Europäische Agentur für Wiederaufbau

Aufgabe der Europäischen Agentur für Wiederaufbau ist es, den Großteil der Gemeinschaftshilfe zugunsten der Republik Montenegro, der Republik Serbien, einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates, und zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durchzuführen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau [Siehe Änderungsrechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau führt im Auftrag der Kommission einen Großteil der Gemeinschaftshilfe zugunsten der Republik Montenegro, der Republik Serbien, einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates, und zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch.

Aufgaben

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau hat folgende Aufgaben:

Die Agentur kann ferner Wiederaufbauprogramme, Programme zur Rückkehr von Flüchtlingen und Programme zur Wiederherstellung der Bürgergesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit durchführen, die ihr insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, darunter die Weltbank und die Europäische Investitionsbank, von den Mitgliedstaaten und Geberländern übertragen werden.

Die Agentur kann darüber hinaus die Maßnahmen überwachen, die zur Unterstützung der UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo (UNMIK) beschlossen werden.

Ferner kann sie von der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 mit der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft beauftragt werden. Diese Möglichkeit wurde noch nie genutzt.

Aufbau und Funktionsweise der Agentur

Die Agentur hat ihren Sitz in Thessaloniki und verfügt über Einsatzzentralen in Belgrad, Podgorica, Priština und Skopje.

Sie hat einen Verwaltungsrat, der sich aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten und zwei Vertretern der Europäischen Kommission sowie einem Beobachter der Europäischen Investitionsbank (EIB) ohne Stimmrecht zusammensetzt. Sie werden für 30 Monate ernannt. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt die Kommission. Der Verwaltungsrat tagt mindestens einmal pro Quartal. Er kann Empfehlungen verabschieden, die Folgendes betreffen: die Bedingungen für die Durchführung der Projekte, die Anpassung der in der Durchführung befindlichen Projekte sowie einzelne Projekte von besonderer Empfindlichkeit. Außerdem entscheidet der Verwaltungsrat über

Der Direktor der Agentur wird vom Verwaltungsrat für dreißig Monate ernannt. Er hat folgende Aufgaben:

Der Verwaltungsrat erstellt auf Grundlage der Vorschläge des Direktors einen Entwurf des Haushaltsplans, der der Kommission vorgelegt und dem Gesamthaushaltsplan der EU beigefügt wird. Nach Annahme des EU-Haushalts wird der endgültige Haushaltsplan der Agentur vom Verwaltungsrat genehmigt.

Der Direktor legt dem Europäischen Parlament einen vierteljährlichen Tätigkeitsbericht vor. Er legt außerdem der Kommission, dem Verwaltungsrat und dem Rechnungshof jedes Jahr eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Agentur vor.

Die Kommission unterbreitet dem Rat einen Vorschlag zur Auflösung der Agentur, wenn sie der Auffassung ist, dass die Agentur ihr Mandat erfüllt hat. Das Mandat der Agentur, das ursprünglich am 31. Dezember 2004 auslaufen sollte, wurde bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Danach wurde das Mandat der Agentur noch ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.

Hintergrund

Die Verordnung (EG) Nr. 1628/96, die die Hilfe für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien (nunmehr Serbien und Montenegro) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien betraf, wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 über die Gemeinschaftshilfe für die Länder Südosteuropas aufgehoben.

Die Bestimmungen über die Schaffung und die Funktionsweise der Europäischen Agentur für Wiederaufbau wurden in der neuen Verordnung aufgegriffen. Das Mandat der Agentur, das zunächst das Kosovo betraf, wurde anschließend auf Serbien und Montenegro und auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ausgeweitet.

Die Agentur für Wiederaufbau ist ausschließlich in der Republik Montenegro, der Republik Serbien, einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates, und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien tätig, während die Gemeinschaftshilfe zugunsten der anderen westlichen Balkanstaaten, d.h. Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Albanien, gegenwärtig direkt von der Kommissionszentrale aus mit Unterstützung der Kommissionsdelegationen vor Ort verwaltet wird. Die Kommission hat einer dezentralen Verwaltung der Hilfe durch die kroatischen Behörden ab dem ersten Quartal 2006 zugestimmt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2667/2000

