jahrhunderten eingeführten Rassen, schließlich die Rasse heraus, die seit 1952 den Namen Agerolese trägt. Sie besitzt besondere morphogenetische und somatische Merkmale in Bezug auf Fell, Rumpf, Gliedmaßen und Skelett, und die Milch der Tiere weist einen höheren Fettgehalt auf. Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beschrieb der Tierarzt Enrico Mollo das in dieser Gegend gezüchtete Rind wie folgt: „eine Milchkuh […] mit einer Höhe von 1,30—1,40 m, bisweilen auch mehr, und einem Lebendgewicht von 350—400 kg; das Fell ist dunkel, mit einem helleren Streifen auf dem Rücken […] liefert 17—18 Liter Milch pro Tag […] in der guten Jahreszeit, wenn es reichlich Grünfutter gibt und das Wetter besser wird, bekommt die Milch ein intensiveres Aroma […] in der Käserei spielt sie vor allem bei der Herstellung des Provolone eine große Rolle“. Schon 20 % Milch von Rindern dieser Rasse genügen, um dem „Provolone del Monaco“ einen unverwechselbaren Charakter zu verleihen. Denn die Milch der Kühe der Rasse Agerolese hat einen höheren Fett- und Proteingehalt als die anderer Rassen, was zusammen mit ihrem Calciumgehalt und dem Gehalt an fettfreier Trockenmasse den hohen Nährwert und den hohen Ertrag bei der Verarbeitung zur Käse bestätigt und dem Endprodukt sein außergewöhnliches Aroma und seinen besonderen Geschmack verleiht.
Chemische Eigenschaften von „Provolone del Monaco“.
Chemische Zusammensetzung (in Prozent der natürlichen Substanz)
|
Anteil an der natürlichen Substanz |
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Provolone del Monaco |
Qualität |
Wasser % |
Fett % |
Proteinmasse % |
Salze insg. % |
NaCl % |
|
|
40,20 |
28,50 |
27,20 |
4,10 |
2,20 |
Chemische Zusammensetzung (in Prozent der Trockenmasse)
|
Trockenmasse = 100 |
||||
Provolone del Monaco |
Qualität |
Fett % |
Proteinmasse % |
Salze insg. % |
NaCl % |
|
Vollmilch |
47,65 |
45,48 |
6,85 |
3,67 |
Das geographische Gebiet ist charakterisiert durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler, die von der Küste mehrere Kilometer ins Landesinnere reichen. Sie sind durch große Höhenunterschiede mit Vegetationsinversion und zunehmend felsigem Gelände gekennzeichnet. Die extreme Vielfalt der oro-hydrographischen Verhältnisse und die Geländeunterschiede in den verschiedenen Zonen des Gebiets führen dazu, dass hier auf engem Raum sehr unterschiedliche Mikroklimata vorliegen. Die Sonneneinstrahlung kann in dem sehr unebenen Gelände auch in ummittelbar benachbarten Arealen stark variieren, so dass sich, auch aufgrund der Höhenunterschiede und ungeachtet des mildernden Einflusses des Meeres, eine sehr wechselhafte Vegetation herausgebildet hat. Die Jahresdurchschnittstemperaturen liegen an der Küste konstant zwischen 16 °C und 20 °C und auf der Nordseite zwischen 12 °C und 16 °C, die niedrigsten Werte werden mit 8—12 °C in den höheren Lagen verzeichnet. Damit entspricht die Isothermenverteilung exakt dem Verlauf der Höhenlinien. Die örtlichen Niederschlagsverhältnisse hängen in erheblichem Umfang auch von den vorhandenen Kalkformationen ab; die Niederschläge verteilen sich im Durchschnitt auf etwa 100 Tage und treten in höheren Lagen auch als heftige Regengüsse auf. Der Wind weht, abgesehen von den zahlreichen windstillen Tagen, vorwiegend aus Südwest.
Der Name „Provolone del Monaco“ rührt aus ferner Vergangenheit her und ist eng damit verbunden, wie der Käse in der Zeit, als sich der Handel auf den Markt des nahe gelegenen Neapel zu konzentrieren begann und deshalb die Käser im Erzeugungsgebiet dazu übergingen, vornehmlich gereiften Käse herzustellen, auf den Markt gelangte. Wegen der schlechten Landverbindungen nach Neapel wurde der Weg übers Meer bevorzugt: eine lange und mühsame Bootsfahrt, die mitten in der Nacht begann. Die Käselaibe wurden auf Ruderboote verladen, und die Bauern, die ihre Erzeugnisse in Neapel verkaufen wollten, hüllten sich zum Schutz gegen die Feuchtigkeit des Meeres und der Nacht in weite Umhänge von der Art der Mönchskutten. Von den Leuten, die auf dem unweit des Hafens gelegenen Markt von Neapel arbeiteten, wurden sie deshalb „Mönche“ genannt, und der Käse, den sie mitbrachten, hieß alsbald Mönchskäse, „Provolone del Monaco“. Seitdem trägt der Käse diesen Namen und erfüllt so die Voraussetzung des Zusammenhangs mit dem Erzeugungsgebiet und seinen Traditionen, die eine Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ermöglicht.
