Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe

Die vorliegende Mitteilung soll die Grundlage für eine gemeinsame Strategie der Europäischen Union (EU) im Bereich der Handelshilfe für Entwicklungsländer schaffen. Die Handelshilfe, mit der EU als weltweit größtem Geber, stellt einen grundlegenden Teil der Entwicklungsagenda von Doha und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im Karbischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) dar.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007 „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe - der Beitrag der Kommission“ [KOM(2007) 163 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Handel ist ein wichtiger Katalysator für Wachstum und Armutsminderung in den Entwicklungsländern. Jedoch setzt eine erfolgreiche Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel mehr als nur eine Verbesserung des Marktzugangs und einen Ausbau der internationalen Handelsregeln voraus. Um die Vorteile durch den Handel voll auszuschöpfen, müssen die Entwicklungsländer auch ihre Beschränkungen auf der Angebotsseite und strukturelle Schwächen überwinden. Das beinhaltet Reformen der Handelspolitik auf nationaler Ebene, Handelsvereinfachung, Ausbau von Zollkapazitäten, Modernisierung von Infrastruktur, Verbesserung von Produktionskapazitäten und den Ausbau von einheimischen und regionalen Märkten. Zusätzliche Anstrengungen sind in Bereichen wie makroökonomische Stabilität, Steuerreformen, Investitionsförderung, Arbeitsmarktpolitik, Kapital- und Produktmarkt-Regulationen und -Einrichtungen sowie der Entwicklung von Unternehmertum erforderlich.

Die Handelshilfe stellt in diesem Zusammenhang einen sehr wichtigen Faktor dar. Handelshilfe ist darauf abgestimmt, das Wachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und Einkommenszuwächse zu bewirken. Sie leistet somit einen Beitrag zur Verwirklichung des ersten und des achten der Millenniumsentwicklungsziele, wonach der Anteil der Menschen, die mit weniger als einem US-Dollar pro Tag auskommen müssen, halbiert werden und ein offenes, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes Handels- und Finanzsystem geschaffen werden soll.

Die Handelshilfe verfolgt folgende Ziele:

Eine Strategie der EU für Handelshilfe kann zur Verwirklichung dieser Ziele im Rahmen folgender Maßnahmen beitragen:

Aufstockung des Volumens der EU-Handelshilfe

Die Kommission verweist darauf, dass folgende fünf Kategorien der Handelshilfe von der Task-Force der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt wurden:

Die beiden ersten Kategorien sind unter dem Begriff „handelsbezogene Hilfe” zusammengefasst und beinhalten:

Im Jahr 2005 hat die EU die Zusage gegeben, ihre Handelshilfe bis 2010 auf 2 Mrd. EUR pro Jahr anzuheben, dieser Betrag soll je zur Hälfte von der Kommission und von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Zurzeit beläuft sich die Handelshilfe der Kommission auf 840 Mio. EUR, die der Mitgliedsstaaten auf nur 300 Mio. EUR.

Zur Aufstockung des EU-Handelshilfevolumens gibt die Kommission folgende Empfehlung ab:

Zudem müssen in allen Entwicklungsländern auf regionaler Ebene wirksame Konzepte für die Ermittlung des Bedarfs im Bereich Handelshilfe entwickelt werden, der dann in den Entwicklungsstrategien der Partnerländer zu berücksichtigen ist. Insbesondere sollte sich die EU bemühen, das für die LDC-Länder verwendete Verfahren der Integrierten Rahmenregelung * wirksam zu gestalten und auf Nicht-LDC-Länder auszudehnen.

Die EU muss außerdem die Umsetzung einer erweiterten Handelshilfe-Agenda mit folgenden Schwerpunkten vorantreiben:

Verbesserung der Qualität der EU-Handelshilfe

Um Qualität und Wirksamkeit der Handelshilfe zu verbessern, empfiehlt die Kommission, sich im Rahmen der EU-Strategie auf die folgenden Aspekte zu konzentrieren:

Die EU-Strategie sollte insbesondere auch auf spezifische regionale Maßnahmen im WPA-Kontext eingehen.

