Sicherheit in der Zivilluftfahrt: EU-weite Vorschriften

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Gemeinsame Grundstandards für den Schutz der Zivilluftfahrt

Diese Standards umfassen zum Beispiel:

Die Europäische Kommission nahm im November 2015 die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 an. In dieser sind zielgerichtete Maßnahmen für die Durchführung dieser Sicherheitsstandards festgelegt. Sie hebt eine vorherige Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 185/2010) auf, die zuvor mehr als zwanzigmal geändert worden war. Seit der Annahme der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wurde diese selbst auch mehrmals geändert.

Mit den Änderungen wird die Liste der Nicht-EU-Länder überarbeitet, deren Standards als denen der EU gleichwertig anerkannt werden, und es werden neue Vorschriften für folgende Aspekte eingeführt:

Pflichten der EU-Länder, Flughäfen und Betreiber

EU-Länder müssen:

Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Stellen müssen:

Kontrollen der Kommission

Die Kommission führt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden Inspektionen durch, einschließlich unangekündigter Inspektionen von Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und anderen relevanten Personen und Unternehmen. Jegliche festgestellten Mängel müssen durch die zuständige Behörde behoben werden. Die nationalen Behörden sind für die primäre Qualitätskontrolle und Umsetzung zuständig und führen daher Audits und Inspektionen bei allen Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und anderen relevanten Personen und Unternehmen durch.

Anerkennung gleichwertiger Luftsicherheitsstandards von Nicht-EU-Ländern

Die EU könnte die Luftsicherheitsstandards von Nicht-EU-Ländern gegebenenfalls als den EU-Standards gleichwertig anerkennen, um ein „System mit einmaliger Sicherheitskontrolle“ zu ermöglichen. Das bedeutet beispielsweise, dass Fluggäste, die in EU-Flughäfen ankommen und Anschlussflüge zu Zielen in Drittländern nehmen, nicht länger erneut kontrolliert werden müssten. Somit könnten die Wartezeiten reduziert, Kosten gesenkt und der Komfort für Reisende erhöht werden. Die „einmalige Sicherheitskontrolle“ ist eines der Ziele der EU-Gesetzgebung zur Luftfahrsicherheit.

Durchführungsberichte

Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008. Der letzte Bericht wurde 2019 mit Bezug auf das Jahr 2017 veröffentlicht.

COVID-19-Pandemie

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 28. April 2010 in Kraft getreten

Die folgenden Artikel finden seit dem 29. April 2008 Anwendung:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 72-84)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2020/910 der Kommission vom 30. Juni 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2015/1998, (EU) 2019/103 und (EU) 2019/1583 im Hinblick auf die erneute Benennung von Luftfahrtunternehmen, Betreibern und Stellen, die Sicherheitskontrollen von Luftfracht und Luftpost aus Drittländern durchführen, sowie auf die Verschiebung bestimmter regulatorischer Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Standards für Sprengstoffdetektoren und Sprengstoffspurendetektoren aufgrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 208 vom 1.7.2020, S. 43-47)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (ABl. L 299 vom 14.11.2015, S. 1-142)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EU) Nr. 72/2010 der Kommission vom 26. Januar 2010 zur Festlegung von Verfahren für die Durchführung von Luftsicherheitsinspektionen der Kommission (ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 1-5)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können (ABl. L 338 vom 19.12.2009, S. 17)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. L 91 vom 3.4.2009, S. 7-13)

Siehe konsolidierte Fassung

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Jahresbericht 2017 über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (COM(2019) 183 final vom 16.4.2019)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2020