4.7. Kontrollstelle:
Name: |
ISMECERT |
|||
Anschrift: |
|
|||
Tel. |
+39 0817879789 |
|||
Fax |
+39 0816040176 |
|||
E-Mail: |
info@ismecert.it |
Die Kontrollstelle erfüllt die Anforderungen der Europäischen Norm EN 45011.
4.8. Etikettierung:
Vor dem Inverkehrbringen ist den Käselaiben der g.U. „Provolone del Monaco“ auf jeder Seite mit einem Brandzeichen (linear oder gepunktet) das Kennzeichen mit dem schwarzen Schriftzug „Provolone del Monaco“ und die Identifikationsnummer einzuprägen, die an jeden an das System der Herkunftssicherung der g.U. angeschlossenen Erzeuger vergeben wird. Das am Käselaib anzubringende Etikett muss in deutlichen, unverwischbaren und gegenüber allen anderen Angaben klar unterscheidbaren Druckbuchstaben die folgenden Angaben enthalten: a) das unten abgebildete grafische Zeichen des spezifischen, unverwechselbaren Logos, das in untrennbarer Verbindung mit der geschützten Ursprungsbezeichnung verwendet werden muss; b) das Gemeinschaftszeichen; c) Vor- und Nachname sowie Firmenname und Anschrift des Verpackungs- und/oder Erzeugungsbetriebs; d) die Identifikationsnummer, die jedem an das System der Herkunftssicherung der g.U. angeschlossenen Erzeuger zugeteilt wird; e) das Gewicht des Erzeugnisses entsprechend den geltenden Vorschriften; f) den Mindestanteil an Milch von Kühen mit dem Genotyp der einheimischen Rasse Agerolese in Prozent; g) das verwendete Lab; h) die Reifungsdauer, sofern sie sechs Monate übersteigt. Diese Angaben sind in kleineren Buchstaben als denen des Schriftzugs „Provolone del Monaco“ anzubringen. Das Logo der g.U. „Provolone del Monaco“ besteht aus einer stilisierten Darstellung des „Provolone del Monaco“ mit Bastschnüren, in der typischen Tradition des Erzeugungsgebiets.
(1) Fettfreie Trockenmasse.
(2) Fettfreie Trockenmasse.
20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 140/9 |
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2009/C 140/05
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„PEMENTO DO COUTO“
EG-Nr.: ES-PDO-0005-0464-03.05.2005
g.U. ( ) g.g.A. ( X )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
Name: |
Subdirección General de Calidad Agroalimentaria y Agricultura ecológica — Dirección General de Industrias y Mercados Agroalimentarios — Secretaría General de Medio Rural del Ministerio de Medio Ambiente, y Medio Rural y Marino de España |
|||
Anschrift: |
|
|||
Tel.: |
+34 913475394 |
|||
Fax: |
+34 913475410 |
|||
E-Mail: |
sgcaae@mapa.es |
2. Vereinigung:
Name: |
COOPERATIVA DO CAMPO O VAL |
Anschrift: |
Vilacornelle, s/n. O Val-Narón (A Coruña) |
Tel.: |
+34 981453901 |
Fax: |
+34 981453901 |
E-Mail: |
horta@cooperativaoval.com |
Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Sonstige ( ) |
3. Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.6 — |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet |
4. Spezifikation: (Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name:
„Pemento do Couto“
4.2. Beschreibung:
Der von der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Pemento do Couto“ geschützte Paprika ist eine Frucht der Sorte Capsicum annuum L vom örtlichen, unter diesem Namen bekannten Ökotyp. Die Frucht wird in frühreifem Zustand (Handelsgröße) geerntet und ist für den Vertrieb als frisches Lebensmittel bestimmt. Sie weist die folgenden Merkmale auf:
— Form: im Längsschnitt kegelstumpfförmig-trapezoidförmig und im Querschnitt abgerundet. Gelegentlich kann der Querschnitt leicht gefurcht sein, und das apikale Ende kann drei oder vier Kanten aufweisen.
