ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 62

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
17. März 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Rat

2009/C 062/01

Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für 2008-2011

1

2009/C 062/02

Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2008-2011

6

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 062/03

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

11

2009/C 062/04

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5409 — Strabag/Kemna/Wellmann) ( 1 )

15

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2009/C 062/05

Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2008 über eine konzertierte Arbeitsstrategie und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

16

 

Kommission

2009/C 062/06

Euro-Wechselkurs

19

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

 

Kommission

2009/C 062/07

Bekanntmachung zu den Präferenzabkommen mit diagonaler Ursprungskumulierung zwischen der Gemeinschaft, den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei

20

 

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Kommission

2009/C 062/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5494 — Enel/Endesa) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

22

 

SONSTIGE RECHTSAKTE

 

Kommission

2009/C 062/09

Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Fristverlängerung — Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

23

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Rat

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/1


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 10. März 2009

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für 2008-2011

(2009/C 62/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Bulgariens für den Zeitraum 2008 bis 2011 (2) geprüft.

(2)

Bulgarien hatte in den letzten Jahren ein kräftiges Wirtschaftswachstum von durchschnittlich über 6 % zu verzeichnen, das mit sich ausweitenden makroökonomischen Ungleichgewichten, wie etwa einem hohen Zahlungsbilanzdefizit und einer hoher Inflation, einherging. Im Rahmen der Currency-Board-Regelung haben sich die geld- und kreditpolitischen Bedingungen 2008 verschärft, wobei das Länderrisiko höher eingeschätzt wurde und der reale effektive Wechselkurs weiter aufwertete. Wenn die negativen Auswirkungen des weltweiten Konjunkturrückgangs und der globalen Finanzkrise zum Tragen kommen, dürfte sich das BIP-Wachstum drastisch verlangsamen und 2009-2010 weit unter dem Potenzial bleiben, was das Steueraufkommen drücken wird. Bulgarien steht somit vor der Herausforderung, während eines schweren und langwierigen weltweiten Konjunkturrückgangs sein Wachstum zu halten und gleichzeitig die bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichte zu beheben, indem es weiterhin eine restriktive Finanz- und Einkommenspolitik verfolgt. Vor diesem Hintergrund sieht das Programm eine Politik zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft vor. Trotz der durch eine niedrige öffentliche Schuldenquote und hohe Haushaltsüberschüsse gekennzeichneten Ausgangsposition hat die Regierung aufgrund der hohen Inflation und des hohen Leistungsbilanzdefizits davon abgesehen, die Inlandsnachfrage durch ein Konjunkturpaket anzukurbeln. Langfristig steht das Land vor der Aufgabe, bei einer rasch alternden Bevölkerung und einer sich verschlechternden demographischen Entwicklung die Qualität seiner öffentlichen Finanzen zu verbessern.

(3)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms wird sich das reale BIP-Wachstum von 6,5 % im Jahr 2008 auf 4,7 % im Jahr 2009 verlangsamen, bevor es im restlichen Programmzeitraum wieder eine Rate von durchschnittlich 5,5 % erreicht. Nach aktuellem Kenntnisstand (3) scheint dieses Szenario auf ausgesprochen günstigen Wachstumsannahmen für 2009 und die Folgejahre zu beruhen. So wird von einer hohen Inlandsnachfrage, insbesondere einem kräftigen Investitionswachstum, und einer Beschleunigung der Realexporte über den gesamten Programmzeitraum hinweg ausgegangen, was im Widerspruch zur Verlangsamung der ausländischen Direktinvestitionen und des Welthandels steht. Da im Programm entsprechend der Entwicklung der Inlandsnachfrage ein erheblich höheres Importwachstum unterstellt wird, würde sich das Zahlungsbilanzdefizit 2009-2011 jedoch nur geringfügig verringern. Unter der Annahme eines sanfteren Konjunkturrückgangs setzt das Programm die Inflation im Jahr 2009 eher hoch an, was begrenzte Fortschritte bei der nominalen Konvergenz bedeutet. Die Inflationsaussichten für 2010-2011 scheinen realistisch.

(4)

Im Jahr 2008 wird der gesamtstaatliche Überschuss in der jüngsten Programmaktualisierung auf 3 % des BIP geschätzt, was dem ursprünglichen Ziel entspricht. Das Haushaltsergebnis spiegelt eine bessere Ausgangsposition (nach Herausrechnung eines unerwarteten Schuldenerlasses im Umfang von 3,5 % des BIP im Jahr 2007) wider. Trotz des signifikanten Importwachstums und der hohen Inflation 2008 blieb das Aufkommen aus den indirekten Steuern 1,5 % des BIP hinter den ursprünglichen Ansätzen zurück. Nach Einführung eines pauschalen ESt-Satzes von 10 % fielen die Einnahmen aus den direkten Steuern 0,5 % des BIP geringer aus als in der Programmaktualisierung vom Dezember 2007 erwartet. Auf der Ausgabenseite gelang es nicht ganz, die Disziplin aufrechtzuerhalten, da zusätzliche Sozial- und Infrastrukturausgaben von rund 1,75 % des BIP beschlossen wurden. Da das nominale BIP-Wachstum die Erwartungen jedoch übertraf, war die Ausgabenquote niedriger als im letzten Programm geplant.

(5)

Im Haushaltsgesetz 2009 wird ein gesamtstaatlicher Überschuss von 3 % des BIP angestrebt. Das Gesetz enthält einige diskretionäre Maßnahmen, die insgesamt haushaltsneutral sein sollen. Auf der Einnahmenseite soll die Beitragssatzsenkung bei der gesetzlichen Rentenversicherung um 4 % durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung um 2 % und des durchschnittlichen versicherungspflichtigen Mindesteinkommens um nominal 26,5 % kompensiert werden. Auf der Ausgabenseite sollen die Primärausgaben vor allem aufgrund höherer Sozialleistungen und Arbeitsentgelte steigen. Die Renten werden in zwei Stufen ab 1. April und 1. Juli um fast 20 % erhöht. Die Lohnsumme im Sektor Gesamtstaat soll um 10 % steigen. Um die Erreichung der Haushaltsziele sicherzustellen, wurde die Regel wiedereingeführt, wonach die Auszahlung von Ausgabemitteln (ohne Zinsen und Sozialleistungen) auf 90 % der Ansätze beschränkt wird, wenn die Einnahmen geringer ausfallen als geplant. Das Haushaltsgesetz 2009 sieht für den Fall, dass die konsolidierten Einnahmen des Gesamtstaats auf ein Niveau absinken, das zu einem negativen Haushaltssaldo führen würde, noch geringere Auszahlungen vor.

(6)

Nach der im Programm dargelegten Haushaltsstrategie soll der als mittelfristiges Haushaltsziel angestrebte Überschuss von 1,5 % des BIP im gesamten Programmzeitraum erreicht werden. Die Programmaktualisierung sieht bis 2011 einen gesamtstaatlichen Überschuss von 3 % des BIP und einen unveränderten Primärüberschuss von fast 4 % des BIP vor. In struktureller Betrachtung (d.h. konjunkturbereinigt ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) soll im Programmzeitraum weiterhin ein Überschuss von rund 3,5 % des BIP erzielt werden. Auch wenn sich die negative Produktionslücke ausweiten soll, scheint der grundlegende finanzpolitische Kurs auf mittlere Sicht doch in etwa neutral.

(7)

Die im Programm genannten Haushaltsergebnisse sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Die Hauptrisiken erwachsen aus dem makroökonomischen Ausgangsszenario, das für 2009 und 2010 ausgesprochen günstige Wachstumsraten unterstellt. Auf der Einnahmenseite sind die Risiken für die öffentlichen Finanzen 2009-2010 gegenüber den Vorjahren erhöht und erwachsen aus einem drastischeren Konjunkturrückgang und einer Verlagerung der Wachstumszusammensetzung hin zu weniger aufkommensergiebigen Komponenten. Angesichts des erwarteten Konjunkturrückgangs und des Drucks, die nachfragebelebenden Ausgaben zu erhöhen, könnte es 2009 schwierig werden, das Ausgabenwachstum mittels der 90 %-Regel einzudämmen.

