Europäische Partnerschaft für die Forscher

Europa sieht sich einer wachsenden internationalen Konkurrenz auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung (FuE) gegenüber, die zu einer Abwanderung der besten Talente führt. Um sich als Standort von Weltniveau zu behaupten und zu entwickeln, muss Europa gemeinsame vorrangige Maßnahmen ergreifen, um die Abwanderung der Forscher in Länder, die bessere Perspektiven bieten, zu verhindern. Diese Partnerschaft soll einen Rahmen für gemeinsame vorrangige Maßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten im Bereich der systematischen Öffnung von Einstellungsverfahren, der Altersversorgung und Sozialversicherung mobiler Forscher, attraktiver Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie einer Verbesserung der Ausbildung und Fähigkeiten schaffen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 23. Mai 2008 mit demTitel "Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forschung" [KOM(2008) 317 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt eine Partnerschaft zur Förderung vorrangiger Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) vor, um den Mangel an Forschern in Europa zu beheben.

Die Europäische Union (EU) muss den jungen Hochschulabsolventen attraktive Bedingungen anbieten, um der internationalen Konkurrenz zu trotzen, die junge Forscher anlockt.

Bis Ende 2010 sollte die europäische Partnerschaft für die Forscher in gemeinsamen Maßnahmen münden und greifbare Erfolge in vier Bereichen erzielen (Einstellungsverfahren, Altersversorgung und Sozialversicherung, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und die Ausbildung der Forscher).

Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Die Partnerschaft soll zu einer systematischen Öffnung von Forscherstellen in den Forschungseinrichtungen für alle europäischen Forscher führen, insbesondere durch Anwendung bewährter Verfahren bei der Anerkennung von Qualifikationen. Die Praxis zeigt, dass freie Stellen häufig nur intern oder im Inland bekannt gemacht werden.

Bestimmte Informationen wie die freien Stellen des öffentlichen Sektors müssten systematisch im Internet über Plattformen wie EURAXESS und EURES veröffentlicht werden.

Die Portabilität von Finanzhilfen, die von nationalen Förderungseinrichtungen oder über Programme der Gemeinschaft gewährt werden, müsste verbessert werden. Auf diese Weise könnten die Forscher ihre Laufbahn freier gestalten und die nationalen Förderungseinrichtungen könnten ihre Ziele besser erreichen und die bei einigen Projekten vorteilhafte Verlagerung von Arbeitskräften fördern.

Sozialversicherung und zusätzliche Alterversorgung mobiler Forscher

Es ist wichtig, den Zugang zu Informationen über die Sozialversicherung und die Folgen der grenzüberschreitenden Mobilität auf die zusätzliche Altersversorgung zu erleichtern, damit Arbeitgeber und Forscher besser über ihre Rechte informiert sind.

Die Mitgliedstaaten sollen die Flexibilität des europäischen Rechtsrahmens in Bezug auf die im EU-Rechtsrahmen vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 1408/71 und 574/72) besser nutzen. Diese Ausnahmeregelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, im Interesse der Arbeitnehmer andere Vorschriften anzuwenden oder den Zeitraum zu verlängern, in dem die Vorschriften des Herkunftslandes gelten.

Den Mitgliedstaaten wird vorgeschlagen, spezielle Klauseln für Forscher in die mit Drittländern geschlossenen Vereinbarungen zu Fragen der sozialen Sicherheit einzufügen, um die internationale Mobilität der Forscher zu erleichtern.

In Bezug auf die zusätzliche Altersversorgung sollten die Portabilität von Ansprüchen und die Schaffung EU-weiter, auf Forscher ausgerichteter, Rentensysteme gefördert werden.

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Die beruflichen Karriereaussichten für Jungforscher sollten durch Einführung von „Flexicurity“-Grundsätzen, durch regelmäßige Beurteilungen, größere Autonomie und bessere Weiterbildung verbessert werden, um die Forscherlaufbahn attraktiver zu gestalten.

Die Verträge und Verwaltungsbestimmungen müssen flexibler gefasst sein, damit die Jungforscher leichter einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten und eine unabhängige Forschertätigkeit aufnehmen können. Die für erfahrene Forscher und solche am Ende ihrer Laufbahn geltenden nationalen Rechtsvorschriften müssen die Leistung höher bewerten als das Dienstalter und mehr Flexibilität bei der Laufbahngestaltung ermöglichen.

Die Forscher, die untypische Bezüge erhalten (Stipendien, Beihilfen usw.), müssen über einen angemessenen Sozialversicherungschutz verfügen.

Männliche und weibliche Forscher sollen ausgewogen repräsentiert sein, und insbesondere die Möglichkeit erhalten, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren.

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung

Die Forscher müssen in der Lage sein, neue Aufgaben zu erfüllen. Sie können insbesondere vor der Aufgabe stehen, geistiges Eigentum zu verwalten, multidisziplinäre Forschungsprojekte zu leiten oder ein eigenes Unternehmen zu gründen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten "nationale Befähigungsprogramme" erstellen, damit die Forscher während ihrer gesamten Laufbahn neue Fähigkeiten erwerben können.

Die traditionelle akademische Ausbildung bereitet die Forscher nicht auf die moderne wissensbasierte Wirtschaft vor, in der die Verbindungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen für die Entwicklung innovativer Produkte von entscheidender Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen stärken. Letztere können insbesondere die Ausbildung der Forscher sicherstellen, sich an der Finanzierung der Doktoranden beteiligen und bei der Vorbereitung der Programme mitwirken.

Hintergrund

Diese Mitteilung stellt eine der fünf strategischen Initiativen dar, die die Kommission 2008 zur Weiterverfolgung des Grünbuchs über den EFR zur Schaffung eines offeneren, wettbewerbsfähigeren und attraktiveren europäischen Forschungsraums vorgesehen hat. Zu diesem Zweck schlägt sie den Aufbau einer Partnerschaft vor, um über die notwendigen Humanres Grünbuchs sourcen für den Aufbau einer europäischen wissensgestützten Gesellschaft zu verfügen und somit zu den Zielen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beizutragen.

Die erste Phase der Partnerschaft endet 2010 mit einer Bewertung der Situation und der Ergebnisse der Partnerschaftsmaßnahmen.

Letzte Änderung: 24.09.2008