7.12.2000

-

ABl. L 306 vom 7.12.200

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2415/2001

12.12.2001

-

ABl. L 327 vom 12.12.2001

Verordnung (EG) Nr. 1646/2003

1.10.2003

-

ABl. L 245 vom 29.9.2003

Verordnung (EG) Nr. 2068/2004

6.12.2004

-

ABl. L 358 vom 3.12.2004

Verordnung (EG) Nr. 389/2006

10.03.2006

-

ABl. L 65 vom 7.3.2006

Verordnung (EG) Nr. 1756/2006

1.12.2006

-

ABl. L 332 vom 30.11.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat vom 23. Dezember 2005 über die Zukunft der Europäischen Agentur für Wiederaufbau [KOM(2005) 710 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 legte die Kommission Ende 2005 einen Bericht über die Zukunft der Agentur vor. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, der durch die Agenda von Thessaloniki vervollständigt wird, stellt den Rahmen für die politische Annäherung zwischen der EU und den westlichen Balkanländern dar und hat den EU-Beitritt der Länder dieser Region zum Ziel.

In diesem Zusammenhang müssen für alle westlichen Balkanstaaten gleiche Bedingungen geschaffen werden, was dadurch gewährleistet werden soll, dass sie zunehmend finanzielle Verantwortung durch die dezentrale Verwaltung der Finanzhilfe der EU übernehmen. Das Ziel der Übertragung von Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Heranführungsinstrumente auf die Delegationen der Kommission (Dekonzentration) und die nationalen Behörden (Dezentralisierung) besteht darin, die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer mit der Verwaltung der Strukturfonds bis zum Zeitpunkt des Beitritts vertraut zu machen. Daher ist die Dezentralisierung auch ein wichtiges Ziel des Heranführungsinstruments (IPA), das für den Zeitraum 2007-2013 den einheitlichen Rahmen für die Unterstützung der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer darstellt.

Die Agentur kann hingegen diesen Prozess nicht unterstützen, da über sie die Mittel der Gemeinschaft im Grunde zentral verwaltet werden. Im April 2006 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verlängerung des Mandats der Agentur bis zum 31. Dezember 2008 und die Beendigung der Tätigkeit der Agentur nach diesem Zeitpunkt. Bis dahin soll die Agentur die Verwaltung der Mittel, die die Länder im Rahmen des Programms CARDS erhalten, abgeschlossen haben. Die Verlängerung des Mandats ermöglicht es den Empfängerländern auch, eigene nationale Kapazitäten zu schaffen, um die Verwaltung der Mittel allmählich selbst gewährleisten zu können. Ferner werden die verbleibenden Programme, die bis zur Beendigung der Tätigkeit der Agentur nicht abgeschlossen werden können, der Kommission übertragen, und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Hilfe wird schrittweise von den Delegationen der Kommission übernommen. Die Delegationen in Belgrad, Podgorica und Skopje sowie das Büro in Priština werden verstärkt.

Jahresberichte über die Tätigkeit der Agentur

Jahresbericht 2005 an das Europäische Parlament und an den Rat vom Juni 2006 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Agentur verwaltete 282 Millionen EUR im Rahmen der für 2005 bereitgestellten Gemeinschaftsmittel und damit insgesamt knapp mehr als 2,6 Milliarden EUR seit ihrem Bestehen. Der Löwenanteil dieser Mittel stammt aus dem Programm CARDS. Die Agentur ist jedoch nicht für die gesamte Gemeinschaftshilfe zuständig, die Serbien und Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erhalten haben. Ihre Tätigkeit richtete sich in erster Linie auf die Stärkung der örtlichen und der zentralen Verwaltung, einschließlich der Infrastruktur. Sie trug somit auch zur wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Ländern bei. Ferner unterstützte sie soziale Projekte, die Minderheiten, Frauen, Flüchtlinge und Vertriebene sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft und der Medien betrafen. Die Unterstützung bei der Energiereform gehörte ebenfalls zu ihren wichtigsten Tätigkeitsbereichen.

Jahresbericht 2004 an das Europäische Parlament und an den Rat vom Juni 2005 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau verwaltete im Rahmen der Gemeinschaftshilfe, die ihr im Jahr 2004 übertragen wurde, 310 Millionen EUR und damit einen Gesamtbetrag von 2,3 Milliarden EUR seit ihrem Bestehen. Die von der Agentur durchgeführten Programme betrafen den Reformprozess (Gesetzgebung, öffentliche Verwaltung, öffentliche Finanzen, Rechtsstaatlichkeit) in den unter ihr Mandat fallenden Ländern, ferner die Unterstützung der Marktwirtschaft, die regionale Entwicklung und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Im Allgemeinen unterstützte sie die Regierungen der betroffenen Länder bei der Durchführung der im Hinblick auf den EU-Beitritt notwendigen Reformen. Mittlerweile fallen ihre Aktivitäten nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Außenbeziehungen, sondern in den der Generaldirektion Erweiterung. In einem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2004 wurde anerkannt, dass die Agentur ihr Mandat wirksam erfüllt, und der Rat beschloss, ihr Mandat bis zum 31. Dezember 2006 zu verlängern.

