Neue Strategie für die Nachbarschaftspolitik

Die Europäische Nachbarschaftspolitik trägt zur Stabilität, zum Wohlstand und zur nachhaltigen Entwicklung der Anrainerstaaten der Europäischen Union (EU) bei. Um den Fortschritten der Partnerländer und den neuen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, Rechnung zu tragen, wurde für diese Politik eine ambitionierte Strategie erarbeitet.

RECHTSAKT

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Mai 2011 – Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel [KOM(2011) 303 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit ihrer neuen Strategie für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) möchte die Kommission den Reformprozess in ihren Partnerländern besser unterstützen.

Dieser neue Ansatz basiert auf einer größeren Differenzierung der Kooperationsziele gemäß den Bedürfnissen des jeweiligen Lands. So sollen die Aktionspläne, in denen die kurz- und mittelfristigen Schwerpunkte für die einzelnen Länder festgelegt werden, flexibler und gezielter ausgestaltet werden, damit sie gegebenenfalls an einen neuen prioritären Finanzbedarf angepasst werden zu können.

Die Strategie soll zudem:

Unterstützung der Demokratie

Die Strategie richtet die folgenden neuen Instrumente zur Unterstützung von Demokratie und den Menschenrechten ein:

Für den Aufbau einer „vertieften“ und tragfähigen Demokratie muss die Partnerschaft auch im Bereich der politischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Partner müssen einen regelmäßigen politischen Dialog auf bilateraler Ebene und innerhalb regionaler Organisationen führen. Auf internationaler Ebene muss verstärkt gemeinsam vorgegangen werden.

Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums

Die Partnerländer werden bei der Umsetzung einer Politik unterstützt, die das Wirtschaftswachstum, die Verbesserung des Unternehmensumfelds, Investitionen und die Verringerung der Unterschiede in der Entwicklung zwischen Regionen begünstigt.

Das Wirtschaftswachstum soll das Beschäftigungsniveau und die soziale Inklusion erhöhen. Die ENP sieht daher einen politischen Dialog zu wirtschaftspolitischen Reformen, zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik vor. Die Kommission schlägt zudem Projekte zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums vor, mit denen die Armut bekämpft werden kann.

Schließlich soll die Schaffung von Freihandelszonen gefördert werden, um die Handelsbeziehungen zwischen den Partnern und die regionale Integration zu stärken. Die Europäische Union (EU) ist der wichtigste Import- und Exportmarkt der ENP-Länder. Partnerländern, die noch nicht bereit sind, Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels aufzunehmen, können Handelszugeständnisse gewährt werden. Zudem können sie Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbescheinigungen für Industrieerzeugnisse abschließen.

Stärkung der Zusammenarbeit

Die sektorbezogene Zusammenarbeit soll verstärkt werden, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Eine solche Stärkung der Zusammenarbeit ist zudem in den Bereichen Energiesicherheit, Bekämpfung des Klimawandels, Umweltschutz, Verkehr und Kommunikationstechnologien vorgesehen.

Die Partnerländer, bei denen der Reformprozess am weitesten fortgeschritten ist, können einen Prozess für Visaerleichterungen einleiten.

Finanzierung

Die neue Strategie wird in der letzten Phase der Programmplanung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) vorgestellt, dessen finanzielle Mittel aufgestockt und auf neue Schwerpunkte ausgerichtet werden müssen.

Die finanziellen Ressourcen der ENP können durch Mittel aus weiteren thematischen Instrumenten der EU und Mechanismen für Krisenbewältigung ergänzt werden.

Zudem sollen zusätzliche Kreditmöglichkeiten bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) geschaffen werden. Die beiden Einrichtungen sollten gemeinsam vorgehen, auch bei der Finanzierung großer Infrastruktur- oder Verbundprojekte.

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Letzte Änderung: 16.09.2011