Schutz der Kinder in der digitalen Welt

Die Mediennutzung durch Verbraucher und insbesondere durch Minderjährige hat sich stark verändert. Minderjährige nutzen zunehmend elektronische Medien mit mobilen Geräten, auch Online-Videospiele, was im Internet zu einer wachsenden Nachfrage nach Mediendiensten auf Abruf führt. Neu ist, dass Websites zur sozialen Vernetzung an Bedeutung gewonnen haben, sowohl für den einzelnen Benutzer als auch für die Gesellschaft. Zahlreiche weitere Veränderungen stehen bevor. Diese neuen Entwicklungen bieten Minderjährigen viele Möglichkeiten, werfen aber auch einige Probleme in Bezug auf den Jugendschutz auf. Dieser Bericht rekapituliert, welche Maßnahmen für den Jugendschutz in der digitalen Welt ergriffen wurden und nennt die nächsten notwendigen Schritte zur Stärkung dieses Schutzes.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. September 2011 über die Anwendung der Empfehlung des Rates vom 24. September 1998 zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde und der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste – Schutz der Kinder in der digitalen Welt [KOM(2011) 556 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Bericht bilanziert die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um Kinder im Rahmen von Online-Aktivitäten zu schützen. Er stützt sich auf die Empfehlung von 2006 über den Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste sowie auf die Empfehlung von 1998 über den Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde.

Illegale oder schädliche Inhalte

Der Bericht nennt die Initiativen, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung diskriminierender, illegaler oder schädlicher Online-Inhalte ergriffen haben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Selbstverpflichtungen und Verhaltenskodizes. Sie sehen etwa ein geeignetes Qualitätssiegel auf Webseiten vor.

Allerdings ist das Schutzniveau, das durch solche Maßnahmen erreicht wird, je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die derzeitigen Maßnahmen sollten ständig überwacht werden, um ihre Wirksamkeit zu verbessern.

Zudem stammen die illegalen oder schädlichen Inhalte in der Regel aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus Nicht-EU-Ländern. Ein koordinierter Ansatz auf europäischer und später internationaler Ebene könnte einen stärker harmonisierten Schutz vor dieser Art von Inhalten gewährleisten.

Hotlines

Die Digitale Agenda für Europa sieht bis 2013 die Einrichtung von Hotlines für die Meldung anstößiger oder schädlicher Online-Inhalte vor. Diese Hotlines sollten aus dem Programm „Sicheres Internet“ kofinanziert werden. Darüber hinaus stellt der Verband der Internet-Meldestellen INHOPE (EN) ein wirksames Instrument der Zusammenarbeit für die Mitgliedstaaten und Drittländer dar. Auch so genannte „Notice-and-Take-Down“-Verfahren werden eingerichtet, damit die Internetdiensteanbieter jeden rechtswidrigen Inhalt entfernen, der von der Öffentlichkeit über die Hotline gemeldet wurde.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre Hotlines stärker zu beaufsichtigen. Sie sind bei Internetnutzern und Kindern noch nicht bekannt genug.

Internetdiensteanbieter (ISP)

Die Internetdiensteanbieter werden aufgefordert, sich aktiver für den Jugendschutz einzusetzen. Verhaltenskodizes sollten eine breitere Anwendung finden und die Einhaltung sollte genauer überwacht werden. Die Verbände der Internetdiensteanbieter werden dazu ermuntert, sich den Schutz Minderjähriger verstärkt zur Aufgabe zu machen und ihren Mitgliedern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Darüber hinaus würde eine stärkere Einbeziehung von Verbrauchern und Behörden in die Aufstellung von Verhaltenskodizes dazu beitragen, dass die Selbstregulierung tatsächlich mit der schnellen Entwicklung der digitalen Welt Schritt halten kann.

Die Internetdiensteanbieter werden aufgefordert, für eine breitere Anwendung der Verhaltenskodizes zu sorgen und den Schutz Minderjähriger zu ihrer Aufgabe zu machen.

