ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 48A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
21. Februar 2008


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2008/C 048A/01

Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlfahrens EPSO/AD/125/08 — Ärztinnen und Ärzte (AD 7 und AD 9)

1

HINWEIS FÜR DIE LESER

BG

Настоящият брой на Официален вестник е публикуван единствено на английски, немски и френски език.

CS

Toto číslo Úředního věstníku vychází pouze v angličtine, francouzšině a němčině.

DA

Dette EU-Tiende offentliggøres udelukkende på engelsk, fransk og tysk.

DE

Dieses Amtsblatt wird nur in Deutsch, Englisch und Französisch veröffentlicht.

EL

Η παρούσα Επίσημη Εφημερίδα εκδίδεται μόνο στη γερμανική, την αγγλική και τη γαλλική γλώσσα.

EN

This Official Journal is only published in English, French and German.

ES

El presente Diario Oficial se publica únicamente en las lenguas alemana, francesa e inglesa.

ET

Käesolev Euroopa Liidu Teataja number ilmub ainult iglise, prantsuse ja saksa keeles.

FI

Tämä virallisen lehden numero julkaistaan ainoastaan englannin, ranskan ja saksan kielellä.

FR

Le présent Journal officiel est uniquement publié en langues allemande, anglaise et française.

GA

Tá an Iris Oifigiúl seo á foilsiú i mBéarla, i bhFraincis agus i nGearmáinis amháin.

HU

A Hivatalos Lapnak ez a száma kizárólag német, angol és francia nyelven jelenik meg.

IT

La presente Gazzetta ufficiale è pubblicata solo in lingua tedesca, inglese e francese.

LT

Šis Oficialusis leidinys leidžiamas tik anglų, prancūzų ir vokiečių kalbomis.

LV

Šis Oficiālais Vēstnesis ir publicēts tikai angļu, franču um vācu valodā.

MT

Dan il-Ġurnal Uffiċjali ser ikun ippubblikat biss bl-Ingliż, bil-Franċiż u bil-Ġermaniż.

NL

Dit Publicatieblad verschijnt uitsluitend in het Duits, het Engels en het Frans.

PL

Niniejszy Dziennik Urzędowy jest publikowany jedynie w językach niemieckim, angielskim i francuskim.

PT

O presente Jornal Oficial é apenas publicado nas línguas alemã, inglesa e francesa.

RO

Prezentul Jurnal Oficial este publicat numai în limbile engleză, franceză și germană.

SK

Tento úradný vestník vychádza iba v angličtine, francúzštine a nemčine.

SL

Ta Uradni list je objavljen samo v angleškem, francoskem in nemškem jeziku.

SV

Detta nummer av Europeiska unionens officela tidning utkommer endast på engelska, franska och tyska.

BG

Европейската служба за подбор на персонал (EPSO) организира открит конкурс EPSO/AD/125/08 за набиране на лекари.Пълната информация за конкурса е поместена на уебсайта на EPSO http://europa.eu/epso.

CS

Evropský úřad pro výběr personálu (EPSO) pořádá otevřené výběrové řízení EPSO/AD/125/08 pro nábor lékařů/ lékařek.Veškeré informace jsou k dispozici na internetové stránce úřadu EPSO http://europa.eu/epso.

DA

De Europæiske Fællesskabers Personaleudvælgelseskontor (EPSO) afholder almindelig udvælgelsesprøve EPSO/AD/125/08 med henblik på ansættelse af læger.Yderligere oplysninger findes på EPSO's netsted http://europa.eu/epso.

DE

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/125/08 zur Einstellung von Ärztinnen und Ärzten durch.Weitere Informationen sind auf der EPSO-Webseite http://europa.eu/epso verfügbar.

EL

Η Ευρωπαϊκή Υπηρεσία Επιλογής Προσωπικού (EPSO) διοργανώνει τον γενικό διαγωνισμό EPSO/AD/125/08 για την πρόσληψη ιατρών.Περισσότερες πληροφορίες δημοσιεύονται στο δικτυακό τόπο της EPSO http://europa.eu/epso.

EN

The European Personnel Selection Office (EPSO) is organising open competition EPSO/AD/125/08 for the recruitment of doctors.Full details are available on the EPSO website: http://europa.eu/epso.

