Abkommen über Partnerschaft und Entwicklung mit Bangladesch

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Kooperationsabkommen zwischen der EU und Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung

Beschluss 2001/332/EG – Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kooperation zwischen der EU und Bangladesch wurde eingegangen, um zur nachhaltigen Entwicklung in Bangladesch und zur Bekämpfung der Armut beizutragen. Bangladesch ist eines der weltweit am wenigsten entwickelten Länder (LDC).

Bereiche der Zusammenarbeit

Regionale Zusammenarbeit

Kooperationsmaßnahmen können mit anderen Ländern der Region vorzugsweise in folgenden Bereichen durchgeführt werden:

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. März 2001 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 118 vom 27.4.2001, S. 48-56)

Beschluss 2001/332/EG des Rates vom 26. Februar 2001 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 118 vom 27.4.2001, S. 47)

Letzte Aktualisierung: 28.04.2020