Gemeinsame Regeln für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Obwohl der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr* in der EU vollständig liberalisiert ist, unterliegt die Kabotage*, die innerstaatliche Beförderung innerhalb eines Mitgliedstaates der EU durch Verkehrsunternehmer, die nicht in diesem Land niedergelassen sind, weiterhin Beschränkungen.

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 legt deshalb fest:

Die Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung soll

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gilt für

Der grenzüberschreitende Verkehr unterliegt einer Gemeinschaftslizenz in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung, sofern der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittlandes ist.

Gemeinschaftslizenz

Diese Lizenz wird

Fahrerbescheinigung

Eine Fahrerbescheinigung

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so können die genannten zuständigen Behörden die Erteilung oder Erneuerung der Gemeinschaftslizenz bzw. die Erteilung der Fahrerbescheinigung ablehnen. Die Gemeinschaftslizenz bzw. die Fahrerbescheinigung kann entzogen werden, wenn der Inhaber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder unrichtige Angaben gemacht hat.

Kabotage

Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 legt strenge Vorschriften für die Kabotage fest, insbesondere

Diese Vorschrift gilt nur dann, wenn der Verkehrsunternehmer Belege für die grenzüberschreitende Beförderung in dem betreffenden Mitgliedstaat sowie für jede einzelne der durchgeführten Kabotagebeförderungen vorweisen kann.

Kabotagebeförderungen unterliegen den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, das Kabotage-Aufnahmeland ist, im Hinblick auf:

Die oben genannten Regeln werden auf die gebietsfremden Verkehrsunternehmer unter denselben Bedingungen wie für die in dem Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Verkehrsunternehmer angewandt.

Tatbestände

Ahndung von Verstößen gegen EU-Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs:

Alle schwerwiegenden Verstöße müssen in das einzelstaatliche elektronische Register der Kraftverkehrsunternehmen eingetragen werden.

Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung

Zu den wichtigsten Änderungen, die durch die Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 eingeführt wurden, gehören:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Straßengüterverkehr: die gesamte Beförderung von Gütern auf der Straße bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort.
Kabotage: wenn ein Verkehrsunternehmer, der in einem EU-Land registriert ist, innerstaatliche Beförderungen in einem anderen EU-Land durchführt.
Güterkraftverkehr: die Beförderung und der Transport von Gütern.
Briefkastenfirmen: Unternehmen, die mit dem Ziel gegründet wurden, von Gesetzeslücken zu profitieren, ohne den Kunden selbst Dienstleistungen zu erbringen, sondern eine Front für die von ihren Eigentümern erbrachten Dienstleistungen zu bieten (Europäische Kommission in COM (2013) 122 final).
Gewerblicher Verkehr: der Verkehr von Personen oder Gütern im Namen von Dritten gegen Vergütung.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 72-87)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17-32)

Letzte Aktualisierung: 19.11.2020