(8)

Ohne langfristige Projektionen der alterungsbedingten Ausgaben auf der Grundlage gemeinsamer makroökonomischer Annahmen, wie sie von WPA/Kommission angestellt werden, können die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung in Bulgarien nicht auf vergleichbarer und solider Grundlage geschätzt werden, wie dies derzeit bei den 25 früher beigetretenen Mitgliedstaaten geschieht. Mit dem hohen strukturellen Überschuss leistet die Haushaltsposition 2008 einen erheblichen Beitrag zur Senkung des Schuldenstands, bevor die langfristigen budgetären Folgen der Bevölkerungsalterung ins Spiel kommen. Die Aufrechterhaltung hoher Primärüberschüsse auf mittlere Sicht würde helfen, die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die derzeit gering sind, in Grenzen zu halten.

(9)

Der Rahmen für die bulgarische Haushaltspolitik hat sich im Hinblick auf die Erreichung der Haushaltsziele bislang als sehr gut erwiesen, allerdings bei lebhaftem Wirtschaftswachstum. In jüngster Vergangenheit wurde er noch verbessert, indem das Haushaltsverfahren gestrafft, die Berichtspflichten verschärft und in den Haushaltsdokumenten eine umfassendere makroökonomische Analyse und Bewertung der finanzpolitischen Risiken eingeführt wurden. Allerdings ist der Rahmen nur im ersten Jahr der dreijährigen Haushaltsplanung verbindlich und lässt der Regierung gewisse Ausgabenspielräume, die die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Haushaltspolitik schmälern. Trotz dieser Schwachstellen sieht das Programm abgesehen von weiteren Fortschritten bei der Einführung der ergebnisorientierten Haushaltsplanung keine wesentlichen Änderungen am haushaltspolitischen Rahmen vor. Die Wiedereinführung der 90 %-Regel für den Haushaltsvollzug im Haushaltsgesetz 2009 soll sicherstellen, dass das Haushaltsziel durch Eindämmung des Ausgabenwachstums beim Gesamtstaat erreicht wird. Allerdings regelt das Gesetz nicht eindeutig, wie die Regel konkret umzusetzen ist, so dass sich beim Vollzug gewisse Handlungsspielräume auftun könnten.

(10)

Die bulgarische Regierung hat kein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzsektors beschlossen. Allerdings wurde die Deckungssumme für die Einlagensicherung auf 100 000 BGN angehoben, um das Vertrauen in das Banksystem zu stärken, und das Kapital der staatseigenen Bulgarischen Entwicklungsbank von der Regierung aufgestockt, um die Finanzierung von KMU zu erleichtern.

(11)

Angesichts der volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte ist die Finanzpolitik darauf ausgerichtet, das Anlegervertrauen und die makroökonomische Stabilität zu erhalten. Daher hat die bulgarische Regierung auf ein kurzfristiges Konjunkturpaket gegen den Konjunkturrückgang verzichtet, was mit dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Europäischen Konjunkturprogramm im Einklang steht. Im Zusammenhang mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung für Bulgarien vorgeschlagen hat, sieht das Programm strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft vor, etwa um Arbeitsplätze zu sichern, die Fähigkeit der Unternehmen zur Anpassung an die Krise zu erhöhen und die Funktionsweise der Märkte zu verbessern, indem bei Bedarf Geschäftsbanken finanziell unterstützt werden und die Kreditvergabe an KMU angekurbelt, die Exportentwicklung gefördert und die Inanspruchnahme von EU-Mitteln verbessert wird. Angesichts der kurzfristigen Hauptziele der Politik sind diese Maßnahmen eine rechtzeitige und angemessene Reaktion. Die Aktualisierung enthält auch eine Reihe von anderen Strukturreformmaßnahmen, die sich in die längerfristige Strategie zur Verbesserung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einfügen, wie die Rentenreform, die Umsetzung der nächsten Schritte der Bildungsreform, unter anderem durch weitere Optimierung des Schulnetzes und Ausbau des Budgetierungssystems der Schulen sowie Umsetzung der kürzlich beschlossenen Strategie für das Gesundheitswesen.

(12)

Das Konsolidierungsprogramm der bulgarischen Regierung würde dazu beitragen, die hohen außen- und binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Grenzen zu halten. So sieht das Programm insbesondere im Zeitraum 2008-2011 eine strukturelle Konsolidierung um 1 % des BIP vor. Der an der Veränderung des strukturellen Saldos gemessene finanzpolitische Kurs ist 2009 restriktiv und 2010-2011 in etwa neutral. Das Ziel des Programms, einen konjunkturbereinigten Überschuss von 1,5 % des BIP zu erhalten, wäre im gesamten Programmzeitraum erreicht.

(13)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehenen Daten angeht, so weist das Programm bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (4).

Alles in allem lässt sich der Schluss ziehen, dass das Programm darauf abzielt, während der gesamten Laufzeit eine solide Haushaltsposition zu halten, was in den geplanten hohen gesamtstaatlichen Überschüssen zum Ausdruck kommt. Die in Reaktion auf den Konjunkturrückgang geplanten strukturellen Maßnahmen zielen darauf ab, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu stärken, und stehen mit dem Europäischen Konjunkturprogramm in Einklang. Vorbehaltlich der Abwärtsrisiken, die aus der Unsicherheit der gegenwärtigen Wirtschaftslage und ihrer Auswirkungen auf die Einnahmen erwachsen, würde der haushaltspolitische Kurs implizieren, dass der mittelfristig angestrebte Haushaltsüberschuss von 1,5 % des BIP im gesamten Programmzeitraum erreicht wird. Bulgarien steht daher vor der Herausforderung, während eines schweren und langwierigen Abschwungs der Weltkonjunktur sein Wachstum zu halten. Außerdem sollte das Land entschlossene Maßnahmen ergreifen, um das hohe Zahlungsbilanzdefizit zu korrigieren, unter anderem indem es weiterhin eine restriktive Finanzpolitik verfolgt und den Lohnanstieg im öffentlichen Sektor begrenzt. Außerdem besteht für das Land die Notwendigkeit, die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, indem es die Verwaltungskapazitäten ausbaut und die Strukturreformen vorantreibt.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung sowie der Notwendigkeit, nachhaltige Konvergenz sicherzustellen, wird Bulgarien aufgefordert:

i)

weiterhin eine restriktive Finanzpolitik zu verfolgen und eine solide Haushaltsposition zu halten, indem es das Ausgabenwachstum eindämmt, um so die bestehenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Grenzen zu halten und etwaigen Einnahmenausfällen entgegenzuwirken;

ii)

das Lohnwachstum im öffentlichen Sektor einzudämmen, um zu allgemeiner Lohnzurückhaltung beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

iii)

die Effizienz der öffentlichen Ausgaben weiter zu erhöhen, insbesondere durch vollständige Einführung der Programmbudgetierung, Ausbau der Verwaltungskapazitäten sowie Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Gütermärkte sowie Bildung und Gesundheit, um die Produktivität zu steigern.

Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und haushaltspolitischen Prognosen

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Dez. 2008

6,2

6,5

4,7

5,2

5,8

KOM Jan. 2009

6,2

6,4

1,8

2,5

k.A.

KP Dez. 2007

6,4

6,4

6,8

6,9

k.A.

HVPI-Inflation

(%)

KP Dez. 2008

7,6

12,4

6,7

4,7

4,0

KOM Jan. 2009

7,6

12,0

5,4

4,8

k.A.

KP Dez. 2007

7,2

6,9

4,4

3,7

k.A.