ES

La Oficina Europea de Selección de Personal (EPSO) organiza la oposición general EPSO/AD/125/08 para la contratación de médicos.La información completa se encuentra en las páginas EPSO http://europa.eu/epso.

ET

Euroopa Personalivaliku Amet (EPSO) korraldab avaliku konkursi EPSO/AD/125/08 arstide töölevõtmiseks.Täielikud andmed on esitatud EPSO veebilehel http://europa.eu/epso.

FI

Euroopan henkilöstövalintatoimisto (EPSO) järjestää avoimen kilpailun EPSO/AD/125/08 lääkäreiden palvelukseen ottamista varten.Lisätietoja EPSOn verkkosivuilla http://europa.eu/epso.

FR

L’Office européen de sélection de personnel (EPSO) organise le concours général EPSO/AD/125/08 pour le recrutement de médecins.Des informations complètes se trouvent sur le site de l'EPSO http://europa.eu/epso.

HU

Az Európai Személyzeti Felvételi Hivatal (EPSO) EPSO/AD/125/08 hivatkozási szám alatt nyílt versenyvizsgát szervez orvosok felvétele céljából.További információk az EPSO honlapján találhatók: http://europa.eu/epso.

IT

L'Ufficio europeo di selezione del personale (EPSO) bandisce il concorso generale EPSO/AD/125/08 per l'assunzione di medici.Informazioni dettagliate sono disponibili sul sito EPSO http://europa.eu/epso.

LT

Europos personalo atrankos tarnyba (EPSO) rengia viešą EPSO/AD/125/08 konkursą gydytojų pareigoms.Išsami informacija skelbiama EPSO interneto svetainėje http://europa.eu/epso.

LV

Eiropas Personāla atlases birojs (EPSO) rīko atklāto konkursu EPSO/AD/125/08 ārstu pieņemšanai darbā.Pilnīga informācija atrodama EPSO tīmekļa vietnē http://europa.eu/epso.

MT

L-Uffiċju Ewropew għall-Għażla tal-Personal (EPSO) qed jorganizza l-konkors ġenerali EPSO/AD/125/08 għar-reklutaġġ ta' Tobba.Id-dettalji sħaħ jinsabu fis-sit ta’ l-internet ta' l-EPSO http://europa.eu/epso.

NL

Het Europees Bureau voor Personeelsselectie (EPSO) organiseert algemeen vergelijkend onderzoek EPSO/AD/125/08 voor de aanwerving van artsen.Alle informatie is te vinden op de website van EPSO http://europa.eu/epso.

PL

Europejski Urząd Doboru Kadr (EPSO) organizuje konkurs otwarty EPSO/AD/125/08 w celu rekrutacji lekarzy.Szczegółowe informacje można znaleźć na stronie internetowej EPSO: http://europa.eu/epso.

PT

O Serviço Europeu de Selecção de Pessoal (EPSO) organiza o concurso geral EPSO/AD/125/08 para o recrutamento de médicos.Podem ser consultadas todas as informações no sítio do EPSO http://europa.eu/epso.

RO

Oficiul European pentru Selecția Personalului (EPSO) organizează concursul general EPSO/AD/125/08 în vederea recrutării de medici.Puteți obține informații complete pe site-ul EPSO – http://europa.eu/epso.

SK

Európsky úrad pre výber pracovníkov (EPSO) organizuje verejné výberové konanie EPSO/AD/125/08 pre nábor lekárov.Úplné informácie sú k dispozícii na internetovej stránke úradu EPSO http://europa.eu/epso.

SL

Evropski urad za izbor osebja (EPSO) organizira javni natečaj EPSO/AD/125/08 za zaposlitev zdravnikov (m/ž).Vse informacije so na voljo na spletišču urada EPSO http://europa.eu/epso.

SV

Europeiska rekryteringsbyrån (EPSO) anordnar ett allmänt uttagningsprov (EPSO/AD/125/08) för rekryteringen av läkare.Ytterligare upplysningar finns på EPSO:s webbplats http://europa.eu/epso.

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

21.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 48/1


BEKANNTMACHUNG DES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AD/125/08

(2008/C 48 A/01)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt Zulassungstests sowie das allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von mündlichen Prüfungen zur Bildung einer Einstellungsreserve durch.

