Neue Partnerschaft mit Südostasien

Die Kommission beabsichtigt, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Südostasien auf der Grundlage ihrer gemeinsamen Werte und Interessen neu zu beleben. In dem Dokument wird vorgeschlagen, einen für die Unterzeichnung bilateraler Abkommen geeigneten Rahmen zu schaffen, auf dessen Basis eine neue politische Agenda festgelegt werden kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: Eine neue Partnerschaft mit Südostasien [KOM(2003) 399 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel dieser Mitteilung ist die Intensivierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Südostasien nach den Leitlinien der Mitteilung von 2001 „ Europa und Asien - Strategierahmen für vertiefte Partnerschaften ".

Unter Südostasien versteht man den Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) als regionalen Zusammenschluss von zehn Ländern - Brunei Darussalam, Birma//Myanmar, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam - sowie Osttimor, das noch nicht Mitglied der ASEAN ist.

In der Mitteilung werden sechs strategische Prioritäten genannt:

Gründe für den Ausbau der Beziehungen

Die EU und Südostasien haben mehr denn je gemeinsame wirtschaftliche, politische und sicherheitspolitische Interessen. Der Schwerpunkt der Weltwirtschaft wird sich künftig in den asiatisch-pazifischen Raum verlagern, wobei die ASEAN zu einem überaus wichtigen Partner für Handel und Investitionen werden wird. Außerdem ist sie bemüht, einen regionalen Wirtschaftsraum zu schaffen, der ausländische Direktinvestitionen anziehen soll, so etwa durch die Errichtung der ASEAN-Freihandelszone im Januar 2003.

Die beiden Regionen sind auch bei der Bekämpfung globaler Probleme stärker aufeinander angewiesen. Die EU möchte ihr Kooperationsprogramm mit dieser Region ausweiten. Prioritäre Ziele sind nach wie vor die Bekämpfung der Armut und die Verbesserung grundlegender Dienste im Gesundheits- und Bildungsbereich. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt ein globales Konzept, das den unterschiedlichen Problemen Rechnung trägt, um sie bestmöglich zu lösen.

Die beiden Regionen haben auch gemeinsame Merkmale und Werte. So sind beide Regionen von Vielfalt geprägt, setzen sich für die regionale Integration ein und bevorzugen eine friedliche, auf festen Regelwerken beruhende und multipolare Weltordnung unter der Ägide starker multilateraler Organisationen.

Prioritäten

Die ASEAN wurde als Krisenpräventionsmechanismus gegründet, und eine der Prioritäten der EU ist ebenfalls die Unterstützung der regionalen Stabilität und der Terrorismusbekämpfung. Durch den Dialog und sonstige Maßnahmen soll sie zur Konfliktprävention sowie zur Förderung von Frieden und Stabilität in der Region beitragen. Was den politischen Dialog betrifft, so ist die Kommission der Auffassung, dass die ASEAN sich mit regionalen Fragen befassen sollte, während das ASEM (Asien/Europa-Treffen) den geeignetsten Rahmen für die Behandlung globaler Themen darstellt. Die EU sollte auch eine aktivere Rolle im ASEAN-Regionalforum (ARF) übernehmen. Doch wenn auch die EU den Integrationsprozess der ASEAN aktiv unterstützt, ist ihr klar, dass die ASEAN-Länder selbst das Tempo des Integrationsprozesses bestimmen müssen.

Die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit hat auch die Bekämpfung des Terrorismus zum Ziel. Die EU ist allerdings der Auffassung, dass ein wirksames Vorgehen gegen den Terrorismus neben Maßnahmen im Bereich Sicherheit und öffentliche Ordnung auch Maßnahmen im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Bereich umfasst. Daher ruft sie die ASEAN auf, eine umfassende Strategie unter Achtung der Menschenrechte und jeglicher friedlichen politischen Opposition zu verfolgen. Außerdem ist die EU bereit, die Unterstützung von Ländern, die eine solche Unterstützung wünschen, bei der Umsetzung der Resolution 1373 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (zur Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung) und anderer UN-Übereinkommen zu prüfen.

Im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des verantwortungsvollen Regierens ist die Kommission der Auffassung, dass alle neuen Abkommen die Klausel des „unverzichtbaren Elements" enthalten müssen. Nach dieser Klausel bildet die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, die Grundlage der Innen- und Außenpolitik der Vertragsparteien und stellen damit ein unverzichtbares Element des Abkommens dar. Die Vertragsparteien können auch bilaterale Menschenrechtsdialoge aufnehmen. Zudem sollen bestimmte Kooperationsmaßnahmen zur Stärkung demokratischer Strukturen, zum Aufbau der Kapazitäten der Institutionen, zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des verantwortungsvollen Regierens, zur Unterstützung der Zivilgesellschaft usw. durchgeführt werden. Im Bereich des verantwortungsvollen Regierens liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung des institutionellen und rechtlichen Rahmens sowie der Korruptionsbekämpfung.