Produktionslücke (5)

(% des BIP-Potenzials)

KP Dez. 2008

1,5

1,1

– 0,7

– 1,8

– 1,4

KOM Jan. 2009 (6)

2,7

3,0

– 0,3

– 2,3

k.A.

KP Dez. 2007

0,7

– 0,1

– 0,6

k.A.

k.A.

Finanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt

(% des BIP)

KP Dez. 2008 (7)

– 20,6

– 22,9

– 20,7

– 18,4

– 16,6

KOM Jan. 2009

– 21,3

– 23,3

– 19,1

– 17,6

k.A.

KP Dez. 2007

– 19,9

– 20,7

– 19,5

– 18,6

k.A.

Gesamtstaatliche Einnahmen

(% des BIP)

KP Dez. 2008

41,6

41,3

43,4

43,4

43,7

KOM Jan. 2009

41,6

41,4

40,8

40,9

k.A.

KP Dez. 2007

42,2

43,7

43,9

43,9

k.A.

Gesamtstaatliche Ausgaben

(% des BIP)

KP Dez. 2008

41,5

38,3

40,4

40,4

40,7

KOM Jan. 2009

41,5

38,2

38,8

38,9

k.A.

KP Dez. 2007

39,1

40,7

40,9

41,0

k.A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2008

0,1

3,0

3,0

3,0

3,0

KOM Jan. 2009

0,1

3,2

2,0

2,0

k.A.

KP Dez. 2007

3,1

3,0

3,0

3,0

k.A.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2008

1,1

3,9

3,9

3,9

3,9

KOM Jan. 2009

1,1

4,1

2,8

2,7

k.A.

KP Dez. 2007

4,3

4,0

4,0

4,0

k.A.

Konjunkturbereinigter Saldo (5)

(% des BIP)

KP Dez. 2008

– 0,4

2,6

3,2

3,6

3,5

KOM Jan. 2009

– 0,8

2,2

2,1

2,8

k.A.

KP Dez. 2007

2,8

3,1

3,3

k.A.

k.A.

Struktureller Saldo (8)

(% des BIP)

KP Dez. 2008

2,9

2,6

3,2

3,6

3,5

KOM Jan. 2009

2,5

2,2

2,1

2,8

k.A.

KP Dez. 2007

2,9

3,1

3,3

k.A.

k.A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP) (9)

KP Dez. 2008

18,2

15,4

15,4

15,3

15,2

KOM Jan. 2009

18,2

13,8

12,2

10,7

k.A.

KP Dez. 2007

19,8

18,3

17,4

16,9

k.A.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm

(2)  Am 23. Dezember 2008 haben die bulgarischen Behörden einen Zusatz zu ihrem Programm mit Einzelheiten zu den in Reaktion auf den Konjunkturrückgang beschlossenen Maßnahmen übermittelt. Der Programmzusatz enthielt keine wesentlichen finanz- oder strukturpolitischen Veränderungen gegenüber dem Konvergenzprogramm, und auch die Haushaltsprojektionen blieben unverändert.

(3)  In der vorliegenden Bewertung werden namentlich die Prognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, aber auch andere, neuere Daten berücksichtigt.

(4)  Insbesondere fehlen einige Daten zur langfristigen Tragfähigkeit.

(5)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Ausgehend von einem Wachstumspotenzial von schätzungsweise 5,0 %, 6,3 %, 6,0 % bzw. 6,0 % im Zeitraum 2007-2010.

(7)  Die unterschiedlichen Angaben der Programmaktualisierung und der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 zum Finanzierungsdefizit 2007 sind auf eine Diskrepanz bei der Waren- und Dienstleistungsbilanz zurückzuführen.

(8)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten. In der jüngsten aktualisierten Fassung sind nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 keine einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen für den Programmzeitraum vorgesehen; 2007 belaufen sich die einmaligen Maßnahmen auf 3,3 % des BIP (Ausgabenseite).

(9)  Die unterschiedlichen Projektionen für die Schuldenquote im Programm und in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 sind fast ausschließlich darauf zurückzuführen, dass im Programm mit einem Anstieg des Finanzvermögens gerechnet wird, wohingegen die Kommissionsdienststellen von einer unveränderten Politik ausgehen und diesen daher unberücksichtigt lassen.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/6


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 10. März 2009

zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2008-2011

(2009/C 62/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft. Der Rat stellt fest, dass das im November 2008 vorgelegte Programm einschließlich des im Dezember 2008 nachgereichten Addendums angesichts der ungünstigen makroökonomischen Entwicklungen zu optimistisch erscheinen. Er stellt ferner fest, dass am 16. Februar 2009 ein zweites Paket mit Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur angekündigt wurde, das in dieser Bewertung nicht berücksichtigt worden ist.

(2)

Nach einer dreijährigen raschen Expansion verringerte sich das Wachstum der tschechischen Wirtschaft im Jahr 2008 und wird sich 2009 voraussichtlich weiter verlangsamen. Eine schwächer werdende externe Nachfrage infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wird das Exportwachstum der sehr offenen tschechischen Wirtschaft erheblich mindern. Darüber hinaus verringert sich die Inlandsnachfrage, insbesondere durch einen Rückgang der Investitionen, vor dem Hintergrund abnehmender ausländischer Direktinvestitionen, strenger Kreditbedingungen und ungünstigerer Geschäfts- und Verbrauchererwartungen. Als Reaktion auf die Abschwächung sieht die Regierung im Haushalt 2009 ein Konjunkturpaket mit einer Reihe von Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite vor. Diese sollen die Inlandsnachfrage anregen und Unternehmen während des Abschwungs unterstützen. Ab 2010 sollte sich die Wirtschaft infolge der erwarteten Verbesserung der externen Bedingungen allmählich erholen. Allerdings wird das Wachstum voraussichtlich nicht ebenso hohe Werte wie vor der Krise erreichen. Dies könnte sich negativ auf die öffentliche Finanzlage auswirken, die in den letzten Jahren von einem raschen Einnahmenzuwachs profitiert hat, aber trotz eines relativ geringen Staatsdefizits und öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf die Risiken für die langfristige Haushaltsstabilität nach wie vor Anlass zur Besorgnis gibt, und zwar aufgrund der raschen Bevölkerungsalterung. Die Tschechische Nationalbank lockerte in der zweiten Hälfte 2008 ihre Geldpolitik und senkte dazu mehrmals die Zinssätze (von 3,75 % im Juli 2008 auf 2,25 % im Dezember 2008). Der nominale effektive Wechselkurs der tschechischen Krone stieg 2008 leicht (um 1,3 %) an.

(3)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms wird sich das reale BIP-Wachstum von 4,4 % im Jahr 2008 auf 3,7 % im Jahr 2009 verlangsamen und danach auf durchschnittlich 4,8 % im restlichen Programmzeitraum ansteigen. Nach aktuellem Kenntnisstand (2) erscheinen diese Wachstumsannahmen für die Jahre 2009 und 2010 ausgesprochen günstig und auch für die Folgejahre günstig; diese Zahlen sind allerdings vor dem Hintergrund des für das Programm geltenden Stichtags 1. Oktober 2008 und der wichtigsten wirtschaftlichen Entwicklungen, die seither eingetreten sind, zu bewerten.

Insbesondere werden die Exporte angesichts der Tatsache, dass sich die wirtschaftlichen Aussichten der wichtigsten Handelspartner der Tschechischen Republik in den letzten Monaten rapide verschlechtert haben, voraussichtlich viel stärker zurückgehen und sich wesentlich langsamer erholen, als dies in dem Programm prognostiziert wird. Zudem basiert die erwartete schnelle wirtschaftliche Erholung auf der Annahme, dass das Potenzialwachstum von der Krise nicht beeinträchtigt wird, was angesichts des voraussichtlich sinkenden Wachstums der Investitionen, insbesondere der ausländischen Direktinvestitionen, nicht als sehr wahrscheinlich anzusehen ist. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch.