ÄRZTINNEN UND ÄRZTE  (1)

ZWEIG „KOMMISSION“

(AD 7)

ZWEIG „ANDERE ORGANE“

(AD 9)

INHALTSVERZEICHNIS

I.

ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

A.

ART DER TÄTIGKEIT

B.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

II.

ZULASSUNGSTESTS

 

ABLAUF DER TESTS

III.

ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

 

ABLAUF DER PRÜFUNGEN

IV.

EINREICHUNG DER BEWERBUNG

V.

ALLGEMEINE HINWEISE

ANHANG:

Antrag auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

I.   ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/125/08 wird zur Einstellung von Ärztinnen und Ärzten der Besoldungsgruppen AD 7 und AD 9 durchgeführt.

Es dient der Aufstellung von zwei Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den europäischen Organen.

Zahl der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber:

ZWEIG „KOMMISSION“

(AD 7)

ZWEIG „ANDERE ORGANE“

(AD 9)

4

9

Wichtiger Hinweis für die Bewerberinnen und Bewerber: Sie können sich nur für einen der beiden Zweige anmelden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nach Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden.

A.   ART DER TÄTIGKEIT

Übernahme bestimmter Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich der Vertrauensärzte und der Arbeitsmediziner des Organs gehören:

Einstellungsuntersuchungen,

ärztliche Jahresuntersuchungen,

Invaliditätsausschüsse,

notfallmedizinische Betreuung,

Sprechstunden,

präventive Medizin,

Gesundheitsberatung,

Erstellung medizinischer und verwaltungstechnischer Gutachten.

Teilnahme an verschiedenen Arbeitsgruppen:

Gesundheitsvorsorge und Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,

ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes,

Invalidität,

Ärztekollegium der europäischen Organe.

Aufbau und Pflege von Kontakten zu externen Ärzten und der Krankenhäusern in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich.

Die Wahrnehmung dieser Tätigkeiten erfordert großes Geschick im Umgang mit Menschen und die Fähigkeit, zuzuhören, sowie Vertraulichkeit/Diskretion, Disziplin und Flexibilität.

Hinweis: Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf aufmerksam gemacht, dass im Europäischen Parlament die gleitende Arbeitszeit angewandt wird und dass Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, zum Aufgabenbereich gehören.

Die europäischen Organe legen besonderen Wert auf die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber, unterschiedliche und oftmals komplexe Problemstellungen zu erfassen, auf neue Gegebenheiten rasch zu reagieren und sich mündlich und schriftlich verständlich auszudrücken. Gefordert werden Eigeninitiative, Fantasie und ein hohes Maß an Motivation. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen fähig sein, oft unter Druck allein oder im Team unter Einhaltung der ärztlichen Berufsethik zu arbeiten und sich an ein multikulturelles Arbeitsumfeld anzupassen. Die Bereitschaft zur Fortbildung während der gesamten beruflichen Laufbahn ist unerlässlich.

B.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

a)   Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jede Person, die

die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt;

im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist;

sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens enthält keine Altersbegrenzung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten allerdings Abschnitt V.7 dieser Bekanntmachung (Ruhestandsregelung) aufmerksam lesen.

b)   Besondere Zulassungsbedingungen

1.   Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Medizinstudium nachweisen.

Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung. In der Anlage zum Bewerbungsleitfaden sind in Tabellenform Beispiele für erforderliche Mindestabschlüsse in den einzelnen Kategorien aufgeführt (http://europa.eu/epso/on-line-applications/guide_de.htm). Allerdings können für jedes Auswahlverfahren strengere Voraussetzungen festgelegt werden.

2.   Berufserfahrung

ZWEIG „KOMMISSION“

(AD 7)

ZWEIG „ANDERE ORGANE“

(AD 9)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine mindestens 6-jährige Berufserfahrung nachweisen, die sie nach Abschluss des Medizinstudiums und Erlangung des zur Zulassung zum Auswahlverfahren berechtigenden Diploms erworben haben. Die Berufserfahrung muss in mindestens zwei der nachstehenden Bereiche erworben worden sein: Arbeitsmedizin, allgemeine Medizin, Notfallmedizin, innere Medizin, Tropenmedizin, Ergonomie, Bewertung körperlicher Schäden, jede medizinische Spezialisierung, die einen Bezug zu den wahrzunehmenden Aufgaben aufweist.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung nachweisen, die sie nach Abschluss des Medizinstudiums und Erlangung des zur Zulassung zum Auswahlverfahren berechtigenden Diploms erworben haben. Die Berufserfahrung muss in mindestens zwei der nachstehenden Bereiche erworben worden sein: Arbeitsmedizin, allgemeine Medizin, Notfallmedizin, innere Medizin, Tropenmedizin, Ergonomie, Bewertung körperlicher Schäden, jede medizinische Spezialisierung, die einen Bezug zu den wahrzunehmenden Aufgaben aufweist.

