Sicherheit im Seeverkehr: Hafenstaatkontrolle

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 17. Juni 2009 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie 2009/16/EG wurde die Richtlinie 95/21/EG (und ihre späteren Änderungen) geändert und ersetzt. Die in der Richtlinie 2009/16/EG enthaltenen neuen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis zum Jahr 2010 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 57-100)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61-77)

Letzte Aktualisierung: 16.01.2019