26.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7031 — EURENCO/MAXAMCHEM/MANUCO)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 312/14

1.

Am 21. Oktober 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen EURENCO SA („EURENCO“, Frankreich), das dem SNPE-Konzern angehört, und das Unternehmen MAXAMCHEM S.L. („MAXAMCHEM“, Spanien), das dem Maxam-Konzern angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Vereinbarung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen MANUCO SA („MANUCO“, Frankreich), das langfristig alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

EURENCO: Herstellung und Vertrieb von energetischen Materialien für die Produktion von Sprengköpfen, Munition und pyrotechnischen Geräten für militärische und zivile Zwecke,

MAXAMCHEM: Herstellung, Kauf und Verkauf von chemischen Erzeugnissen. MAXAMCHEM gehört zum Maxam-Konzern, der hauptsächlich in den Bereichen Explosivstoffe für zivile Zwecke, Jagd- und Sportpatronen sowie Verteidigungssysteme tätig ist,

MANUCO: Herstellung und Vertrieb von energetischer Nitrocellulose.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7031 — EURENCO/MAXAMCHEM/MANUCO per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).