3.   Sprachkenntnisse

a)

Hauptsprache (Sprache 1)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen fundierte Kenntnisse in einer EU-Amtssprache nachweisen.

b)

Zweite Sprache (Sprache 2 — darf nicht mit Sprache 1 identisch sein)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse nachweisen.

Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Statuts muss ein Beamter vor seiner ersten Beförderung nach der Einstellung nachweisen, dass er in einer dritten Sprache arbeiten kann.

Die Bewerber geben auf dem elektronischen Anmeldeformular  (2) an, in welcher Sprache sie die Zulassungstests und die mündliche Prüfung ablegen wollen (Deutsch, Englisch oder Französisch: Sprache 2). Die Wahl der Sprachen kann nach Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung (27. März 2008) nicht mehr geändert werden.

Im Interesse der Klarheit und des Verständnisses der Texte allgemeinen Inhalts und der Mitteilungen an die bzw. von den Bewerbern erfolgen die Einladungen zu den einzelnen Tests und Prüfungen sowie der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) und den Bewerbern ausschließlich in deutscher, englischer oder französischer Sprache.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich per E-Mail (EPSO-AD-125-08@ec.europa.eu) an das Europäische Amt für Personalauswahl wenden. Vorher sollten sie sich allerdings vergewissern, dass die gewünschte Information sich nicht in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, dem Bewerbungsleitfaden oder auf der EPSO-Website (http://europa.eu/epso) befindet.

II.   ZULASSUNGSTESTS

Die Anstellungsbehörde lädt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu den Zulassungstests ein, die bei Annahmeschluss für die elektronische Anmeldung (27. März 2008) laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt I.B erfüllen.

ABLAUF DER TESTS

EPSO führt computergestützte Zulassungstests für alle Bewerberinnen und Bewerber durch; diese Tests finden je nach Verfügbarkeit in einem oder mehreren der auf diese Art von Tests spezialisierten Zentren in der Europäischen Union statt.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich über ihre EPSO-Datei über das Verfahren zur Teilnahme an den Tests informieren.

Die Zulassungstests finden in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2) statt:

a)

Test, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich des sprachlogischen Denkens.

Dieser Test wird mit 0 bis 50 Punkten bewertet.

b)

Test, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich des Zahlenverständnisses.

Dieser Test wird mit 0 bis 50 Punkten bewertet.

Die Mindestpunktzahl für die Tests a und b zusammen beträgt 50 Punkte.

Bei den Zulassungstests führen falsche Antworten nicht zu einem Punktabzug.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die bei allen Zulassungstests zusammengenommen die besten Ergebnisse (3) (siehe nachstehende Tabelle) und die Mindestpunktzahl erzielt haben, werden mit Blick auf eine mögliche Zulassung zum allgemeinen Auswahlverfahren zur Einreichung einer vollständigen Bewerbung aufgefordert.

ZWEIG „KOMMISSION“

(AD 7)

ZWEIG „ANDERE ORGANE“

(AD 9)

48

108

III.   ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

Die Anstellungsbehörde stellt nach Eingang der Bewerbungen das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber auf, die die in Abschnitt I.B.a genannten allgemeinen Bedingungen erfüllen, und übermittelt es zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Nachdem der Prüfungsausschuss die vorstehend genannte Liste durchgesehen hat, lässt er diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zur mündlichen Prüfung zu, die bei allen Zulassungstests zusammengenommen die besten Ergebnisse  (3) (siehe nachstehende Tabelle) erzielt haben und die die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt I.B.b erfüllen.

