Umgang von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen mit geistigem Eigentum

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2008/416/EG zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Der Zweck der Empfehlung besteht darin, den Umgang von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in EU-Ländern mit geistigem Eigentum (IP) und Wissenstransfer zu verbessern.

In dieser Empfehlung fordert die Europäische Kommission die EU-Länder auf, Strategien und Leitlinien zu erarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse öffentlich finanzierter wissenschaftlicher Forschung für kommerzielle oder anderweitige Forschung genutzt werden, um die Übernahme von Innovationen zu fördern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sollten ihr geistiges Eigentum so handhaben, dass sie den Wissenstransfer fördern, insbesondere durch die Vergabe von Lizenzen und die Ausgründung von Unternehmen.

Um den Umgang von europäischen Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen mit IP und Wissenstransfer zu verbessern, legt diese Empfehlung eine Reihe an Grundsätzen fest, an die sich EU-Länder halten müssen, wenn sie ihre Strategien oder Leitlinien erarbeiten.

In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen fordert die Kommission die EU-Länder auf:

In dem Verhaltenskodex für Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sind Grundsätze aufgeführt, die öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Festlegung oder Überarbeitung ihrer institutionellen Leitlinien anwenden sollen. Hochschulen sollten vor allem die Verwendung und Verbreitung von Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung fördern, wobei sie den Schutz des geistigen Eigentums ermöglichen sollen.

HINTERGRUND

Diese Empfehlung gehört zu den fünf von der Kommission 2008 geplanten politischen Initiativen im Anschluss an ihr Grünbuch zur Schaffung eines echten Europäischen Forschungsraums. Sie stützt sich außerdem auf die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2007 hinsichtlich des Wissenstransfers.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung 2008/416/EG der Kommission vom 10. April 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen (ABl. L 146 vom 5.6.2008, S. 19-24)

Letzte Aktualisierung: 16.05.2018