Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Diese Verordnung legt die Vorschriften für die Einrichtung und die Tätigkeiten des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) fest.

Das GEREK berät die Institutionen der EU bei der Entwicklung eines besseren Binnenmarktes für die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste. Es dient außerdem als Bindeglied zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zu den wichtigsten Zielen von GEREK gehört es:

Zusammensetzung und Organisation:

Finanzierung

Die Finanzmittel des Büros des GEREK stammen hauptsächlich aus der EU sowie aus freiwilligen Beiträgen der EU-Länder oder nationalen Regulierungsbehörden.

Der Verwaltungsdirektor bereitet den Haushaltsplan vor, der vom Verwaltungsausschuss aufgestellt wird.

Neue Arbeiten

Die GEREK-Strategie für 2015-2017 stellt drei Prioritäten in den Vordergrund:

Das GEREK bietet Input und einen Meinungsaustausch mit der Europäischen Kommission in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der geltenden Vorschriften für den Markt der elektronischen Kommunikation, der Teil der Initiative für einen digitalen Binnenmarkt der Kommission ist.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 7. Januar 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros (ABl. L 337, 18.12.2009, S. 1-10)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2016