ZWEIG „KOMMISSION“

(AD 7)

ZWEIG „ANDERE ORGANE“

(AD 9)

12

27

ABLAUF DER PRÜFUNGEN

1.   Mündliche Prüfung — Bewertung

i)

Vor dem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss werden die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zu Tests in ein Assessmentcenter eingeladen. Die Tests werden ausschließlich in Deutsch, Englisch oder Französisch (Sprache 2) durchgeführt. Aus organisatorischen Gründen finden diese Tests und das Gespräch in Brüssel statt, und zwar in der Regel an aufeinander folgenden Tagen. Die Testergebnisse werden dem Prüfungsausschuss als Sachverständigenbeitrag zur Beschlussfassung übermittelt.

Die Tests umfassen u. a.:

eine Übung zur Bewertung der redaktionellen Fähigkeiten;

eine Übung zur Bewertung der Fähigkeit, die zum Aufgabenbereich der Vertrauensärzte und Arbeitsmediziner gehörenden Tätigkeiten wahrzunehmen;

ein Gespräch mit einem Personalexperten zur Beurteilung des Kompetenzprofils.

ii)

Am Tag nach den Tests im Assessmentcenter werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2) mit dem Prüfungsausschuss eingeladen, bei dem Folgendes beurteilt wird:

ihr einschlägiges Sachwissen;

ihre Berufserfahrung und Fähigkeit, ihre Arbeit zu organisieren, ihre Anpassungsfähigkeit, ihre Entscheidungsfreudigkeit und generell ihre Fähigkeit, die Aufgaben eines Arztes wahrzunehmen;

ihre allgemeine Kenntnisse über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politik;

ihre Motivation und ihr Anpassungsvermögen an ein multikulturelles Arbeitsumfeld im europäischen öffentlichen Dienst.

Die Kenntnisse der Hauptsprache (Sprache 1) werden ebenfalls geprüft.

Diese Prüfung wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 60).

Hinweis: Da der Bericht des Assessmentcenters nicht — wie die Arbeiten des Prüfungsausschusses — vertraulich ist, wird er den Bewerberinnen und Bewerbern am Ende der mündlichen Prüfung ausgehändigt.

2.   Aufnahme in die Reservelisten

Der Prüfungsausschuss nimmt die Namen derjenigen Bewerberinnen und Bewerber in die Reservelisten auf, die bei der mündlichen Prüfung sowohl die Mindestpunktzahl als auch eines der besten Ergebnisse (3) (siehe Abschnitt I „Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer“) erreicht haben.

Die Listen sind nach Zweigen gegliedert; die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb der Verdienstgruppen alphabetisch geordnet.

Die Reservelisten und ihre Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) veröffentlicht (4).

IV.   EINREICHUNG DER BEWERBUNG

Bitte beachten Sie den Bewerbungsleitfaden (http://europa.eu/epso/on-line-applications/guide_de.htm) auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso). Er enthält genaue Anweisungen für eine ordnungsgemäße Bewerbung.

Frist für die elektronische Anmeldung ist der 27. März 2008 bis spätestens 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit.

1.   Erstellen der EPSO-Datei/Elektronische Anmeldung

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu den Zulassungstests sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen.

Sie müssen Ihre Bewerbung per Internet anmelden, indem Sie die entsprechende Website aufrufen und den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen.

Im Rahmen der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht ist es Ihre Aufgabe, einen fristgerechten Abschluss der elektronischen Anmeldung sicherzustellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten. Eine außergewöhnliche Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung kann dazu führen, dass Sie die Anmeldung zu den Zulassungstests wiederholen müssen. Nach Ablauf der Frist werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer. Bitte notieren Sie diese, da sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf die Anmeldung anzugeben ist. Nachdem Sie diese Nummer erhalten haben, ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.

Wird keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Anmeldung nicht registriert wurde!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen müssen, über die Sie identifiziert werden können. Einzugeben sind insbesondere die gewählten Sprachen sowie die Art des Abschlusszeugnisses, das zur Teilnahme am allgemeinen Auswahlverfahren berechtigt (Bezeichnung des Abschlusses, Name der Bildungseinrichtung und Datum der Ausstellung).

In diesem Stadium werden keine Unterlagen verlangt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung einer vollständigen Bewerbung aufgefordert (siehe Abschnitt IV.3).

