Sicherheit von Pestiziden auf dem EU-Markt

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 14. Juni 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EU misst dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt eine große Bedeutung bei. Eine Harmonisierung der Vorschriften für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln trägt zur Erreichung dieses Ziels bei, stellt das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicher und verbessert die landwirtschaftliche Produktion.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Pestizide. Etwas, das einen Schadorganismus (Schädling) oder eine Krankheit verhindert, vernichtet oder kontrolliert oder Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse während der Produktion, Lagerung und Beförderung schützt. Pestizide sind ein weiter gefasster Begriff als Pflanzenschutzmittel, da er nicht pflanzenschutzrechtliche/pflanzliche Verwendungen wie Biozide umfasst.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1-50).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 93 vom 3.4.2013, S. 1-84).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 284/2013 der Kommission vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 93 vom 3.4.2013, S. 85-152).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einheitlicher Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 155 vom 11.6.2011, S. 127-175).

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (ABl. L 153 vom 11.6.2011, S. 1-186).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2022