Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunkdiensten (MSS)

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Entscheidung Nr. 626/2008/EG über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen

Entscheidung 2009/449/EG über die Auswahl der Betreiber europaweiter Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste erbringen

Entscheidung 2007/98/EG zur harmonisierten Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen

Beschluss 2011/667/EU über die Modalitäten für die koordinierte Anwendung der Durchsetzungsvorschriften in Bezug auf Satellitenmobilfunkdienste

WAS IST DER ZWECK DER ENTSCHEIDUNGEN UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Satellitenmobilfunksysteme sind definiert als elektronische Kommunikationsnetze und zugehörige Einrichtungen, die fähig sind, Funkdienste zu erbringen

In der Entscheidung Nr. 626/2008/EG sind Auswahl- und Genehmigungsverfahren festgelegt.

Auswahlverfahren

Genehmigung

In der Entscheidung 2009/449/EG ist Folgendes festgelegt:

In der Entscheidung 2007/98/EG ist Folgendes festgelegt:

Im Beschluss 2011/667/EU ist festgelegt, wie die EU-Länder die Durchsetzungsmaßnahmen im Falle einer mutmaßlichen Nichteinhaltung der gemeinsamen Bedingungen der MSS-Betreibergenehmigung koordinieren.

WANN TRETEN DIE ENTSCHEIDUNGEN UND DER BESCHLUSS IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ergänzende Bodenkomponenten der Satellitenmobilfunksysteme: Bodenstationen, die an festen Standorten eingesetzt werden, um die Verfügbarkeit von MSS in Gebieten innerhalb der Ausleuchtzone der/des Satelliten des Systems zu verbessern, in denen die Kommunikation mit Raumstationen nicht mit der erforderlichen Qualität garantiert werden kann.

HAUPTDOKUMENTE

Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 172 vom 2.7.2008, S. 15-24)

Nachfolgende Änderungen der Entscheidung Nr. 626/2008/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Entscheidung 2009/449/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die Auswahl der Betreiber europaweiter Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 149 vom 12.6.2009, S. 65-68)

Entscheidung 2007/98/EG der Kommission vom 14. Februar 2007 zur harmonisierten Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen (ABl. L 43 vom 15.2.2007, S. 32-34)

Beschluss 2011/667/EU der Kommission vom 10. Oktober 2011 über die Modalitäten für die koordinierte Anwendung der Durchsetzungsvorschriften in Bezug auf Satellitenmobilfunkdienste (MSS) entsprechend Artikel 9 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 265 vom 11.10.2011, S. 25-27)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36-214)

Siehe konsolidierte Fassung.

Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1-6)

Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33-50)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 28.02.2020