Nach Ihrer Anmeldung können Sie die weiteren Phasen des Auswahlverfahrens auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) unter „Laufende Auswahlverfahren“ verfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, werden gebeten, vorzugsweise per Fax eine Papierfassung des Anmeldeformulars  (5) anzufordern und dieses vor Anmeldeschluss ausgefüllt und unterzeichnet per Einschreiben einzuschicken; es gilt das Datum des Poststempels. Der Schriftverkehr zwischen dem Amt für Personalauswahl und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg.

Die Betreffenden müssen ihrer Anmeldung eine von einer zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an den verschiedenen Prüfungen zu erleichtern.

2.   Einladung zu den Prüfungen

Informationen über die Teilnahme an den Zulassungstests und der mündlichen Prüfung sind ausschließlich auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) erhältlich. Mit dem bei der Anmeldung gewählten Benutzernamen und Passwort haben die Bewerberinnen und Bewerber hierauf Zugriff. Sie sind für die Aktualisierung ihrer Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse in ihrer EPSO-Datei verantwortlich.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die weiteren Phasen des Auswahlverfahrens verfolgen und die sie betreffenden Informationen zu den angekündigten Phasen in ihrer EPSO-Datei überprüfen. Ist ihnen diese Überprüfung nicht möglich, haben sie dies dem Europäischen Amt für Personalauswahl umgehend per E-Mail mitzuteilen (EPSO-AD-125-08@ec.europa.eu).

Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden im Rahmen des Möglichen zu den Zulassungstests in die von ihnen in der elektronischen Anmeldung angegebene Stadt eingeladen. Außer im Falle eines nachweislichen Umzugs, der dem Europäischen Amt für Personalauswahl mindestens drei Wochen vor dem für die Zulassungstests vorgesehenen Zeitpunkt mitgeteilt wurde, ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen.

3.   Anmeldung zum allgemeinen Auswahlverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß Abschnitt II bei allen Zulassungstests zusammengenommen die besten Ergebnisse und die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben, werden aufgefordert, über ihre EPSO-Datei auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl den Bewerbungsbogen auszudrucken, auszufüllen und fristgerecht einzuschicken (6).

Anlagen

Im Bewerbungsbogen sind ausführliche Angaben zur Staatsbürgerschaft, Ausbildung sowie zur Berufserfahrung zu machen. Dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

ein Nachweis der Staatsbürgerschaft (Kopie des Reisepasses, des Personalausweises oder eines anderen offiziellen Dokuments, aus dem die Staatsbürgerschaft, die die Bewerberinnen und Bewerber bis spätestens zur Frist für die elektronische Anmeldung erworben haben müssen, eindeutig hervorgeht);

eine Kopie des Abschlusszeugnisses/der Abschlusszeugnisse;

Nachweise der Berufserfahrung, aus denen Anfang und Ende der Tätigkeiten hervorgehen, sowie präzise Beschreibung der Tätigkeiten und der Ebene, auf der sie ausgeführt wurden; eine ausführlichere Anleitung zur Darstellung der Berufserfahrung wird den Bewerberinnen und Bewerbern über die EPSO-Datei übermittelt.

Bitte erstellen Sie auf einem gesonderten Blatt eine Liste der beigefügten und durchnummerierten Nachweise.

Bitte schicken Sie nur Fotokopien. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Ausdruck von Webseiten auf Papier und/oder Verweise auf Webseiten gelten nicht als Unterlage im vorstehenden Sinne.

Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich nicht auf Bewerbungsbogen oder andere Unterlagen berufen, die Sie bei einer früheren Bewerbung eingereicht haben. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Unterschrift und Versand

Im Rahmen der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht ist es Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Sie den Bewerbungsbogen ordnungsgemäß ausgefüllt, UNTERZEICHNET und mit allen Nachweisen versehen fristgerecht  (6) (es gilt das Datum des Poststempels) und per Einschreiben an folgende Anschrift senden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/125/08

B-1049 Brüssel.

Prüfung der Bewerbungen

Der Prüfungsausschuss sieht die Unterlagen der Bewerbern durch, die bei allen Zulassungstests zusammengenommen die besten Ergebnisse und die Mindestpunktzahl erzielt haben, um festzustellen, ob diese den Zulassungsbedingungen nach Abschnitt I.B dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens entsprechen. Der Prüfungsausschuss lädt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zur mündlichen Prüfung ein, die die besten Ergebnisse erzielt haben und sämtliche Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren (siehe Abschnitt III zweiter Absatz) erfüllen.

