Unfallhaftung von Schiffseignern

Reisende müssen bei Unfällen auf See für den erlittenen Verlust und Beschädigungen Schadenersatz in angemessener Höhe erhalten. Um dies sicherzustellen, müssen Schiffseigner über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

ZUSAMMENFASSUNG

Reisende müssen bei Unfällen auf See für den erlittenen Verlust und Beschädigungen Schadenersatz in angemessener Höhe erhalten. Um dies sicherzustellen, müssen Schiffseigner über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung legt harmonisierte Regeln hinsichtlich Haftung und Versicherung für Schifffahrtsunternehmen fest, die Reisende auf See befördern. Sie führt die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See sowie die Richtlinien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation in das Europäische Gesetz ein.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu den Rechten von Fahrgästen erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 392/2009

29.5.2009

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ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 24-46

Letzte Aktualisierung: 30.09.2015