(4)

In der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2008 auf 1,2 % des BIP geschätzt, womit es unter dem in der letzten Aktualisierung des Konvergenzprogramms gesetzten Ziel von 2,9 % des BIP läge. Dass die Erwartungen bei Weitem übertroffen wurden, ist weitgehend auf eine bessere Ausgangslage aus dem Jahr 2007 und das frühere Reformpaket der Regierung zurückzuführen. Dies wurde jedoch durch weniger günstige Entwicklungen im Jahr 2008 teilweise wieder aufgehoben. Während insbesondere das Ausgabenwachstum weitgehend planmäßig verlief, wurden die Ziele für das Einnahmenwachstum knapp verfehlt. Die Zunahme der Mehrwertsteuereinnahmen blieb leicht hinter den Erwartungen zurück, da ein Rückgang der Verbraucherausgaben die Wirkungen der Anhebung des unteren Mehrwertsteuersatzes aus dem Jahr 2008 ausglich, während die direkten Steuern eher den Regierungsvorhersagen entsprachen, da der Arbeitsmarkt stabil blieb.

(5)

Für das Jahr 2009 wird ein gesamtstaatlicher Haushaltssaldo von – 1,6 % des BIP anvisiert, während die Kommissionsdienststellen in ihrer Zwischenprognose von einem gesamtstaatlichen Haushaltssaldo von – 2,5 % des BIP ausgehen. Diskretionäre Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms verabschiedet wurden und die Einnahmen- und Ausgabenseite in etwa gleichermaßen beeinflussen, werden einen geschätzten Netto-Effekt auf den Haushaltssaldo von ca. 1 % des BIP haben. Diese Maßnahmen gleichen den ursprünglich restriktiven Ansatz des Konvergenzprogramms aus. Der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen zufolge bedeutet dies eine leichte Expansion von etwa 0,25 % des BIP. Die Auswirkungen automatischer Stabilisatoren auf die Verschlechterung des Haushaltssaldos werden mit ca. 0,5 % des BIP veranschlagt.

(6)

Dem Programm zufolge soll das mittelfristige Ziel, ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP (konjunkturbereinigt und ohne Anrechnung einmaliger oder sonstiger befristeter Maßnahmen), bis 2012 und damit erst nach dem Programmzeitraum erreicht werden. Sowohl für den nominalen Saldo als auch für den strukturellen Saldo wird nach 2009 eine Verbesserung infolge von Ausgabensenkungen vorausgesagt; insbesondere sollen die Aufwendungen für Vorleistungen und Arbeitnehmerentgelt währenddes Zeitraums 2009-2011 jährlich um mehr als 0,5 % des BIP sinken.

(7)

Für die Haushaltsergebnisse bestehen Abwärtsrisiken. Das den Haushaltszielen zugrunde gelegte makroökonomische Ausgangsszenario erscheint ausgesprochen günstig. Eine jährliche Verringerung von Vorleistungen und Arbeitnehmerentgelten um mehr als 0,5 Prozentpunkt des BIP könnte ohne wirksame effizienzsteigernde Maßnahmen die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen gefährden. Bei den prognostizierten abnehmenden Ausgaben für Sozialzahlungen scheint außer Acht gelassen worden zu sein, dass die Zahlungen für die Arbeitslosenunterstützung aufgrund der erwarteten Verschlechterung der Arbeitsmarktlage voraussichtlich ansteigen werden. Steuersenkungen im Konjunkturprogramm werden zudem möglicherweise nicht durch künftige Einsparungen ausgeglichen. Die Ausgabenziele des Programms basieren auf Höchstgrenzen des mittelfristigen Ausgabenrahmens, die in der Vergangenheit überschritten wurden. Auch die Einnahmen könnten aufgrund der nachlassenden Konjunktur hinter den Vorhersagen zurückbleiben, wenngleich die dem Programm zugrunde liegenden Annahmen in dieser Hinsicht vorsichtig erscheinen.

(8)

Die langfristigen finanzpolitischen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung liegen nach den Projektionen des Jahres 2005, die auf der gemeinsamen Methode beruhen, über dem EU-Durchschnitt; das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Tschechischen Republik wird daher als hoch bewertet. Bei den Reformen des Altersversorgungs- und Gesundheitssystems wurden erste Schritte eingeleitet, die die Ausgaben senken werden. Allerdings sind in beiden Bereichen weitere Bemühungen erforderlich, wobei auf die Gerechtigkeit, Zugänglichkeit und Tragfähigkeit des Systems geachtet werden sollte. Auch wenn sich die Haushaltslage im Jahr 2008 dem Programm zufolge deutlich verbessert hat, ist dies weitgehend auf eine bessere Ausgangslage aus dem Jahr 2007 und weniger auf diskretionäre Maßnahmen zurückzuführen, und es bestehen nach wie vor Risiken durch die Bevölkerungsalterung. Mittelfristig erzielte Primärüberschüsse und die Durchführung weiterer Strukturmaßnahmen zur Eindämmung alterungsbedingter Ausgaben würde die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verringern.

(9)

Im Jahr 2004 führte die Tschechische Republik einen mittelfristigen Haushaltsrahmen mit jährlichen Zielvorgaben für den dreijährigen Staatshaushalt ein. Die Ziele basieren auf nominalen Ausgabenhöchstgrenzen und geschätzten Einnahmen, die auf der Grundlage des projizierten BIP-Wachstums berechnet wurden. Seit Einführung des mittelfristigen Haushaltsrahmens wurden die ursprünglichen Ausgabenhöchstgrenzen durch ermessensbedingte Ausgabenerhöhungen im Ergebnis jedoch überschritten. In den Jahren 2006 und 2007 überstiegen die tatsächlichen Ausgaben die ursprünglichen Höchstgrenzen um durchschnittlich 7 %. Die Tschechische Republik plant mehrere Änderungen zur Verbesserung der Haushaltsführung und Steuererhebung. Seit Januar 2009 werden ergebnis- und zielorientierte Haushaltspläne erstellt. Ab Januar 2010 wird das Steuersystem stärker integriert und vereinfacht; zudem soll eine modernisierte Verwaltung die Arbeit des Finanzministeriums erleichtern, wozu im Jahr 2008 Vergabeverfahren eingeleitet wurden. Diese Maßnahmen werden den Haushaltsvollzug verbessern, wenngleich sie für die Einhaltung der Ausgabenhöchstgrenzen alleine nicht ausreichen.

(10)

Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Tschechische Republik eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, darunter eine Kapitalerhöhung für die Tschechische Exportbank, die Exportgarantie- und -versicherungsgesellschaft und die tschechisch-mährische Bürgschafts- und Entwicklungsbank mit einer Gesamthöhe von 2 Mrd. CZK. Die Kapitalzuführungen an diese Einrichtungen werden Exportunternehmen, insbesondere KMU, zugute kommen. Darüber hinaus wurde die Mindestgarantie im Rahmen des nationalen Einlagensicherungssystems auf 50 000 EUR angehoben.

(11)

Im Einklang mit dem im Dezember 2008 vom Europäischen Rat vereinbarten Europäischen Konjunkturprogramm verabschiedete die Tschechische Republik ein Programm mit entsprechenden Konjunkturmaßnahmen. Diese Maßnahmen stellen im Rahmen eines insgesamt leicht expansiven haushaltspolitischen Kurses eine angemessene Reaktion auf die Haushaltslage insgesamt dar, da aufgrund der Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der Finanzen, die mit der rapiden Bevölkerungsalterung verbunden sind, breitere Konsolidierungsbemühungen erforderlich sind. Die von den tschechischen Behörden ergriffenen Konjunkturmaßnahmen erfolgen zeitnah und gezielt und stehen daher im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm.

Durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten um 1,5 Prozentpunkte, die jedoch nicht leicht rückgängig zu machen ist, erhöht sich das verfügbare Haushaltseinkommen. Diese Maßnahme wird auch strukturelle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, da sie das Angebot erhöht und Abwärtsdruck auf die Bruttolöhne ausübt. Die Entscheidung, im Rahmen des staatlichen Verkehrsinfrastrukturfonds in den Bau und die Modernisierung von Infrastruktur zu investieren, dürfte darüber hinaus dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Gesamtnachfrage zu erhalten. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt hat. Die Regierung hat mit Blick auf die sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten am 16. Februar 2009 ein zweites Maßnahmenpaket angekündigt.

(12)

Der projizierte haushaltspolitische Kurs ist 2009 nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 unter anderem aufgrund einer außerplanmäßigen Lohnerhöhung für den öffentlichen Dienst leicht expansiv. Der strukturelle Saldo wird sich nach 2009 vor allem infolge von Ausgabenbeschränkungen verbessern. Die Erreichung der Haushaltsziele könnte sich ohne weitere Maßnahmen und konkrete ausgabensenkende Vorgaben schwierig gestalten, da das Programm auf günstigen makroökonomischen Annahmen beruht.

(13)

Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten und die meisten der darin vorgesehenen fakultativen Angaben (3).

Insgesamt ist festzustellen, dass das Staatsdefizit der Tschechischen Republik in den letzten Jahren relativ gering war und die Schuldenquote unter 30 % des BIP und damit klar unter dem Referenzwert von 60 % lag. Der leicht expansive haushaltspolitische Kurs einschließlich der Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur erscheint angesichts des wirtschaftlichen Abschwungs angemessen und dürfte im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm stehen, wird sich allerdings negativ auf die öffentliche Finanzlage auswirken. Des Weiteren bestehen Risiken hinsichtlich der Haushaltsprojektionen, die insbesondere auf die günstigen Wachstumsannahmen, den Mangel an konkreten ausgabensenkenden Maßnahmen ab 2009 und eine Vielzahl bereits überschrittener Ausgabenhöchstgrenzen des mittelfristigen Haushaltsrahmens zurückzuführen sind. Aufgrund der raschen Bevölkerungsalterung bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Insgesamt lassen diese Risiken darauf schließen, dass eine mittelfristige Haushaltskonsolidierung und weitere Strukturreformmaßnahmen erforderlich sind.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung sowie der Notwendigkeit, nachhaltige Konvergenz sicherzustellen, wird die Tschechische Republik aufgefordert:

i)

die Haushaltspläne für 2009 einschließlich der Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur gemäß dem Europäischen Konjunkturprogramm und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts umzusetzen;

ii)

zur Verwirklichung der mittelfristigen Ziele 2010 und darüber hinaus eine signifikante strukturelle Konsolidierung vorzunehmen und die Haushaltsstrategie durch konkrete ausgabensenkende Maßnahmen in den Jahren 2010-2011 zu unterstützen;

iii)

angesichts des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben die notwendigen Reformen im Altersversorgungs- und Gesundheitssystem fortzusetzen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Nov. 2008

6,6

4,4

3,7

4,4

5,2

KOM Jan. 2009

6,0

4,2

1,7

2,3

Entfällt

KP Nov. 2007

5,9

5,0

5,1

5,3

Entfällt

HVPI-Inflation

(%)

KP Nov. 2008

3,0

6,4

2,9

3,0

2,5

KOM Jan. 2009

3,0

6,3

2,6

2,3

Entfällt

KP Nov. 2007

2,4

3,9

2,3

2,1

Entfällt

Produktionslücke (4)

(% des BIP-Potenzials)

KP Nov. 2008

2,7

1,9

0,4

– 0,4

– 0,2

KOM Jan. 2009 (5)

3,7

3,4

0,7

– 1,1

Entfällt

KP Nov. 2007

1,8

1,4

0,7

0,5

Entfällt

Finanzierungsdefizit/-überschussgegenüber dem Rest der Welt

(% des BIP)

KP Nov. 2008

– 0,8

– 1,0

– 0,5

0,4

1,2

KOM Jan. 2009

– 0,8

– 0,3

– 0,8

– 1,1

Entfällt

KP Nov. 2007

– 2,4

– 1,6

– 0,4

1,5

Entfällt

Gesamtstaatliche Einnahmen

(% des BIP)

KP Nov. 2008

41,7

41,0

40,6

39,6

39,0

KOM Jan. 2009

41,6

40,7

40,7

41,1

Entfällt

KP Nov. 2007

39,8

39,5

38,1

37,1

Entfällt

Gesamtstaatliche Ausgaben

(% des BIP)

KP Nov. 2008

42,6

42,2

42,2

41,1

40,2

KOM Jan. 2009

42,6

42,0

43,2

43,4

Entfällt

KP Nov. 2007

43,3

42,4

40,7

39,4

Entfällt

Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2008

– 1,0

– 1,2

– 1,6

– 1,5

– 1,2

KOM Jan. 2009

– 1,0

– 1,2

– 2,5

– 2,3

Entfällt

KP Nov. 2007

– 3,4

– 2,9

– 2,6

– 2,3

Entfällt

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2008

0,2

0,0

– 0,3

– 0,4

– 0,1

KOM Jan. 2009

0,2

0,0

– 1,3

– 1,1

Entfällt

KP Nov. 2007

– 2,3

– 1,7

– 1,3

– 1,1

Entfällt

Konjunkturbereinigter Saldo (4)

(% des BIP)

KP Nov. 2008

– 2,0

– 2,0

– 1,7

– 1,4

– 1,1

KOM Jan. 2009

– 2,3

– 2,4

– 2,8

– 1,9

Entfällt

KP Nov. 2007

– 4,1

– 3,4

– 2,8

– 2,5

Entfällt

Struktureller Haushaltssaldo (6)

(% des BIP)

KP Nov. 2008

– 1,7

– 1,9

– 1,7

– 1,3

– 1,1

KOM Jan. 2009

– 2,1

– 2,4

– 2,8

– 1,9

Entfällt

KP Nov. 2007

– 4,1

– 3,4

– 2,8

– 2,5

Entfällt

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Nov. 2008

28,9

28,8

27,9

26,8

25,5

KOM Jan. 2009

28,9

27,9

29,4

30,6

Entfällt

KP Nov. 2007

30,4

30,3

30,2

30,0

Entfällt

Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm

(2)  Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.

(3)  So fehlen insbesondere Angaben zur Klassifizierung der Staatsausgaben nach dem Verwendungszweck für 2011, zu den liquiden Finanzanlagen und zur Nettofinanzverschuldung im Rahmen der Staatsverschuldung, was eine objektive Bewertung erschwert.

(4)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 4,5 %, 4,5 %, 4,4 % bzw. 4,2 % im Zeitraum 2007-2010.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen beliefen sich dem jüngsten Programm zufolge im Jahr 2008 auf 0,1 % des BIP, die in der Zwischenprognose der Kommissionsdienstellen vom Januar den normalen Ausgabenkategorien zugeordnet wurden, da ihre Bestandteile wiederkehrende Elemente der Staatsausgaben sind und nur kleine Beträge umfassten.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/11


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 62/03)

Datum der Annahme der Entscheidung

27.2.2009

Nummer der Beihilfe

N 23/08

Mitgliedstaat

Frankreich

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Régime temporaire relatif aux aides sous forme de garanties

Rechtsgrundlage

Article 20 de la constitution du 4 octobre 1958; articles L. 2251-1, L. 3231-1, L. 4211-1, L. 2252-1, L. 3231-4, L. 4253-1, L. 5111-4, L. 2253-7, L. 3231-7, L. 4253-3 et L. 4211-1 du code général des collectivités territoriales; circulaire du ministre de l'intérieur du 3 juillet 2006 sur la mise en œuvre de la loi du 13 août 2004 relative aux libertés et responsabilités locales en ce qui concerne les interventions économiques des collectivités territoriales et de leurs groupements et ses annexes; circulaire du Premier ministre du 26 janvier 2006 rappelant la réglementation communautaire de la concurrence applicable aux aides publiques aux entreprises; circulaires DIACT du 30 novembre 2007 et du 24 décembre 2008 relatives à l'application de la règlementation des aides publiques aux entreprises

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben

Form der Beihilfe

Haushaltsmittel

Beihilfehöchstintensität

Laufzeit

Bis zum 31.12.2010

Wirtschaftssektoren

Alle Sektoren

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

18.12.2008

Nummer der Beihilfe

N 344/08

Mitgliedstaat

Niederlande

Region

Groot Amsterdam

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Life Sciences Fund Amsterdam BV i.o.