Ausgeschlossen werden Bewerberinnen und Bewerber, die

bei ihrer elektronischen Anmeldung die geltende Frist nicht beachtet haben (27. März 2008);

den Bewerbungsbogen nicht ausgefüllt und/oder nicht unterzeichnet haben (Originalunterschrift erforderlich);

nicht alle Zulassungsbedingungen erfüllen;

ihre Bewerbung nach Ablauf der Frist (6) abgesandt haben;

nicht alle Nachweise eingesandt haben.

4.   Erstellung der Reservelisten

Die Namen der erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (siehe Abschnitt III.2) werden in die Reservelisten aufgenommen.

5.

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt werden, dass die in dem elektronischen Anmeldeformular oder dem Bewerbungsbogen enthaltenen Angaben nicht zutreffen, wird die Zulassung zum Auswahlverfahren für ungültig erklärt.

6.

Um die Bearbeitung der Bewerbungen zu erleichtern, sind im Schriftverkehr stets DER NAME, UNTER DEM DIE BEWERBUNG LÄUFT, DIE NUMMER DES AUSWAHLVERFAHRENS SOWIE DIE BEI DER ELEKTRONISCHEN ANMELDUNG MITGETEILTE NUMMER ANZUGEBEN.

V.   ALLGEMEINE HINWEISE

1.   Chancengleichheit

Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.

2.   Prüfungsausschuss

Für jedes Auswahlverfahren wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von den Organen und ihren Personalvertretungen vorgeschlagen; jedes Organ und ihre Personalvertretung wird durch die gleiche Anzahl von Personen vertreten. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden anschließend von der Anstellungsbehörde des EPSO ernannt. Die Namen der Mitglieder dieses Prüfungsausschusses werden auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl bekannt gegeben, nachdem den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilt wurde, ob sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden.

Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens ist das Europäische Amt für Personalauswahl der ausschließliche Ansprechpartner für die Bewerberinnen und Bewerber. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist es förmlich untersagt, sich persönlich oder über Dritte an den Prüfungsausschuss zu wenden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob ein Verstoß gegen diese Bestimmung zum Ausschluss des bzw. der Betreffenden führt.

3.   Vorläufiger Zeitplan

Je nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen kann sich die Abwicklung der Auswahlverfahren über einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr nach Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung erstrecken.

Informationen hierzu finden Sie auf der EPSO-Website.

4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerberinnen und Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. So kann ihnen das Europäische Amt für Personalauswahl auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge auf Auskunft sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten. Das Europäische Amt für Personalauswahl antwortet binnen eines Monats nach Eingang des Antrags. Die Anträge werden unter Beachtung des Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Weitere Hinweise finden Sie im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.

5.   Anträge auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Siehe Anhang.

6.   Voraussetzungen für die Einstellung/Laufbahn

Die in die Reserveliste aufgenommenen Prüfungsteilnehmer können die Aufgaben von Ärzten wahrnehmen. Sie können entsprechend dem Bedarf der Dienststellen der EU-Organe in Brüssel, Luxemburg oder jedem anderen Dienstort insbesondere als Beamte auf Probe eingestellt werden.

Im Falle einer Einstellung der in die Reserveliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sind die Originale der als Kopie eingereichten Unterlagen und vor allem die Abschlusszeugnisse zur Überprüfung vorzulegen.

Die Einstellung erfolgt nach Maßgabe des Beamtenstatuts und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Je nach Art der zu besetzenden Stelle kann erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern zunächst ein Vertrag für Bedienstete auf Zeit angeboten werden; in diesem Fall wird die oder der Betreffende weiterhin auf der Reserveliste geführt.

Nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b des Beamtenstatuts kann der Beamte zu jedem Zeitpunkt seiner Laufbahn beantragen, in ein anderes Organ oder eine andere Agentur der EU zu wechseln. Aus dienstlichem Interesse ist jedoch eine Versetzung neu eingestellter Beamter innerhalb der ersten drei Dienstjahre nur in entsprechend begründeten Ausnahmefällen möglich und setzt voraus, dass sowohl das Herkunftsorgan bzw. die Herkunftsagentur als auch das Aufnahmeorgan bzw. die Aufnahmeagentur der Versetzung zustimmen.

