Qualität des Schienengüterverkehrs

Die Kommission stellt fest, dass sich die Qualität im Schienengüterverkehr trotz einiger Fortschritte in den letzten Jahren nur mühsam verbessert. Sie formuliert eine Reihe von Vorschlägen, um das Dienstleistungsniveau dieser Branche zu erhöhen und ganz allgemein den Schienengüterverkehr zu fördern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. September 2008 „Qualität von Schienengüterverkehrsdiensten“ [KOM(2008) 536 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung enthält eine Analyse der Qualität von Schienengüterverkehrsdiensten und der Wirksamkeit der in der Branche umgesetzten freiwilligen Vereinbarungen und Maßnahmen sowie Empfehlungen in Bezug auf Gemeinschaftsmaßnahmen, die in diesem Bereich umzusetzen sind. Die Kommission unterstreicht, dass sich das Leistungsniveau im Schienengüterverkehr seit 2004 nicht mehr weiter verschlechtert hat und im Jahr 2006 sogar ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Gleichzeitig stellt sie fest, dass dieser Trend noch nicht sehr gefestigt scheint, da er auf externe Faktoren zurückzuführen ist wie Anstieg des Ölpreises, Überlastung der Straßen und ungünstige Witterungsbedingungen für die Binnenschifffahrt.

Qualität lässt sich auf zweierlei Art auffassen, entweder im Sinne eines angebotenen und erbrachten Dienstleistungsniveaus, oder als die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben kann der Begriff Qualität auch andere Aspekte betreffen, wie die Verfügbarkeit der Dienste und deren Sicherheit.

Fortschritte im Schienengüterverkehr

Die Kommission stellt fest, dass sich die Kundeninformation und die kommerzielle Reaktionsfähigkeit der Unternehmen seit mehreren Jahren kontinuierlich verbessern. Darüber hinaus haben die etablierten Eisenbahnunternehmen eine Umstrukturierung ihrer Produktion eingeleitet, wobei die Rationalisierung, die Einführung neuer Methoden und Produktionsweisen sowie die Ausweitung des Dienstleistungsangebots durch die Entwicklung des Wettbewerbs vorangetrieben werden. Trotz dieser Fortschritte bedauert die Kommission, dass die Qualität der Schienengüterverkehrsdienste noch immer geringer ist als die des Güterkraftverkehrs.

Die Branche hat sich insgesamt dem Ziel der Qualitätsverbesserung verschrieben, insbesondere durch Unterzeichnung einer Qualitätscharta im Juli 2003 durch den Internationalen Eisenbahnverband (UIC), die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (GEB) und den Internationalen Spediteurverband (CIT) (siehe Anhang I). Daneben haben mehrere etablierte Unternehmen eine Qualitätszertifizierung ihrer Dienstleistungen eingeführt (siehe Anhang II). Schließlich ist zu beobachten, dass die Beförderungsverträge immer häufiger Qualitätsklauseln enthalten.

Leitlinien der Kommission

Die Kommission beklagt die fehlenden Informationen über die Qualität des Schienengüterverkehrs. Am häufigsten werden Angaben zur Pünktlichkeit der Güterzüge gemacht, die sich insgesamt nur geringfügig verbessert und weiterhin zu wünschen übrig lässt (siehe Anhänge III und IV). Nach Ansicht der Kommission sind vor allem im Schienenverkehrsmanagement Verbesserungen notwendig, was den zunehmenden Einsatz neuer Technologien, eine bessere Instandhaltung der Infrastruktur, eine stärkere Zusammenarbeit nationaler Infrastrukturbetreiber und ein rascheres Vorantreiben der technischen und administrativen Interoperabilität erfordert.

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Entwicklung des Wettbewerbs eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Dienstleistungsqualität darstellt, diese aber zu langsam vonstatten geht. Um die Entwicklung des Wettbewerbs zu fördern, wird sie sich mittelfristig auf folgende Maßnahmen konzentrieren:

Ein weiteres wichtiges Element im Hinblick auf besser funktionierende Schienenverkehrsmärkte wird darin bestehen, die Anwendung der gemeinschaftlichen Leitlinien über staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen zu überwachen.

Die Kommission wird verstärkt darauf hinwirken, dass die Infrastruktur optimal genutzt wird, die Infrastrukturbetreiber ihre Zusammenarbeit verbessern und Investitionen in die Schieneninfrastruktur getätigt werden. Dies erfolgt in erster Linie im Rahmen folgender Initiativen:

Um in Bezug auf die Qualität der Dienstleistungen größere Transparenz zu schaffen und der Branche insgesamt Anreize zu bieten, wird die Kommission weiterhin nachstehende Maßnahmen unterstützen:

Hintergrund

2004 hatte die Kommission den Vorschlag einer Verordnung über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde begründet mit der schlechten Qualität der von den Frachtunternehmen erbrachten Dienste und der Notwendigkeit einer Qualitätsverbesserung zur Stärkung des Schienengüterverkehrs, schließlich jedoch zurückgezogen. Für den Fall, dass die bestehenden Probleme nicht gelöst werden, zieht die Kommission die Möglichkeit in Betracht, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.

Letzte Änderung: 16.10.2008