Rechtsgrundlage

Gemeentewet (artikel 160), Provinciewet (artikel 158), Fund and Management Agreement — Life Sciences Fund Amsterdam B.V.

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Risikokapital, Forschung und Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen

Form der Beihilfe

Bereitstellung von Risikokapital

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 7 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

Laufzeit

Bis zum 14.12.2019

Wirtschaftssektoren

Verarbeitendes Gewerbe

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Gemeente Amsterdam

Amstel 1

Postbus 202

1000 AE, Amsterdam

NEDERLAND

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

11.2.2009

Nummer der Beihilfe

N 426/08

Mitgliedstaat

Lettland

Region

87(3)(a)

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Pasakumi centralizetas siltumapgades sistemu efektivitates paaugstinašanai

Rechtsgrundlage

Darbibas programmas „Infrastruktura un pakalpojumi“ papildinajums (576.-581.rindkopa); Eiropas Savienibas strukturfondu un Kohezijas fonda vadibas likums (Publicets: „Latvijas Vestnesis“ 33 (3609) 23.02.2007); Ministru kabineta noteikumu „Noteikumi par darbibas programmas „Infrastruktura un pakalpojumi“ papildinajuma 3.5.2.1. aktivitati „Pasakumi centralizetas siltumapgades sistemu efektivitates paaugstinašanai““ projekts

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Regionale Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 42,32 Mio. LVL

Beihilfehöchstintensität

50 %

Laufzeit

Bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Energie

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Valsts agentura „Buvniecibas, energetikas un majoklu valsts agentura“

Mucenieku iela 3

Riga, LV-1050

LATVIJA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

11.2.2009

Nummer der Beihilfe

N 428/08

Mitgliedstaat

Lettland

Region

87(3)(a)

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Atjaunojamo energoresursu izmantojošu kogeneracijas elektrostaciju attistiba

Rechtsgrundlage

Darbibas programmas „Infrastruktura un pakalpojumi“ papildinajums (582.-587.rindkopa); Eiropas Savienibas strukturfondu un Kohezijas fonda vadibas likums (Publicets: „Latvijas Vestnesis“ 33 (3609) 23.02.2007); Ministru kabineta noteikumu „Noteikumi par darbibas programmas „Infrastruktura un pakalpojumi“ papildinajuma 3.5.2.2. aktivitati „Atjaunojamo energoresursu izmantojošu kogeneracijas elektrostaciju attistiba““ projekts

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Regionale Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 17,34 Mio. LVL

Beihilfehöchstintensität

50 %

Laufzeit

Bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Energie

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Valsts agentura „Buvniecibas, energetikas un majoklu valsts agentura“

Mucenieku iela 3

Riga, LV-1050

LATVIJA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

15.12.2008

Nummer der Beihilfe

N 431/08

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Luftfahrtforschungsprogramm

Rechtsgrundlage

Haushaltsgesetz des Bundes, Bundeshaushalt 2008: Kapitel 0902; Titel 68394, 89294: Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt in Verbindung mit den Haushaltsgesetzen der Länder Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben sowie Integrierter Technologieprojekte im Rahmen des nationalen Luftfahrtforschungsprogramms —Zweiter Programmaufruf (2009-2012)— Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 236 vom 18. Dezember 2007(S. 8288); der Programmaufruf enthält eine Stillhal

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Forschung und Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Geplante Jahresausgaben: 190 Mio. EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 950 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

80 %

Laufzeit

Bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Verarbeitendes Gewerbe

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Projektträger Luftfahrtforschung — DLR, PT-LF Königswintererstraße 522-524

53227 Bonn-Oberkassel

DEUTSCHLAND

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/15


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5409 — Strabag/Kemna/Wellmann)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 62/04)

Am 4. März 2009 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Deutsch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5049. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht (http://eur-lex.europa.eu).


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/16


Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2008 über eine konzertierte Arbeitsstrategie und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

(2009/C 62/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

AUFGRUND FOLGENDER FESTSTELLUNGEN:

eines der Ziele der Europäischen Union besteht darin, durch gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen,

der Schutz der europäischen Bürger ist eine der grundlegenden Aufgaben Europas. Daher muss die Union in der Lage sein, neue Formen der Kriminalität aufzuspüren und ihr Handeln anzupassen, so dass sie rasch reagieren kann,

die Zahl der Internet-Straftaten hat in den letzten Jahren beständig zugenommen, wobei diese, da das Internet keine Grenzen kennt, in immer stärkerem Maße länderübergreifend sind,

eine Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Computerkriminalität wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere im Oktober 1999 zur Priorität erklärt. Seither ist diese Priorität im Rahmen umfangreicher Arbeiten der europäischen Organe bestätigt worden, insbesondere in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen vom 22. Mai 2007 mit dem Titel „Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ und in dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme (1), den die Kommission 2009 aktualisieren will,

bis spätestens 15. September 2010 wird die Kommission eine Bewertung der Durchführung der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten vornehmen,

die Kommission und der Europarat haben bereits Fortschritte bei der Verstärkung der Partnerschaft zwischen den staatlichen Behörden und dem Privatsektor zur Bekämpfung der Cyberkriminalität erzielt,

die Kommission wird eine Mitteilung über die künftigen Prioritäten im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa vorlegen, die einen Ausblick auf das nächste Mehrjahresprogramm (2010-2014) enthalten wird und auch auf die Bekämpfung der Cyberkriminalität eingehen dürfte,

in dem Umstand, dass der Rat Schlussfolgerungen zur Schaffung nationaler Mechanismen angenommen hat, mit denen eine europäische Plattform für Hinweise auf Internetstraftaten (2) errichtet werden kann, kommt die Absicht zum Ausdruck, die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu verstärken, indem die Strafverfolgungsbehörden mit umfangreichen und wirksamen Mitteln ausgestattet werden,

schließlich scheint die Ausarbeitung eines umfassenden Programms zur Bekämpfung der Cyberkriminalität auf Unionsebene die am besten geeignete Vorgehensweise zu sein, um Lösungen für alle Fragen zu finden, die sich in diesem Zusammenhang stellen oder in naher Zukunft stellen könnten, und um die Umsetzung dieser Lösungen zu überwachen —

DER RAT:

1.

ERACHTET es als wichtig, gegen die verschiedenen Ausprägungen der Cyberkriminalität vorzugehen, wobei die Mitgliedstaaten und die Kommission eine gemeinsame Arbeitsstrategie festlegen sollten, bei der das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität inhaltlich berücksichtigt wird.

Ziel dieser Strategie sollte es sein, noch wirkungsvoller den vielfältigen Straftaten begegnen zu können, die mit Hilfe elektronischer Netze begangen werden. Diese nehmen so beunruhigende Formen an wie etwa Kinderpornographie, sexuelle Gewalt in jeglicher Form und terroristische Handlungen jedweder Art, wie sie in dem Rahmenbeschluss 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 aufgeführt sind.

Außerdem sollte die Strategie dazu beitragen, der spezifischen Gefährdung zu begegnen, der elektronische Netze (durch groß angelegte Angriffe gegen Informationssysteme) ausgesetzt sind.

Gegenstand dieser Strategie sollten schließlich auch die Mittel zur Bekämpfung herkömmlicher Kriminalitätsformen sein, die über das Internet begangen werden, wie Identitätsbetrug, Identitätsdiebstahl, betrügerischer Verkauf, Finanzstraftaten, illegaler Handel im Internet, insbesondere Rauschgift- und Waffenhandel.

