Telemedizinische Systeme und Dienste

Die telemedizinischen Systeme und Dienste sollen den Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zugute kommen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie bei der Lösung der für die Entwicklung dieser Systeme relevanten technischen Fragen zusammen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. November 2008 über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft [KOM(2008) 689 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die telemedizinischen Systeme ermöglichen die Übertragung medizinischer Informationen über größere Entfernungen hinweg mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Sie dienen dem Austausch zwischen den Angehörigen von Gesundheitsberufen oder zwischen den Angehörigen von Gesundheitsberufen und ihren Patienten.

Sie werden zur Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten eingesetzt. Diese Systeme tragen so zur Verbesserung der Behandlungsqualität und –effizienz bei. Zurzeit werden sie in der medizinischen Versorgung und in der Radiologie zur elektronischen Übertragung von Informationen und Bildern genutzt.

Die Telemedizin ist von großem Interesse im Zusammenhang mit der Alterung der europäischen Bevölkerung. Ihre Nutzung ermöglicht es insbesondere, den Ressourceneinsatz der Gesundheitszentren zu optimieren und den Austausch von Kenntnissen zwischen Fachleuten zu fördern. Sie stellt ebenso einen Wirtschaftssektor mit starkem Entwicklungspotenzial dar.

Die Kommission schlägt ein strategisches Maßnahmenbündel auf europäischer und nationaler Ebene vor, um die Anwendung der Telemedizin auszuweiten.

Die Kommission sollte Leitlinien annehmen, die den Nutzern, den Gesundheitssystemen und den Gesundheitsbehörden die Vorteile, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz der telemedizinischen Dienste aufzeigen. Diese Leitlinien sollten sich auf wissenschaftliche Studien und auf die Ergebnisse von Pilotprojekten, die insbesondere im Rahmen des Programms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durchgeführt werden, stützen.

Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten zur Mitarbeit, um ihren Bedarf und ihre Schwerpunkte hinsichtlich der Telemedizin festzustellen. 2010 müssen sie ihre nationalen Strategien der Ministerkonferenz über Gesundheit vorlegen.

Die Kommission sollte einen klaren Rechtsrahmen für medizinische Handlungen ausarbeiten, die als telemedizinische Dienste angeboten werden können. Bis 2011 sollten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Bestimmungen in Bezug auf die Genehmigung, die Haftung von Fachleuten, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraktiken bei Kostenerstattungen anpassen. Die Vertraulichkeit der Handlungen und die Sicherheit der Patienten müssen gewährleistet sein.

Die Kommission muss eine europäische Plattform zur Förderung des Informationsaustauschs zwischen Mitgliedstaaten einrichten. Sie muss ebenso eine Auswertung des für diese Dienste relevanten Gemeinschaftsrechts veröffentlichen.

Durch den Ausbau von Breitbandnetzanschlüssen sollten alle europäischen Patienten telemedizinische Dienste nutzen können. Zudem müssen die Interoperabilität und die Normung der Netze verbessert werden, um das Angebot an grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung im Binnenmarkt auszubauen.

2011 muss die Kommission ein Strategiepapier zur Interoperabilität, zur Qualität und zur Sicherheit von Telemonitoringsystemen vorlegen.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist das Ergebnis einer 2007 und 2008 durchgeführten Konsultation unter Angehörigen von Gesundheitsberufen, Patienten und Vertretern von Unternehmen des Gesundheitssektors. Sie ist Bestandteil des europäischen Aktionsplans e-Gesundheit und soll die Behandlungsqualität mit Hilfe der neuen Technologien zu verbessern.

Letzte Änderung: 12.12.2008