Eine weitere Priorität ist die Einbeziehung von Fragen der Innen- und Justizpolitik in die Außenbeziehungen der EU. Themen wie Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel, Geldwäsche, illegale Drogen sowie Produktpiraterie und -fälschung müssen systematisch in die Dialoge einbezogen werden.

Zur Schaffung einer neuen Dynamik in den Handels- und Investitionsbeziehungen schlägt die Kommission die Transregionale Handelsinitiative EU-ASEAN (TREATI) vor, die in Anhang II näher erläutert wird. Diese Initiative geht dem möglichen Abschluss eines Freihandelsabkommens voraus, der allerdings erst nach erfolgreicher Beendigung der Entwicklungsrunde von Doha und bei Vorliegen ausreichender Fortschritte im Hinblick auf die Konvergenz im Regulierungsbereich möglich ist.

Nach der TREATI-Initiative soll die handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und der ASEAN in beiden Regionen in einem flexiblen Kooperationsrahmen erfolgen. Die bilateralen Dialoge zu wirtschaftlichen Fragen sollten durch einen Dialogmechanismus ergänzt werden, der mindestens zwei ASEAN-Länder einschließt. Eine enge Koordinierung bei der technischen Hilfe und dem Ausbau der Kapazitäten wäre erforderlich, und jedes Land sollte seinen eigenen Fahrplan mit den einzelnen Etappen und dem Zeitplan für eine Beteiligung an den verschiedenen Aktivitäten konzipieren.

Eine weitere Priorität ist die Fortsetzung der Hilfe für die Entwicklung der am wenigsten entwickelten Länder, wobei das Hauptziel die Reduzierung der Armut ist. Von prioritärer Bedeutung sind auch die Einbindung dieser Länder in die Weltwirtschaft, verantwortungsvolles Regieren und Achtung der Menschenrechte, Umweltschutz und Erhaltung der Wälder, Justiz und Inneres, Bekämpfung des Terrorismus, technische Hilfe im Handelsbereich, Unterstützung des TREATI-Prozesses und der Integration der ASEAN.

Die Hilfe soll auf einige wesentliche Bereiche konzentriert werden, wobei ein sektorbezogenes Konzept zu verfolgen und nichtstaatliche Akteure zu beteiligen sind. Die trilaterale Zusammenarbeit und Partnerschaftsabkommen werden von der Kommission besonders gefördert.

Die Kommission führt eine Reihe von Bereichen an, in denen der Dialog und die Zusammenarbeit intensiviert werden müssen. Die beiden Parteien können Bereiche auswählen, in denen ein echtes gegenseitiges Interesse besteht, und dann zwischen einem regionalen oder bilateralen Konzept wählen. Diese Bereiche, bei denen der gegenwärtige Stand, die wichtigsten Probleme und die vorgeschlagene Aktionsstrategie in Anhang III erläutert sind, betreffen:

Institutioneller Rahmen und Ressourcen

Die Kommission schlägt vor, die Beziehungen zu Südostasien durch Ausbau der bilateralen Beziehungen neu zu beleben, da die Neuaushandlung des seit 1980 bestehenden einzigen regionalen Abkommens wegen des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Birma/Myanmar, das Mitglied der ASEAN ist, nicht in Betracht kommt. Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit ist die Verordnung von 1992 über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern.

Um eine optimale Nutzung des institutionellen Rahmens (bilaterale Abkommen, ARF, ASEM usw.) und der verfügbaren Ressourcen zu gewährleisten, schlägt die Kommission eine Evaluierung auf der Grundlage der politischen und institutionellen Machbarkeit, der Wirkungsmaximierung, des Bedarfs der Region bzw. des jeweiligen Landes sowie der bestmöglichen Nutzung der verfügbaren Ressourcen vor. Zur optimalen Nutzung des institutionellen Rahmens wird Folgendes vorgeschlagen:

Zur optimalen Nutzung der verfügbaren Ressourcen werden folgende Vorschläge unterbreitet:

Neue Kommunikationsstrategie

Um eine bessere gegenseitige Kenntnis und Verständigung zu fördern, schlägt die Kommission vor, eine abgestimmte Kommunikationsinitiative einzuleiten. Dabei sollen die bisherigen Bemühungen zur Förderung des wissenschaftlichen und kulturellen Austauschs verstärkt werden.

Letzte Änderung: 04.05.2007