2.

IST DER AUFFASSUNG, dass bei der Suche nach einer wirksamen Reaktion auf diese verschiedenen Bedrohungen im Zusammenhang mit den elektronischen Netzen horizontale Maßnahmen erforderlich sind, wie beispielsweise:

a)

ein Ausbau der Partnerschaft zwischen den staatlichen Behörden und dem Privatsektor im Hinblick auf die gemeinsame Ausarbeitung von Methoden zur Ermittlung der durch die Straftaten verursachten Schäden und zu deren Prävention sowie im Hinblick auf die Übermittlung sachdienlicher Informationen über die Häufigkeit der erlittenen Straftaten durch die geschädigten Unternehmen an die Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere wird empfohlen, dass sich die Kommission mit den Einzelheiten der Umsetzung der Leitlinien befasst, die auf der Octopus-Konferenz über Computerkriminalität — die am 1. und 2. April 2008 unter der Schirmherrschaft des Europarates stattgefunden hat — angenommen wurden und die auf eine Verbesserung der Partnerschaft zwischen den staatlichen Behörden und dem Privatsektor bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität abzielen. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat Kenntnis von den im Anhang wiedergegebenen Empfehlungen, die im Anschluss an die Sachverständigensitzung ausgesprochen wurden, die von der Kommission am 25./26. September 2008 veranstaltet wurde;

b)

eine Verbesserung des Kenntnisstands und der Schulung der an der Bekämpfung der Cyberkriminalität in Europa beteiligten Akteure. Insbesondere wäre es zweckdienlich, ein Netz der Leiter der für die Bekämpfung der Cyberkriminalität zuständigen polizeilichen Dienststellen zu schaffen. Diese Initiative würde eine Ergänzung zu den Arbeiten der in diesem Bereich tätigen Expertengruppen darstellen, wobei es nicht nur um künftige Bedrohungen geht, sondern auch um Verfahren für Sofortmaßnahmen bei schwerwiegenden Zwischenfällen, wie bei der unter der Schirmherrschaft von Europol eingesetzten Gruppe oder den von der Kommission eingerichteten gemeinsamen Forschungsstellen;

c)

eine Intensivierung der internationalen technischen Zusammenarbeit mit Drittländern, die es immer häufiger mit der Geißel der Cyberkriminalität aufnehmen müssen, sowie technische Unterstützung.

3.

ERSUCHT angesichts dessen die Mitgliedstaaten und die Kommission, auf Fallstudien basierende Maßnahmen einzuführen, wobei insbesondere der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen ist, um kurz- und mittelfristig operative Instrumente auszuarbeiten, wie beispielsweise:

a)

kurzfristig:

die Schaffung einer europäischen Plattform für Hinweise auf Internetstraftaten,

die Ausarbeitung — in Konsultation mit privaten Betreibern — einer europäischen Mustervereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Betreibern,

Festlegung einer Definition des Begriffs des Identitätsbetrugs im Internet in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht,

die Schaffung nationaler Rahmeninstrumente und der Austausch bewährter Praktiken im Hinblick auf Cyberpatrouillen, die ein modernes Instrument zur Bekämpfung der Cyberkriminalität darstellen, und damit Schaffung der Voraussetzungen für die Weitergabe von Informationen über Aliasnamen auf europäischer Ebene im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über den Datenaustausch,

der Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Untersuchungsteams,

eine Lösung der Probleme, die sich aus dem Roaming in den elektronischen Netzen und durch die Anonymität vorab bezahlter Telekommunikationsprodukte ergeben;

b)

mittelfristig:

der Austausch über Vorkehrungen zur Sperrung und/oder Schließung von kinderpornographischen Websites in den Mitgliedstaaten. Die Diensteanbieter sollten bestärkt werden, derartige Maßnahmen zu ergreifen. Sofern erforderlich, könnte die europäische Plattform als Instrument zur Erstellung einer gemeinsamen schwarzen Liste dienen,

Erleichterung von Ferndurchsuchungen, sofern diese nach nationalem Recht vorgesehen sind, so dass die Ermittlungsteams mit Zustimmung des Gastlandes raschen Zugang zu den Informationen erhalten können,

Ausarbeitung vorläufiger Definitionen für Kategorien von Straftaten und statistischer Indikatoren zur leichteren Erhebung vergleichbarer statistischer Daten zu den verschiedenen Formen der Cyberkriminalität, und dies unter Berücksichtigung der Arbeiten, die die Europäische Union derzeit in diesem Bereich durchführt.

4.

ERSUCHT die Kommission, eine Bewertung der Fortschritte vorzunehmen, die bei der Vorbereitung der Durchführung der unter den Nummern 2 und 3 genannten Maßnahmen erzielt worden sind, und ersucht daher die Mitgliedstaaten, die Kommission über ihre Beiträge zu unterrichten.

5.

PLÄDIERT dafür, dass im Rahmen des nächsten Mehrjahresprogramms für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (2010-2014) zusätzliche längerfristige Maßnahmen konzipiert werden.


(1)  ABl. L 69 vom 16.3.2005, S. 67.

(2)  Dok. 13243/08 ENFOPOL 162 CRIMORG 140.


ANHANG

1.

Die Strafverfolgungsbehörden und der Privatsektor (1) sollten bestärkt werden, strategische und operative Informationen auszutauschen, um ihre Fähigkeit zur Erkennung und Bekämpfung neuer Formen von Cyberkriminalität zu stärken. Die Strafverfolgungsbehörden sollten bestärkt werden, die Diensteanbieter über Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität zu informieren.

2.

Insbesondere wird den Mitgliedstaaten nahe gelegt, standardisierte Systeme für den sicheren Austausch operativer und strategischer Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Privatsektor einzurichten. Als wesentliche Bestandteile eines solchen Systems sind unter anderem folgende Strukturen und Verfahren zu nennen:

3.

Ständige Kontaktstellen: Es sollten ständige Kontaktstellen bei den Strafverfolgungsbehörden und vergleichbare Stellen im Privatsektor eingerichtet werden, um die Präzision und Effizienz der Anfrage- und Antwortprozesse zu verbessern. Die entsprechenden Stellen im Privatsektor sollten ferner Notdienste einrichten, die außerhalb der Bürozeiten erreichbar sind und auf dringende Anfragen der Strafverfolgungsbehörden antworten können. Was als dringend gilt, ist in Absprache zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Privatsektor festzulegen.

4.

Der Privatsektor und die Strafverfolgungsbehörden werden darin bestärkt, sich gegenseitig durch Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen bei ihren jeweiligen Aufgaben zu unterstützen.

5.

Musteranfrageformular: Auf einzelstaatlicher Ebene — und wenn möglich gemeinsam mit Drittstaaten — sollten die Strafverfolgungsbehörden das Formular für die Absendung und Beantwortung von Anfragen einheitlich gestalten und strukturieren. Der Privatsektor sollte zur Beantwortung von Anfragen der Strafverfolgungsbehörden dieses Formular verwenden. Als Mindestvoraussetzung gilt, dass Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in jedem Fall schriftlich, vorzugsweise in elektronischer Form, erfolgen und folgende Angaben enthalten sollten:

Aktenzeichen,

Bezugnahme auf Rechtsgrundlage,

genaue Nennung der gewünschten Daten,

Zeitzone,

Angaben zur Verifizierung des Absenders der Anfrage.

6.

Einstufung der Anfragen nach Prioritäten: Die Strafverfolgungsbehörden und der Privatsektor sollten ein Prioritätensystem für die Einstufung der an den Privatsektor gerichteten Anfragen vereinbaren.

7.

Die Strafverfolgungsbehörden und der Privatsektor sollten die Kosten im Auge behalten, die mit der Generierung und Beantwortung von Anfragen verbunden sind. Die entsprechenden Verfahren sollten unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der betreffenden Tätigkeiten entwickelt werden und es sollte die Frage der Kostenerstattung oder einer angemessenen Entschädigung für die betreffenden Seiten geprüft werden.