— Gewicht: 4 Gramm bis 6 Gramm pro Stück.
— Länge der Frucht: 4 cm bis 8 cm.
— Ungefähre Dicke: 2 cm.
— Stiel: 2 cm bis 3 cm, stets kürzer als die Frucht. Er ist starr, in der Regel gerade oder nur leicht gekrümmt.
— Schale: dunkelgrün, schwach glänzend.
— Dicke der Wand bzw. des Fruchtfleisches: dünn, ca. 1 mm bis 1,5 mm.
— Verkostung: Saftiges Fruchtfleisch mit feiner Textur, im Geschmack süß, leicht kräuterartig und nicht scharf, da kein Capsicin enthalten ist, mit einem mäßig intensiven Aroma und kaum Samen.
4.3. Geografisches Gebiet:
Das Anbaugebiet erstreckt sich über den ganzen Bezirk Ferrol der Provinz A Coruña, der die folgenden Gemeinden umfasst: Ferrol, Narón, Valdoviño, Cedeira, Moeche, As Somozas, San Sadurniño, Neda, Fene, Mugardos und Ares. In diesem Gebiet wird aufgrund der geringen Höhe über dem Meeresspiegel, des Schutzes der Anbaugebiete durch die umgebenden Höhenzüge und der Küstennähe ein eigenes Mikroklima geschaffen, das sich vor allem durch seine Milde und seine geringen Temperaturschwankungen auszeichnet. Dazu kommt das Vorhandensein von Böden, die sich für diesen Anbau sehr gut eignen.
Der Name der geografischen Angabe, „O Couto“, ist der geografische Name der Gegend, in der das unter dem gleichen Namen bekannte Kloster liegt, mit welchem der Ursprung der Auslese und des Anbaus dieser Paprikasorte verbunden ist.
4.4. Ursprungsnachweis:
Die Rückverfolgbarkeit des Produkts ist durch seine Identifizierung in jedem der einzelnen Erzeugungs- und Vertriebsschritte gewährleistet.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften der Spezifikation verwaltet die Prüfstelle ein Verzeichnis der Erzeuger und Anbauflächen, das ständig aktualisiert wird. Lediglich diejenigen Paprika, die entsprechend den Anforderungen der Spezifikation und den sonstigen ergänzenden Vorschriften in den Anbaugebieten und von den Erzeugern, die im entsprechenden Verzeichnis eingetragen sind, angebaut werden, dürfen mit der g.g.A. „Pemento do Couto“ bezeichnet werden.
Daneben sind die Eingetragenen verpflichtet, die tatsächlich angebaute und vertriebene Menge des durch die g.g.A. geschützten Paprikas anzugeben, und zwar durch Vermerke in den diesbezüglichen Verzeichnissen. Die Prüfstelle überprüft die Übereinstimmung zwischen den von den Abpackbetrieben vertriebenen Mengen und dem Anbau der Landwirte, die diese liefern, sowie zwischen den Anbaumengen und den landwirtschaftlichen Erträgen der eingetragenen Parzellen.
Alle in das Verzeichnis eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen, die Anbaugebiete, die Lager, die Verarbeitungsbetriebe und die Erzeugnisse unterliegen den Inspektionen und Überprüfungen durch die Prüfstelle zu dem Zweck, sicherzustellen, dass die geschützten Erzeugnisse die Anforderungen der Spezifikation und der ergänzenden Vorschriften erfüllen. Die Überprüfungen bestehen in einer Inspektion der Anbaugebiete, Lager und Verarbeitungsbetriebe, Überprüfung der Unterlagen und Kontrolle der Einhaltung der beschriebenen physischen Parameter. Dabei wird geprüft, ob die geernteten Paprikaschoten ganz, gesund, sauber und unbeschädigt sind. Daneben kann eine Analyse der Mehrfachrückstände durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die festgestellten Pflanzenschutzmittelwerte unter den Höchstwerten für Rückstände (MRL) liegen, die in den für den Anbau geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind.
4.5. Herstellungsverfahren:
Die Jungpflanzen stammen von zugelassenen, in das entsprechende Verzeichnis eingetragenen Erzeugern.
