Europäische Nachbarschaftspolitik

Die Kommission untersucht die Fortschritte, die bei der Durchführung der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) insgesamt und mit jedem einzelnen Partner erzielt wurden. Mit Hilfe dieser Untersuchung wird es möglich sein, die Gültigkeit der Ziele der ENP zu bewerten und die Bedingungen für das Engagement der Europäischen Union im Mittelmeerraum sowie in Osteuropa und dem Südkaukasus anzupassen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2010 an das Europäische Parlament und den Rat - Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme [KOM(2010) 207 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung nimmt die Kommission eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vor, die seit der Einleitung der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erzielt wurden. Diese Bestandsaufnahme dient als Richtschnur für die weitere Entwicklung dieser Politik in den kommenden Jahren.

Alle Partner der ENP haben die eingerichtete Zusammenarbeit optimal genutzt. Allerdings haben nicht alle Partner die notwendigen politischen Programme und Rechtsvorschriften umgesetzt. In zahlreichen Bereichen, so zum Beispiel bei der demokratischen Staatsführung, besteht noch Raum für Verbesserungen.

Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit 2004 bis 2009

Mit den meisten Partnern wurden Assoziierungsabkommen geschlossen, um die Beziehungen zur EU zu stärken. Diese Assoziierungsabkommen treten nach und nach an die Stelle Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die früher mit den östlichen Nachbarländern geschlossen wurden.

Die Fortschritte im Bereich der verantwortungsvollen Regierungsführung sind weiterhin unzureichend. Auch im Bereich Menschenrechte und bei der Arbeitsweise der Justiz und Wahlen machen sich Verzögerungen bemerkbar.

Der Vertrag von Lissabon müsste der EU dabei helfen, einen besseren Beitrag zur Lösung von Langzeitkonflikten zu leisten. So führt die EU zivile Friedensmissionen durch, bei denen sie sich vor allem auf die Stärkung des kulturellen und wirtschaftlichen Austauschs konzentriert.

Die legale/reguläre Mobilität von Reisenden muss verbessert werden, wobei Personen, die diese Mobilität für kriminelle Zwecke missbrauchen könnten, strenger kontrolliert werden sollen. Vor diesem Hintergrund hat die EU Maßnahmen zur Vereinfachung der Visaverfahren unternommen, die auf eine völlige Liberalisierung der Visabestimmungen für Kurzaufenthalte hinauslaufen.

Die schrittweise Schaffung von Freihandelszonen wird dazu führen, dass die Rechtsvorschriften der Partnerländer an die der EU angeglichen werden müssen, dass der Handel mit Waren und Dienstleistungen liberalisiert und die Niederlassung von Unternehmen sowie ausländische Direktinvestitionen erleichtert werden müssen. Mit der Einrichtung von Freihandelszonen müssen auch sozialer Schutz sowie Verbraucher- und Umweltschutz einhergehen.

Die EU und ihre Partner müssen ihre Zusammenarbeit intensivieren, um die Herausforderungen im Bereich der Umwelt gemeinsam anzugehen. Die Stärkung der Umwelt-Governance, ein effizienterer Ressourceneinsatz und eine verantwortungsvolle Nutzung von Ökosystemleistungen unterstützen eine langfristige nachhaltige Entwicklung.

Der Klimawandel muss in allen Politikbereichen berücksichtigt werden. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit von Verkehrssystemen zu verbessern, und um bestimmte Sektoren an den Klimawandel anzupassen (Landwirtschaft, Wasser, natürliche Gefahren usw.).

Die EU will die Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit auf ihrem Gebiet sicherstellen. Dazu fördert sie die Nutzung erneuerbarer Energien und hat mit einigen östlichen Ländern energiepolitische Vereinbarungen unterzeichnet. Im Mittelmeerraum liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf dem Ausbau der Vernetzung auf regionaler Ebene und der Nutzung der Sonnenenergie.

Neuausrichtung der Finanzierungsinstrumente

Die ENP wird über das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) finanziert. Im Rahmen einer Halbzeitüberprüfung der ENPI-Programmierungsdokumente wurden die Länderzuweisungen dem Bedarf, dem Engagement, den Fortschritten und der Absorptionsfähigkeit der einzelnen Partner besser angepasst.

Das Mandat der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Darlehenstätigkeit in Drittländern wurde für den Zeitraum 2007 bis 2013 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen. Die Kommission hat ebenfalls vorgeschlagen, zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Milliarden EUR bereitzustellen, um die Investitionen für Maßnahmen im Bereich Klimawandel zu unterstützen. Davon könnten bis zu 1 Milliarde EU in den Nachbarländern eingesetzt werden.

Fortschritte bei den multilateralen Beziehungen

Mit der Union für den Mittelmeerraum wurde ein neuer politischer Rahmen geschaffen, der die Partnerschaft Europa-Mittelmeer stärken soll. Obwohl die politische Lage nach dem Gaza-Konflikt schwieriger geworden ist, sind bereits Fortschritte zu verzeichnen. Die nordafrikanischen Länder haben ebenfalls von der Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika profitiert.

Die Östliche Partnerschaft wurde 2009 ins Leben gerufen, um die politische Assoziierung voranzutreiben und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und ihren östlichen Partner zu vertiefen. Diese Partnerschaft stützt sich vor allem auf die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Partnerländern. Sie wird durch eine multilaterale Komponente ergänzt, die der Förderung der Zusammenarbeit, eines offenen Dialogs und des Austausches von Erfahrungen und praxisbewährten Methoden dient

Die Schwarzmeer-Synergie hat ebenfalls zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit beigetragen. Zum Thema Umwelt wurde bereits eine erste sektorale Partnerschaft ins Leben gerufen.

Letzte Änderung: 23.08.2010