Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Forschung und neue Technologien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass Mazedonien in diesem Bereich Fortschritte erzielt hat, vor allem bei der Umsetzung der nationalen Strategie für den Zeitraum 2011-2010. Die Verwaltungskapazitäten sind jedoch nach wie vor unzureichend.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

In Anbetracht seiner Spezifität erfordert der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich Wissenschaft und Forschung keine Umwandlung in innerstaatliches Recht. Die Umsetzung des Besitzstandes impliziert in diesem Falle nicht die Umsetzung und praktische Anwendung von Rechtsvorschriften, sondern zielt auf die Schaffung entsprechender Kapazitäten, die für eine erfolgreiche Beteiligung an den auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten erforderlich sind. Dazu muss die Türkei die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Technologieentwicklung schaffen und das Personal jeweils nach Maßgabe der auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten aufstocken.

Der Besitzstand im Telekommunikationsbereich soll die Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Telekommunikationsdienste und –netze beseitigen und zur Einrichtung moderner für alle zugängliche Dienste beitragen. Ein neuer Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation wurde 2002 von der Europäischen Union (EU) angenommen. Bei den Postdiensten besteht das Ziel darin, den Binnenmarkt umzusetzen, indem dieser Sektor auf der Grundlage eines Regulierungsrahmens, der einen umfassenden Dienst sicherstellt, schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet wird.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Hinblick auf die europäischen Standards im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden Fortschritte verzeichnet. Die nationale Strategie für den Zeitraum 2011-2020 wurde angenommen. Das Land hat seine Beteiligung am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm weiter ausgebaut. Die Verwaltungskapazität zur Förderung der Teilnahme an den Rahmenprogrammen ist unzureichend.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 weist darauf hin, dass sich das Land verstärkt an den EU-Forschungsprogrammen beteiligt. Die Kapazitäten der Forschungsinstitute müssen jedoch verstärkt werden, ebenso wie ihre Zusammenarbeit mit der Industrie.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 stellt signifikante Fortschritte im Bereich der elektronischen Kommunikation fest. Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors wurde gestärkt. Allerdings muss die Finanzlage des Rundfunkrats und der öffentlichen Dienste verbessert werden.

Letzte Änderung: 21.12.2011