Governance in Entwicklungsländern

Die Europäische Union schlägt ein pragmatischeres Vorgehen bei der Unterstützung verantwortungsvollen Regierens in den Entwicklungsländern vor, wobei sie sich auf den Dialog und den Ausbau der Kapazitäten stützt. Sie betont, dass es keine einheitliche Lösung gibt, und schlägt ein Konzept vor, das den Besonderheiten jedes einzelnen Landes Rechnung trägt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2003 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Governance in Entwicklungsländern [KOM(2003) 615 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung sollen den jeweiligen Situationen entsprechende Maßnahmen festgelegt werden, um folgende Ziele zu erreichen:

In der Mitteilung wird hervorgehoben, dass es keine einheitliche Lösung gibt; empfohlen wird ein an den Besonderheiten jedes einzelnen Entwicklungslandes ausgerichtetes Konzept. Es wird unterschieden zwischen effizienten Partnerschaften, schwierigen Partnerschaften und Situationen nach Konflikten. Die entwicklungspolitischen Vorgaben sollten den verschiedenen Ausgangssituationen je nach Vorliegen eines dieser drei Szenarien Rechnung tragen.

Effiziente Partnerschaften

Wie die meisten Geber unterstützt die Kommission vorrangig leistungsstarke Länder, um die Effizienz der Hilfe zu erhöhen. Bei effizienten Partnerschaften verpflichten sich die Regierungen zur Einhaltung von Entwicklungszielen und zu verantwortungsvollem Regieren gemäß international festgelegten Regeln. Selbst wenn die institutionellen Kapazitäten schwach sind, wird berücksichtigt, dass der politische Wille zu einem Reformprozess gegeben ist.

Die Prioritäten umfassen Folgendes:

In der Mitteilung sind als Beispiele die Mittelmeerdrittländer, die afrikanischen Länder sowie die Länder Mittel- und Osteuropas und Zentralasiens aufgeführt.

Schwierige Partnerschaften

Zwar ist es verständlich, dass die Geber ihre Hilfe auf leistungsstarke Länder konzentrieren, doch weist die Kommission darauf hin, dass die Geber schwierigere Partnerschaften, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich die Regierungen nicht zur Armutsminderung, zur nachhaltigen Entwicklung und zu verantwortungsvollem Regieren verpflichten, nicht völlig aufgeben sollten. In solchen Situationen ist die Entwicklungszusammenarbeit manchmal teilweise oder vollständig ausgesetzt. Doch sollte die Bevölkerung solcher Länder, die häufig besonders gefährdet ist, nicht den Preis für das Fehlverhalten ihrer Regierungen zahlen. Eine Isolation solcher Länder birgt die Gefahr in sich, Extremismus und Terrorismus zu begünstigen, ganz zu schweigen von möglichen Auswirkungen auf andere Länder der Region. Der völlige Zusammenbruch eines Landes führt nur dazu, dass der langfristige Wiederaufbau mit mehr Problemen und höheren Kosten verbunden ist. All diese Faktoren sprechen gegen einen völligen Rückzug der Geber aus diesen Ländern. Folglich müssen die Geber andere Möglichkeiten und Ansätze für eine Zusammenarbeit suchen, um die Ursachen der Probleme anzugehen, die häufig in einer in Armut verwurzelten Misswirtschaft liegen.

Die Prioritäten umfassen:

Als Beispiele werden in der Mitteilung Nordkorea, Angola und Bangladesch angeführt.

Situationen nach Konflikten

Im Anschluss an Konflikte funktionieren staatliche Einrichtungen häufig schlecht oder sind überhaupt nicht mehr vorhanden. So besteht die Gefahr, dass die Feindseligkeiten wieder ausbrechen. Schätzungen zufolge trifft dies auf 50 % der in Kriege verwickelten Länder zu. Die Geber müssen somit schnell reagieren.

Die Prioritäten umfassen Folgendes:

Als Beispiele werden in der Mitteilung Guatemala und Ruanda genannt.

Grundelemente des Governance-Dialogs

Zur Förderung verantwortungsvollen Regierens stehen im Rahmen der Bekämpfung der Armut und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, u. a. humanitäre Hilfe, Förderung des Institutionenaufbaus in Bereichen wie Verkehr, Gesundheit oder Bildung, Verwaltungsreformen und Korruptionsbekämpfung, Übernahme der Reformprogramme durch die betreffenden Länder, Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit, Förderung der Menschenrechte, Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, Absatzförderung und Budgethilfe.

Angesichts der positiven Ergebnisse der Beratungen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament wird die Kommission diese politischen Grundsätze in Leitlinien umsetzen und einen Leitfaden erstellen, der es den Delegationen erleichtern soll, die Kooperationsprogramme der EG im Bereich des verantwortungsvollen Regierens kohärent zu verwalten.

Allgemeiner Rahmen

Die Förderung verantwortungsvollen Regierens ist in den letzten zehn Jahren zu einem Schüsselelement der Entwicklungshilfe geworden. Sie ist inzwischen fester Bestandteil der Kooperationsprogramme der Gemeinschaft.

Der Begriff der Regierungsführung ist vielschichtig. Er ist nicht klar definiert, bezieht sich in der Regel jedoch auf das, was eine Gesellschaft zusammenhält: Regeln, Prozesse und Verhaltensweisen, mit denen Interessen zum Ausdruck gebracht, Ressourcen verwaltet werden sowie Macht ausgeübt wird. Die Qualität der Regierungsführung wird somit oft an der Fähigkeit eines Staates gemessen, seinen Bürgern grundlegende Dienste bereitzustellen, die zur Minderung der Armut und zur Förderung der Entwicklung erforderlich sind.

Das Cotonou-Abkommen enthält die Verpflichtung zu verantwortungsvollem Regieren und spiegelt dieses Gesamtkonzept wider und stellt somit ein Bezugsdokument für andere Abkommen der EG mit Drittländern dar. Der regelmäßige Dialog und die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure sind Bestandteil dieses Prozesses.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik: Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union [KOM(2006) 421 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 14.12.2007