Strategie für Chile 2007-2013

Die Kommission erläutert die prioritairen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und Chile. Die Beziehungen der Partner gründen auf einer politischen und wirtschaftlichen Assoziation, die die Zusammenarbeit in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, Bildung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern soll.

RECHTSAKT

Europäische Kommission – Länderstrategiepapier für Chile 2007-2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Papier definiert die Schwerpunkte der Zusammenarbeit und des Politikdialogs zwischen der Europäischen Union und Chile für den Zeitraum 2007-2013.

Diese Strategie soll die durch das Assoziationsabkommen von 2002 begründeten Beziehungen zwischen den Partnern vertiefen und neue Bereiche von gemeinsamem Interesse festlegen.

Kooperationsbereiche

Die Zusammenarbeit im Bereich des sozialen Zusammenhalts soll nach den Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung erfolgen und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Umweltschutz beitragen, da trotz Modernisierung der chilenischen Gesellschaft weiterhin soziale Ungleichheiten bestehen und die öffentliche Politik gestärkt werden muss.

Die EU kann die sozialen Reformen in Chile mit Maßnahmen im Bereich technischer Hilfe sowie durch Erfahrungs- und Informationsaustausch unterstützen. Hierbei gibt es folgende Aktionsschwerpunkte:

Die Zusammenarbeit im Bereich von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beruht auf dem Assoziationsabkommen und wird mit den im 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung vorgesehenen Maßnahmen koordiniert.

Die gemeinsamen Maßnahmen sollen die Bereiche Forschung und Entwicklung fördern, die zur Produktivität der Unternehmen und zur Beschäftigung sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes im internationalen Handel beitragen. Daher schlägt diese Strategie Maßnahmen vor, um:

Querschnittsmaßnahmen

Darüber hinaus sieht die gemeinsame Strategie Querschnittsmaßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, des Umweltschutzes und der Bekämpfung der Diskriminierung indigener Volksgruppen vor.

Letzte Änderung: 08.04.2011