Im Folgenden wird das Herstellungsverfahren für das Erzeugnis beschrieben:
Nach der Ernte der reifen Frucht wird diese getrocknet, und die Samen werden extrahiert, welche nach einer Desinfektion zur Aussaat bereit sind. Die Vorbereitung des Saatfeldes und die Aussaat beginnen im Oktober und werden im November, Dezember und Januar fortgesetzt. Die Aussaat erfolgt in Kästen auf einem Substrat aus einer Mischung aus Torf und Sand zu gleichen Teilen. Wenn die Pflanzen nach der Keimung eine Größe von ca. 5 cm erreicht haben, werden sie pikiert und in Multitopfplatten umgepflanzt.
Unter den Schutz der g.g.A. „Pemento do Couto“ fallen sowohl im Freiland als auch unter Abdeckung kultivierte Paprika. Der erlaubte Höchstertrag liegt im Allgemeinen bei 4 kg/m2 bzw. 6 kg/m2.
Die Abdeckungen bestehen aus einfachen Plastiktunneln ohne Beheizung oder künstliches Licht, die lediglich zu dem Zweck eingesetzt werden, den Anbau (der direkt auf dem Boden erfolgt) vor gelegentlichem Frost zu schützen und vor allem, um die Erzeugung vorzuziehen und im Herbst um einige Wochen zu verlängern. Daneben werden sie häufig eingesetzt, um die ausgewählten Sorten dieses Paprika-Ökotyps vor nicht erwünschten Hybridbildungen zu schützen.
Beim Freilandanbau erfolgt die Auspflanzung im April oder Mai in einer Dichte von 3—5 Pflanzen pro Quadratmeter. Die Ernte beginnt im Juni oder Juli. Wenn Samen zur Erzeugung der Keimlinge verwendet werden sollen, müssen sich die Parzellen in einiger Entfernung von anderen Freilandanbaugebieten dieses Ökotyps befinden, um die ausgewählten Sorten zu schützen.
Die Auspflanzung unter Abdeckung erfolgt im Februar und März; die Ernte der Früchte beginnt Mitte April. Die Dichte beträgt 2—4 Pflanzen pro Quadratmeter. Es wird empfohlen, den Boden mit einer Polyethylenfolie abzudecken, um Unkraut fernzuhalten. Stützen sind nicht erforderlich, da sich die Pflanzen im verwendeten Pflanzrahmen gegenseitig stützen.
Die Düngung muss so ausgelegt sein, dass das Gleichgewicht und der Gehalt der Nährstoffe im Boden und in der Pflanze aufrecht erhalten werden, wobei der Verbrauch durch den Anbau, den Nährstatus der Pflanze, das Fruchtbarkeitsniveau des Bodens und die Zuführung über andere Wege (Wasser, organisches Material usw.) berücksichtigt werden müssen.
Die Schädlings- bzw. Krankheitsbekämpfung ist auf die Anwendung geeigneter Anbaumethoden ausgerichtet, wie z.B. Samendesinfektion, Saatfeldbehandlung, geringere Bewässerung, um Pfützen auf dem Gelände und zu starke Erdhäufelung zu vermeiden.
Bei einer eventuell erforderlichen chemischen Behandlung werden aktive Wirkstoffe mit möglichst geringer Umweltschädlichkeit, hoher Wirksamkeit, geringer Toxizität und Rückstandsbildung, weniger Auswirkungen auf die mitwirkende Fauna und geringer Gefahr von Resistenzbildung eingesetzt.
Die Ernte erfolgt manuell vor der Reife der Frucht und zu dem Zeitpunkt, zu dem sie sich gemäß der Erfahrung der Landwirte in einem optimalen Zustand für den Vertrieb befindet, entsprechend den in Absatz 4.2 beschriebenen physischen Merkmalen. Die Ernte erfolgt in so vielen Durchgängen wie erforderlich, und zwar mit den Mitteln (Werkzeuge, Kisten oder Behälter usw.) und Mitarbeitern, die zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Erzeugnisses erforderlich sind.
Die Paprika werden in starren Behältern transportiert, damit sie nicht zerdrückt werden. Sie werden so abgeladen, dass das Risiko des Herunterfallens der Erzeugnisse minimiert wird. Die Lagerräume sind angemessen zu belüften.
Die Abpackung erfolgt in homogenen Chargen im Hinblick auf die Herkunft und Länge der Frucht und in Beuteln mit einem Gewicht von 200 g bzw. 400 g. Es werden die Materialien verwendet, die nach dem geltenden Lebensmittelrecht zulässig sind. Es können andere Handelsformate festgelegt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass diese sich nicht negativ auf die Qualität des Erzeugnisses auswirken. Der Vertriebszeitraum ist der Zeitraum vom 15. April bis zum 31. Oktober. Die Prüfstelle kann diesen Zeitraum verlängern oder verkürzen, wenn dies aufgrund der klimatischen Bedingungen der Saison durch die Merkmale des Erzeugnisses erforderlich wird.