8.

Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Akteure des Privatsektors sind aufgefordert, den Austausch bewährter Praktiken in den unter den Nummern 1-7 genannten Bereichen zu erleichtern, um eine stärkere Annäherung der einzelstaatlichen Mechanismen und schließlich die Einrichtung eines Systems für den Austausch strategischer und operativer Informationen auf EU-Ebene zu ermöglichen.


(1)  Der Begriff „Privatsektor“ umfasst nicht nur Unternehmen des Privatsektors, sondern auch andere Akteure, die in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine Rolle spielen, darunter die Computer Emergency Response Teams (CERTs).


Kommission

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/19


Euro-Wechselkurs (1)

16. März 2009

(2009/C 62/06)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3042

JPY

Japanischer Yen

128,51

DKK

Dänische Krone

7,4563

GBP

Pfund Sterling

0,92055

SEK

Schwedische Krone

10,9869

CHF

Schweizer Franken

1,5421

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,7650

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

26,523

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

295,53

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7075

PLN

Polnischer Zloty

4,4330

RON

Rumänischer Leu

4,2860

TRY

Türkische Lira

2,2067

AUD

Australischer Dollar

1,9679

CAD

Kanadischer Dollar

1,6534

HKD

Hongkong-Dollar

10,1109

NZD

Neuseeländischer Dollar

2,4568

SGD

Singapur-Dollar

1,9972

KRW

Südkoreanischer Won

1 852,79

ZAR

Südafrikanischer Rand

12,9043

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,9183

HRK

Kroatische Kuna

7,4347

IDR

Indonesische Rupiah

15 585,19

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7897

PHP

Philippinischer Peso

63,050

RUB

Russischer Rubel

45,1465

THB

Thailändischer Baht

46,710

BRL

Brasilianischer Real

2,9706

MXN

Mexikanischer Peso

18,7348

INR

Indische Rupie

67,0360


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

Kommission

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/20


Bekanntmachung zu den Präferenzabkommen mit diagonaler Ursprungskumulierung zwischen der Gemeinschaft, den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei

(2009/C 62/07)

Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) hat die Europäische Gemeinschaft Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Ländern des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien) geschlossen. Die SAA mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen SAA sind mit Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen anzuwenden.

Die Artikel 3 und 4 der Protokolle über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen bei der Anwendung der SAA bzw. der Interimsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Albanien (1), Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2) und Montenegro sehen die diagonale Ursprungskumulierung zwischen den betroffenen Vertragsparteien (3) und — bei den im Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei genannten Erzeugnissen — mit der Türkei (4) vor.

Gemäß Absatz 4 der oben genannten Artikel teilen die Gemeinschaft und die betroffenen Staaten einander über die Europäische Kommission Einzelheiten der Abkommen mit anderen Ländern und der entsprechenden Ursprungsregeln mit. Anschließend veröffentlicht die Europäische Kommission in Reihe „C“ des Amtsblatts der Europäischen Union das Datum, ab dem die in diesen Artikeln genannte diagonale Kumulierung für die Erzeugnisse, die die Anforderungen erfüllen, gelten. Dazu dient dieser Vermerk.

Eine Kumulierung kann nur angewendet werden, wenn die Länder der Endfertigung bzw. der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Ländern, d. h. mit den Ländern, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln geschlossen haben. Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, das kein Abkommen mit den Ländern der Endfertigung und der Endbestimmung geschlossen hat, sind als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln.

Die nachstehende Tabelle zeigt den Stand zwischen den an einer solchen Kumulierung beteiligten Staaten mit Angabe des Datums des Inkrafttretens der entsprechenden Ursprungsprotokolle und der Änderungen dazu. Die diagonale Kumulierung ist zulässig, wenn der endgültige Bestimmungsstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder bei den in der Entscheidung 1/95 des Gemeinsamen Ausschusses EG-Türkei genannten Erzeugnissen die Türkei ist.

Die in der Tabelle aufgeführten ISO-Alpha-2 Ländercodes sind nachstehend angegeben.

Albanien

AL

Bosnien und Herzegowina

BA

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

MK (5)

Montenegro

ME

Serbien

RS

Türkei

TR

Dieser Vermerk wird erforderlichenfalls aktualisiert.

Datum der Anwendung der Ursprungsprotokolle für diagonale Kumulierung zwischen der Gemeinschaft, Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei

 

EU

TR (6)

AL

1.1.2007

 

BA

1.7.2008

 

MK

1.1.2007

 

ME

1.1.2008

 

RS

 

Legende:

Interimsabkommen noch nicht in Kraft getreten.


(1)  Protokoll in der Fassung des Anhangs VII des Protokolls zum Interimsabkommen anlässlich des Beitritts Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union.

(2)  Protokoll in der Fassung des Anhangs IX des Protokolls zum Interimsabkommen anlässlich des Beitritts Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union.

(3)  Das Protokoll zum SAA mit Kroatien über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (in der Fassung des Anhangs X des Protokolls anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens) sieht keine diagonale Kumulierung vor. Das Interimsabkommen mit Serbien ist noch nicht umgesetzt. Der Handel mit dem Zollgebiet Kosovo war noch nicht Gegenstand eines SAA oder Interimsabkommens.

(4)  Die Türkei könnte an einem System der diagonalen Ursprungskumulierung der Europäischen Gemeinschaft und den Ländern des westlichen Balkans teilnehmen, sofern ihre eigenen bilateralen Abkommen mit den Ländern des westlichen Balkans die diagonale Ursprungskumulierung vorsehen.

(5)  ISO-Code 3166. Vorläufiger Code dieses Landes, der der endgültigen Nomenklatur nicht vorgreift, über die auf der Grundlage des Ergebnisses der bei den Vereinten Nationen laufenden Verhandlungen entschieden wird.

(6)  Die geltenden Abkommen zwischen der Türkei und einigen Ländern des westlichen Balkan (AL, BA, MK) sehen nur die bilaterale Kumulierung vor. Zurzeit wird das Verfahren zur Änderung der Ursprungsprotokolle im Hinblick auf SAP+ Kumulierung in diesen Ländern erörtert.

Legende:

Interimsabkommen noch nicht in Kraft getreten.


VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Kommission

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5494 — Enel/Endesa)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 62/08)

1.

Am 10. März 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Enel S.p.A (Enel, Italien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Endesa S.A (Endesa, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Enel: Stromerzeugung, -verteilung und -versorgung in Italien, Spanien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, der Slowakei, Russland, Frankreich und Nord-Süd-Amerika, Stromhandel in Europa, Ankauf und Verkauf von Erdgas,

Endesa: Stromerzeugung, -verteilung und -versorgung in Spanien, Portugal, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Südamerika und Nordafrika, Stromhandel in Europa, Bereiche Erdgas, Kohlebergbau und Immobilien in Spanien

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5494 — Enel/Endesa per Fax (Fax-Nr +32 22964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


SONSTIGE RECHTSAKTE

Kommission

17.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/23


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Fristverlängerung

Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

(2009/C 62/09)

Bei der Kommission ging am 26. Februar 2009 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1) ein.

Der von Nederlandse Aardolie Maatschappij B.V. gestellte Antrag betrifft das Aufsuchen und die Förderung von Erdöl sowie das Aufsuchen und die Gewinnung von Gas in den Niederlanden. Der Antrag wurde im ABl. C 53 vom 6.3.2009, S. 27, veröffentlicht. Die ursprüngliche Frist läuft am 27. Mai 2009 ab.

Da die Kommissionsdienststellen weitere Auskünfte einholen und prüfen müssen, wird die Frist, innerhalb der die Kommission über den Antrag zu entscheiden hat, gemäß Artikel 30 Absatz 6 Satz 2 um drei Monate verlängert.

Die Frist läuft endgültig am 27. August 2009 ab.


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.