Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

Eine bessere Entwicklungszusammenarbeit genügt allein nicht, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, die Millenniums-Ziele zu erreichen. Gleichzeitig bedarf es einer effektiven Verbesserung der Politikkohärenz unter den Industrieländern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung - Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele" [KOM(2005) 134 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Bei der Prüfung der Frage, wie die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beschleunigt werden kann, muss die EU über die Grenzen der Entwicklungszusammenarbeit hinaus erwägen, wie politische Maßnahmen außerhalb der Entwicklungshilfe die Entwicklungsländer bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen können. Die Tätigkeit der EU ist in diesem Bereich nicht nur eine zentrale politische Verpflichtung im Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen, sondern stützt sich auch auf eine feste Rechtsgrundlage im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 178).

In der vorliegenden Mitteilung hat die Kommission elf Prioritätsbereiche außerhalb der Entwicklungspolitik festgelegt, die ihrer Auffassung nach im Hinblick auf Synergieeffekte mit den Zielen der Entwicklungspolitik von besonderem Interesse sind. Für jeden dieser Prioritätsbereiche hat die Kommission allgemeine Leitlinien festgelegt, so genannte „Kohärenzverpflichtungen im Interesse der Entwicklung" sowie eine Reihe spezifischer Maßnahmen, die zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen sollen.

Handel

Die EU setzt sich nachdrücklich für ein nachhaltiges und entwicklungsförderndes Ergebnis der Entwicklungsagenda von Doha (EN) (ES) (FR) und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und pazifischen Ozean (AKP) ein. Sie wird ihr Allgemeines Präferenzsystem im Hinblick auf eine wirksame Erhöhung der Ausfuhren der Entwicklungsländer in die EU weiter verbessern. Auch in Zukunft wird sie auf die Einbeziehung des Handels in die Entwicklungsstrategien hinwirken und die Entwicklungsländer gegebenenfalls bei der Durchführung innerer Reformen unterstützen.

Umwelt

Die EU wird eine entscheidende Rolle bei den weltweiten Bemühungen um die Eindämmung nicht nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster spielen. Sie wird die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkommen unterstützen und darauf hinwirken, dass die Kapazitäten der Entwicklungsländer bei der Aushandlung multilateraler Umweltübereinkommen berücksichtigt werden. Ferner wird die EU auch weiterhin umweltbezogene Initiativen und politische Maßnahmen zugunsten der Armen fördern sowie Fragen im Zusammenhang mit den ökologischen und klimatischen Veränderungen stärker in ihre eigenen politischen Maßnahmen einbeziehen.

Sicherheit

Die EU behandelt Sicherheit und Entwicklung als einander ergänzende Tätigkeitsfelder, die dem gemeinsamen Ziel dienen, ein sicheres Umfeld zu schaffen und den Teufelskreis von Armut, Krieg, Umweltzerstörung und Zusammenbruch wirtschaftlicher, sozialer und politischer Strukturen zu durchbrechen. Sie verstärkt ihre Maßnahmen zur Förderung wirksamen Regierens sowie zur Vermeidung von Staatsversagen und Konflikten, insbesondere durch eine starke Reaktion auf schwierige Partnerschaften und Staatsversagen. Die EU verstärkt die Kontrolle ihrer Rüstungsexporte, um zu vermeiden, dass in der EU hergestellte Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden oder bestehende Spannungen und Konflikte in Entwicklungsländern verschärfen. Die EU fördert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption, der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

Landwirtschaft

Die EU wird sich weiter bemühen, die Handelsverzerrungen in Folge ihrer Agrarsubventionsmaßnahmen einzudämmen und die Entwicklung der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern zu erleichtern.

Fischerei

Die EU schenkt den Entwicklungszielen der Länder, mit denen die Gemeinschaft bilaterale Fischereiabkommen schließt, weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen der 2003 eingeführten neuen EG-Politik für Fischereipartnerschaftsabkommen mit Drittländern fördert die EU weiterhin den Abschluss von Fischereiabkommen, um zum gegenseitigen Nutzen beider Parteien zu einer rationalen und nachhaltigen Nutzung der überschüssigen Meeresressourcen von Küstenstaaten beizutragen.

Soziale Dimension der Globalisierung, Förderung von Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit

Die EU trägt zur Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung bei, um allen - Männern und Frauen - einen möglichst großen Gewinn zu sichern. Sie fördert als globales Ziel Beschäftigung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen.

Migration

Die EU wird Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördern, um Migration zu einem für die Entwicklung positiven Faktor zu machen.

Forschung und Innovation

Die EU fördert soweit wie möglich die Einbeziehung von Entwicklungszielen in ihre Forschungspolitik und Entwicklungs- und Innovationspolitik und hilft weiterhin den Entwicklungsländern bei der Stärkung ihrer Kapazitäten in diesem Bereich.

Informationsgesellschaft

Die EU bekämpft die digitale Kluft durch Nutzung des Potentials der Informations- und Kommunikationsstrategien als Entwicklungsinstrument und wichtige Ressource für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.

Verkehr

Die EU widmet sich den besonderen Bedürfnissen von Binnenstaaten und Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, indem sie den Bereich der Intermodalität zur Zusammenschaltung der Netze sowie den Bereich Sicherheit fördert.

Energie

Die EU ist entschlossen, ihren Beitrag zu den besonderen Bedürfnissen der Entwicklungsländer zu leisten, indem sie den Zugang zu nachhaltigen Energiequellen fördert und die Zusammenschaltung von Infrastruktur- und Energienetzen unterstützt.

Durchführung und Monitoring

Zur Verbesserung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung wird die Kommission prüfen, wie ihre gegenwärtigen Instrumente und insbesondere das der Folgenabschätzung verbessert werden können.

Des Weiteren erstellt sie bis zur nächsten internationalen Überprüfung der Millenniums-Entwicklungsziele einen EU-Bericht, in dem die Fortschritte gegenüber den in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Kohärenzverpflichtungen erläutert werden.

Hintergrund

Zusammen mit der Mitteilung über die Entwicklungsfnanzierung und der zum Schwerpunkt Afrika trägt diese Mitteilung zur Prüfung der Millenniums-Entwicklungsziele bei, die auf dem Gipfel der Vereinten Nationen im September 2005 erfolgen soll.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommission - Bericht der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung [KOM(2007) 545 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 07.12.2007