Jahresbericht 2003 an das Europäische Parlament und an den Rat vom Juni 2004 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Höhe der Finanzmittel, die der Agentur zur Durchführung der Gemeinschaftsprogramme übertragen wurden, belief sich für das Jahr 2003 auf 328 Millionen EUR und damit auf insgesamt 2 Milliarden EUR seit ihrem Bestehen. Die Agentur verwaltete insbesondere die Gemeinschaftsmittel zur Unterstützung des Reformprozesses in der Region, um die Entwicklung und den Wiederaufbau voranzutreiben. Dabei verwaltete sie in erster Linie die im Rahmen des Programms CARDS bereitgestellten Mittel. Gegenstand der CARDS-Programme waren eine verantwortungsvolle Staatsführung, der Aufbau von Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit. Ferner ging es bei diesen Programmen um die Entwicklung der Marktwirtschaft, wobei Investitionen in Infrastruktur und Umweltschutzmaßnahmen im Vordergrund standen. Schließlich zielten sie auch auf die Förderung der sozialen Entwicklung und die Stärkung der Zivilgesellschaft ab.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom Mai 2003, Europäische Agentur für Wiederaufbau. Jahresbericht 2002 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Adas von der Agentur verwaltete Budget belief sich zum 31. Dezember 2002 auf 1,7 Mrd. EUR. Die Prioritäten der Agentur haben sich auf den Wiederaufbau von Infrastruktur, die Wiederbelebung der wirtschaftlichen Aktivität und die Förderung von Medien und Zivilgesellschaft verlagert. Auch die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung gehört mittlerweile zu ihren zentralen Aktionsfeldern. Die Agentur verwendete im Jahr 2002 561 Mio. EUR für Hilfsprogramme in Serbien, 74 Mio. EUR für Montenegro, 830 Mio. EUR für den Kosovo und 166,5 Mio. EUR für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 10. Juni 2002, Europäische Agentur für Wiederaufbau. Jahresbericht 2001 [KOM (2002) 288 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 10. Juni 2002 - Europäische Agentur für Wiederaufbau - Jahresbericht 2001.

Im Dezember 2001 wurde das Mandat der Agentur auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ausgeweitet. In Podgorica wurde ein neues Büro eröffnet und in Skopje eine Einsatzzentrale eingerichtet. 2001 verwaltete die Agentur insgesamt Mittel in Höhe von 525 Millionen Euro. Die Programme, die aus diesem Budget finanziert wurden, konzentrierten sich auf drei Schwerpunktbereiche: materieller und wirtschaftlicher Wiederaufbau (60 % der Mittelausstattung 2001), Entwicklung einer marktorientierten Wirtschaft und Förderung der Privatwirtschaft (25 % der Mittelausstattung) und Förderung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit (15 % der Mittelausstattung).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. Juli 2001, Europäische Agentur für Wiederaufbau. Jahresbericht 2000 [KOM (2001) 446 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]- KOM(2001) 446 endg.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. Juli 2001- Europäische Agentur für Wiederaufbau - Jahresbericht 2000.

Von Anfang an konzentrierte die Europäische Agentur für Wiederaufbau ihre Hilfe auf die Sanierung und Instandsetzung der Infrastruktur und der öffentlichen Einrichtungen, die für eine Normalisierung des Lebens im Kosovo notwendig sind. Die Schwerpunktbereiche der Tätigkeit der Agentur waren Energie, Wohnraum, Verkehr, Wasserversorgung, Unternehmensförderung, Landwirtschaft und Gesundheit. Hierfür wurden 262 Millionen Euro bereitgestellt. Insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum und der Energieversorgung wurden beeindruckende Ergebnisse erzielt. Nach dem Wechsel der politischen Führung im Oktober/November 2000 in Jugoslawien und Serbien weitete die Agentur ihren Tätigkeitsbereich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien aus. So beteiligte sie sich an einem Soforthilfeprogramm für Serbien über 180 Millionen Euro.

Letzte Änderung: 05.12.2006