Faire Marktbedingungen für Telefonapparate und weitere Kommunikationsgeräte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2008/63/EG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 11. Juli 2008 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 8. August 1995 (zu dem Datum, das in der Richtlinie 88/301/EWG, die durch Richtlinie 2008/63/1998 kodifiziert* wurde, angegeben ist) in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Diese Richtlinie stellte den ersten Schritt zur Liberalisierung der Märkte für Telekommunikation dar, die am 1. Januar 1998 ihren Höhepunkt mit der vollständigen Öffnung dieser Märkte erreichte.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Endeinrichtungen: direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten, darunter Satellitenfunkanlagen mit ihren Einrichtungen.

Satellitenfunkanlagen: Sendeanlagen, Sende- und Empfangsanlagen oder reine Empfangsanlagen für Funksignale, die über Satelliten oder andere Raumsysteme laufen.

Kodifizierung: eine neue Rechtsakte, die eine andere Rechtsakte, an der erhebliche Änderungen vorgenommen wurden, ersetzt. Die neue Rechtsakte erhält die Vorschriften der Rechtsakte, die kodifiziert wird, und durchläuft daher den Entscheidungsprozess unter Zugrundelegung eines beschleunigten Verfahrens schneller.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2008/63/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 162 vom 21.6.2008, S. 20-26)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79-106)

Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABL. L 96 vom 29.3.2014, S. 357-374)

Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABL. L 153 vom 22.5.2014, S. 62-106)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/53/EU wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 14.11.2016