Websites zur sozialen Vernetzung

Die Websites zur sozialen Vernetzung haben die Art und Weise, wie Minderjährige interagieren und miteinander kommunizieren, tiefgreifend geändert. Diese Netzwerke weisen zahlreiche Risiken auf wie illegale Inhalte, nicht altersgerechte Inhalte, anstößige Kontakte und unangemessenes Verhalten.

Ein in diesem Bericht genanntes Mittel zur Minderung dieser Risiken können Leitlinien für die Anbieter sozialer Netze sein. Die Kommission fordert sie auf, mehr Meldestellen mit einer gut funktionierenden Verwaltungsinfrastruktur in den sozialen Netzen aufzubauen.

Medienkompetenz und Sensibilisierung

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Medienkompetenz zu stärken. Es gibt zahlreiche Initiativen in diesem Bereich wie öffentlich-private Partnerschaften oder das Projekt EU kids online (EN). Allerdings bleiben die Einbeziehung aller Kinder und Eltern ebenso wie die Kohärenz zwischen Schulen und Mitgliedstaaten weiterhin große Herausforderungen, obwohl die Einbeziehung der Medienkompetenz in den schulischen Kontext positive Ergebnisse zeigt.

Beschränkungen beim Zugang zu den Inhalten

Die Begrenzung des Zugangs zu altersgerechten Inhalten erfordert Alterseinstufungen und Inhaltsklassifizierungen. Die bestehenden Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssysteme für audiovisuelle Inhalte werden von bestimmten Mitgliedstaaten als ausreichend und wirksam beurteilt, während andere Mitgliedstaaten durchaus Verbesserungsbedarf sehen.

Technische Systeme wie Filter, Altersüberprüfungssysteme oder Kontrollsysteme für Eltern können nützlich sein, garantieren aber keine vollständige Beschränkung beim Zugang zu den Inhalten für Minderjährige. Kunden werden immer besser über vorhandene Filter- und Einstufungssysteme sowie über Software zur Altersüberprüfung informiert. Allerdings sind die Mitgliedstaaten in Bezug auf Nützlichkeit, Angemessenheit (im Hinblick auf das Informationsrecht und eine mögliche missbräuchliche Zensur), technische Durchführbarkeit und Zuverlässigkeit technischer Maßnahmen unterschiedlicher Meinung. Darüber hinaus betonen sie die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bezüglich der Aufnahme bestimmter Inhalte in eine schwarze Liste und die Möglichkeiten, sie daraus wieder zu streichen.

Während die meisten Staaten eine Verbesserung ihrer Alterseinstufungs- und Klassifizierungssysteme planen, gibt es noch keinen Konsens in Bezug auf europaübergreifende Klassifizierungssysteme für Medieninhalte. Dieser Bericht fordert zum Nachdenken über innovative Einstufungs- und Inhaltsklassifizierungssysteme im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf.

Audiovisuelle Mediendienste

In Bezug auf die Mitregulierungs- bzw. Selbstregulierungsmaßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten stellt die Kommission einen gewissen Rückstand bei den Fernsehdiensten auf Abruf fest; dies gilt auch für die technischen Mittel, die eine selektive Beschränkung des Zugangs der Kinder zu Inhalten im Internet ermöglichen. Es wäre sinnvoll, Alterseinstufungen und Sendezeitbeschränkungen für diese audiovisuellen Mediendienste zu entwickeln.

Videospiele

Mit Ausnahme Deutschlands verwenden die Mitgliedstaaten zum Schutz Minderjähriger in Bezug auf Videospiele das System Pan European Games Information System (PEGI). Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass es sinnvoll wäre, insbesondere in den Schulen Sensibilisierungsmaßnahmen mit positiver vorbeugender Wirkung durchzuführen. Darüber hinaus gilt es, Fortschritte zu erzielen, damit die Alterseinstufung beim Verkauf von Videospielen beachtet wird und die Anwendung von Systemen wie PEGI verstärkt auch auf Onlinespiele ausgedehnt wird.

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Letzte Änderung: 06.12.2011