Schaffung eines effektiven Monitoring und Berichterstattungssystems

Monitoring und Berichterstattung sind Schlüsselfaktoren für Fortschritte in den oben erläuterten Bereichen, sowohl auf internationaler als auch auf EU-Ebene. Insbesondere auf internationaler Ebene müssen das Monitoring und die Berichterstattung sowohl die quantitative Dimension der Handelshilfe erfassen als auch die qualitative Dimension (Wirksamkeit der Handelshilfe). Auf europäischer Ebene empfiehlt die Kommission, dass die Umsetzung der EU-Strategie jährlich vom Rat bewertet wird.

Schließlich müssen die drei genannten Gruppen von Maßnahmen mit Verbesserungen der Personalkapazitäten der Gebereinrichtungen sowohl in den zentralen Dienststellen als auch vor Ort einhergehen. Diesbezüglich empfiehlt die Kommission eine Bestandsaufnahme, um die in der EU vorhandenen Kapazitäten und Fachkompetenzen zu ermitteln, sowie gemeinsame EU-Initiativen zur Förderung der Entwicklung und des Austauschs von Fachwissen anzuregen.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist ein Beitrag der Kommission zum Ausbau der EU-Unterstützung im Bereich Handelshilfe im Hinblick auf die Annahme einer gemeinsamen EU-Strategie zu diesem Thema (siehe Abschnitt „Verbundene Rechtsakte“). Die Mitteilung gehört zu einem von der Kommission angenommenen Maßnahmenpaket, das die Einhaltung der im Bereich der EU-Entwicklungspolitik eingegangenen Verpflichtungen prüfen soll (siehe Abschnitt „Verbundene Rechtsakte“).

Schlüsselwörter des Rechtsaktes

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 15. September 2008 „Social provisions in Free Trade Agreements“.

Die Europäische Union (EU) trägt durch die Einführung von Klauseln zu Beschäftigung und nachhaltiger Entwicklung in ihre Freihandelsabkommen zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Stabilität der Partnerländer bei. Dieser Bericht erfasst die verschiedenen Modelle und Praktiken in diesem Bereich.

Seit 1996 setzt sich die Welthandelsorganisation (WTO) für die Einhaltung der Grundprinzipien des Arbeitsrechts ein. Auf der Grundlage dieser Grundprinzipien verabschiedete die WTO im Jahr 2000 eine Agenda für die Förderung menschenwürdiger Arbeit. Diese Agenda wurde von der UNO und der EU übernommen. Die EU setzt sich dafür ein, diese Agenda in ihre internationalen Handelsabkommen aufzunehmen. Auch jede Charta und jeder Kodex über die soziale Verantwortung der Unternehmen bezieht sich auf diese Agenda.

Bestimmte internationale auf bilateraler oder regionaler Ebene geschlossene Verträge enthalten arbeitsrechtliche Bestimmungen. Dies gilt im Wesentlichen für die von Kanada, den Vereinigten Staaten, Mercosur und der Europäischen Union geschlossenen Verträge. Die entsprechenden Bestimmungen betreffen dabei hauptsächlich grundlegende Normen des Arbeitsrechts (Versammlungsfreiheit, Tarifverhandlungen, Abschaffung von Kinderarbeit, Aufhebung jeder Form von Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit und von Diskriminierung am Arbeitsplatz). Die sozialen Klauseln dieser Vereinbarungen können auf andere Bereiche ausgedehnt werden, insbesondere auf die Arbeitsbedingungen, den Mindestlohn, die Arbeitszeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und nachhaltige Entwicklung. In den Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Präferenzsystem sind Arbeitsklauseln sowie die Option positiver und negativer Sanktionen vorgesehen. Nach der gegenseitigen Öffnung des Handels müssen die EU und ihre Partner ihre Beziehungen vertiefen, indem sie Mindeststandards definieren und Bestimmungen in anderen Bereichen wie fairer Handel, negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Verteidigung universeller Werte festlegen.

Die Einbeziehung solcher Bestimmungen soll die negativen Auswirkungen der Liberalisierung des Handels mildern. Der Bericht stellt dennoch fest, dass die Verstöße gegen die Grundprinzipien des Arbeitsrechts weiterhin die soziale Entwicklung und das Wirtschaftswachstum bremsen.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007: „Von Monterrey zum Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik: die Einhaltung unserer Verpflichtungen“ [KOM(2007) 158 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser politischen Mitteilung werden zwei spezifischere Mitteilungen vorgestellt: „Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung“ und „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe - Der Beitrag der Kommission“.

Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007: „Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung“ [KOM(2007) 164 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 23.08.2009