7.   Ruhestandsregelung

Für das Alter, in dem die Beamten in den Ruhestand versetzt werden, gelten folgende im Statut festgelegte Bestimmungen:

Grundsätzlich werden Beamte bei Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt.

Sie können sich jedoch bereits ab 63 Jahren oder, wenn sie bestimmte, im Statut geregelte Voraussetzungen erfüllen, zwischen 55 und 63 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen.

In Ausnahmefällen können Beamte auf eigenen Wunsch und wenn dies im dienstlichen Interesse liegt, auch bis längstens zum 67. Lebensjahr arbeiten.

8.   Besoldungsgruppe

Die Einstellungsreserve für Ärztinnen und Ärzte gilt für die Besoldungsgruppen AD 7 und AD 9.

9.   Dienstbezüge

Monatliches Grundgehalt (Stand: 1. Januar 2008):

Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe: 5 187,30 EUR;

Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe: 6 640,50 EUR.

10.   Schutz personenbezogener Daten

Als die für die Durchführung der Auswahlverfahren zuständige Stelle wacht das Europäische Amt für Personalauswahl darüber, dass bei der Behandlung der personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) in vollem Umfang eingehalten wird, insbesondere was die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten betrifft.


(1)  Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.

(2)  Existiert aus praktischen Gründen nur in deutscher, englischer und französischer Sprache.

(3)  Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl für den letzten Platz erreicht haben, werden sie alle berücksichtigt.

(4)  Auf ausdrücklichen Wunsch einer erfolgreichen Prüfungsteilnehmerin oder eines erfolgreichen Prüfungsteilnehmers wird ihr bzw. sein Name nicht veröffentlicht. Dieser Wunsch ist dem EPSO bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen.

(5)  EPSO — Info-Einstellungen — Avenue de Cortenbergh, 80 — 4/11 — B-1049 Brüssel — Fax (32-2) 295 74 88.

(6)  Die Frist wird rechtzeitig in Ihrer EPSO-Datei bekannt gegeben.


ANHANG

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Da die Statutsbestimmungen sowohl für die Zulassungstests als auch für das Auswahlverfahren gelten, weist das Europäische Amt für Personalauswahl darauf hin, dass alle Arbeiten gemäß Anhang III des Statuts der Geheimhaltungspflicht unterliegen und dass Bewerber in jeder Phase der Auswahlverfahren (Zulassungstests und allgemeines Auswahlverfahren) bei einer sie beschwerenden Entscheidung folgende Schritte einleiten können:

Antrag auf Überprüfung

Innerhalb von 20 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der EPSO-Datei kann schriftlich unter Angabe von Gründen bei folgender Stelle ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/125/08

B-1049 Brüssel.

Das Europäische Amt für Personalauswahl übermittelt den Antrag dem zuständigen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der den Bewerberinnen und Bewerbern umgehend seine Antwort mitteilt.

Rechtsbehelfe

Gemäß Artikel 236 EG-Vertrag und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften besteht die Möglichkeit der Klage bei folgender Stelle:

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Boulevard Konrad Adenauer

L-2925 Luxemburg.

Darüber hinaus kann eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei folgender Stelle eingereicht werden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/125/08

B-1049 Brüssel.

Die zwingenden Fristen (siehe hierzu das durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) — http://eur-lex.europa.eu geänderte Statut) für diese beiden Verfahrensarten beginnen mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung.

Die Anstellungsbehörde ist nicht befugt, die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses zu ändern. Nach gängiger Rechtsprechung verfügen die Prüfungsausschüsse über ein weites Ermessen, das vom Gemeinschaftsrichter nur überprüft werden kann, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses vorliegt.

Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Wie alle Bürger der Europäischen Union können auch die Prüfungsteilnehmer gemäß Artikel 195 Absatz 1 EG-Vertrag den Bürgerbeauftragten mit einer Beschwerde befassen:

Europäischer Bürgerbeauftragter

1, avenue du Président-Robert-Schuman — BP 403

F-67001 Straßburg Cedex.

Hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15) festgelegt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde und für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 236 EG-Vertrag gilt, durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Absatz 4 der genannten allgemeinen Ausübungsbedingungen jeder Beschwerde beim Bürgerbeauftragten die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution vorausgegangen sein müssen.