Strategierahmen für eine internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Diese Mitteilung zielt auf eine Förderung der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit. Das Ziel der Kommission besteht in der Erstellung eines Strategierahmens zur Öffnung des Europäischen Forschungsraums (EFR) für die Welt. Langfristig wird dieser Rahmen zur dauerhaften Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich Wissenschaft und Technologie beitragen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 24. September 2008: "Europäischer Strategierahmen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit" [KOM(2008) 588 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Eine enge Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen diesen und der Europäischen Gemeinschaft ist für die internationale Öffnung des Europäischen Forschungsraums (EFR) besonders wichtig.

Die Kommission legt einen Strategierahmen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit fest, um den Erfolg dieser Partnerschaft sicherzustellen. Dieser Rahmen legt Leitlinien für Maßnahmen fest, die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) und den Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den Drittländern umgesetzt werden müssen.

LEITLINIEN FÜR DIE ÖFFNUNG DES EFR

Stärkung der internationalen Dimension

Zur Erreichung dieses Ziels muss die EG die Beziehungen mit den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) intensivieren und ihre eventuelle Assoziierung mit dem 7. Rahmenprogramm (RP7) vorbereiten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können die Umsetzung der Prioritäten mit den ENP-Partnerländern koordinieren und die regionalen Dialoge über die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken. Die Kommission kann ihrerseits ebenfalls politische Dialoge mit den ENP-Ländern einführen oder die Verbreitung bewährter Verfahren und die Annäherung der politischen Strategien der ENP-Ländern fördern, indem sie für diese Länder das IKT-Förderprogramm im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) öffnet.

Die EG sollte die Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern. gemäß den gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Kommission gesetzten geografischen und thematischen Schwerpunkten fördern. Diese Zusammenarbeit könnte einen zusätzlichen Nutzen bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Armut usw. darstellen. Sie könnte die im Rahmen bilateraler Abkommen erzielten Ergebnisse nutzen und die Schaffung eines europäischen Netzes von Wissenschafts-, IKT- und Medienberatern in den Vertretungen der Europäischen Union in diesen Drittländern unterstützen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten außerdem über die Kohärenz der Politik im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) und die Komplementarität der Finanzierungsmechanismen wachen, um eine Mittelverschwendung zu verhindern. Die Kommission sollte ihrerseits sicherstellen, dass bei der Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern die Finanzierungsmechanismen des RP7 genutzt werden und dass die Zusammenarbeit in den Abschluss bi-regionaler Abkommen, insbesondere mit der ASEAN oder der Afrikanischen Union, mündet. Schließlich sollte sie Drittländern weiterhin technische Unterstützung im Bereich der IKT leisten und dabei auf geografisch ausgerichtete Projekte zurückgreifen wie @LIS für Lateinamerika oder EUMEDIS für den Mittelmeerraum.

Verbesserung der Bedingungen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission die internationale Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Forschungsinfrastrukturen einschließlich des Bereichs der IKT fördern. Außerdem müssen sie Maßnahmen zur Verringerung der digitalen Kluft in den Entwicklungsländern vorsehen.

Für die Mitgliedstaaten und die Kommission ist es wichtig, die Mobilität der Forscher und die globalen Netze zu verbessern. Die europäischen Forscher, die in einem Drittland arbeiten, müssen ebenso wie die Forscher, die aus einem Drittland kommen, durch die Schaffung von Netzen auch weiterhin zur Entwicklung ihres Landes beitragen können. Um die Mobilität der Forscher zu erhöhen, müssten die Mitgliedstaaten das Paket zu "Wissenschaftlervisa" in die Rechtsvorschriften ihres Landes umsetzen und Stipendien für die Rückkehr von Forschern in ihre Herkunftsländer einführen. Darüber hinaus könnten EG-Instrumente für die internationale Mobilität wie das spezifische Programm "Menschen" des RP7 angepasst werden.

Mit offeneren Forschungsprogrammen hätten die Forschungseinrichtungen aller Drittländer Zugang zu Programmen im Bereich FuE. Finanzielle Unterstützung wird normalerweise nur Teilnehmern aus Ländern gewährt, die Kooperationspartner sind. Da ein offener Wettbewerb jedoch die Exzellenz in der Forschung fördert, könnte die Unterstützung für Kooperationsprojekte auf Forschungseinrichtungen und Forscher ausgedehnt werden, die aus industrialisierten Drittländern stammen, in denen für europäische Forscher ebenfalls Finanzmittel bereitgestellt werden.

Auf der Grundlage internationaler Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission weltweit die in der Empfehlung für den Umgang mit geistigem Eigentum enthaltenen Grundsätze unterstützen. Diese Grundsätze stellen Reziprozität, Gleichbehandlung und beiderseitigen Nutzen im Bereich geistiges Eigentum sicher. Sie schaffen Vertrauen und tragen zum Austausch von Wissen bei der

Forschungszusammenarbeit bei. Im Bereich der IKT sollte die Kommission der Zusammenarbeit im Vornormenbereich auf der Grundlage offener Normen eine größere Rolle einräumen und die Verbindung zwischen den Ergebnissen von Forschungsprogrammen und der Normung verbessern. Auf diese Weise könnten insbesondere die Hemmnisse für die Verbreitung von Technologien beseitigt werden.

HINTERGRUND

Diese Strategie für eine internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit stellt eine der fünf strategischen Maßnahmen dar, die die Kommission im Zuge des Grünbuchs von 2007: "Europäischer Forschungsraum: Neue Perspektiven" ergriffen hat. Darüber hinaus soll die Strategie zum freien Wissensverkehr (der "fünften Grundfreiheit der Europäischen Union") weltweit beitragen.

Außerdem folgt diese Strategie der Mitteilung der Kommission von 2006: "Auf dem Wege zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft" und einer öffentlichen im Juli 2007 durchgeführten Konsultation zur Öffnung der neuen Märkte im Bereich der IKT.

Letzte Änderung: 08.10.2008