Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess

Mit diesem thematischen Programm unterstützt die Kommission das Initiativrecht der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden, indem sie lokale „Eigeninitiativen" finanziert, wo geografische Programme nicht das geeignete Instrument darstellen, und dadurch andere thematische Programme in spezifischen Sektoren ergänzt. Priorität haben die drei folgenden Maßnahmenbereiche: Maßnahmen in den Entwicklungsländern und -regionen, Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen in Europa zum Thema Entwicklung sowie Maßnahmen zur Erleichterung der Koordinierung der Netze der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das thematische Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess" [KOM(2006) 19 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das vorliegende Programm ist Nachfolger der laufenden Programme für Kofinanzierungsmaßnahmen mit NRO und für die dezentralisierte Zusammenarbeit. Durch die Unterstützung des Initiativrechts der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden ergänzen die geografischen sowie andere "sektorale" thematische Programme, insbesondere das Programm für die Förderung der Demokratie und Menschenrechte.

Eigenverantwortung und Beteiligung sind Schlüsselprinzipien der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU), wie im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik " festgehalten. Dieser Ansatz gilt auch für die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, beispielsweise zwischen den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischem Ozean (AKP) und der EU sowie für die Abkommen mit Asien, Lateinamerika und den „Nachbarländern".

Die Einbindung der nichtstaatlichen Akteure stärkt ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat, ihre Nähe zu und ihr Verständnis für bestimmte Bevölkerungsgruppen, ihre Fähigkeit, ihre spezifischen Interessen eindeutig darzulegen und die Differenz zwischen den strategischen Zielen und ihrer konkreten Umsetzung auszugleichen.

Das Programm betrifft hauptsächlich Vor-Ort-Maßnahmen. Es wird vorwiegend in Entwicklungsländern und -regionen umgesetzt, in denen regionale Programme aufgrund mangelnder politischer Zusagen keine Unterstützung oder finanzielle Zuweisungen für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden bieten, oder in Subregionen, die außerhalb der Reichweite des Länderprogramms liegen, oder aber im Falle von schwierigen Partnerschaften, geschwächten Staaten, Nachkonfliktsituationen, politischer Instabilität usw.

Sämtliche Kategorien nichtstaatlicher gemeinnütziger Organisationen der EU und der Partnerländer kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht. Darüber hinaus können lokale Behörden unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung für Aktivitäten erhalten, bei denen sie nachweislich einen Mehrwert bieten und die nicht im Rahmen geografischer Programme durchgeführt werden können. Dieses hier sehr grob umrissene akteurorientierte Konzept wird in dem mehrjährigen thematischen Strategiepapier stärker präzisiert werden.

Drei Arten von Maßnahmen kommen für eine Finanzierung in Betracht:

Maßnahmen in sämtlichen Entwicklungsländern, die auf der Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) stehen, sind im Rahmen dieses thematischen Programms förderfähig. Diese Länder fallen unter das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie unter das Instrument zur Finanzierung der Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Förderkriterien sind im mehrjährigen thematischen Strategiepapier festgelegt.

Was die Programmplanung betrifft, wird die Kommission zunächst ein vierjähriges (2007-2013) und später ein dreijähriges (2011-2013) thematisches Strategiepapier annehmen. Darin werden im Einzelnen die Kriterien für die Auswahl prioritärer Länder und Regionen sowie die Handlungsprioritäten festgelegt. Auf der Grundlage dieser Mehrjahresprogrammierung legt die Kommission jährliche Aktionsprogramme vor, in denen die vorrangig zu unterstützenden Maßnahmen, spezifischen Ziele, erwarteten Ergebnisse und vorläufigen Mittelzuweisungen genannt werden.

Ziele und Prioritäten

Das prioritäre Ziel dieses Programms ist die Ausmerzung der Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Weitere wichtige Ziele betreffen unter anderem die verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte, die als Querschnittsthemen in allen Maßnahmen in den Partnerländern einzubeziehen sind.

Zu den Prioritäten zählen insbesondere die Beteiligung der betroffenen Akteure in Problemsituationen (z.B. bei schwierigen Partnerschaften, instabiler politischer Lage, Konfliktsituationen, etc.), die Förderung funktionierender Partnerschaften zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren der EU und der Partnerländer, die Stärkung der Kapazitäten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Förderung einer kohärenten Entwicklung im Bildungsbereich, indem insbesondere Kindern und Jugendlichen der Zugang zur Entwicklungserziehung ermöglicht wird.

Letzte Änderung: 26.07.2007