4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
Der „Pemento do Couto“ ist ein örtlicher Ökotyp, der traditionell von den Landwirten des Bezirks Ferrol angebaut wurde. Infolge des beschränkten Anbaus und der geringen Verbreitung im Lauf der Jahre hat sich der Anbau nicht über dieses geografische Gebiet hinaus ausgeweitet. Selbst heute handelt es sich noch um das einzige Gebiet, in dem dieser Paprika angebaut wird.
Als Entsprechung auf seinen Ruf wurde im Jahre 1999 das „Festa do Pemento do Couto“ ins Leben gerufen, eine festliche Veranstaltung zur gastronomischen Würdigung des „Pemento do Couto“, das jedes Jahr Ende Juli an seinem Ursprungsort, dem Kloster Sta. María do Couto gefeiert wird. Als Beleg für seine Berühmtheit ist auf die zahlreichen Gastronomiebetriebe im Bezirk Ferrol hinzuweisen, die den „Pemento de Couto“ auf ihrer Speisekarte haben.
Das Aufeinandertreffen zahlreicher Faktoren, darunter das Pflanzenmaterial, die Herstellungstechniken und das Mikroklima der Anbautäler, haben zur Gewinnung eines Erzeugnisses mit spezifischen Merkmalen und einer Qualität geführt, die ihm einen bedeutenden Ruf verschafft haben.
Die traditionellen Methoden der örtlichen Landwirte, die die besten Pflanzen ausgewählt und gepflegt haben, während gleichzeitig die Anbautechniken an die Gegebenheiten des Geländes angepasst wurden, haben zu einem eigenständigen Produkt von großer Beliebtheit geführt. Die vorgenommene Auslese sowie die Pflege zur Vermeidung unerwünschter Hybridbildungen waren entscheidende Faktoren bei der Erzeugung eines Paprikas ohne jegliche Schärfe (zumindest unter den Umweltbedingungen des Bezirks), was bei anderen Paprika mit vergleichbaren Merkmalen nur sehr selten der Fall ist.
Die Verwendung von überdachten Strukturen durch die Landwirte der Gegend seit mehreren Jahrzehnten ist ein Beleg der Anpassung der Anbautechniken, ohne dass dies zu einem Verlust der Beziehung zwischen der Umwelt und den spezifischen Produktmerkmalen führt. Es handelt sich um einfache Plastiktunnel, in denen keine echte Steuerung der agroklimatischen Bedingungen des Anbaus erfolgt, welcher im Wesentlichen noch immer den natürlichen Umweltfaktoren ausgesetzt ist.
Das Anbaugebiet umfasst eine Reihe von Tälern in geringer Höhe über dem Meeresspiegel, die durch mehrere Höhenzüge geschützt werden und in Küstennähe liegen. Dadurch ist ein Mikroklima entstanden, das sich durch ein hohes jährliches Niederschlagsniveau auszeichnet. Selbst im Sommer fallen relativ starke Niederschläge. Die Temperaturen sind mild mit geringen Schwankungen, die relative Feuchtigkeit ist hoch und die Sonneneinstrahlung gering im Vergleich zu anderen Anbaugebieten für Paprika. Dies wirkt sich direkt auf die geringe Wandstärke und die feine Textur sowie die Milde und Saftigkeit des Fruchtfleisches aus.
4.7. Kontrollstelle:
Name: |
Instituto Galego da Calidade Alimentaria (INGACAL) |
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Anschrift: |
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Tel.: |
+34 881997276 |
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Fax: |
+34 981546676 |
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E-Mail: |
ingacal@xunta.es |
Das Institut INGACAL ist eine öffentliche Stelle, die der Consellería do Medio Rural (Ministerium für ländlichen Raum) der Regionalregierung von Galicien untersteht.
4.8. Etikettierung:
Die unter dem Schutz der geschützten geografischen Angabe „Pemento do Couto“ vertriebenen Paprika müssen das Handelsetikett entsprechend der Eigenmarke jedes Erzeugers/Abpackers sowie ein von der Prüfstelle zugelassenes Etikett mit dem alphanumerischen Code in fortlaufender Nummerierung, mit dem Logo der geschützten geografischen Angabe tragen. Sowohl auf dem Handelsetikett als auch auf dem Etikett mit der Bezeichnung ist der Hinweis Geschützte geografische Angabe „Pemento do Couto“ obligatorisch anzugeben.